Vielen Dank! – Jetzt hätte ein Redner oder eine Rednerin für die CDU-Fraktion die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. – Die CDU-Fraktion verzichtet darauf in der zweiten Rederunde. Dann hat das Wort die Linksfraktion. Herr Dr. Lederer – bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Heilmann! Dass irgendeiner der hier Redenden außer der Rednerin Ihrer Fraktion sich angemaßt hätte, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizverwaltung für unfähig zu erklären – woher nehmen Sie das? Diese These würde ich nicht vertreten. Das ist überhaupt nicht mein Stil. Es ist aber Ihrerseits, finde ich, eine Unverschämtheit, eine an Sie gerichtete Kritik – die Einforderung der Wahrnehmung von politischer Verantwortung – an sich abperlen zu lassen wie die Ente das Wasser und umzulenken wie der Spiegel das Sonnenlicht, anstatt die Verantwortung selbst wahrzunehmen und hier selbst als Senator für das, wofür Sie dem Parlament gegenüber verantwortlich sind, einfach mal den Rücken gerade zu machen.
Das, lieber Kollege Heilmann, lieber Herr Senator, manifestiert Ihre Unfähigkeit zur Wahrnehmung dieses politischen Amtes. Sie waren es, der sich unter dem Druck aller Rechtspolitiker mit Ausnahme der der CDU, jedenfalls stellt sich das retrospektiv so dar, in Richtung eines solchen Projektes bewegt hat. Sie haben die Verantwortung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit dafür übernommen, dass diese Frage geregelt wird. Welche Erfahrungen in Sachen Funkzellenabfrage haben wir
Die Berichterstattung, die auch Bestandteil des ursprünglich beschlossenen Antrages ist, und zwar des Teils, über den wir heute gar nicht reden, war eine Katastrophe, und zwar durchgehend.
Zweitens: Sie haben permanent bei jeder sich bietenden Gelegenheit, auch heute wieder, die Tatsache, dass es sich um einen Grundrechtseingriff handelt und nicht einen larifari, sondern einen manifesten, weil heimlichen und massenhaften Eingriff in die Grundrechte vieler Berlinerinnen und Berliner, heruntergeredet. Der Kollege Lauer ist darauf schon eingegangen.
Der dritte Punkt ist die permanente Begeisterung, völlig sinnfreie Begeisterung, für Überwachungsmaßnahmen, die keiner rechtsstaatlichen Flankierung standhalten bei jeder sich bietenden Gelegenheit.
Viertens: die Art und Weise, wie Sie sich immer wieder eher larmoyant, oder soll ich sagen, unernst über dieses Anliegen der Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker und nach zwei Beschlüssen mittlerweile das Anliegen des gesamten Parlaments zu diesen Fragen äußern.
Liebe Frau Seibeld! Ich finde es ganz schön hardcore. Als Vorkämpferin des Datenschutzes erlebe ich Sie heute zum ersten Mal. Ansonsten klingen die Sprüche eher in Richtung: Datenschutz ist Täterschutz. – Die Konstruktion von Beispielen, die Sie heute gebracht haben, finde ich ein bisschen obskur, aber sei es drum. Ich finde es super, wenn Sie in dieser Frage jetzt beginnen, Ihre Begeisterung für Grundrechts- und Datenschutz zu entwickeln. Aber würden Sie mir nicht auch zustimmen, dass die Mitteilung – zur Kenntnisnahme –, diese Sätze, bei einem Vorgang, der jetzt vier Jahre im Parlament hängt, eine schlichte Unverschämtheit sind? Es reicht nicht aus, vorher der Rechtspolitikerin der CDU-Fraktion einen Zettel rüberzureichen, damit sie sich hier schützend vor den Senator stellen kann, sondern es ist das gesamte Parlament zu informieren. Es ist der Ausschuss zu informieren, und zwar in adäquater Art und Weise. Wie gesagt, dass hier mal wieder eine Anlage mit dem eigentlich Substanziellen fehlt, darüber will ich jetzt gar nicht diskutieren, aber angesichts der Tatsache, dass es in diesem Parlament immer wieder ein Thema war, immer wieder gefragt wurde, uns immer wieder neue Punkte genannt worden sind, warum es eigentlich nicht funktioniert, sind diese fünf Sätze eine Unverschämtheit.
Dann sage ich es auch noch mal: Das hat nichts mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizverwaltung zu tun, sondern mit den politisch Verantwortlichen. Wenn ich zurückblicke, wie wir die letzten vier Jahre zu diesem Vorgang informiert worden sind – der Kollege Behrendt hat das eben sehr schön auseinandergenommen –, dann
sage ich: Entweder hat der Senator damals mit uns Verstecken gespielt, oder er spielt heute mit uns Verstecken. Entweder er hat sich von Anfang an nicht genug Gedanken darum gemacht, einen Plan entwickelt, die Probleme benannt und an Lösungen gearbeitet, oder er fängt jetzt erst damit an. – Beides ist eine Katastrophe, und beides macht ihn für dieses Amt ungeeignet.
Jetzt können wir über den Antrag abstimmen. Er wird keine Mehrheit finden, was angesichts der Debatte schon ein ziemlich dolles Ding ist, aber ich fand, dass sich die Debatte gelohnt hat. Vielleicht kommt die SPD jetzt hier auch irgendwann wieder auf die Senatsbänke zurück.
Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die antragstellende Fraktion hat die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag auf Drucksache 17/2851 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage, schlage vor, die Einzelberatung der 17 Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 17 und stelle fest, dass keine Beratung vorgesehen ist. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 17/2791 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU,
Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion und Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Dann ist das Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Berlin sowie weiterer Gesetze so beschlossen.
Gesetz zur Umsetzung der Kitagebührenfreiheit und der Kitaqualitätssteigerung, zur gesetzlichen Absicherung der außerschulischen Lernorte, zur Einführung einer Notfallsanitäterzulage sowie zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen und zur Gewährung von Justizvollzugssonderzuschlägen (Haushaltsumsetzungsgesetz)
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlag vor, die Einzelberatung der neun Artikel miteinander zu verbinden, und höre auch hierzu keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/2863-1 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Linksfraktion und eine Stimme aus dem Kreise der Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die übrigen Mitglieder der Piratenfraktion. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zu dem Antrag Drucksache 17/2829 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer dem Gesetzesantrag mit der Änderung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und drei Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist das Haushaltsumsetzungsgesetz so beschlossen.
Gesetz zur Änderung feuerwehr- und gebührenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes
Wird in diesem Fall der Dringlichkeit widersprochen? – Auch hier ist das nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel miteinander zu verbinden, und höre auch hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis IV. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 17/2341 empfehlen die Ausschüsse einstimmig bei Enthaltung Linke und Piraten die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung auf Drucksache 17/2864 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Das sind die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Damit ist das Gesetz zur Änderung feuerwehr- und gebührenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes so beschlossen.
a) Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines klinischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch