Jetzt bin ich richtig überrascht. Damit hätte ich nie gerechnet, bin ja gar nicht geübt. – Ich wollte ausnahmsweise den Regierenden Bürgermeister einmal etwas fragen, und zwar in seiner Eigenschaft als richtlinienkompetenzausübender Kultursenator. Welcher Position in Bezug auf die Repräsentanz von Thyssen-Krupp vor dem ehemaligen Staatsratsgebäude neigt der Regierende Bürgermeister zu: eher der kritischen Position des Kulturstaatssekretärs oder der offenen, aber offenbar unentschiedenen Position des Stadtentwicklungssenators? Halten Sie dieses Haus dort für sinnvoll oder für nicht sinnvoll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Ich halte es natürlich für besonders sinnvoll, dass sich Thyssen-Krupp in dieser Stadt engagiert. Das sollten wir auch unterstützen. Sie sind Eigentümer geworden. Jetzt geht es darum, die gestalterischen Fragen zu klären. Die zuständige Stadtentwicklungsverwaltung hat sich dazu entschlossen, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, und dies muss gestaltet werden. Im Senat gilt, dass die zuständige Verwaltung hier die Meinung des Senats vertritt, was nicht heißt, dass einzelne Persönlichkeiten auch aufgrund ihres kulturpolitischen und historischen Engagements nicht dezidierte Auffassungen zur Stadtentwicklung haben könnten.
Sie müssen aber immer deutlich machen, dass die Meinung des Senats in dem Fall von der Stadtentwicklungsverwaltung vorgegeben wird.
Ja, das überrascht mich jetzt ein bisschen, weil Sie ja in diesem Fall die Richtlinienkompetenz hätten. Aber ein
mal ernsthaft gefragt: Teilen Sie die Auffassung, dass dieses Gebäude, das sehr nah an das denkmalgeschützte ehemalige Staatsratsgebäude heranrücken würde, eine gewisse Beeinträchtigung für die Wirkung dieses Gebäudes darstellen würde?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich darf Sie in Ihrer eigenen Kenntnis bezüglich der Annahme von Richtlinienkompetenz daran erinnern, dass es durchaus einen Spannungsbogen zwischen der Eigenverantwortlichkeit von Senatsressorts und dem Ausüben der verfassungsmäßigen Richtlinienkompetenz gibt. Insofern können Sie das selber relativieren.
Es stellt in Berlin immer ein Problem dar – da schließe ich mich selbst auch mit ein –, dass wir immer erst aufmerksam werden, wenn die Dinge schon längst entschieden sind. Wenn Sie mich in der nächsten Abgeordnetenhaussitzung nach meiner Einstellung zur Bebauung neben der Friedrichswerderschen Kirche fragen würden, da kriege ich auch ein bisschen Schwierigkeiten, wenn ich mir vorstelle, wie eng das dort alles wird.
Aber das hat alles einen riesigen zeitlichen Vorlauf, wo auch mit diesem Haus zusammen die entsprechenden Dinge besprochen und diskutiert worden sind und dann entschieden worden ist.
[Thomas Birk (GRÜNE): Wir waren dagegen! – Lars Oberg (SPD): Ihr seid immer dagegen! – Lachen und Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN – Oliver Friederici (CDU): Da kann man nichts sagen, es stimmt! – Man merkt, das wird auch in diesem Haus durchaus kontrovers diskutiert. Deshalb muss man sehen. Man kann auch immer klüger werden, [Özcan Mutlu (GRÜNE): Auch der Regierende Bürgermeister!]
aber man soll dann auch, bitte schön, den Dialog mit Investoren suchen, wenn man der Meinung sein sollte, dass da noch etwas verändert werden sollte, auch gegenüber den bestehenden Beschlusslagen. Das kann man immer noch machen.
Ich glaube auch, dass der Investor selbst eine große Bereitschaft hat, auf die Wünsche des Landes einzugehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird genügend Gelegenheit bestehen, miteinander zu diskutieren, wie die Gestaltung des Schlossplatzes dann aussehen soll.
Ich frage den Senat respektive den Herrn Finanzsenator Nußbaum: Warum werden im Land Berlin nicht die doppelte Buchführung in Konten, die Methode der Nullbudgetierung und das Instrument des Kostencontrollings eingeführt? Warum existieren nicht einmal Planungen, dieses zu tun?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege! Wir haben gestern im Hauptausschuss, wo Sie dieselbe Frage gestellt haben, lang und ausführlich darüber gesprochen. Ich habe mich bemüht, Ihnen in einem längeren Vortrag die Unterschiede zwischen Doppik, Kameralistik, zwischen Kosten-Leistungsrechnung, Vermögensbilanz, GuV, ausgelagerten Gesellschaften, Schattenhaushalt etc. zu erklären. Ich wollte das jetzt an dieser Stelle, um die Fragestunde nicht zu überspannen, nicht wiederholen. Ich sage Ihnen aber noch einmal den Kernsatz: Eine Umstellung auf Doppik kostet das Land sicherlich fast hundert Millionen Euro. Wir müssen z. B. in dem Zusammenhang alles Vermögen bewerten. Die Aussagekraft einer auf Doppik gestützten Buchführung des Landes ist nicht viel größer als die, die wir jetzt haben.
Sie haben es gestern selber für sich zusammengefasst, indem Sie gesagt haben: Ja, eigentlich habe ich alles, aber ich muss in verschiedenen Büchern nachgucken. Wenn ich jetzt eine Doppik mit einer konsolidierten Bilanz hätte, könnte ich das mit einem machen. – Das ist mir jedenfalls nicht diesen Betrag wert. Deswegen haben auch andere Bundesländer, die in den letzten Jahren sehr stark auf Doppik bestanden haben, dieses Thema wieder ein Stück zurückgestellt und haben festgestellt, dass sie auch mit kameralen Haushalten, die mit Nebenbuchhaltungen und Vermögensbilanzen ergänzt werden, die Steuerungseffekte erreichen können.
Viel wichtiger ist das Thema Kosten-Leistungs-Rechnung. Das haben wir auch gestern diskutiert. Die KostenLeistungs-Rechnung kann ein sehr präzises Steuerungsinstrumentarium sein und damit auch zur Steuerung von wirtschaftlichen und politischen Sachverhalten eines Landes oder einer Kommune beitragen.
Die Nachfrage lautet: Weshalb werden von Ihnen, Herr Senator, die möglichen Gewinne, die durch die Umstellung auf Doppik in der Haushaltsführung auf lange Sicht realisiert werden können, nicht genannt? Weshalb gehen Sie nicht auf die möglichen Synergieeffekte ein, die durch die Einführung der Doppik in Hessen und Hamburg schon gewonnen worden sind? Unterstützen Sie weiterhin die Möglichkeit des Schattenhaushalts, der in der kameralistischen Haushaltsführung möglich ist?
Verehrter Kollege! Auch in einer kameralistischen Haushaltsführung sind Schattenhaushalte nicht möglich, sondern Sie haben Haushalte, die auch dem Parlament hier gemeldet werden, Sie haben nur unterschiedliche Buchführungen und Haushalte. Sie haben – das haben wir auch gestern besprochen – bei den Wohnungsbaugesellschaften in der Tat eine Doppik. Sie hatten auch die Schulden dieser Wohnungsbaugesellschaften angesprochen. Ich habe Ihnen gesagt, wenn man doppisch bucht, dann sieht man auch die Vermögensseite. Das Thema Schattenhaushalte beantworten Sie nicht mit einer Doppik oder einer nach HGB bilanzierten Buchführung.
Die Frage, welche Gewinne Sie hier in dem hochverschuldeten Berlin damit auftun wollen, ist mir allerdings schon gestern nicht einsichtig geworden.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich habe auch eine Frage an den Finanzsenator: Es gab in letzter Zeit Presseberichte über die erfolgreiche Polizeiarbeit, die zur Entdeckung von illegalen Baumschulen, sogenannten Hanfplantagen, geführt hat.
Werden Sie gegen diese professionell geführten illegalen Gewerbebetriebe ein Steuerstrafverfahren einleiten, weil auch illegale Geschäfte der Steuerpflicht unterliegen?
Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege! Ich kann Ihnen sagen, dass ich persönlich keinen Hanf rauche und dass wir natürlich, wenn wir davon offizielle Hinweise bekommen, dem Ganzen nachgehen. Ansonsten unterliegt das dem Steuergeheimnis.
Schönen Dank für den Hinweis! – Aber ich hatte noch eine Frage: Werden Sie für diese illegalen Gewerbebetriebe Gewerbesteuer- oder Mehrwertsteuerbescheide erlassen?
Sehr geehrter Herr Trapp! Ich sagte Ihnen schon, das unterliegt dem Steuergeheimnis. Aber gehen Sie davon aus, dass eine bundesdeutsche Steuerverwaltung weiß, was sie zu tun hat.
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an den Verkehrssenator, Herrn Müller. – Sie haben es geahnt. In den Veröffentlichung zum Interessenbekundungsverfahren für die Beschaffungen neuer S-Bahnfahrzeuge wird als Betriebsaufnahmejahr 2019/2020 genannt. Können Sie dieses bitte erläutern!
Da geht es meines Wissens um die vollständige Betriebsaufnahme aller Fahrzeuge. Mehr ist, glaube ich, zu dem Datum nicht zu sagen.