Ich zitiere das mal entsprechend: Aufgrund der permanenten Vorverlagerung bei der Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen extremistischer Straftäter sei in Sachen Extremismusbekämpfung eh alles Aufgabe der ermittelnden Polizei. Das Trennungsgebot habe sich überlebt und damit auch der Verfassungsschutz. Das Trennungsgebot schreibe auch nicht vor, dass es den Verfassungsschutz überhaupt geben müsse. – Das ist ja interessant!
Da scheint die Resolution der CDU-Fraktion alles andere als entbehrlich zu sein, denn das, was Sie da sagten, ist das Gegenteil von dem, was wir einfordern.
Wir hatten insofern Gelegenheit, länger darüber nachzudenken. Wenn Sie manchmal auch hin- und herspringen und das nicht stimmig ist, so ist das nicht neu. Es gibt aber wirklich Anlass zur Sorge. Guckt man in den Koalitionsvertrag, so gibt es dort ganz konkreten Anlass zur Sorge; das habe ich an anderer Stelle bereits ausführlich dargelegt.
Was ich hier noch einmal unterstreichen will, das ist, dass ich – bei allem Verständnis für andere Positionen – diese Position inhaltlich überhaupt nicht verstehen kann. Wenn die Notwendigkeit einer verdeckten Beobachtung bestimmter extremistischer Kreise unstrittig ist, wenn unstrittig ist, dass solche staatliche Tätigkeit oft auch bis an die Grenzen dessen führt, was in einem Rechtsstaat möglich ist, und wenn es richtig ist, dass staatliche Beobachtung im Vorfeld extremistischer Straftaten stattfinden muss, wenn all das unstrittig ist, dann stellt sich doch die Frage, wer das machen soll. Soll es die Polizei machen? Oder soll es ein von der Polizei abgetrennter Verfassungsschutz machen, der eigene Regeln hat, der eigenen Regeln unterworfen ist, also ein eigenes Konstrukt ist, das eine intensivere parlamentarische Kontrolle vorsieht,
und zwar über den Verfassungsschutzausschuss und die G 10-Kommission? Verdeckte Polizeiarbeit wird im Ergebnis weit weniger intensiv kontrolliert als verdeckte Tätigkeit des Verfassungsschutzes; das ist auch richtig.
Umgekehrt ist es auch richtig, dass der nachrichtendienstliche Eingriff stärker kontrolliert wird, weil er einen besonderen Charakter hat. Völlig schleierhaft ist mir in diesem Zusammenhang aber, wie gerade die Grünen dann auf den Trichter kommen können, den Verfassungsschutz abzulehnen und es anders zu organisieren, weil Sie sich in Grundrechtsfragen sonst doch immer so hypersensibel geben. Das ist mir völlig schleierhaft. Vielleicht liegt ja ein schwerwiegender Denkfehler vor, vielleicht ist es aber auch einfach unehrlich, wie Sie hier argumentieren.
Wir als Union stehen zu einem starken Verfassungsschutz. Wir wollen ihn weiter ausbauen, und wir werden in den nächsten Haushaltsberatungen für eine weitere Stellenverstärkung eintreten. Wenigstens 40 weitere Stellen sind dort nach heutiger Einschätzung zu schaffen. Wir werden das als Antrag in die nächsten Haushaltsberatungen einbringen.
Herr Lenz! Ich bin ein bisschen traurig, dass Sie sich in Ihrer Rede nur mit Herrn Lux beschäftigt haben.
[Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Stefan Förster (FDP) – Oh! von der FDP]
Könnten Sie vielleicht auch noch meine Position zum Verfassungsschutz aus der letzten Rederunde wiedergeben?
Das ist der wesentliche Unterschied zur Position des Kollegen Lux. Ich werde das nächste Mal aber natürlich Rücksicht darauf nehmen und Sie auch noch ausführlich erwähnen. Ich bitte Sie, mir das zu verzeihen!
Wir wollen also mehr Stellen, und gleichzeitig stehen wir dafür ein, die Befugnisse des Verfassungsschutzes weiter zu schärfen und zu stärken. Als Beispiel nenne ich die Ermöglichung einer uneingeschränkten Beobachtung von Bestrebungen auch von Einzelpersonen und eine entsprechende Anpassung von § 6 des Verfassungsschutzgesetzes. Hierzu liegt bereits ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion vor, der bislang leider keine Mehrheit fand.
Jetzt ist mir auch bewusst, dass wir die Forderung nach Stärkung personeller Art und was die Befugnisse angeht nur verantworten können, wenn wir auch die parlamentarische Kontrolle stärken und sie sozusagen auf die Höhe der Zeit bringen. Gerade aufgrund der Brisanz und der Geheimhaltungsbedürfnisse der von uns kontrollieren Verfassungsschutzbehörde muss man hier neue und auch geeignete Wege gehen.
Unsere Idee ist die Schaffung eines Parlamentsbeauftragten mit weitreichenden Befugnissen und Aufgaben, der für mehr parlamentarische Kontrolle bei gleichzeitiger Wahrung von Geheimhaltungsbedürfnissen sorgen kann.
Auch hierzu ist bereits ein fertiger Antrag der Fraktion der CDU im parlamentarischen Gang, und zwar zur Anpassung von § 36 des Verfassungsschutzgesetzes. Wir würden uns sehr freuen, wenn dieser Antrag hier demnächst beschlossen werden könnte. Er harrt jedenfalls immer noch einer Erörterung.
Ich komme zum Schluss. Wir leben in gefährlichen Zeiten. Bestehenden Gefahren müssen wir angemessen begegnen, und hierzu brauchen wir einen starken Verfassungsschutz, auch und gerade in der deutschen Hauptstadt Berlin. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich ist ja vieles in dem Antrag, den wir gerade vorgestellt bekommen haben, gar nicht falsch. Er enthält auch, das habe ich gelesen, einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, dem ich mich hier ausdrücklich anschließen möchte.
Ich glaube, dass sie eine sehr schwierige, eine teilweise auch sehr belastende und eine mit einer hohen Verantwortung verbundene Arbeit sehr, sehr gut machen. Dafür gebührt ihnen an dieser Stelle Dank!
[Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Ronald Gläser (AfD) – Heiko Melzer (CDU): Nicht mit der ganzen Koalition, aber immerhin!]
Allerdings ist der Antrag im Wesentlichen schlicht und ergreifend ein Schaufensterantrag, auch wenn er große Begriffe wie Bekenntnis und anderes darin führt. Es ist ein Schaufensterantrag, weil er im Wesentlichen zu kurz greift. Eigentlich ist die Zeit über ihn hinweggegangen – jedenfalls über das Denken, das ihm zugrunde liegt. Natürlich gibt es ein Bekenntnis dieser Koalition zum Verfassungsschutz, aber das Bekenntnis der Koalition geht weit darüber hinaus, es bezieht sich auf die urbane Sicherheit. Diese ist viel weiter gefasst und bezieht sich nicht auf eine einzelne Behörde, sondern auf ein starkes, funktionierendes System. Das ist die Grundlage für unsere Sicherheit hier in der Stadt.
Frau Präsidentin! Ich habe hier drei Minuten – da brauchen wir jetzt keine Zwischenfragen mehr um diese Zeit. Vielen Dank!
Tatsächlich glaube ich, dass dem etwas anderes zugrunde liegt. Natürlich ist die Union in einer schwierigen Situation. Sie möchte endlich beim Thema innere Sicherheit wieder ein Bein auf den Boden bekommen.
Das ist nicht so einfach – das ist schon klar –, aber mit diesem Antrag wird Ihnen das nicht gelingen. – Das, was getan werden muss, das tun wir mit allen zu Gebote stehenden Mitteln. Wir schaffen Prävention dort, wo sie geboten ist. Das ist ein wichtiger Bestandteil für urbane Sicherheit in der Zukunft. Wir schaffen gut ausgestattete Sicherheitsbehörden, darunter der Verfassungsschutz, dem wir ja auch weitere Stellen bereits zugeführt haben und der auch weiter entsprechend ausgerüstet werden wird. Das sind die Maßnahmen – zusammen mit Aussteigerprogrammen im Extremismusbereich –, mit denen wir insgesamt ein System von urbaner Sicherheit schaffen. – Vielen Dank für das Zuhören!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde diesen Antrag schrecklich, schrecklich langweilig, weil da so viele Selbstverständlichkeiten enthalten sind; das haben wir ja eben schon gehört.
Deswegen lassen Sie mich bitte kurz begründen, was mir daran nicht so gut gefällt. Hinterher will ich dann erörtern, warum wir natürlich zustimmen werden.