Die Fraktion Die Linke bittet um Überweisung der lfd. Nr. 1 VO-Nr. 18/114 – Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundegesetzdurchführungs-verordnung) – an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung. Weiterhin bittet die Fraktion Die Linke um Überweisung der lfd. Nr. 2 VO-Nr. 18/115 – Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung – an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. Dementsprechend wird verfahren. Von der weiteren vorgelegten Verordnung hat das Haus hiermit Kenntnis genommen.
Die Tagesordnungspunkte 19 bis 21 stehen als vertagt auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 22 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nummer 3.6. Die Tagesordnungspunkte 23 und 24 stehen wiederum auf der Konsensliste.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1357
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie die Plenardebatten des heutigen Tages mal wieder gezeigt haben, Einigkeit herrscht in diesem Hause selten. Daher freue ich mich, nun eine dieser so seltenen Gelegenheiten zu haben, zu einem Antrag zu sprechen, den eine breite Mehrheit dieses Hauses gemeinsam trägt und auch eingebracht hat.
„Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ – diese Überschrift des Antrags kann man jedenfalls nicht oft genug wiederholen, denn nach wie vor hat Deutschland in Sachen Kinderfreundlichkeit noch einiges aufzuholen.
Erst vor sieben Jahren, im Jahre 2011, hat der Gesetzgeber im Bundes-Immissionsschutzgesetz klargestellt, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und z. B. Bolzplätzen ausgeht, grundsätzlich zulässig und keine schädliche Umwelteinwirkung ist, wie das vorher der Fall war. Schlimm genug, dass es dieser Klarstellung bedurfte, aber sie war ein wesentlicher Schritt zu mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland und hat sich auch in der Verwaltungspraxis bewährt. Gerade unsere Bezirkspolitikerinnen und -politiker waren doch vielfach mit dieser Problematik intoleranter Anwohnerinnen und Anwohner konfrontiert. Es kann nämlich nicht Aufgabe des Ordnungsrechts sein, spielende Kinder Grenzwerten zu unterwerfen, und auch nicht Aufgabe des Umweltschutzes, die Umwelt vor Kinderlärm zu schützen.
Leider unberücksichtigt blieb 2011 die Privilegierung von Kinderlärm auf Sportanlagen; diese wird allein in der den Immissionsschutzgesetzen nachgeordneten Sportanlagenlärmschutzverordnung behandelt. Ja, dazu hat es im vergangenen Jahr in der Dezibelzahl eine Erweiterung
gegeben, von der auch Kinder und Jugendliche profitieren – allerdings auch weiterhin sehr eingeschränkt. In den anderen Zeiten sind die Kinder dann wieder diesem Lärmschutz unterworfen. Denn es wurde in diesem Zusammenhang der Änderungen versäumt, auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz anzupassen und den Lärm von Kindern grundsätzlich, egal wann, egal wo, ob auf dem Sportplatz oder sonst wo, zu privilegieren. Das wollen wir heute ändern!
Es ist eben auch nicht nachvollziehbar, den Sport von Kindern auf den Anlagen der Sportvereine zu untersagen, während er nebenan auf dem Ballspielplatz zulässig ist. Dabei wünschen wir uns doch alle, dass gerade Anlagen, die der Ausübung etwa von Vereinssport dienen, auch durch Kinder genutzt werden, und zwar intensiv, ohne dass hierbei die für Erwachsenensport geltenden Begrenzungen angewendet werden.
Für Kinder ist Sport ein wesentlicher Baustein für die gesundheitliche und soziale Entwicklung. Ein leichter und niedrigschwelliger Zugang zu wohnortnahen Sportmöglichkeiten fördert auch die soziale Integration. Daher sollte die Privilegierung, die schon für Kindertageseinrichtungen, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen gilt, nun auch für Sportanlagen gelten.
Wir fordern daher mit unserem Antrag den Senat auf, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, die noch bestehende kleine Regelungslücke schnellstmöglich zu schließen. Sie ist klein, aber sehr wirkungsvoll. Immissionsgrenz- und -richtwerte dürfen für Kinderlärm nicht herangezogen werden, und zwar ganz egal, ob auf dem Spielplatz, im Kindergarten oder eben auf der Sportanlage. – Danke schön!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass fraktionsübergreifender Konsens dahin gehend besteht, dass – wörtlich, lassen Sie es sich auf der Zunge zergehen – Kinderlärm Zukunftsmusik ist. Kinder brauchen Platz zum Toben und Spielen. Kinder sollen sein dürfen. Spiel- und Sportplätze gehören zu einer gesunden Daseinsvorsorge, besonders auch unter dem Blickwinkel der wachsenden Stadt. Als kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt haben wir dafür Sorge zu tragen, dass sich die Jüngsten unserer Gesellschaft frei entfalten kön
nen. Dass es immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen aufgrund von Kinderlärm kommt, ist vor dieser Prämisse nicht zu verantworten und kann sicherlich nicht in unserem gemeinsamen Interesse sein. Hier bedarf es nicht nur einer vernünftigen Regelung, sondern auch entsprechender Rechtssicherheit.
Was geschah bisher? – Wohl alle Fraktionen begrüßen die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung durch den Bundestag und den Bundesrat. Mit der Lockerung der Regelung zu den verursachten Geräuscheinwirkungen auf Sportanlagen, insbesondere die Anpassung der Immissionsrichtwerte am Abend und während der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen an die Tageswerte ist ein erster wichtiger Schritt getan. Sportanlagen können demnach intensiver genutzt werden, und es besteht eine Rechtssicherheit bei der Ausübung von sportlichen Betätigungen auf den Sportplätzen. Leider wurden die von Kindern hervorgerufenen Geräuscheinwirkungen auf Sportanlagen bisher jedoch nicht besonders bewertet. Deshalb werben wir in dem Antrag gemeinsam um eine weitere Lockerung des Sportanlagenlärmschutzes für Kinder und Jugendliche.
Zum Antrag: Wir fordern den Senat auf – und diesmal doch die meisten Fraktionen im Parlament –, sich für eine weitere Privilegierung des von Kindern und Jugendlichen verursachten Lärms bei der Nutzung von Sportanlagen entsprechend einzusetzen. Das Bundes-Immissions
schutzgesetz soll dahingehend angepasst werden, dass Sportanlagen in die Liste der Orte, von denen Geräuscheinwirkungen durch Kinder nicht als schädliche Umwelteinwirkungen angesehen werden, aufgenommen werden. Es ist richtig und wichtig, dass Geräuscheinwirkungen, die beispielsweise von Spielplätzen und Kitas hervorgerufen werden, als unschädlich eingestuft werden und demnach keinen Immissionsschutzrichtlinien unterliegen. Dies gilt es dringend auch für Sportanlagen anzuwenden. Auch der dort entstehende Kinderlärm darf nicht mehr als umweltschädlich bewertet werden. Ich finde, Kinderlärm und umweltschädlich ist ohnehin eine schwierige Begriffskombination.
Daher erachten wir es als sehr notwendig, den Kinderlärm auf Sportanlagen in diese Bestimmung mit einzubeziehen.
Als Fazit können wir festhalten: Der Staat hat die Aufgabe, Familien zu unterstützen, und wir sollten hier im Parlament alles dafür tun, um Berlinerinnen und Berlinern die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern bzw. sie zur Familiengründung zu animieren. Natürlich nur durch das Schaffen der politischen Rahmenbedingungen!
Eine kinder- und familienfreundliche Politik ist nämlich der entscheidende Schlüssel für die sichere, tolerante und soziale Entwicklung der wachsenden Stadtgesellschaft.
Eine Privilegierung von Kinderlärm auf Sportanlagen entsprechend den Regelungen für Spielplätze und Kindertageseinrichtungen ist dringend geboten, um dem stetig steigenden Sportbedarf gerecht zu werden und die begrenzte Kapazität städtischer Sportinfrastruktur besser zu nutzen.
Sport hat eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung und trägt enorm zum sozialen Zusammenhalt bei. Wir müssen dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden und immer wieder den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen entsprechend angepasst werden. Da hatte die CDU eine gute Idee. Sie alle finden das auch so. Wir werden das gemeinsam hoffentlich gleich so abstimmen. Dafür werbe ich noch mal. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass viele von Ihnen auf den Beginn meiner Rede gewartet haben, aber die meisten hier auf das Ende meiner Rede warten. Deswegen kriegt man es vielleicht auch mal in aller Kürze hin!
Wir haben – das haben die beiden Kollegen schon gesagt – einen sehr sinnvollen Antrag. So richtig ist ja nicht zu verstehen, das Lasse und Lars Sonntag um 13 Uhr auf einem Spielplatz nach dem Kinderlärmprivileg so laut sein dürfen, wie sie wollen, aber auf einem Sportplatz Kinder nicht Sport treiben oder spielen können. Es geht vor allem – das ist auch deutlich geworden – um diese zwei Mittagsstunden am Sonntag, die noch besonders geschützt sind. Es ist in der letzten Wahlperiode ein kleiner Erfolg gewesen, dass man die Freigrenzen in der Sportanlagenlärmschutzverordnung um 5 Dezibel angehoben hat. Aber das ist eben nicht der durchschlagende Erfolg, den wir vor allem für den Kindersport gebraucht haben.
Deswegen ist es gut, dass sich jetzt fünf Fraktionen in diesem Haus auf den Weg machen und es übrigens auch in unterschiedlichen Landesparlamenten Initiativen gibt – aus ganz unterschiedlichem Antrieb heraus und von ganz unterschiedlichen Fraktionen –, das Thema auf Bundesebene noch einmal anzugehen. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie diesem Antrag heute ein starkes Votum und unserem Senat für eine Bundesratsinitiative eine klare Handlungsempfehlung mit auf den Weg geben, um in dieser Wahlperiode in Bundestag und Bundesrat einen weiteren Schritt zu gehen, in dem Sinne, Kinderlärm –
das setze ich ausdrücklich in Anführungszeichen – auf Sportanlagen und Spielplätzen gleichzustellen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe verbliebene Gäste! Diesem Antrag werden wir selbstverständlich zustimmen, und um Missverständnisse auszuschließen, regen wir an, diesen Antrag insofern zu ergänzen, dass es nicht allgemein heißt – ich zitiere das Ende des letzten Satzes im Antrag – , „um Sportanlagen erweitert wird“, sondern neu „um alle Sportanlagen (sowohl Bestand als auch Neubau) erweitert wird“.
Aber anstatt als antragstellende Fraktionen einen gesamtdemokratischen Konsens in der Sache zu finden, hat es Rot-Rot-Grün und die CDU jahrelang selbst versäumt, einer vollkommen überlasteten Nutzung der Sportanlagen und damit Lärmimmissionen entgegenzuwirken. Die Sportvereine können schon lange nicht mehr dem Andrang dieser sogenannten wachsenden Stadt gerecht werden. Täglich müssen Vereine den Eltern absagen. Viele Trainingsplätze werden bereits mehrfach aufgesplittet, und trotzdem reicht es nicht.
In der Innenstadt sieht es noch katastrophaler aus. Hier wurden Flächen anderweitig vergeben; Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg liegen weit unter dem Orientierungswert des Senats. Hier zusätzlich Flächen zu bekommen ist aussichtslos, allein schon wegen der Knappheit auf dem Wohnungsmarkt, die diese Koalition – und allen voran Die Linke – weiter vorantreibt. Schon lange betrachten wir es als AfD-Fraktion mit Sorge und mahnen, wo wir können, dass bei der Entstehung neuer Stadtquartiere und neuer Wohnflächen wie z. B. am Südkreuz oder am Innsbrucker Platz auch neue Sportanlagen geplant werden müssen.
Doch nichts passiert. Selbst auf der Lieblingsspielwiese von Rot-Rot-Grün, dem Flughafengelände Tegel, ist kaum etwas geplant. Wenigstens ist dieser Antrag darum folgerichtig und gut. Er kann aber nur eine begleitende Maßnahme sein, um der sozialen Komponente des Sports