Jetzt kommt hinzu, dass die Entscheidung, ob dieser Anschluss- und Benutzungszwang gilt, in dem Gesetz sehr kompliziert geregelt wird. Ganz besonders schwierig finde ich die Formulierung, ich zitiere:
Die Rechtsverordnung kann den Anschluss- und Benutzungszwang auf bestimmte Gruppen von Personen, Gewerbetreibenden oder Grundstücken beschränken …
Der Senat kann dann also einzelne Beteiligte in einzelnen Bauvorhaben gezielt bevorteilen oder benachteiligen, je nach Lust und Laune; das ist nicht nur unpraktikabel, das ist wirklich reine Willkür.
Deshalb ist auch fraglich, ob eine solche Regelung überhaupt rechtlich Bestand haben wird. So oder so gilt: Der Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme ist unnötig. Und die Ausgestaltung jetzt im Gesetzentwurf ist überkompliziert und eine Fehlkonstruktion. Man kann nur hoffen, dass die durch das Gesetz jetzt geschaffene Möglichkeit, solche Verordnungen zu erlassen, möglichst nicht genutzt wird. Es wäre allerdings besser, so etwas Willkürliches und Zweckloses gar nicht erst in ein Gesetz hineinzuschreiben. Deshalb lehnen wir Freien Demokraten den Entwurf eindeutig ab. – Vielen Dank!
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/0329 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz auf Drucksache 18/0569 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Nicht der Fall. Dann war ersteres die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes so beschlossen.
Gesetz zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 16. Oktober 2017 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. Oktober 2017 Drucksache 18/0604
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragrafen miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 einschließlich des anliegenden Staatsvertrags Drucksache 18/0540. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/0540 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung der AfDFraktion – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU und die FPD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei der AfD. Damit ist das Gesetz zu dem Staatsvertrag so beschlossen.
Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 9. Oktober 2017 Drucksache 18/0580
Die Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für die Wahl des Landesbeirats für psychische Gesundheit entnehmen Sie bitte der Drucksache 18/0580. Diese liegt Ihnen auch als Tischvorlage vor.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Für die Wahl genügt die einfache Stimmenmehrheit. Wer also die in der Drucksache 18/0580 aufgeführten Personen entsprechend der Empfehlung des Fachausschusses zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Landesbeirats für psychische Gesundheit wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist der Landesbeirat einstimmig gewählt. Den Gewählten herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der Arbeit!
Wahl der vom Abgeordnetenhaus zu wählenden Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Naturschutz Berlin
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Die Wahlvorschläge der Fraktionen entnehmen Sie bitte der Ihnen als Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Liste auf rosa Papier.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung, getrennt nach den Fraktionsvorschlägen durch Handaufheben durchzuführen. Das heißt, ich rufe den jeweiligen Fraktionsvorschlag auf und lasse hierüber abstimmen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
Ich komme zur Wahl: Von der Fraktion der SPD wird vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Andreas Kugler. Wer den Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist Herr Kugler gewählt.
Von der Fraktion der CDU wird vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Danny Freymark. Wer den von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind auch alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist Herr Freymark gewählt. Von der Fraktion Die Linke wird vorgeschlagen: Frau Abgeordnete Marion Platta. Wer die von mir Genannte zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU und FDP und ein fraktionsloser Kollege. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei der AfD-Fraktion. Damit ist auch Frau Platta gewählt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor: Herrn Dr. Klaus-Martin Groth. Wer den von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind wieder alle Fraktionen und ein fraktionsloser Kollege. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist Herr Groth gewählt.
Von der AfD-Fraktion wird vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Frank Scholtysek. Wer den Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion, die FDP und die CDU und der fraktionslose Kollege Wild. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist Herr Scholtysek gewählt.
Die Fraktion der FDP schlägt vor: Herrn Abgeordneten Henner Schmidt. Wer Herrn Schmidt wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Ich frage vorsichtshalber nach: Gibt es Gegenstimmen? – Nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist auch Herr Schmidt gewählt.
Alle vorgeschlagenen Personen sind zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Naturschutz Berlin gewählt – herzlichen Glückwunsch.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. September 2017 Drucksache 18/0556
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. September 2017 Drucksache 18/0560
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0428
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Warum die Linksfraktion dafür ist, dass möglichst viele der neu zu bauenden Schulen Gemeinschaftsschulen sind und die Gemeinschaftsschule auch als schulstufenübergreifende Regelschule im Schulgesetz verankert werden soll, begründen die Erfolge der Gemeinschaftsschulen, dokumentiert im Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung. Bewiesen ist, dass in den Gemeinschaftsschulen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrem Förderbedarf zu guten bis überdurchschnittlichen Lernerfolgen geführt werden können. Das betrifft die Kompetenzentwicklung in allen untersuchten Unterrichtsfächern, abweichend von dem sonstigen Problemzustand auch in Mathematik und auch in den Naturwissenschaften. Als besonders bemerkenswert hebt die Wissenschaft hervor, dass dies für Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen, in denen die Lehrkräfte durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterstützt werden, in besonderem Maße zutrifft – auch bei den Schülerinnen und Schülern ohne festgestellten Förderstatus. Das unterstützt das Selbstverständnis der Gemeinschaftsschule als inklusive Schule.
Damit jede Gemeinschaftsschule in jedem Bezirk ein Erfolg werden kann und weitere hinzukommen, braucht es stärker als bisher die entsprechende Unterstützung durch die Bezirke und das Land Berlin – auch durch gesetzliche Regelungen.
Zum CDU-Antrag: Sie wollen einen wissenschaftlichen Bericht mit harten Fakten für jede Modellschule. Dann frage ich Sie: Warum haben Sie die Fortsetzung der wissenschaftlichen Begleitung in Ihrer Regierungszeit blockiert? – Unsere rot-rot-grüne Koalition wird die wissenschaftliche Begleitung 2018 wieder aufnehmen und sie dazu auf Grund- und Sekundarstufe II ausdehnen. Die CDU stellt weiter den Raumbedarf und gerade hier die Baukosten infrage – eventuell auf der Grundlage der Ergebnisse der AG Schulraumqualität. Das bleibt ein bisschen nebulös. Ich frage Sie: Würden Sie auf diese Idee auch bei Gymnasien kommen? – Sicher nicht! Dabei