Protokoll der Sitzung vom 14.09.2017

Hannelore Kraft und ich haben uns gemeinsam mit der Bundesregierung für Co-Sharing-Flüge eingesetzt – eine wichtige Hilfe für Air Berlin. Auch das haben wir gemacht. Es hat danach weitere Gespräche gegeben:

[Christian Gräff (CDU): Aber nicht in der entscheidenden Phase! Nicht im August! Und nicht mit dem Vorstand!]

ich mit Herrn Winkelmann, mit Herrn Spohr, mit den Verbänden der Luftfahrtindustrie, mit den Generalbevollmächtigten und, und, und – immer wieder direkte Gespräche und Telefongespräche.

[Heiko Melzer (CDU): Aber nicht in der entscheidenden Phase!]

Was ist denn die entscheidende Phase, Herr Melzer?

[Christian Gräff (CDU): Der Ministerpräsident von NRW hat Air Berlin eingeladen! Sie nicht!]

Der Ministerpräsident von NRW ist von mir darauf gebracht worden, dass es gut wäre, sich auch einmal mit

dem Gesamtbetriebsrat zu unterhalten. Darauf ist er allein gar nicht gekommen.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Sie empfinden das vielleicht in Ihrem politischen Handeln als Majestätsbeleidigung.

[Christian Gräff (CDU): Mit beiden! Mit beiden zu sprechen!]

Sie sind vielleicht der Meinung, es reicht, wenn man mit den CEOs spricht. Ich finde, es ist gut, wenn man mit den CEOs redet und mit den Arbeitnehmern – die wissen nämlich oft besser Bescheid.

[Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zuruf von Christian Gräff (CDU)]

Deswegen habe ich mich mit den Betriebsräten in Berlin getroffen und Herrn Laschet den Vorschlag gemacht, dass wir uns gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat treffen. Das haben wir auch gemacht. Es hat also ständig Gespräche gegeben.

Herr Melzer! Die entscheidende Phase für Air Berlin waren nicht die zwei, drei Tage, –

[Heiko Melzer (CDU): In den letzten zwei Monaten hatten Sie kein persönliches Treffen mit dem Vorstand!]

nachdem öffentlich bekannt wurde, dass Etihad Air Berlin nicht mehr unterstützt. Das war nicht die entscheidende Phase.

[Heiko Melzer (CDU): Deswegen haben wir Sie auch nicht nach diesen zwei Tagen gefragt!]

Die entscheidende Phase war weit davor. Da haben Gespräche auf den unterschiedlichsten Ebenen stattgefunden, und selbst danach, als es bekannt wurde, haben noch die Telefongespräche stattgefunden. Alles was man von Berliner Seite aus machen konnte, ist also gemacht worden – genauso wie vonseiten NRWs.

[Christian Gräff (CDU): Nicht mal im Ansatz! – Ülker Radziwill (SPD): Sie sollten einfach einmal bei den Betroffenen nachfragen, bei Air Berlin!]

Vielen Dank!

Für die Linksfraktion hat der Kollege Harald Wolf das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie beurteilt der Senat, dass das Land Berlin der FDP zum Zweck der Wahlwerbung unentgeltlich Stellflächen zur Verfügung gestellt hat, diese Flächen von der FDP zweckentfremdet und missbräuchlich an die Dumping- und Billigairline Ryanair weitergegeben wurden, um kommerzi

elle Werbung zu betreiben, und dass Ryanair damit ein erheblichen geldwerten Vorteil erhalten hat?

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Ülker Radziwill (SPD): Gute Frage!]

Herr Senator Geisel!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Wolf! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat sind die Plakatflächen der FDP für die Bundestagswahl zu Teilen der Firma Ryanair für die Plakatierung zur Verfügung gestellt worden. Der Bezirk Reinickendorf ist dagegen vorgegangen, und das Verwaltungsgericht hat entsprechend entschieden, dass dies eine missbräuchliche Nutzung der Standorte war, die eigentlich für die Bundestagswahl gedacht waren. Insofern ist das Beräumen dieser Plakate eindeutig. Auf den Ryanair-Plakaten war auch kein Parteilogo oder Ähnliches der FDP zu sehen. Deshalb war es eine sehr eindeutige Entscheidung. Ich gehe davon aus, dass auch andere Berliner Bezirke diesem Vorbild durchaus folgen können, und denke, dass sie dem Vorbild Reinickendorf auch folgen sollten.

In der Tat haben wir aber noch die andere Dimension, die der Abgeordnete Wolf gerade angesprochen hat, nämlich die Beurteilung der Frage, ob es sich um einen geldwerten Vorteil der Firma Ryanair handelt oder ob es sich um eine Spende an die Träger des Volksbegehrens handelt. Zu der Frage des geldwerten Vorteils ist zu beurteilen, dass in der Tat die Firma Ryanair Flächen kostenlos zur Verfügung bekommen hat, die sie sonst nie bekommen hätte. Insofern handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Es muss sicherlich noch näher untersucht werden. Aber sehr wohl sind wir der Auffassung, dass es sich um Spenden an die Trägerin des Volksbegehrens handelt, denn die Firma Ryanair hat ja auch materielle Leistungen an dieser Stelle erbracht, die von der Trägerin des Volksbegehrens abzurechnen gewesen wären. Die Untersuchung bezieht sich dann auf den § 40b Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes von Berlin. In diesem Paragrafen geht es darum, dass die Transparenz hergestellt werden muss, welche wirtschaftlichen oder politischen Interessen hinter Volksbegehren stehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Träger solcher Volksbegehren in entsprechenden eidesstattlichen Erklärungen angeben, von wem sie Spenden erhalten haben oder keine Spenden erhalten haben.

Ich muss das jetzt mal mit Erlaubnis der Vizepräsidentin vorlesen, damit ich mich juristisch korrekt verhalte:

Die Regelung über die Anzeigepflicht von Spenden dient der Transparenz

(Regierender Bürgermeister Michael Müller)

ich sagte schon –

der hinter den Volksbegehren stehenden wirtschaftlichen und politischen Interessen. Hierzu bedarf es der Offenlegung der Art und Höhe der Unterstützungsleistung von Dritten. Sowohl die Verwendung des Logos der Initiative bei der Kampagne wie auch die Erklärung von Herrn Czaja vom 5. August 2017, wonach Gespräche zur beabsichtigten Unterstützungsleistung noch laufen würden, macht deutlich, dass die Werbekampagne in der Einflusssphäre der Trägerin lag, sodass diese sich die Unterstützungsleistung als Sachspende auch zurechnen lassen muss.

Zunächst ist die Situation so, dass eidesstattliche Erklärungen von drei persönlichen Trägern des Volksbegehrens vorliegen, in denen diese Spende von Ryanair nicht enthalten ist. Insofern hat meine Senatsverwaltung die Trägerin des Volksbegehrens mehrfach aufgefordert, diese Sachspenden offenzulegen. Sollten weiterhin Zweifel an der Richtigkeit dieser eidesstattlichen Erklärung bestehen, wäre die Verwaltung in der Pflicht, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. – Danke!

Vielen Dank! – Für eine Nachfrage hat der Kollege Harald Wolf das Wort.

Besten Dank, Herr Senator, für diese Beantwortung! Mir stellt sich die Frage, nachdem in der Presse vonseiten der FDP zu lesen war, dass dieses Sponsoring jetzt beendet wurde, ob es sich um ein Sponsoring der FDP für Ryanair handelt oder ob Ryanair die FDP gesponsert hat oder ob das Prinzip ist, hier wäscht eine Hand die andere. Können Sie mir dazu die Einschätzung des Senats sagen?

Herr Senator!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Wolf! Da gibt es noch keine abschließende Einschätzung des Senats, weil das im Moment der Rechtsprüfung unterliegt und die Trägerin des Volksbegehrens noch die Chance hat, die entsprechenden eidesstattlichen Erklärungen zu korrigieren und diese Spenden anzugeben. Insofern warten wir das noch ab, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Aber ich will hier sehr wohl sagen, der Regierende Bürgermeister hat das eben auch noch einmal deutlich gemacht und verschiedene Redner in der vorherigen Debatte auch, dass Volksbegehren gedacht sind, direkte Demokratie von Bürgerinnen und Bürgern möglich zu machen und nicht zu ermöglichen, dass sich Wirtschaftsunter

nehmen Volksabstimmungen erkaufen, indem sie entsprechende Sachspenden einbringen und ihre wirtschaftlichen Interessen darüber transportieren.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Dann hat der Kollege Schneider die Möglichkeit zu einer Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich glaube, wir sind als Parlament gut beraten, über Offizialdelikte, die die eidesstattliche Versicherung anbelangt, nicht zu spekulieren. Mich interessiert deshalb, wie wir in der Einheitsgemeinde Berlin politisch hinnehmen können, dass offensichtlich durch den Rückzug der entsprechenden FDP-Anträge beim Verwaltungsgericht elf Bezirke rechtswidrig handeln. Wenn der Senat diese Einschätzung hat, wenn das Verwaltungsgericht diese Einschätzung hat, wenn die Vorhabenträger und die FDP diese Einschätzung haben, wie kann es dann sein, dass die ganze Stadt an solchen unlauteren Zuständen nach wie vor vorbeifahren muss?

Herr Senator!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Schneider! Zunächst sind die Berliner Bezirke, dort die Bezirksstadträte, die für die Ordnungsaufgaben zuständig sind, in der Verantwortung, aber auch die Bezirksbürgermeister Berlins sind dort in der Verantwortung, entsprechendes Recht umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass die Berliner Bezirke entsprechend handeln werden und sich ein Beispiel am Bezirk Reinickendorf nehmen. Ansonsten wird die Bezirksaufsicht meiner Senatsverwaltung die entsprechenden Hinweise an die betreffenden Bezirksämter geben.

Vielen Dank!

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Taschner die Möglichkeit zu einer Frage.

Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Wie gedenkt der Senat das Tierheim Berlin angesichts dessen angespannter finanzieller Lage zu unterstützen, um die nach den Starkregenschäden so dringend benötigte Dachsanierung

(Senator Andreas Geisel)

insbesondere der Krankenstation und des Katzenwelpenhauses zeitnah durchführen zu können?

Herr Justizsenator!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Tierheim hat verschiedenen Senatsverwaltungen mit Schreiben von Ende August mitgeteilt, dass es aufgrund eines Starkregenereignisses im Sommer zu erheblichen Schäden gekommen ist. Die Tiere standen im Wasser und waren dem Regen ausgesetzt. Es ist noch nicht so ganz klar, wie umfangreich der Schaden ist. Das Tierheim ist dabei, ich habe mir das auch vor ein paar Tagen angeguckt, zu ermitteln, welchen Sanierungsbedarf es dort gibt, damit man das in Zukunft verhindert. Als Senat haben wir dem Tierheim aber signalisiert, dass wir es nicht im Regen stehen lassen, sondern dass wir uns an den notwendigen Maßnahmen wegen dieses einmaligen Ereignisses beteiligen. Allerdings ist bis heute noch nicht erkennbar, in welchem Umfang überhaupt Arbeiten ausgeführt werden müssen. Zwei verschiedene Bausachverständige sind dabei, sich das anzugucken. Das warten wir zunächst einmal ab.