Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Juni 2018 Drucksache 18/1207
Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlage vor, die zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift sowie die Einleitung und die zwei Artikel auf der Drucksache 18/0356. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/03566 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU bei Enthaltung AfD – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Zwei CDU-Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Enthaltungen? – Bei der AfD-Fraktion und einem frak
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales empfohlen. – Widerspruch dazu höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Auch hier eröffne ich die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, denn verfahren wir so.
Auch hier eröffne ich die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss empfohlen. – Auch hier höre ich keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Auch Taubblinde haben Anspruch auf Pflegegeld (Drittes Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetztes)
Ich darf auch hier die erste Lesung eröffnen. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir ebenfalls so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 30. Mai 2018 Drucksache 18/1092
In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP und der Herr Kollege Krestel hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während Diensthunde bei der Berliner Polizei regelmäßig eingesetzt werden, werden sie im Berliner Justizvollzug von vielen schmerzlich vermisst. Der Antrag der FDPFraktion bezieht sich auf Drogenspürhunde. Es ist nun etwas Zeit ins Land gegangen, und aktuell zeigt uns die Peinlichkeit um den hier in der JVA Tegel einsitzenden sogenannten Youtuber die Notwendigkeit von Diensthunden. Diese könnten nämlich entsprechend trainiert praktisch jedes Mobiltelefon und sogar einzelne Simkarten finden. Leider kommt das Projekt Diensthunde unter Rot-Rot-Grün gar nicht erst auf die Agenda und dies,
obwohl die Berliner Justizvollzugsanstalten viel zu sehr mit Drogen durchsetzt sind. Leider passiert es dort auch viel zu oft, dass strafgefangene Menschen Erstkontakt mit Drogen haben und dadurch unter Umständen süchtig werden. Der Senatoreneinwand aus der Ausschussberatung, dies könne man nicht beweisen, greift daneben. Jeder, der Kenntnisse aus der Praxis des Strafvollzuges hat, weiß letztlich um das berede Schweigen der Insassen in Vollzugsanstalten, selbst wenn sie zu den Geschädigten zählen.
Die mögen unseren Antrag hier heute ablehnen. Die Freien Demokraten im Berliner Abgeordnetenhaus fordern aber weiterhin die Ausbildung und das Führen von Diensthunden in den Berliner Justizvollzugsanstalten, wobei dafür zunächst eine seriöse Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen wäre. Dabei sollten Erfahrungen und Vorschläge der Beamten aus den Justizvollzugsanstalten und zwar hierbei auch aus anderen Bundesländern, der Polizei und der Bundeswehr mit einbezogen werden.
Den Senatoreneinwand, man könnte keine Dienstkräfte als Hundeführer abstellen, geht gleichfalls fehl, denn ausgebildete Diensthunde sind so effizient, dass sie diesen lediglich vordergründigen Nachteil mehr als aufwiegen werden. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke!