Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass uns dieser Antrag oder dieser Gesetzentwurf die Möglichkeit gibt, über diesen unfassbaren Vorgang zu reden, ist erst einmal eine gute Sache. Ich habe da solch einen Hals, wenn ich höre, dass jemand einfach eine Insel abbaggern kann und keiner bekommt es mit.
Es haben Leute mitbekommen, aber leider ein bisschen zu spät. Wenn man die Anfragen liest – es gibt welche von Herrn Förster, Herrn Schaddach, Frau Gennburg –, dann war die Reaktion im Bezirksamt etwas langsam, auch auf Senatsebene. Der Umgang mit den meldenden Bürgerinnen und Bürgern war unprofessionell, da wurden sogar noch die Daten an den Verursacher weitergereicht, also auch der Vorgang, wie er dann weitergelaufen ist, ist unfassbar, auf beiden Verwaltungsebenen, Senat und Bezirk, dass so etwas tatsächlich möglich ist.
Zu der Anmerkung von Herrn Kugler, warum denn da beim Naturschutz nicht das Geld einkassiert worden ist: Auf die Anfrage von Herrn Förster hat der Senat – Ihr Senat! – geantwortet: Naturschutzrechtlich sind auf Senatsebene nach dem bisherigen Erkenntnisstand keine Verstöße erkennbar. – Deshalb wurde nicht einkassiert, weil der Senat kein Naturschutzthema sieht.
Es gibt aber, und deshalb ist auch dieser Gesetzentwurf fraglich, Verstöße in ganz verschiedenen Bereichen. Es wurde wahrscheinlich gegen Baurecht verstoßen, auf jeden Fall gegen Wasserrecht, wahrscheinlich auch gegen Abfallrecht bei der Entsorgung des Aushubs. Deshalb ist es nicht eine rein naturschutzgesetzliche Geschichte, es ist auch eine, die die ganzen anderen Gesetze berührt, und auch nach denen sind natürlich Geldbußen möglich und hoffentlich auch fällig.
Insgesamt lautet die Frage, bekommt man das durch zusätzliche Geldbußen in den Griff. – Da bin ich ganz beim Kollegen Freymark. Ich halte es für besser, den Verursachern aufzuerlegen, den Schaden zu beheben und den ursprünglichen Zustand so weit wie möglich wieder herzustellen. Ich weiß, der Naturschutzzustand ist nicht mehr herstellbar, der ist vorbei, aber trotzdem halte ich es für hilfreicher, dem Verursacher aufzugeben, die Insel wieder aufzubaggern, denn das kostet sicher mehr als die Summe, die hier als Strafe genannt ist. Das ist auch ein ganz klares Signal – so, wie es Herr Freymark auch sagte –, dass man sich nicht dadurch, dass man sich über ein Gesetz hinwegsetzt, einfach freikaufen kann, sondern man muss dann gezwungen werden, das wiederherzustellen, was man kaputtgemacht hat. Das halte ich für gerecht.
Ich hatte ja schon gesagt, dass Treptow-Köpenick, also die BVV, da agiert. Die Linksfraktion hat diesen Antrag zur Wiederherstellung dieser Insel auch in die BVV eingebracht. Dieser Antrag ist in diesen außerordentlichen Untersuchungsausschuss überwiesen worden. Würden Sie den als FDP unterstützen?
Nach dem, was ich vorhin gesagt habe, halte ich den dann auch für unterstützenswert und denke, dass es eine gute Sache ist, in dem Fall dafür zu sorgen, dass die Insel wiederhergestellt wird. Meine Unterstützung haben Sie da auf jeden Fall.
Ich halte das für die gerechteste Lösung. Deshalb sollte man das auch als erste Präferenz so machen. – Vielen Dank!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Dr. Altug. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Insel im Rotsch-Hafen, eine 650 Quadratmeter große Fläche mit schützenswerter Natur in einem Wasserschutzgebiet, wurde im Mai 2018 abgetragen, und die zuständigen Personen im Bezirk Treptow-Köpenick stellten dies erst vier bis fünf Wochen später, im Juni, durch einen Zufall fest, obwohl vonseiten der Bevölkerung Hinweise und Informationen an das Bezirksamt schon am Beginn der Bauarbeiten im Mai weitergegeben wurden. Das geht aus den Antworten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf die Schriftliche Anfrage vom FDP-Abgeordneten Stefan Förster hervor.
Der Fall wurde nicht durch die Arbeit des zuständigen Umwelt- und Naturschutzstadtrats von der AfD, Herrn Bernd Geschanowski, sondern von der „Berliner Zeitung“ aufgedeckt. Der Stadtrat informierte die Ausschussmitglieder der BVV erst im August 2018. Es gab keine Anträge an die bezirklichen Behörden. Es gab deshalb auch keine Genehmigungen. Der Eigentümer hat zugegeben, die Abbaggerung veranlasst zu haben. Die Liste der Ungereimtheiten ist lang, und das ist ein Skandal.
Der Stadtrat räumte aber Fehler bei einer BVV-Sitzung ein. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich zitieren:
Ich will nichts beschönigen. Ich gebe Ihnen recht, dass wir unsere interne Kommunikation verbessern sollten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es stehen viele Fragen im Raum. Ich fordere von den zuständigen Behörden vollständige Aufklärung. Die Verstöße müssen konsequent geahndet werden. Zudem muss auch politisch im Bezirk über diesen Vorgang weiterdiskutiert werden. Dafür haben alle Fraktionen in der BVV TreptowKöpenick – außer der AfD-Fraktion – einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem die Einsetzung eines Sonderausschusses gefordert wird. Der BVV und der Öffentlichkeit sollen im April 2019 Ergebnisse vorgelegt werden. Auch die Antikorruptionsbehörde des Bezirks wurde eingeschaltet. Landesseitig hat jetzt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
Strafanzeige gestellt. Diese bezieht sich auf die Straftaten gegen die Umwelt. Es besteht der Verdacht auf Verstöße gegen mehrere Verordnungen und Gesetze, u. a. gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Wasserschutzgebietsverordnung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD fordert mit dem vorliegenden Antrag eine Veränderung des Berliner Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege und eine Bundesratsinitiative, um das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern, damit in Zukunft Bußgelder in einer Höhe von bis zu 1 Million Euro verhängt werden können. Die Idee ist gar nicht schlecht, aber sorgen Sie doch erst mal dafür, dass Sie fähige Stadträte aufstellen, die Recht und Gesetz auch durchsetzen können.
Was hätte denn Ihr Stadtrat besser gemacht, wenn es ein höheres Bußgeld gegeben hätte? – Nichts! Der Umwelt- und Klimaschutz und die Luftreinhaltung werden von Ihnen ständig ignoriert. Das ist unglaublich!
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Abbaggern der Insel in Schmöckwitz ist ein Vorfall, der aufgeklärt werden und Konsequenzen haben muss. Auf gesetzliche Schnellschüsse, wie von der AfD-Fraktion mit diesem Antrag gefordert, werden wir uns nicht einlassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags Drucksache 18/1299 an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Zum Antrag Drucksache 18/1301 wird die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz empfohlen. Widerspruch höre ich auch hierzu nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Anpassung der Hinausschiebung des Eintritts von Richtern in den Ruhestand wegen des Erreichens der Altersgrenze auf Antrag und der Gewährung eines Zuschlages
Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP. Es hat das Wort der Abgeordnete Krestel. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren hier heute den Antrag der FDP-Fraktion über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Richterinnen und Richtern im Land Berlin. Dieser Antrag soll zunächst einmal einen systemischen Fehler beseitigen, da nicht nur für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin diese Möglichkeit längst geschaffen wurde, sondern sie wurde auch für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Nur die Richterinnen und Richter wurden als Angehörige des Berliner Landesdienstes, was sie ja letztlich sind, nicht berücksichtigt – man hört, weil es dort damals eine angeblich zufriedenstellende Bewerberlage gegeben hat. Dieses Argument – das zudem ein Scheinargument ist, da man beruflich und lebenserfahrene Richter nicht so einfach durch berufliche Neueinsteiger, also sog. Jungjuristen ersetzen kann – hat sich durch die inzwischen bestehende Lage am Arbeitsmarkt auch für die Juristen eigentlich erledigt.
Ich frage mich im Übrigen, warum hier der Senator für Justiz bei dieser doch sehr justiziellen Frage nicht im Haus ist, Frau Präsidentin.
Herr Krestel! Ich bitte, von Zwiegesprächen abzusehen. Der Senator ist auf dem Weg. Wir können fortsetzen, sobald er im Raum ist.