Ich bin mir auch sicher, dass selbst die Berlinerinnen und Berliner, die sich über dieses Zweckentfremdungsverbotsgesetz deshalb geärgert haben – und auch zu Recht –, so etwas nicht wollen. Nein! Und wir als Koalition übrigens wollen dagegen auch zukünftig den Berlinerinnen und Berlinern, die ihre Kasse im Urlaub aufbessern wollen oder sogar darauf angewiesen sind, um überhaupt in den Urlaub fahren zu können, ermöglichen, ihre selbst genutzten Wohnungen währenddessen zu vermieten. Doch wir halten maximal 60 Tage dafür für absolut ausreichend. Im Unterschied zur FDP jedenfalls kenne ich keine Berliner, die 182 Tage im Jahr frei haben.
Selbst in London übrigens sind das nur 90 Tage. Die FDP will uns also weismachen, dass durch ihre Gesetzesänderung mal eben schnell die Bürokratie abgeschafft wird. So steht es jedenfalls auch in ihrem Antrag. Mit dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ kann man ja immer schön punkten da draußen, aber man muss sich dabei schon fragen, ob es auch Sinn macht. Wenn es darum geht, den knappen Wohnraum in Berlin nicht noch knapper werden zu lassen, ist ja vielleicht die eine oder andere Bürokratie
auch sinnvoll. Ihre Behauptung, dass es dann gar keine Bürokratie mehr gibt, ist auch widerlegbar. Denn auch mit dem Erlauben von Homesharing brauchen wir für die Bezirksämter eine handhabbare Regelung wie z. B. ein Registrierungsverfahren, wie wir es in Madrid oder Barcelona haben. Die Ämter müssen doch auch unterscheiden können zwischen gewerblicher und privater Vermietung. Das muss doch auch kontrolliert und nachvollzogen werden können. Oder sollen die Bezirksämter jetzt die ganze Zeit damit beschäftigt sein, gewerbliche und private Vermietung auseinander zu sortieren? Dazu finde ich übrigens keinen Lösungsansatz in Ihrem Antrag, liebe FDP. Für Sie reicht es einfach, die 182 Tage ins Gesetz zu schreiben. Sorry, das kann wirklich nicht Ihr Ernst sein.
Natürlich hat das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Positives bewirkt. 6 000 Wohnungen wurden wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt.
Und trotzdem sehen auch wir als Koalition die Notwendigkeit, das Gesetz nachzubessern, vor allem bezüglich der Personalstellen in den Bezirken, um das Gesetz auch zum Vollzug zu bringen. Übrigens: Herr Gräff! Da Sie sich über das Gesetz insgesamt so aufgeregt haben: Sie haben das damals mit der SPD hier ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Ihre Fraktion! – Sie hätten damals z. B. die Regelungen für soziale Träger ändern können. Das hat Sie damals null interessiert. Deswegen ist es wichtig, dass wir das ändern, was die sozialen Träger betrifft, dass sie in Zukunft in dieser Stadt nicht mehr als Zweckentfremdung gelten. Vor allem ist es auch wichtig, dass wir eine erweiterte Auskunftsverpflichtung bekommen, denn wir wollen es den Behörden erleichtern, diese Verfahren zu beschleunigen, damit Airbnb auch mal kooperieren muss. Statt die Kommune zu verklagen oder Stimmung gegen sie zu machen, sollte Airbnb auch endlich mit den Behörden zusammenarbeiten.
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Die FDP zeigt heute mal wieder besonders Talent, sich als neoliberale Klientelpartei zu präsentieren, die Spekulanten schützt.
Bei Tegel ist es Ryanair, bei den Ferienwohnungen ist es Airbnb. Mal schauen, welches Unternehmen es morgen wird.
Für die FPD ist Wohnraum Investment, für uns und die Menschen da draußen ist Wohnraum Zuhause. Deshalb werden wir auch für die Mieterinnen und Mieter kämpfen, und zwar auf allen Ebenen. – Vielen Dank!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte mich hier gegen diese Polemik verwahren.
Wenn man den Antrag liest, und der Antrag an sich ist nur ein Satz, eine weitere Ausnahme im Gesetz, der Rest ist Begründung,
steht da drin: Hauptwohnsitz, und zwar die selbst bewohnte Wohnung. Wer hier behauptet, Kollegin Schmidberger, dass das jetzt einfach möglich sei, hier mit vier Wohnungen das große Geschäft zu machen, der versteht nicht, was der Hauptwohnsitz ist, der versteht auch nicht, dass man nicht in vier Wohnungen gleichzeitigt selbst wohnen kann. Insofern ist unsere Ausnahme klar definiert. Wer hier Vorschläge zu anderen Tagesansätzen macht, Begrenzung auf 60 Tage, der muss mir erst mal klarmachen, wie das dann vor einem Gericht halten soll, das schon bei Zweitwohnungssitzen aus Verfassungsgründen die 182 Tage gebilligt hat. Das müssen Sie dann klären. Das müssen Sie auch mal durchhalten bei einem Gesetz, das jetzt schon dem Verfassungsgericht aus anderen Gründen vorgelegt worden ist und da durchlöchert werden wird, das sage ich Ihnen, wo es dann auch weitere Urteile geben wird, die sich nicht auf Zweitwohnungen, sondern dann auf Erstwohnungen beziehen. Diese Debatte müssen Sie dann aushalten. Wir schlagen aber vor, dass wir als Parlament – davon war heute auch die Rede – selber handeln und selber einen vernünftigen Vorschlag machen, der die Bürgerinnen und Bürger nicht verfassungswidrig, unverhältnismäßig belastet.
Wenn Sie das selbst einmal tun, werden Sie feststellen, dass da nichts von Hauptwohnsitz steht. Da steht Hauptwohnung. Nur mal zur Info: Man kann mehrere Hauptmietverträge in der Stadt abschließen. Das ist legal. Sie sollten sich vielleicht mal über die Rechtslage klar werden.
Zu der Frage der 60 Tage: Dazu kann ich Sie gerne an meine Kolleginnen und Kollegen aus München verweisen. Die haben das auch verfassungsgemäß hinbekommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eine sehr muntere Debatte. Wenn ich die Opposition richtig verstanden habe, findet sie Wohnraumschutz überflüssig, aber Wohnungsbau notwendig und geht davon aus, dass Wohnungsbau irgendwie mit dieser Koalition nicht stattfindet. Dem möchte ich entgegentreten und Herrn Czaja von vorhin zitieren: Es bringt auch nichts, wenn sich Blödsinn verstetigt.
Wir haben alle möglichen Legenden, Befürchtungen, Mutmaßungen oder was auch immer in der Stadt über einen ganz normalen Brief, der übrigens nicht gestern, sondern im August geschrieben worden ist. Über den reden wir selbstverständlich miteinander. Er wird natürlich auch beantwortet, wie sich das gehört. Ich bin ja eine höfliche Senatorin. Aber wenn wir darüber reden, dass wir in dieser Stadt Wohnraum brauchen, dann lautet der Sound, den ich seit mindestens 2012 höre: Wir brauchen mehr Wohnraum, und wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. – Diesen Sound hat Rot-Rot-Grün angestimmt.
Wenn wir über mehr und mehr bezahlbaren Wohnraum reden, dann ist der Wohnungsneubau der eine Aspekt. Dort kann man nur durch Förderung, die ziemlich teuer ist, weil Bauen teuer ist, die Bezahlbarkeit sichern. Zudem haben wir einen Wohnungsbestand, der in der Regel preiswerter ist und wo die Sicherung der Bezahlbarkeit auch mit geringerem öffentlichen Mitteleinsatz möglich ist. Aber darüber wollen wir heute hier nicht reden.
Wir wollen darüber reden, wie wir zu mehr Wohnraum und mehr bezahlbarem Wohnraum in dieser Stadt kommen. Da sage ich Ihnen: Die Zahlen, die wir jüngst veröffentlicht haben, sprechen von 14 000 Wohnungen für das prognostizierte Wachstum und von noch einmal 6 000 Wohnungen jährlich für einen Nachholbedarf, der sich seit 2013 aufgestaut hat. Das sind herausfordernde Themen.
Ich freue mich mit dem Regierenden Bürgermeister und Ihnen allen, dass es Berlin gut geht und dass die Stadt wächst, aber dieses Freuen allein reicht nicht. Wir müssen daran arbeiten, dass diese Stadt nicht nur wächst, sondern dass sie auch weiterhin funktioniert, dass sie sozial zusammenhält und dass man hier gut wohnen und leben kann.
Dazu gehört auch, dass man Wohnungen, die zum Wohnen da sind, davor bewahrt, dass sie schleichend zu Ferienwohnungen werden. Wenn Sie vorschlagen, 182 Tage muss ich keinen fragen, dann heißt das im Klartext: Die Berliner Behörden müssten jede Berliner Wohnung dahin gehend überwachen, dass diese Ausnahme nicht überstrapaziert wird. Was ist das für eine Vorstellung? Wie soll das gehen? Sie laden interessierte Kreise dazu ein, Mietwohnungen zu Ferienwohnungen zu machen. Das ist der Kern Ihres Gesetzesvorschlags. Das ganze Bauen, das Herr Laatsch und Herr Gräff vorschlagen, würde nichts helfen, wenn wir im gleichen Umfang Wohnungen verlören.
Wenn wir also in dieser Stadt sozial, ökologisch und nachhaltig wachsen wollen, dann müssen wir beides tun: Wir müssen den vorhandenen Wohnraum schützen und den Wohnungsneubau organisieren, und zwar gemeinsam mit den Bezirken, den Wohnungsbaugesellschaften, den Genossenschaften und den privaten Akteuren. Das ist alles nicht neu, aber ich wollte es noch einmal gesagt haben, damit es auch hier im Protokoll steht. – Vielen Dank!
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Christian Gräff (CDU): Haben wir zu Protokoll genommen! Einfach machen!]
Vielen Dank! – Dann haben die Fraktionen die Möglichkeit, in der gleichen Reihenfolge wie eben noch einmal das Wort zu ergreifen. Es beginnt die Kollegin Dr. Jasper-Winter. – Bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Senatorin Lompscher! So, wie ich Ihren Wortbeitrag verstanden habe, unterstellten Sie
zumindest am Ende allen Bürgerinnen und Bürgern, eine zu schaffende Ausnahmeregelung missbrauchen und damit Rechtsmissbrauch begehen zu wollen. Das ist, ehrlich gesagt, nicht mein Verständnis von einer Gesellschaft hier in Berlin. Es ist doch klar: Jegliche gesetzliche Regelung muss in der Durchsetzung kontrolliert werden. Wenn ich aber sehe, dass eine bestimmte Fallgruppe, hier die Homesharer, zu überhaupt nicht mehr Wohnraum beitragen können, weil sie selbst in der Wohnung wohnen und damit auch nicht schleichend Ferienwohnungen schaffen können, dann sagen Sie, man müsse diese Personen überwachen, weil sie sich rechtsmissbräuchlich verhalten würden, wenn eine Ausnahme geschaffen wird. Ich finde es eine Ungeheuerlichkeit, dies zu unterstellen.
Als Freie Demokratin und Liberale frage ich Sie auch: Mit welchem Recht belasten Sie die Bürgerinnen und Bürger mit Überwachung, mit dem aufwendigen Nachforschen der Bezirksämter?