Protokoll der Sitzung vom 11.01.2018

dann zeigen. Ich bin, offen gesagt, im Moment nicht informiert, ob sich diese Pläne schon in den Investitionsplanungen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg wiederfinden. Gegebenenfalls müsste das dann noch mal geklärt werden, um das tatsächlich umsetzen zu können.

Dann hat die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage die Kollegin Burkert-Eulitz.

Ich würde die Nachfrage von Frau Kapek noch mal verstärken wollen. Gibt es die politische Bereitschaft des Berliner Senates, den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bei der Einrichtung eines Flüchtlingszentrums zu unterstützen, insbesondere auch um sozialpolitische Fragen dort zu ergänzen?

Frau Senatorin Breitenbach, bitte!

[Georg Pazderski (AfD): Wir brauchen Schulen! – Carsten Ubbelohde (AfD): Haben Sie keine anderen Sorgen? Nicht zu fassen!]

Vielen Dank! – Die Diskussion, ob da ein Flüchtlingszentrum reinkommt, gibt es schon seit vielen Jahren. Wir sind jetzt auch mit dem Bezirk im Gespräch, also die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Wir würden das natürlich unterstützen. Wie sich das jetzt im Einzelnen ausgestaltet, müssen wir weiter klären, aber – wie gesagt – wir sind seit einiger Zeit im Gespräch. Diese Gespräche werden wir auch fortführen, und ich denke, wir sind da auch auf einem guten Weg, dass sich dieses Projekt dann auch gemeinsam mit dem Bezirk und der Landesebene umsetzen lässt.

Vielen Dank!

Dann hat die Möglichkeit zur nächsten Frage der Kollege Standfuß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Schluss noch eine spannende Frage aus dem Bereich des Sports. Ich frage den Senat, wie der Sachstand bezüglich der Umbaupläne des Olympia-Stadions bzw. eines möglichen Neubaus für Hertha BSC ist.

(Senator Andreas Geisel)

Herr Senator Geisel!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Standfuß! Dazu kann ich im Moment noch keinen neuen Stand berichten. Sie wissen, dass wir uns in vertrauensvollen Gesprächen mit Hertha BSC befinden. Das ist auch gegenwärtig der Stand. Wir sind im Moment in der Phase zu überprüfen, was technisch und baurechtlich möglich ist. Dort gibt es verschiedene Studien, die in Auftrag gegeben worden sind an zwei Architekturbüros, um einmal den Umbau des Olympia-Stadions technisch zu überprüfen und zum anderen einen Neubau in der Nähe des Olympia-Stadions technisch zu überprüfen. Bei beiden Untersuchungen gibt es verschiedene Sachstände. Für einen Umbau ist mir bekannt, dass drei verschiedene Varianten ausgearbeitet worden sind. Diese müssen zunächst noch einmal denkmalrechtlich gegengeprüft werden, und auch die Frage des finanziellen Umfangs eines solchen Umbaus muss geprüft werden. Auch die Frage eines Neubaus ist mit verschiedenen Fragen verbunden, unter anderem der, dass die Inanspruchnahme eines Grundstücks für den Neubau eines Stadions wesentlich größer sein wird, als in der Studie zu sehen war, die dem Sportausschuss vorgestellt worden ist. Der Flächenbedarf für ein neues Stadion ist also wesentlich größer, weil Entfluchtungsflächen etc. mit eingerechnet werden müssen. Das wird gegenwärtig bewertet. Dann wird es ein Gespräch der eingerichteten Steuerungsgruppe mit Hertha BSC geben, und dann werden wir die Ergebnisse dieser Studien der Öffentlichkeit vorstellen.

Eine Nachfrage vom Kollegen Standfuß. – Bitte sehr!

Gibt es eine gewisse Präferenz des Senats für die eine oder für die andere Lösung?

Herr Senator Geisel!

Sehr geehrter Herr Standfuß! Die Klugheit gebietet, zunächst abzuwarten, was die Studien ergeben, und sich dann zu äußern. Ansonsten treten wir wieder in die Phase ein, dass Hertha und der Senat übereinander reden und nicht miteinander. Herr Gegenbauer und ich haben uns in die Hand versprochen, dass wir das nicht tun und zunächst erst einmal prüfen, welche Schwierigkeiten es

gibt, die Rahmenbedingungen feststellen und dann eine Bewertung vornehmen. Daran möchte ich mich halten.

Dann hat die Möglichkeit zur nächsten Frage der Abgeordnete Christian Buchholz. – Entschuldigung, Herr Kollege! Ich habe übersehen, dass der Kollege Zillich noch eine Nachfrage hatte. Dann würden wir diese erst kurz noch abarbeiten. Es wäre nett, wenn Sie sich so lange noch einmal hinsetzen würden. – Danke schön!

Herr Kollege Zillich mit der zweiten Nachfrage!

Wir sind jetzt noch einmal beim Thema OlympiaStadion. Ich habe die Nachfrage, inwieweit denn der Senat die Erfahrungen der vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Zusammenarbeit mit Hertha BSC bisher in seine Meinungsfindung einfließen lässt.

Herr Senator Geisel!

Herr Abgeordneter Zillich! Wir befinden uns in guten Gesprächen. Es hat verschiedenste Verhandlungen gegeben. Wir glauben, dass der Vertrag, der zur Anmietung oder zur Nutzung des Olympia-Stadions mit Hertha BSC geschlossen wurde, für Hertha BSC eine gute wirtschaftliche Lösung ist. Allerdings hat uns Hertha, wie Sie wissen, mitgeteilt, dass sie damit nicht zufrieden sind. Da mehr als 50 Prozent der Nutzung des Olympia-Stadions an Hertha BSC hängen, haben wir ein großes Interesse daran, Hertha in der Stadt und möglichst auch im Olympia-Stadion zu halten. In der Folge wäre ja ein Ausfall der Nutzung des Olympia-Stadions durch Hertha für das Land Berlin ebenfalls wirtschaftlich unangenehm bis sehr teuer – so würde ich es einmal formulieren. Deshalb ist es, denke ich, eine Selbstverständlichkeit, dass wir miteinander reden, wenn der Hauptmieter des Stadions sagt: Wir müssen reden!

Wichtig ist, dass wir aus der Phase, dass jeder einmal eine Idee hat und eine Vision formuliert, aber das nicht genau gerechnet ist, herauskommen und dass wir das genau bewerten. In dieser Phase befinden wir uns. Das muss sachlich bewertet werden, und dann werden wir das öffentlich vorstellen. Ich gehe davon aus, dass es danach immer noch Entscheidungsbedarf gibt, dass also beide Varianten – so viel kann ich schon sagen – durchaus mit finanziellem Aufwand verbunden sind und dann eine Entscheidung getroffen werden muss. Wichtig ist aber, solche Entscheidungen dann auf fundierter Grundlage und nicht auf der Grundlage von Vermutungen zu treffen.

Vielen Dank!

Nun der Abgeordnete Buchholz mit der letzten Frage des heutigen Tages!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Nach Medienberichten wurde die Ermittlungsgruppe „Hütchenspiel“ der Berliner Polizei aufgelöst. Wie rechtfertigt der Senat, dass auf die mehrfache Forderung der Ermittlungsgruppe nach personeller Aufstockung mit deren Auflösung reagiert wurde?

[Torsten Schneider (SPD): Was wird aus den zwei Kommissaren?]

Herr Senator Geisel!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Buchholz! Zunächst ist in Sachen Hütchenspiel zu sagen, dass wir nach Einschätzung der Polizei in Berlin etwa 50 Hütchenspieler haben, die sich temporär in der Stadt aufhalten, also einreisen, um hier professionell diesem – ich nenne es einmal – Betrug nachzugehen.

Vor einigen Jahren ist beim Landeskriminalamt eine Einsatzgruppe „Hütchenspiel“ gegründet worden, die mit vier Personen besetzt war. Das ist reduziert worden auf zwei Personen. In den letzten Jahren waren also zwei Mitarbeiter des LKA damit beschäftigt, diese Form der Kriminalität in der Stadt zu bekämpfen. Wir haben jetzt entschieden, dass diese Gruppe im LKA aufgelöst wird und dass es eine Aufgabe der Direktionen und der Polizeiabschnitte vor Ort ist, wenn sie Hütchenspiel feststellen, polizeilich dagegen vorzugehen und dieses Spiel zu unterbinden.

Der Hintergrund der Entscheidung ist aber ein durchaus ernsthafter und weitreichender. Der Anschlag vom 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz hat deutlich gemacht, welche Gefahr von terroristischen Anschlägen auf unsere Stadt ausgeht. Die Berichte, die der beauftrage Sonderermittler Jost vorgelegt hat, und die Diskussionen, die in diesem Zusammenhang stattgefunden haben, haben deutlich gemacht, dass die Personalsituation in dem Bereich sehr schlecht ist: Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Polizeilichen Staatsschutz, die damit beauftragt sind, diesen Terroristen das Handwerk zu legen, sie zu beobachten und sie gegebenenfalls dingfest zu machen, ist zu gering. Das betrifft sowohl die

Personal- als auch die Ausstattungssituation. Wir sind gehalten, diese Situation dringend zu verbessern.

Als Sofortmaßnahme haben wir deshalb im Frühjahr 2017 entschieden, eine der acht Mordkommissionen Berlins abzuziehen und zum Polizeilichen Staatsschutz zu geben. Seither arbeiteten nur noch sieben Mordkommissionen in Berlin. Wir haben zwar gegenwärtig ein ZehnJahres-Tief bei Mord und Totschlag – um einmal einen Vergleich zu geben: Im Jahr 1990, Anfang der Neunzigerjahre gab es in Berlin etwa 200 Morde pro Jahr. Im vergangenen Jahr waren es noch 85 Morde. Es ist also ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Trotzdem führt die Verringerung um eine Mordkommission dann dazu, dass die Dienstzeitenbelastungen der verbliebenen sieben Mordkommissionen deutlich gestiegen sind. Dort werden also Überstunden angehäuft. Sie kennen das vielleicht als Zuschauer des „Tatorts“. Nicht viel beim „Tatort“ stimmt mit der realen Arbeit überein, aber die Arbeitsbelastung, die dort gezeigt wird, ist allerdings real. Die Kollegen haben keine Freizeit, wenn sie im Dienst sind, und arbeiten praktisch rund um die Uhr. Wenn nur noch sieben Mordkommissionen im Einsatz sind und das eine Dauerbelastung ist, führt das zu einer erheblichen Belastung der Kolleginnen und Kollegen. Die Entscheidung musste also getroffen werden, die achte Mordkommission wieder zurückzuführen. Da wir gleichzeitig im Doppelhaushalt beschlossen haben, das LKA mit über 100 Expertinnen und Experten zu verstärken, kann man diese Entscheidung verantwortlich treffen. Diese Experten müssen aber erst einmal eingestellt werden.

Man findet Experten im Polizeilichen Staatsschutz nicht einfach so, sondern sie müssen erst eingestellt und dann ausgebildet werden. Diese Zeit muss ebenfalls überbrückt werden. Deshalb gab es Ende vergangenen Jahres eine aufgabenkritische Überprüfung im Landeskriminalamt, und wir haben in den verschiedensten Bereichen des Landeskriminalamts 60 bis 80 Personalstellen ausfindig gemacht, die wir in den Polizeilichen Staatsschutz geben. Dabei haben wir beispielsweise bei der Gewerbeaufsicht die Aufgabenverlagerung vornehmen müssen. Wir haben auch aus einer Sonderkommission „Illegaler Zigarettenhandel“ die Personen in den Polizeilichen Staatsschutz gegeben und so jetzt auch die beiden Mitarbeiter aus der Ermittlungsgruppe „Hütchenspiel“. Diese Aufgaben für die Polizei fallen nicht weg, aber sie werden sehr wohl auf die Abschnitte verlagert. Sie werden also weiter wahrgenommen.

Diese veränderte Prioritätensetzung im Landeskriminalamt ist nach meiner Überzeugung dringend notwendig gewesen. Natürlich ist die Kritik, dass dann die anderen Aufgaben weniger intensiv bearbeitet werden, richtig. Aber die unmittelbare Bedrohung für die Bevölkerung geht im Moment von terroristischen Anschlägen aus. Deshalb ist es dringend erforderlich, dort eine personelle

Verstärkung vorzunehmen. Deshalb habe ich diese Entscheidung getroffen.

Dann hat der Abgeordnete Buchholz die Möglichkeit zu einer Nachfrage.

Was entgegnet der Senat Polizeibeamten, die die Auflösung oder Versetzung der Ermittlungsgruppe als Sabotage ihrer Arbeit und als Kapitulation vor den Hütchenspielern werten, besonders perspektivisch auf die weitere Bekämpfung dieses Phänomens?

Herr Senator Geisel!

Ich entgegne den Kolleginnen und Kollegen, dass wir gerade deshalb die Polizei verstärken. Genau aus diesem Grund hat die Koalition – übrigens gegen Ihre Stimmen – 802 neue Personalstellen bei der Polizei für die nächsten zwei Jahre geschaffen. Wir bilden pro Jahr 1 200 Polizistinnen und Polizisten aus, um diese Aufgabe in Zukunft wieder verstärkt wahrnehmen zu können.

Gegenwärtig schätze ich die Bedrohungslage so ein, wie ich es im ersten Teil der Beantwortung der Frage dargelegt habe. Die Polizistinnen und Polizisten werden dann in Kenntnis dieser Tatsache meine Einschätzung teilen. Davon bin ich überzeugt.

Dann hat für die letzte Nachfrage der Abgeordnete Woldeit das Wort.

Vielen Dank, Herr Senator! – Sie haben übrigens gerade im Rahmen Ihrer Ausführungen die Auflösung der siebten Mordkommission angesprochen. Das war auch Bestandteil einer Schriftlichen Anfrage. Sie haben darüber gesprochen, dass die personelle Situation dort kompensiert werden soll. Können Sie gewährleisten, dass die besonderen Sicherheitsanforderungen, die an Beamte des Staatsschutzes gestellt werden, durch Maßnahmen wie die Auflösung der GE Hütchenspieler und der siebten Mordkommission gewährleistet werden können?

Herr Senator Geisel!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Woldeit! Ja!

Damit ist die Fragestunde für heute beendet.

Nun kommen wir zur

lfd. Nr. 3:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin