Vielen Dank, Herr Kollege Fresdorf! – Wir unterscheiden ganz klar zwischen dem Quorum, Verringerung der Fraktionsstärke, d‘Hondt, gerade im Verfassungsschutzausschuss – wie gesagt, gar kein Problem, dort geben wir auch gern einen Sitz ab. Dem besonderen Rang des Untersuchungsausschusses, das habe ich mehr als einmal deutlich gesagt, wird aber der einfache Verfahrensweg von d’Hondt hier nicht gerecht. Das ist ein Unterschied. Er hat einen ganz anderen Verfassungsrang, und es gibt dementsprechend diese Parallelität, die auch der Kollege Zillich gerade angesprochen hat, verfassungsrechtlich nicht. Stimmen Sie mir darin zu, oder können Sie das nachvollziehen?
Herr Woldeit! Ich kann nachvollziehen, dass diese Argumentation für Sie richtig ist. Ich teile sie aber nicht.
Ich denke, dass die Verkleinerung des Untersuchungsausschusses richtig ist. Wir müssen nur dafür sorgen, dass die Minderheitenrechte auch weiterhin gewährleistet sind. Wir haben Ihnen einen guten Entwurf vorgelegt, mit dem wir die Spiegelbildlichkeit des Parlaments in diesem Ausschuss letztendlich wiederherstellen und damit auch die Minderheitenrechte einschließen.
Wir haben auch eine Hürde eingebaut, denn die große Gefahr bei Minderheitenrechten ist: Sie dürfen nicht dazu genutzt werden, um solch einen Ausschuss zu instrumentalisieren oder dieses Recht zu missbrauchen. Darum sagen wir: Zwei Fraktionen haben schon in Ihrer Natur einen Widerspruch, sonst wäre es ja in der Regel eine Fraktion. Wenn zwei Fraktionen sich einigen und gemeinsam 20 Prozent dieses Hauses abbilden, dann haben wir zwei Hürden, die dazu führen, dass dieses Minderheitenrecht nicht missbraucht werden wird. – Ich hoffe, dass wir diesen Weg gemeinsam werden gehen können, um weiterhin schlagkräftige Untersuchungsausschüsse in unserem Land zu haben. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Lauf der Debatte sind wir dem Thema so weit nähergekommen, dass es sich zumindest dazu eignet, darüber inhaltlich zu diskutieren. Ich glaube, man muss tatsächlich trennen zwischen der Anzahl der Mitglieder und der Entscheidung – die mehrheitlich getroffen wurde – über die Folgen, die das hat und wie wir darauf reagieren wollen. Ich habe jedenfalls von den meisten gehört, dass wir uns über die Folgen noch einmal im Rechtsausschuss unterhalten können, insbesondere können wir dort die eingebrachten Anträge beraten. Aber wir sollten schon einmal klar zur Kenntnis nehmen – der Kollege Zimmermann hat gesagt, das sei eine Anpassungsleistung; andere haben gesagt, es sei eine Art Selbstbereinigung des Parlaments –, dass diese Verkleinerung eine Konsequenz ist, die wir uns nicht beliebig aussuchen können. Ehrlich gesagt, sollten wir diesen Punkt so weit geklärt haben, dass wir ihn ausklammern können bei der später im Ausschuss zur diskutierenden Frage, ob wir aufgrund dessen Änderungen vornehmen müssen, in dem Sinne, wie sie hier mein Vorredner vorgetragen hat, dass es gesetzlicher Regelungen bedarf, die gegebenenfalls angepasst werden müssen, um das Optimum an Minderheitenrechten zu erhalten.
Ich habe hier niemanden gehört, der die Minderheitenrechte nicht weiterhin stärken wollte. Wir sind uns alle bewusst, welchen Wert Minderheitenrechte in einem Untersuchungsausschuss haben. Aber ich würde dennoch darüber diskutieren wollen, ob der eine oder andere Weg, von dem man denkt, er sei zwingend erforderlich, um das Label „Minderheitenrechte“ sicher zu erhalten, eingeschlagen werden muss. Deswegen sind das, wie ich finde, Anträge, die sich weniger für eine detailreiche Plenardebatte eignen als eher dafür, im Ausschuss erst einmal die Einigungsmöglichkeiten darzustellen. Ich habe den Eindruck, dass uns da einiges gelingen kann, so, wie es uns auch in dem mittlerweile über Monate bestehenden Untersuchungsausschuss gelingt, all die Unterschiedlichkeiten, die es auch dort gibt und über die wir lange diskutieren, mit einer Disziplin zusammenzufassen, sodass es uns gelingt, deutlich zu machen, dass es uns allen gleichermaßen um die Aufklärung und den Untersuchungsauftrag geht.
In diesem Sinne bin ich als Rechtsausschussmitglied auch gerne bereit, über jeden Vorschlag, der hier gemacht wurde, zu diskutieren. Aber ich bitte darum, das klar von der Verkleinerung der AfD-Fraktion zu trennen. Sie tun sich auch keinen Gefallen, wenn Sie an einem Punkt einen Konflikt aufmachen, an dem die überwiegende
Mehrheit des Hauses eine andere Auffassung hat. Sie können Ihre Rechtsauffassung vertreten, aber Sie müssen auch erwachsen damit leben, dass Sie sich nicht durchsetzen.
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags der AfDFraktion Drucksache 18/0605 sowie des Änderungsantrags der Fraktion der FDP Drucksache 18/0605-1 an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen)
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Ich habe die Vorlage vorab an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen und darf ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Überweisung haben Sie soeben bereits zugestimmt.
Gesetz zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und zur Änderung zuständigkeitsrechtlicher Vorschriften
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Ich habe die Vorlage vorab federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss überwiesen und darf ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Den Überweisungen haben Sie soeben bereits zugestimmt.