Da hätten wir uns ein einfaches, klares: Ja, machen wir! – gewünscht. Aber da kam gar nichts vom Senat.
Kein Wort auch zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes. Dann teilen wir die Bedenken der Datenschutzbeauftragten beim Thema Weitergabe von GEZ-Daten des Finanzamts an die GEZ, an das GEZ-Konglomerat. Wir sind der Meinung, entweder sind diese Sender unabhängig, wie sie immer behaupten, dann dürfen die Finanzämter den GEZ-Sendern auch nicht zuarbeiten, was das Eintreiben von Beiträgen angeht, oder es ist umgekehrt, wie wir sagen: Seien Sie wenigstens so ehrlich und geben Sie zu, dass es staatsnahe Sender sind!
Dann kritisiert die Datenschutzbeauftragte auch die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit einem Verein, der Daten über Fundamentalisten speichert. Der Vorwurf lautet, dieser Verein bekommt Geld vom Staat und dürfte diese Daten so nicht speichern. Der Senat beteuert auch sogleich: Wir reden immer mit dem Verein, – das ist so nicht in Ordnung. Ich kann die Vorbehalte zwar verstehen, um die es hier geht, allerdings haben wir vorhin auch darüber gesprochen, was mit den ganzen anderen linksradikalen Vereinen – das hatten wir eben in der Debatte –, was mit den privaten Organisationen ist, die fälschlicherweise jemand als Rechtsextremisten ihrer Datei führen. Werden Sie dagegen auch etwas tun? Das würden wir uns wünschen, dass da der Datenschutz einmal voll zur Anwendung kommt.
Dieses Speichern von Personendaten ist irgendwie der große rosa Elefant, den keiner zu sehen scheint – außer uns natürlich.
Sehr wertvoll sind auch die Ausführungen der Datenschutzbeauftragten zum Thema Erstellung von Bewegungsprofilen durch die VBB-Karte oder Car-SharingKonzepte oder die Risiken, die durch das vernetzte Zuhause entstehen. Leider kein Wort davon vom Senat! Wir erwarten, dass er die immer stärkere anlasslose Massenüberwachung von Millionen Unschuldiger nicht noch weiter fördert.
Ein letzter wichtiger Punkt ist die akribische Überwachung einer Putzfrau, einer Dame, die sich selbstständig gemacht hat, durch das Finanzamt. Und in den Antworten des Senats spiegelt sich die ganze Verachtung, die Sie eigentlich für die von Ihnen angeblich umsorgten kleinen
Leute haben, wider. Denn wenn kleine Leute sich selbstständig machen und nicht zum Sozialamt rennen und Stütze beantragen, sondern ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, dann werden sie sofort mit der ganzen Wucht des Finanzamts verfolgt. Das ist in diesem Fall geschehen. Das war ein großes Unrecht.
Ich danke Frau Smoltczyk an dieser Stelle noch einmal. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit. Der Senat tut leider wenig gegen die Überwachung von Millionen Unschuldigen. Er geht lausig mit den Daten der Berliner um. Deswegen danke, dass Sie uns darüber auf dem Laufenden halten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab sei Ihnen gedankt, Frau Smoltczyk, und insbesondere Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die meiner Bewertung nach mit hohem Engagement und außerordentlicher Expertise die Arbeiten nicht nur in den Berliner Behörden kritisch, aber immer mit der notwendigen konstruktiven Note begleiteten. Vielen Dank!
Ich kann nur hoffen, ich darf nur hoffen, dass der Senat und die Regierungsfraktionen – das wurde ja schon angekündigt – dieses auch hinreichend anerkennen werden, wenn es in wenigen Wochen zum Abschluss der Haushaltsberatungen kommen wird.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gibt uns Orientierung bei der zunehmenden Vernetzung aller Lebens- und Arbeitsbereiche durch Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie bietet durch ihre Stellungnahmen, durch ihre Prüfberichte die notwendige Orientierung auch bei der Einhaltung insbesondere der datenschutzrechtlichen Vorschriften, aktuell auch bei dem laufenden Pilotversuch zur automatisierten Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz. Mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung und neuer bundesgesetzlicher Vorschriften ab Mai 2018 wächst aber auch zugleich ihre Rolle und Verantwortung. Die Behörde wird ihr Aufgabenspektrum signifikant verändern. Sie wird sich von einer Kontroll- und Beratungsbehörde zu einer Vollzugsbehörde weiterentwickeln und wesentlich mehr Aufgaben und Beratungsverantwortung übernehmen als bislang, sei es bei
der Kontrolle des Zweckbindungsgrundsatzes für personengebundene Daten und Informationen oder bei der Beratung und Qualitätssicherung der an vielen Stellen neu einzurichtenden obligatorischen Datenschutzbeauftragten. Daher bedarf es zusätzlicher Stellen, aber auch einer Hebung des Niveaus insgesamt. Ich würde mir sehr wünschen, wenn künftig ein Dialog auf Augenhöhe mit der politischen Leitung dieses Landes möglich wäre.
Die Aufsichtsbehörden für Datenschutz sind aus liberaler, aus bürgerrechtsliberaler Perspektive auch Garanten unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Sie beraten uns auf dem Weg in den technologischen Fortschritt, indem sie unsere Vorstellung von Freiheit und Selbstbestimmung in die Regularien bei der Kontrolle öffentlichen Handelns stellen. Ihre Arbeit ist unersetzlich und wird angesichts der steigenden Vernetzung nicht unwichtiger werden.
Lassen Sie mich daher einige Punkte und Auffälligkeiten aus dem aktuellen Bericht 2016 – damals gab es ja noch kein E-Government-Gesetz, Herr Kollege, das nur noch einmal zur Erinnerung – der Aufsichtsbehörde herausarbeiten. Ich betrachte es zum einen vorab als großen Gewinn, dass Sie in Ihrer Behörde für Gründerinnen und Gründer, für die Ideenträger des Landes, eine Start-upSprechstunde anbieten. Hier zeigen Sie ein gutes Gespür für die Notwendigkeit der Weiterentwicklung Ihres Aufgabenspektrums. Es steht der Digitalhauptstadt Europas gut an, einen zukunftsträchtigen Qualitäts- und Standortfaktor im Anwendungsbereich des Datenrechts weiter auszuprägen. Das Wohlwollen wichtiger Akteure in diesem Sektor ist Ihnen sicher.
Zum Zweiten: Die Anwendung sogenannter Stiller SMS als polizeiliches Instrument verdeckter Ermittlungshandlungen kann aus rechtsstaatlicher Perspektive nur dann legitimiert sein, wenn deren Einsatz und Rahmenbedingungen gesetzlichen Grundlagen folgt und von dem Recht auf informationeller Selbstbestimmung und dem Grundrechtsschutz im Allgemeinen Rechnung getragen wird. Es ist in dieser Stellungnahme des Senats daher zu begrüßen, dass er den Kritikpunkten folgt.
Drittens: In einer liberalen Auslegung eines Verständnisses vom Verhältnis zwischen Bürger auf der einen Seite und dem staatlichen Handeln auf der anderen Seite kommt der Verpflichtung des Staates zu transparenten Handeln entscheidende Bedeutung zu. Staatliches Handeln muss gesetzlichen, muss rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen und bedarf zugleich der transparenten Darstellung.
Das Prinzip der Informationsfreiheit ist dabei in Berlin noch ausbaufähig. Das zeigt die Dokumentation einer Anfrage in diesem Bericht zum Gegenstandsbereich
Yorckbrücken. Vom Senat ist leider – da habe ich eine andere Bewertung – in dieser Legislatur keine Verbesserung im Handlungsfeld Informationsfreiheit zu erwarten. Hier werden wir selbst noch nachlegen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Es wird die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren von der rotrot-grünen Linkskoalition! Die Lage im Tiergarten hat sich erschreckend entwickelt. Am 5. September wird die Kunsthistorikerin, die Berlinerin Susanne Fontaine auf dem Nachhauseweg im Tiergarten ermordet. Vieles spricht dafür, dass ihr tschetschenischer Mörder bereits zuvor hätte abgeschoben werden können. Haben Sie, Herr Innensenator und Ihr Ressort die Ihnen verliehenen rechtsstaatlichen Mittel vollständig genutzt, um unser Land und unsere Bürger davor zu schützen? Herr Innensenator! Warum war der Aufenthalt des späteren Mörders trotz seines Vorstrafenregisters nicht bekannt? Warum sind gegen ihn keine Wohnsitzauflagen oder Meldeauflagen verhängt worden? Herr Innensenator! Warum ist er zur Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht in Abschiebungshaft genommen worden?
Nur kurze Zeit nach diesem schrecklichen Verbrechen meldet sich der Bezirksbürgermeister von Mitte, Herr von
Dassel, mit einem Hilferuf: Die Lage im Tiergarten gerate außer Kontrolle, das Ordnungsamt sei wegen aggressiver Obdachloser aus Osteuropa überfordert, man müsse einen Teil dieser Leute abschieben. – Wie lässt sich unser rot-rot-grüner Senat zu diesem Hilferuf vernehmen? Für Senatorin Breitenbach ist Zelten kein Abschiebegrund,
und der Herr Innensenator sekundiert diesen Unsinn reflexartig mit der Äußerung: Man kann soziale Probleme nicht ausweisen.
Meine Damen und Herren Senatorinnen und Senatoren der rot-rot-grünen Linkskoalition! Sind Sie immer noch nicht in der Wirklichkeit angekommen?
Welche Skrupel haben Sie eigentlich, geltendes Recht durchzusetzen? Aus welchem Grund wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes weiterhin zumuten, sich den Gefahren auszusetzen, die von aggressiven oder gewalttätigen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ausgehen? Warum glauben Sie immer noch, mit sozialpolitischen Mitteln alle Probleme der Welt in Deutschland lösen zu müssen? Was muss noch alles passieren, damit Sie das Notwendige tun, um unser Land zu schützen?