Aus der Braunkohle sind wir zum Glück schon ausgestiegen. In dieses dunkle Zeitalter will keiner mehr zurück. Aber beim Thema Braunkohle endet unser Horizont, zumindest der von Rot-Rot-Grün, nicht an der Stadtgrenze. Natürlich wollen wir, dass auch in Brandenburg mit der Braunkohle und dem Tagebau Schluss ist. Natürlich haben wir in Berlin daran ein gesteigertes Interesse. Schließlich kommt mit der Sulfatfracht in der Spree einiges aus den Tagebauen bei uns an, was Probleme mit unserem Trinkwasser verursacht. Wir als Koalition werden dazu ganz massiv das Mittel der gemeinsamen Landesplanung nutzen. Ich bin mir sicher, dass die Senatorin das am 6. November in der gemeinsamen Landesplanungskonferenz deutlich anspricht. Wir wollen dieses Instrument der gemeinsamen Landesplanung für den Klimaschutz nutzen und nicht wie Sie, liebe Opposition, die Sie im letzten Plenum diese gemeinsame Landesplanung mehr oder weniger aufkündigen wollten, bloß damit Ihr Flughafen weiterbetreiben werden kann.
Natürlich bleibt die Frage, wie wir die restlichen Steinkohlekraftwerke vom Netz bekommen. Auch dazu wird
unsere Klimaschutzsenatorin Günther demnächst ein sehr klares Konzept vorlegen. Gemeinsam mit Vattenfall und der Zivilgesellschaft werden wir einen beispielgebenden Prozess aufsetzen, wie wir das Ziel des Kohleausstiegs bis spätestens 2030 auch in dieser Stadt umgesetzt haben.
Zum Schluss muss ich noch einmal zum Anschluss- und Benutzungszwang kommen. – Liebe Opposition, Sie haben keine Gelegenheit ausgelassen, um hierzu wahre Horrorgeschichten in die Welt zu setzen. Dazu kann ich nur sagen: Ein Blick in den Gesetzentwurf hilft da enorm weiter. Es ist nicht so, dass ab sofort jedes Gebäude an die Fernwärme von Vattenfall zwangsangeschlossen wird. Nein! Alles, was wir heute beschließen, ist: Wir möchten uns die Möglichkeit geben, im Sinne des Klimaschutzes – nur, wenn es dem Klimaschutz dient – und nach guter Abwägung davon Gebrauch machen zu können und das auch noch räumlich eng begrenzt. Damit ist es eben kein mittelalterlich anmutendes Instrument, wie Herr Schultze-Berndt es im Wirtschaftsausschuss behauptet hat. Mittelalterlich anmutend ist aus meiner Sicht lediglich die Energiepolitik der CDU hier in Berlin, aber auch im Bund. Nein! Wir schaffen damit ein sorgfältig abgewägtes Mittel, das wir nur einsetzten werden, wenn es dem Klimaschutz nützt. Für diesen Anschluss- und Benutzungszwang haben wir uns auch Regeln aufgegeben. Sie sind im Gesetzentwurf sehr eng definiert. Wir haben für soziale Härtefälle vorgesorgt. Es ist doch ganz klar, dass kein Gebäude ans Wärmenetz angeschlossen wird, wenn es eine klimafreundlichere Heiztechnik hat oder vielleicht sogar ein Passivhaus ist. Also hören Sie auf, solche Märchen zu erzählen!
Und ja, liebe FDP, wir sind sicher, dass wir ein solches Instrument brauchen. Es ist eben nicht so, wie Sie im Umweltausschuss gesagt haben, dass der Markt schon alles regelt. Das Gegenteil ist der Fall. Ich glaube, der Markt hat die großen Probleme im Klimawandel erst verursacht. Herr Schmidt, Sie haben vollkommen recht: Da unterscheidet sich Ihre Partei massiv von meiner. Deswegen ist es gut, dass wir hier in Berlin Koalitionspartner haben, die das ähnlich sehen. Deswegen bringen wir hier heute den Klimaschutz mit dem Kohleausstieg für 2030 endgültig auf den Weg. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir im Energiebereich Engagierten wissen: Die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens bedeutet in weiten Bereichen einen kompletten Umbau der Technologie und
der Gesellschaft. Eine Umsetzung setzt aber eine gesicherte industrielle Wertschöpfung in Deutschland und der Europäischen Union voraus, denn im internationalen Wettbewerb wird derjenigen gewinnen, der die erfolgreichste treibhausneutrale Technologie entwickelt.
Eine leistungsfähige Industrie ist seit dem Krieg ein Garant für Wohlstand in der Bundesrepublik Deutschland und eine der wichtigen Grundlagen für ein prosperierendes und intaktes Gemeinwohl. Wir müssen in Deutschland weg von einer Fixierung auf Tonnen CO2-Ausstoß und Daten. Wir müssen hin zu einem technologieoffenen Prozess, welcher Innovationen der Industrie und Forschung ermöglicht und vorantreibt. In diesem Zusammenhang ist es von enormer Wichtigkeit, dass die Politik über die Legislaturperiode hinaus den regulatorischen Rahmen für einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb um die beste Innovation setzt.
Wir haben über das hier vorliegende Gesetz bereits in der ersten Lesung gesprochen. Im ersten Teil des Gesetzes verkünden Sie Gemeinplätze und bereits Bekanntes über den Ausstieg aus der Braunkohlenutzung der Berliner Kraftwerke. Frohlocket! Im Berliner Nachbarland Brandenburg genehmigt Rot-Rot gerade die Verfeuerung von Braunkohle für die nächsten 25 Jahre.
Da die CO2-Nutzung mit der Feinstaubbelastung nicht an der Brandenburger Grenze aufhört, wissen wir, dass das nur Augenwischerei ist, solange sich Brandenburg nicht aus der Braunkohlenutzung verabschiedet.
Aber liebe rot-rot-grüne Regierung, und das ist das Wichtige, im zweiten Teil des Gesetzes räumen Sie sich gesetzliche Grundlagen ein, um den allgemein gültigen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme zu erlassen. Sie glauben gar nicht, was wir energiepolitischen Sprecher als Reaktion auf die hier vorliegende Gesetzesvorlage im Lauf der letzten Wochen für Briefe bekommen haben. Die Kenner der Materie in Berlin und den anderen Bundesländern fassen sich an den Kopf, was für ein technologiefeindlicher Schwachsinn hier beschlossen werden soll. Diese Regierung will vorschreiben, dass im Zweifel sämtliche heute im Einsatz befindlichen Heizungen zu verschrotten und durch Fernwärme zu ersetzen sind. Damit wir uns klar verstehen: Fernwärme ist eine Energieform unter vielen, die nicht per se zu privilegieren ist, sondern sie muss im Vergleich nachweisbar kostenminimierender, emissionsminimierender oder prozessdienlicher im Sinne einer systemeffizienten Energiewende sein. Ihre Verwendung darf weder den weiteren Ausbau einer flächendeckenden dezentralen Energieversorgung abwürgen, noch die nachhaltige Entwicklung von alternativen Energiequellen, wie zum Beispiel Geothermie, verhindern oder die Nutzung von Strom bei Power-to-Gas unterbinden. Im Sinne einer
innovativen, vielfältigen, bürgernahen und mittelständischen Energiebereitstellung sollte aber auf den Zwang, sich statischen Großstrukturen unbedingt und auf Dauer ausliefern zu müssen und damit seine energiepolitische Konsumentensouveränität zu verlieren, verzichtet werden.
Wir wollen eine Energiewende in der Stadt, die informiert, in die wir als Politik investieren. Ich will, dass wir incentivieren und motivieren. Wir als CDU lehnen die hier vorliegende technologiefeindliche Gesetzesvorlage mit Zwangsmaßnahmen und Bedrohungsszenarien ab. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal: Diese rot-rot-grüne Koalition schließt sich dem an, was die Weltgemeinschaft beschlossen hat, nämlich dem 1,5 Grad-Ziel bezogen auf die maximale Erhöhung der Welttemperatur. Das wollen wir mit eigenen Maßnahmen unterstützen. Wenn ich insbesondere den Kollegen Schultze-Berndt von der CDU höre, glaube ich, Sie sind meilenweit von Klima- und Umweltschutz entfernt. Weiter geht es gar nicht.
Sie sind ja Klimaskeptiker und Klimaleugner. Sie sind da in der Gemeinschaft mit Donald Trump. Mehr muss ich dazu nicht sagen. Wenn Sie sich dabei gefallen, bitte schön! Das ist Ihre Sache. Seine Freunde wählt man sich immer selber.
Die Weltgemeinschaft hat sich die Ziele in Paris ins Buch geschrieben. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, unter anderem, mit der Ergänzung des Energiewendegesetzes Berlin. Wir sagen, spätestens bis zum Jahr 2030 wollen wir endgültig aus der Kohleverfeuerung in Großkraftwerken aussteigen. Das ist auch notwendig. Der Kollege Taschner hat es eben ausgeführt. Das wird einer unserer großen Beiträge sein – neben anderen Maß
nahmen, wo es um die öffentliche Hand, die Privaten und den Verkehr geht –, um den CO2-Ausstoß in der Stadt zu reduzieren.
Herr Schultze-Berndt! Ich habe es immer noch nicht verstanden – wir haben das schon in der ersten Beratung, bei der Einbringung des Gesetzes von Ihnen gehört –: Wie kann es sein, dass die CDU-Fraktion noch vor einem guten Jahr das Energiewendegesetz Berlin mit uns zusammen verabschiedet hat und Sie sich jetzt nicht mehr an die Inhalte erinnern können? Ich verstehe das einfach nicht. Sie haben – bis auf zwei Punkte – auch den Schlussbericht der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ zusammen mit uns verabschiedet. Da reden Sie heute genau das Gegenteil. Wer soll verstehen, wie die Berliner CDU da argumentiert und denkt? Sind Sie da noch zukunftsfähig? Fragen Sie doch einmal Ihre vermeintliche Klimakanzlerin Angela Merkel!
Aber, was ganz wichtig ist, Herr Schultze-Berndt, was Sie immer wieder vergessen: Den Anschluss- und Benutzungszwang, den Sie und die FDP hier so kritisieren, den haben Sie einmal eingeführt, im Jahr 1995.
Ja, den haben Sie einmal hier im Land Berlin mit einem Gesetz eingeführt, Herr Schultze-Berndt! Wie man so sehr an politische Amnesie leiden kann, ich verstehe das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich verstehe das nicht. Da muss irgendetwas vorgegangen sein. Entweder Sie haben zu lange an irgendwelchen Auspuffen – –. Ich weiß es nicht. Ich weiß nicht, ob zu viel Feinstaub in der Luft ist bei der CDU-Fraktion. Man kann es nur ahnen. Es muss irgendetwas sein, um dieses Phänomen zu erklären. Ich kann es nicht erklären.
Also: Die gesetzlichen Grundlagen hatten wir schon, die haben Sie an vielen Stellen hier aufgelegt. Ich glaube, es ist mehr als notwendig, dass wir als Stadtgesellschaft Berlin – wir sind hier ein Markt mit 3,5 Millionen Verbrauchern von Energie, Herr Schultze-Berndt – sagen – das ist verdammt noch einmal unsere Pflicht und Schuldigkeit –: Auch wir müssen einen Beitrag leisten, um den Klimawandel aufzuhalten. Das, was von Menschen verursacht wurde, tatsächlich angestoßen wurde, müssen wir ein Stück weit zurückdrehen, verlangsamen. Das ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit!
Noch ein Wort zum Anschluss- und Benutzungszwang, worüber sich auch andere Fraktionen aufregen. Hier steht eindeutig drin, ich zitiere jetzt:
Der Anschluss- und Benutzungszwang nach Absatz 1 soll sich in der Rechtsverordnung auf Neubebauung beschränken.
Klammer auf: Das haben uns auch die Expertinnen und Experten von außen empfohlen. – Das tun wir übrigens klarer, als es der Senat in seinem Entwurf stehen hatte. Das steht jetzt hier im Gesetz, da kann man also zustimmen. Dann werden wir umfangreiche Ausnahmetatbestände definieren für Leute, die ein Bestandsgebäude haben, Übergangsfristen, wenn es wirtschaftliche oder soziale Härten gibt. Wenn jemand ein Gebäude hat, das ökologisch wertvoller ist, verdammt noch einmal, das darf natürlich auch dauerhaft stehen bleiben.
Das ist völlig unstrittig, Herr Kollege Schultze-Berndt. Da muss man also nicht gegen den Anschluss- und Benutzungszwang sein.
Und schließlich und endlich, das schafft nur eine rot-rotgrüne Koalition. Ich darf noch einmal den letzten, fünften Absatz vorlesen:
Die Anschluss- und Benutzungsbestimmungen müssen zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Vertretbarkeit mit Vorgaben zu Höhe, Bildung, Transparenz und Kontrolle der Entgelte verbunden werden.