Protokoll der Sitzung vom 06.07.2017

Oder interpretieren Sie das anders?

Also, wie ich schon eingangs sagte, ist eigentlich der Markt entscheidend, aber man kann natürlich davon abweichen,

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Steht das da drin oder nicht?]

wenn man das für das Volk als die richtige Entscheidung ansieht – auch wenn Sie das Volk nicht vertreten.

[Beifall bei der AfD – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Steht das da drin oder nicht?] ]

Die Kollegen und Kolleginnen von der Linken fordern einen Mindestlohn von 12 Euro. 12 Euro sind 3,16 Euro mehr, als das, was der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Steht das da drin oder nicht?]

Herr Albers! Jetzt hat der Redner das Wort.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ich wollte ja nur, dass er etwas sagt!]

Und 12 Euro sind 3 Euro mehr als das, was Die Linke jetzt als Untergrenze für Lieferanten des Landes Berlin vorschreiben will, denn die Beschlussempfehlung sieht ja 9 Euro – glatt – vor. Ob der demokratische Staat durch diese 16 Cent mehr wirklich gerechter wird, ist eine andere Frage.

Bescheiden möchten wir, die Alternative für Deutschland, bemerken, dass für eine derart kleine Anhebung von 8,84 Euro auf 9 Euro ein äußerst großer Aufwand betrieben wird. Eine Koppelung an den bundeseinheitlichen Mindestlohn wäre eine pragmatischere Lösung, allerdings auch eine überflüssige, denn der gilt ja ohnehin.

(Harald Gindra)

Ein letzter Einwand: Der Mindestlohn wird irgendwann steigen, und dann man muss erneut mit einem unglaublichen Aufwand nachgesteuert werden, denn die fixen 9 Euro sind ja dann überholt. Also werden wir uns wieder mit diesem Thema beschäftigen, wieder 160 Abgeordnete, die Verwaltungen und die Buchhalter. Die Einzigen, die wirklich etwas von diesem sozialistischen Regulierungsgimmick haben, sind die Druckereien. – Schönen Dank! – Wir lehnen den Antrag ab.

[Beifall bei der AfD – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Haben Sie Ihre eigene Rede verstanden?]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Kollege Urbatsch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Einbringung des Gesetzes hätte ich gedacht, dass der gesellschaftliche Konsens über diese Frage doch größer ist, als wir es jetzt hier sehen können. Ich kann nur hoffen, dass die Äußerungen von Herrn Tauber in dieser Woche auch Ihnen leidtun. Man sieht an diesem Punkt, dass noch einiges zu tun ist.

Machen wir uns nichts vor: Mit dieser Änderung in Bezug auf Mindestentgelt und Mindestlohn, die die Koalition beschließen möchte, werden nicht auf einen Schlag alle sozialen Ungerechtigkeiten gelöst. Aber ich glaube – und darauf weisen uns auch alle internationalen Institutionen hin –, dass wir gegen die Lohnungerechtigkeit in unserem Land etwas tun müssen. Dies ist ein kleiner Schritt. Er wird nicht alles verändern, aber es ist einfach vernünftig und anständig, dies an dieser Stelle zu tun. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank! – Dann hat für die FDP-Fraktion der Kollege Swyter das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen! Wieder eine Chance vertan! Sie machen das Vergaberecht komplizierter und nicht einfacher und tragen damit nicht zu einer funktionierenden Stadt bei.

[Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Sie machen das Vergaberecht komplizierter, denn die Unternehmen, die Sie beauftragen wollen – die das Land Berlin beauftragen muss, um diesem Investitionsstau Herr zu werden –, werden künftig zwei bis drei Mindestlöhne zu beachten haben, denn – und daran geht Ihr Antrag völlig vorbei – wir haben schon einen Mindestlohn, der beachtet werden muss und der nach ökonomischen Kriterien festgesetzt wird, und zwar wird er so festgesetzt – das ist ja noch der gute Aspekt, den ich diesem Gesetz abgewinnen kann –, dass die Tarifautonomie beachtet wird. Es ist der Job der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, Tariflöhne so festzusetzen, dass sie ökonomisch vertretbar sind und auf der anderen Seite die Arbeitnehmer berechtigterweise an der Wertschöpfung teilhaben lassen. Das ist das Prinzip, das gelten soll. Von diesem Prinzip gibt es eine Ausnahme, und das ist der Mindestlohn. Der wird aus guten Gründen nachlaufend festgesetzt, damit er eben nicht in die Tarifautonomie eingreift.

Sie wollen das Gegenteil. Sie glauben, Berlin könne es besser und Sie wüssten sowieso, wie der richtige Mindestlohn zu lauten hat. Das ist, ehrlich gestanden, völlig vermessen, insbesondere wenn ich mir ansehe, wie diese Stadt insgesamt organisiert ist.

[Beifall bei der FDP]

Wenn dieser Mindestlohn dann gemacht wird, mit einer Kommission – bei 9 Euro fangen Sie an, und es ist in der Tat die Frage, wie Sie auf diese Zahl gekommen sind, aber wir wissen ja, dass Sie dann noch mehr wollen und noch mehr drauflegen wollen –, werden Sie einerseits diese Unternehmen – ich sprach es schon an – belasten, weil sie mehr Löhne beachten müssen. Das erhöht die Bürokratie. Aber auch die Verwaltungen selbst werden belastet, denn auch diese müssen diesen Mindestlohn berechnen, sie müssen ihn kommunizieren, und sie müssen ihn kontrollieren. Ich würde sagen: Diese Verwaltung hat Besseres zu tun, als nun auch noch eine eigene Mindestlohnkontrolle durchzuführen.

[Beifall bei der FDP]

Es ist also nicht Aufgabe von Berlin, an dieser Stelle den großen Vorreiter zu spielen, wenn wir Sozialgesetze und insbesondere das Mindestlohngesetz schon haben. Wir sollten uns vorrangig darum kümmern, dass die Verwaltung endlich die Aufträge erteilen kann, die bitter nötig sind, um diese Stadt zum Laufen zu bringen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 18/0332 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer dem Antrag mit neuer Überschrift und in neuer

(Andreas Wild)

Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe Drucksache 18/0448 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie des fraktionslosen Abgeordneten ist der Antrag damit angenommen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 25 A:

Bericht über zeitnah zu realisierende Straßenbahnneubaumaßnahmen in Berlin

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 29. Juni 2017 Drucksache 18/0459

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0249

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. – Zu dem Antrag Drucksache 18/0249 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen AfD bei Enthaltung CDU und FDP – die Annahme mit geändertem Berichtsdatum „31. Oktober 2017“. Wer dem Antrag mit geändertem Berichtsdatum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Gegenstimmen bei der AfD-Fraktion sowie des fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? – Enthaltung bei der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 25 B:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 5. Juli 2017 Drucksache 18/0462

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0392

hierzu nach Einsetzung:

Wahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter/-innen

Wahl der/des Vorsitzende/n des Untersuchungsausschusses und ihrer Stellvertreterin/seines Stellvertreters

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. – Nach Artikel 48 der Verfassung von Berlin und § 1 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes hat das Abgeordnetenhaus von Berlin auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Ich stelle fest, dass dieses Quorum erreicht ist.

Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung empfiehlt einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme des Antrags mit Änderungen. Wer dem Antrag Drucksache 18/0392 mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 18/0462 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 eingesetzt.

Wir haben nun noch die Mitglieder des Ausschusses sowie den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Die Fraktionen nominieren diejenigen Mitglieder und Stellvertreter sowie Stellvertreterinnen, die Sie als Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt auf rosa Papier auf Ihren Tischen vorfinden. Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung getrennt nach den Fraktionsvorschlägen durch Handaufheben durchzuführen. Das heißt, ich rufe den jeweiligen Fraktionsvorschlag auf und lasse hierüber abstimmen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.

Ich komme zunächst zum ersten Vorschlag. Von der Fraktion der SPD sind vorgeschlagen der Abgeordnete Frank Zimmermann, die Abgeordnete Dr. Maja Lasić und der Abgeordnete Tom Schreiber jeweils als ordentliches Mitglied und der Abgeordnete Sven Kohlmeier, die Abgeordnete Derya Çağlar und der Abgeordnete Florian Dörstelmann jeweils als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Damit sind die von der SPD vorgeschlagenen Mitglieder des Untersuchungsausschusses gewählt.

Die Fraktion der CDU schlägt den Abgeordneten Burkhard Dregger und den Abgeordneten Stephan Lenz als ordentliche Mitglieder vor sowie den Abgeordneten

(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)