nicht nur, sondern eben auch die Genehmigungsbehörden selbst, aber natürlich auch. Sie haben recht, es müssen ja bestimmte Dinge vorgelegt werden, damit sie genehmigt werden können, deswegen habe ich vorhin auch gesagt, dass, was die Simulation anbelangt und die Schnittstellendokumentation, auch die Flughafengesellschaft noch etwas zu tun hat. Das ist etwas, was natürlich auch in den Sitzungen des Aufsichtsrats immer eine Rolle spielt. Es wird von allen Mitgliedern abgefragt: Gibt es Dinge, die wir unterstützen können oder die die Flughafengesellschaft, die Geschäftsführung selbst einleitet – personelle Verstärkung zum Beispiel, den Einkauf zusätzlicher Kompetenz? Uns wird es immer so dargestellt, dass wir jetzt in einer Phase, in einer Schlussphase sind, in der an dieser Stelle zusätzliche Unterstützung die Situation nicht
mehr verändert. Wir haben uns in der letzten oder vorletzten Plenarsitzung ja auch darüber unterhalten: Durch die Anforderungen des Eisenbahnbundesamtes, zusätzliche Simulationen vorzulegen – im Höchstbetrieb praktisch, nicht im Normalbetrieb –, was die Schnittstelle Terminal/Bahnhof anbelangt,
durch diese zusätzlichen Anforderungen entsteht noch mal ein Aufwand, der jetzt zu leisten ist, der nachgereicht werden muss. Ich glaube nicht, dass zusätzliches oder anderes Personal diese Situation wesentlich beschleunigt, sondern es kommt jetzt darauf an, genau auszuloten: Was ist jetzt dringend notwendig in den nächsten Tagen und Wochen zur Genehmigung oder auch Teilgenehmigung, um den fünften Nachtrag entscheiden zu können? Was muss zwingend neu erarbeitet werden? – Das muss so schnell wie möglich vorgelegt werden, und dem schließt sich der Genehmigungsprozess an. Ich glaube, dass man sowohl im Aufsichtsrat wie auch in der Geschäftsführung kaum noch die Chance hat, das durch neue Entscheidungen und zusätzliches Geld und Personal wesentlich zu beeinflussen, sondern jetzt kommt es darauf an, diese Themen in der Sache zu klären und dann über die Genehmigung möglicherweise auch wieder Zeit aufholen zu können – und über die Inbetriebnahmeverfahren. Deswegen sage ich ja: Es ist immer noch möglich mit der Schrittfolge 2016/2017. Es wird immer knapper, und ich schätze die Situation, wie dargestellt, eben durchaus skeptisch ein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Wie lautet die einheitliche Position des Senats zu der im Juni dieses Jahres geplanten Höchstpreisprivatisierung des Hauses der Gesundheit am Alexanderplatz? Wie bewertet der Senat dieses Vorhaben der AOK als öffentliche Körperschaft, die die Gebote Privater in irrationaler Höhe für die letzte Runde ausgewählt hat, obwohl eine öffentliche Gesellschaft ein gutes Kaufangebot unterbreitet hat?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bluhm! Die AOK ist Eigentümerin des Hauses der Gesundheit, einem alteingesessenen Ärztehaus in Mitte. Die AOK hat vor einigen Jahren mitgeteilt, dass sie plane, dieses Objekt zu veräußern. Dafür hat sie ein Ausschreibungsverfahren vorgenommen. Uns war wichtig, dass das Ärztehaus an dem Standort erhalten bleibt.
Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen ist deshalb, dass, wer auch immer dieses Haus erwirbt, dieses Ärztehaus für mindestens fünf Jahre weiterzubetreiben hat.
Eine Entscheidung für die Veräußerung des Objekts hat der Verwaltungsrat der AOK noch nicht getroffen. Die Rechtsaufsicht über die AOK liegt beim Land Brandenburg, wenngleich die Rechtsaufsicht über diesen Sachverhalt nicht zu entscheiden hat, weil es eine fachaufsichtsrechtliche Frage wäre, worüber es keine Aufsicht bei einem Landesministerium gibt. Es ist vielmehr eine Institution der Selbstverwaltung, die im Interesse ihrer Versicherten natürlich auch die Verpflichtung hat, bei der Veräußerung einer Immobilie das Bestmögliche für sie herauszuholen. Wichtig war uns, dass diese Bedingungen bei der Ausschreibung vorhanden sind, und diese Bedingungen sind im Ausschreibungstext der AOK vorhanden.
Trotz wortreicher Erklärungsversuche muss ich zur Kenntnis nehmen, dass der gesamte Senat diesem gierigen Deal der AOK nichts entgegensetzen will, und ich frage noch mal nach den Gründen für die radikale Positionsänderung. Herr Czaja! Sie werden sich selbst erinnern, der Senat wird das sicherlich auch wissen: Im Oktober letzten Jahres, beim vorletzten Seniorenparlament, haben Sie verkündet, dass die AOK das Haus der Gesundheit bereits an eine öffentliche Gesellschaft verkauft habe. Bitte erklären Sie mir den jetzigen Zustand und Ihr Nichtstun!
die AOK, die ein Objekt zu veräußern hat. Wichtig war uns, dass wir so weit wie möglich darauf Einfluss nehmen können, dass die Zweckbindung weiterhin erfolgt. Das ist der Fall. Die Frage, die Sie stellen, ist eine Frage, die Sie möglicherweise im Beteiligungsausschuss unter dem Gesichtspunkt der Bewerbung der Wohnungsbaugesellschaft Mitte um dieses Objekt stellen könnten, aber nicht in öffentlicher Sitzung des Parlaments.
Herr Czaja! Es ist jetzt nicht klar geworden, deshalb frage ich noch mal nach, auf welcher Grundlage Sie damals diese Aussage getätigt haben, und was haben Sie eigentlich gemacht, um die Situation, die jetzt eingetreten ist, zu verhindern?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Die Situation war zum damaligen Zeitpunkt so, dass die Vertragsverhandlungen zwischen einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft und der AOK so weit fortgeschritten waren, dass die AOK in einem Halbjahresgespräch uns gegenüber mitgeteilt hat, dass dieser Abschluss kurz bevorstehe. Es hat sich wenige Tage später herausgestellt, dass die rechtlichen Prüfungen seitens der AOK zu diesem Vorgang dazu geführt haben, dieses Ausschreibungsverfahren auf andere Art und Weise fortzuführen.
Ich frage den Senat: Wer im Senat fühlt sich zuständig für die Informationsverteilung an die Bezirksämter darüber, welche Standorte in den entsprechenden Bezirken als Unterkünfte für Geflüchtete herangezogen werden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist so, dass wir im Senat dazu eine Arbeitsteilung haben. Die Vorlagen an den Hauptausschuss und an den Rat der Bürgermeister, in denen dieses Thema mehrmals erörtert worden ist, sind von meinem Haus gefertigt worden. Allerdings basieren sie – insofern ist es eine Gesamtsenatsposition – auf Senatsbeschlüssen.
Die Aktualisierungen, die sich ergeben, ergeben sich aus der Frage, dass bereits vereinbarte Standorte im Rahmen einer Tiefenprüfung in dem einen oder anderen Fall sich als eventuell nicht geeignet herausstellen können. Daran sind ganz verschiedene Behörden beteiligt. Wenn es ein Naturschutzbelang ist, kommt es naturgemäß von anderen Behörden, als wenn es ein Problem mit Kampfmittelstoffen wäre, aber es ist so, dass nicht alle Grundstücke, auf die man sich zwischen Senat und Bezirken verständigt hat, zur Umsetzung kommen.
Trotz allem ist es so, das haben wir in einem aktuellen Bericht, der dem Hauptausschuss vorliegt, dargestellt, dass wir glauben, dieses Programm mit den 30 Containerstandorten und den 38 MUFs zeitnah umsetzen zu können, und wir haben auch den Zeitplan dazu kommuniziert.
Vielen Dank, Herr Senator! In diesem Kontext die Nachfrage, wann die Bezirke denn über den aktuellen Stand informiert wurden, und ich möchte da auch noch einmal eine Frage stellen: Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Äußerungen der Abgeordneten Katrin Vogel, die sowohl dem Stadtentwicklungssenator als auch dem Köpenicker Bezirksbürgermeister – –
Herr Kollege! Sie übertreiben es wieder. Eine Nachfrage hatten Sie gestellt. Und die beantwortet der Senat.
Nein, das machen Sie nicht! Sie haben die erste Nachfrage gestellt und die wird der Finanzsenator jetzt beantworten.
Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Äußerungen der Abgeordneten Katrin Vogel, die sowohl dem Stadtentwicklungssenator als auch dem Köpenicker Bezirksbürgermeister, beide SPD, schlechte Informationspolitik – –
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! An einem Punkt muss ich jetzt passen, weil ich die exakten Daten nicht da habe. Die liefere ich gern schriftlich nach. Ich selbst habe das Thema zweimal im Rat der Bürgermeister vorgestellt, und die Staatsekretäre aus meinem Haus haben es weitere zweimal im Rat der Bürgermeister vorgestellt. Insofern ist es so: Die Daten kann ich Ihnen gern geben, aber ich habe sie aktuell nicht hier. Was manchmal in der Öffentlichkeit gesagt wird, dass es keine Informationen der Bezirke gegeben hätte, entbehrt schlichtweg der Grundlage,
sondern das Gegenteil ist richtig. Es hat, nachdem es den Grundsatzbeschluss im Senat gegeben hat, wo der Senat gesagt hat: Die Ultima Ratio kann sein, dass der Senat Grundstücke im Konflikt mit den Bezirken festlegt –, der Senat aber im Februar in seiner Senatssitzung gesagt hat: Der normale Weg wird sein, dass die Vorschläge der Bezirke Vorrang haben –, haben von Staatssekretär Glietsch und Staatssekretärin Sudhof mit allen Bezirken Gespräche stattgefunden, und es finden auch zum ge
genwärtigen Zeitpunkt, wenn sich aus irgendwelchen Gründen einzelne Grundstücke als nicht oder jetzt nicht nutzbar erweisen, erneute Gespräche mit den Bezirken statt. Es hat, soweit ich weiß, bisher nur ein Bezirk ein weiteres Gespräch abgelehnt, und das liegt nicht am Senat, sondern am Bezirk.
Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Buchholz von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!