Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Ergebnisse der Ländervergleichsarbeiten, die vor Kurzem präsentiert wurden, uns nicht zufrieden stimmen können. Im Ergebnis ist festzustellen, dass wir uns im Bereich Englisch verbessert haben, in Französisch stehen wir gut da, aber im Bereich des Deutschen haben wir extremen Weiterentwicklungsbedarf. Hier ist der Bildungsabstand im Vergleich zu den anderen Bundesländern zu groß. Der Senat hat in den letzten Jahren aus diesen Gründen, denn es gab ja auch in den Jahren davor Vergleichsarbeiten und bestimmte Dinge waren abzusehen, Maßnahmen eingeleitet. Wir sind zum Beispiel hier im Land Berlin den Weg gegangen, ein Sprachförderzentrum einzurichten. Ein großes Thema in der Legislaturperiode war es, die Ausbildungszeiten im Bereich des Studiums anzugleichen – Grundschule, weiterführende Schule – und dass im Grundschulbereich eine Grundausbildung Deutsch, Mathematik stattfinden muss. Das ist eine Maßnahme, um die Qualität im Unterricht zu verbessern. Die Überarbeitung des Rahmenlehrplans war ein weiterer Punkt, dass jede Schule ein Sprachförderkonzept entwickeln muss. Ich könnte noch viele Dinge ansprechen, die wir entwickelt und umgesetzt haben, um die Qualität im Unterricht zu verbessern.
Eins ist klar – das macht auch der Koalitionsvertrag deutlich –: Wir müssen im Einzelnen noch stärker auf die Unterrichtsqualität schauen. Wir planen auch, die Schulaufsichten anders aufzustellen. Wir haben zum Beispiel in den letzten Monaten Klausurtagungen mit den Schulaufsichten durchgeführt. Dabei haben wir uns explizit das Thema Qualität vorgenommen. Es wird auch ein Indikatorenmodell geplant und entwickelt, damit wir frühzeitig sehen können, wann – an welchen Stufen – wir die Schulen unterstützen müssen. Viele Maßnahmen sind eingeleitet worden.
Ich möchte aber auch noch einmal deutlich machen, dass man die Ländervergleichsarbeiten, die in der KMK präsentiert worden sind, nicht mit den VERA-Ergebnissen vergleichen kann. Die VERA-Ergebnisse sind explizit dazu da festzustellen, wie der Leistungsstand des einzelnen Kindes ist. Beispielsweise prüft VERA 3, ob der Leistungsstand des einzelnen Kindes dem entspricht, was die Schülerinnen und Schüler eigentlich erst zum Ende der 4. Klasse haben müssen. Es geht darum zu schauen: Muss die Lehrkraft etwas an dem Unterricht verändern, bzw. wie kann das einzelne Kind unterstützt werden? Hier geht die Lehrkraft dann mit den Eltern bzw. den Schülern ins Gespräch, um Entwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten und die einzelnen Kinder zu unterstützen. Die VERA-Vergleichsarbeiten sind nicht dazu da, Rankings herzustellen, sondern es geht um die Verbesserung
Halten Sie es für den richtigen Weg, Ihre Verantwortung für das nun auch eingestandene schlechte Abschneiden der Berliner Schülerinnen und Schüler bei VERA 8 und IQB auf die Lehrer abzuwälzen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe gerade ziemlich deutlich gemacht, dass der Senat viele Maßnahmen auf den Weg gebracht hat. Es geht darum, die Schulen auf diesem Weg zu unterstützen.
Wir haben den Rahmenlehrplan verändert. Wir haben uns klar für eine Veränderung der Lehrerausbildung ausgesprochen – gerade im Grundschulbereich, was Deutsch und Mathematik angeht.
Hier muss eine Grundausbildung da sein, damit Lehrkräfte spezialisierter und besser unterrichten können. Wir haben im Grundschulbereich keinen Fachlehrerunterricht wie an den weiterführenden Schulen, sondern das Prinzip der Klassenlehrer. Es ist wichtig, dass alle Lehrkräfte in der Lage sind, Deutsch und Mathematik zu unterrichten. Das ist ein existenziell wichtiger Punkt in der Qualitätsentwicklung. Ich könnte in diesem Zusammenhang auch viele andere Punkte ansprechen.
Es geht überhaupt nicht darum, Dinge auf Lehrkräfte abzuwälzen, aber wir müssen natürlich hinschauen, wie unsere Maßnahmen wirken, wie sie im Detail umgesetzt werden und was wir an der Unterrichtsqualität verändern oder verbessern können. Es ist logisch: Lehrkräfte unterrichten. Die Dinge kommen bei den Kindern an oder nicht. Der Unterricht hat Einfluss auf die Entwicklung der Kinder. Natürlich ist das ein Zusammenspiel von Maßnahmen, die der Senat auf den Weg bringt, und der Evaluation und Weiterentwicklung des Unterrichts der einzelnen Lehrkräfte.
Die VERA-3-Vergleichsstudien basieren auf einer KMKVereinbarung. Wie stellen Sie sich das Ausklinken aus dieser KMK-Vereinbarung, den neuen Berliner Sonderweg vor?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bentele! Wir wollen uns nicht ausklinken. In Berlin haben wir die sechsjährige Grundschule, und wie Sie wissen, gibt es in den anderen Bundesländern die vierjährige Grundschule, und danach folgt der Übergang an die weiterführende Schule. Es geht gerade im Bereich von VERA 3 darum, den Leistungsstand abzuprüfen und zu sehen, wie die einzelnen Kinder in Bezug auf den Unterrichtsstoff zum Ende der 4. Klasse dastehen. Das ist ein Frühwarnsystem, um die Kinder zu unterstützen, damit sie am Ende der 4. Klasse wirklich die Bildungsleistung erbringen können. In Berlin haben wir die sechsjährige Grundschule. Deswegen kann man das nicht vergleichen.
Was wir tun werden – das haben wir im Koalitionsvertrag formuliert –: Wir werden mit der KMK ins Gespräch kommen, ob wir nicht eine Angleichung vornehmen und die Vergleichsarbeiten ein Jahr später durchführen können. Hierzu werden wir Kontakt zur Kultusministerkonferenz aufnehmen. Wir werden sehen, mit welchem Ergebnis wir dort herauskommen. Es geht nicht darum, sich auszuklinken, sondern darum, die Vergleichsarbeiten an das Berliner Schulsystem anzupassen.
Wir können nun weitere Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten. Dann stoppe ich jetzt die Anmeldung.
In der Reihenfolge sind das Herr Friederici, Herr Statzkowski, Herr Rissmann, Frau Vogel und Herr Woldeit. Wir werden nun die Liste abarbeiten. Die Liste bleibt
erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldung nicht mehr darstellen. Namentliche Meldungen stehen zur Verfügung, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen ergeben. – Bitte schön, Herr Kollege Friederici!
Herr Präsident! Ich frage den Senat: Was unternimmt der Senat, um Verbraucher vor Hasskommentaren in sozialen Netzwerken besser zu schützen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Friederici! Meine Damen und Herren! Der Senat beschäftigt sich seit vielen Monaten sehr intensiv mit den Hasskommentaren im Internet. Die erste Maßnahme war, dass wir die Justizministerkonferenz – und damit alle Länder und Parteifarben – davon überzeugen konnten, dass es einen Auskunftsanspruch der Staatsanwaltschaft gegenüber sozialen Netzwerken geben soll, damit sie der Staatsanwaltschaft unmittelbar auf Anfrage die persönlichen Daten übergeben, die hinter einem Hasskommentar stehen. Es gibt eine vergleichbare Regelung für Banken. Banken müssen der Staatsanwaltschaft auf die erste Anfrage mitteilen, wer Inhaber eines Bankkontos ist. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag diese Regelung noch in der laufenden Wahlperiode umsetzt.
Ich habe dem Senat am letzten Dienstag – also vorgestern – vorgetragen, dass wir auf der Basis der Justizministerkonferenz – Donnerstag letzte Woche – einen Vorschlag an den Deutschen Bundestag richten, vier Ansprüche in das Telemediengesetz hineinzuschreiben. Der erste ist der Anspruch auf Löschung von Hasskommentaren innerhalb einer angemessenen Frist, voraussichtlich 24 Stunden, durch die sozialen Netzwerke. Es ist rechtlich wohl so, dass man diesen Anspruch auf der Grundlage von § 1004 BGB schon heute begründen kann, aber das ist sehr kompliziert. Ich denke, bei der Menge der Fälle – – Facebook sagt, allein im September seien dort 100 000 Kommentare gelöscht worden, aber es habe 200 000 Anträge gegeben. – Das Erste ist also ein Löschungsanspruch.
Der zweite Anspruch ist, dass es einen Bevollmächtigten gibt, der in Deutschland sitzen muss, damit ich über ein Gericht in Deutschland zustellen und somit den Anspruch schneller und bequemer durchsetzen kann. Dann muss ich nicht über internationales Privatrecht gehen.
Drittens: Die sozialen Netzwerke sollen auf Anträge hin Vorkehrungen bei Wiederholungsgefahr einrichten. Dazu gibt es eine Rechtsprechung des BGH zum Urheberrecht,
die wir gerne ins Gesetz auf diese Fälle übertragen würden. Dann müsste man mit technischen Mitteln, notfalls mit Sperrung des Accounts, der Wiederholungsgefahr begegnen.
Viertens: Wir wollen, dass die Auskunftsansprüche auch in der Strafprozessordnung festgelegt werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe noch eine Nachfrage an Sie, Herr Senator Heilmann. Wie wird denn der Senat nun künftig auf Bundesebene konkret Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Friederici! Ich kann bekanntermaßen nicht für die Handlungen des zukünftigen Senats sprechen, wir sind aber übereingekommen, dass wir auf eine Bundesratsinitiative verzichten, weil sie zu lange dauern würde, als dass wir das gesetzlich noch vor Ende der Wahlperiode im Bundestag durchbekommen. Deswegen habe ich mich mit Schreiben von gestern an die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Frau Künast, gewandt mit der Bitte, die dort schon vorliegende Bundesratsdrucksache nun aufzurufen und die notwendigen Weiterungen im Gesetz dort einzubringen. Es gibt begründete Hoffnung, dass sich das politisch durchsetzen lässt, aber sicher ist es nicht. Ich gehe davon aus – so einmütig, wie das am Dienstag im Senat besprochen wurde –, dass sich auch der künftige Senat für diese Regelung einsetzen wird.
Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht dann an Herrn Kollegen Freymark. – Bitte schön! – Nicht! Dann hat sich das erledigt.
Dann kommen wir wieder zur anderen Liste, und die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Statzkowski. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Berliner Senat: Wie ist der Stand des Verfahrens zum Gelände der ursprünglich geplanten König
Fahd-Akademie in der Glockenturmstraße, und welche Nachnutzungsabsichten gibt es hierzu insbesondere auch für die Nutzung für öffentliche Einrichtungen des Landes Berlin?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Statzkowski! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ursprünglich hatte nach meiner Kenntnis Saudi-Arabien die Absicht, an diesem Standort eine Schule zu errichten. Dieser Absicht ist aufgegeben worden. Neue Erkenntnisse liegen uns gegenwärtig nicht vor. Wir gehen nicht davon aus, dass die ursprüngliche Bauabsicht umgesetzt wird. Alle anderen Informationen liegen im zuständigen Bezirksamt vor, wenn es denn schon von Saudi-Arabien eingereicht wurde. Die Zuständigkeit dafür liegt jedenfalls nicht mehr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Herr Kollege Statzkowski! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Ja, dann haben Sie das Wort. – Bitte schön!
Ich frage den Berliner Senat, ob bekannt ist, inwieweit das Königreich Saudi-Arabien bereits Interesse für eine Rückabwicklung des Kaufvertrags angemeldet hat.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Statzkowski! Mir ist das nicht bekannt. Ich bekomme aber gerade ein Signal vom Finanzsenator, dass offenbar ein solches Interesse durch Saudi-Arabien angemeldet wurde.