Die bevorstehende Weiterentwicklung der Schulstruktur durch die Errichtung einer integrativen Schulform in der Sekundarstufe, die alle bisherigen Bildungsgänge einschließt und zu allen Abschlüssen, einschließlich Abitur, führt, ist ein wichtiger Zwischenschritt in Richtung eines ungegliederten, nicht auslesenden Schulsystems.
Da haben wir noch viel zu tun, aber ein Befund der wissenschaftlichen Begleitung ist, dass eine einzige Schulart in ganz Deutschland es schafft, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln, und das ist die Gemeinschaftsschule in Berlin.
Außerdem sind es die Gemeinschaftsschulen in Berlin, die es am besten schaffen, inklusiv zu arbeiten. An den Gemeinschaftsschulen sind 9 Prozent Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, an Integrierten Sekundarschulen sind es 6 Prozent, an den Gymnasien in der Regel unter 1 oder sogar unter 0,1 Prozent. Das heißt, das Ziel, Inklusion in Berlin zu verwirklichen, ist im Wesentlichen von der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule getragen und von den Grundschulen sowieso. Ebenso hat die wissenschaftliche Begleitung bewiesen, dass die Kinder mit Lernförderbedarf mehr als in den sonderpädagogischen Förderzentren lernen, übrigens auch die Kinder mit geistiger Behinderung. Was wirklich überraschend ist, ist, dass in diesen Klassen, in denen Kinder mit hohem Leistungsvermögen und Kinder mit Lernbehinderung gemeinsam lernen, die Kinder, die leistungsstärker sind, auch mehr lernen.
Also wir sind mit den Gemeinschaftsschulen auf dem richtigen Weg. Danke den großartigen Kolleginnen und Kollegen, die oft so viel mehr leisten, als die Arbeitszeit es hergibt! Danke dem großartigen Elternnetzwerk, das nie lockerließ und -lässt! Und danke den Schülerinnen und Schülern, denen der Raum zu einer besonderen Schulzeit gewährt wird!
Ich freue mich auf neue Gemeinschaftsschulen und möchte alle Kollegien, die darüber nachdenken, eine neue zu gründen, ermutigen, es auch zu tun. Ebenso möchte ich die Bezirksämter und die BVVen aufrufen, neue Gemeinschaftsschulen bauen zu lassen. Es lohnt sich.
Wer die Ursprungsfassung und die nun vorliegende der Änderungen im Schulgesetz vergleicht, wird feststellen, dass es der Koalition besonders wichtig war, schon im Artikel I das Recht auf diskriminierungsfreie Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderten, ihrer
Herkunft oder ihrer sexuellen Orientierung zu verankern. Wir verbinden dies mit der nun im Gesetz verankerten Zielstellung, die Schule inklusiv zu gestalten, sodass das gemeinsame Lernen für alle möglich wird, Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit verwirklicht wird. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben nun das Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen, wenn sie das wünschen, ein nicht genug zu würdigender Schritt in der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Das können wir feiern, und Frau Kollegin Topaç, auch das ist inklusives Wahlrecht.
Da sich der mit TOP 4 mitbehandelte Änderungsantrag der CDU erledigt hat – Frau Bentele hat es ja schon gesagt –, da auch die Koalition hier eine Änderung wollte und eingearbeitet hat, muss ich dazu nichts mehr sagen.
Zu den übrigen mit wichtig erscheinenden Änderungsanträgen der CDU in Kürze: Weitere Vergleichsarbeiten verbessern die Leistungen nicht und sind abzulehnen. Kindern in der 4. Klasse eine Prüfung zu verordnen, aber den MSA am Gymnasium abzuschaffen, ist ja wohl mehr als krude.
Die Probezeit an Gymnasien wieder auf ein halbes Jahr zu verkürzen, ist abzulehnen. Einer drastischen Kürzung auf null Probezeit würde ich sofort zustimmen.
Nun möchte ich zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes kommen. Es ist uns wichtig, die besonders schwierigen Arbeitsbedingungen – meine Kollegin Maja Lasić hat darauf schon hingewiesen – für die Pädagoginnen und Pädagogen in den Brennpunktschulen zu würdigen. Es ist uns klar, dass das für Lehrkräfte am besten über eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung gelingen würde. Da dies aufgrund der Personalsituation im Land Berlin gegenwärtig – ich betone, gegenwärtig – nicht möglich ist, haben wir uns dafür entschieden, zunächst den Lehrkräften eine Zulage von 300 Euro zu zahlen.
Wie schon in der Begründung des Antrags beschrieben, ist es das Ziel der Koalition, auch das weitere pädagogische und nicht pädagogische Personal, das an Brennpunktschulen tätig ist, entsprechend höher zu vergüten. Ein erster Schritt ist hier mit der Höherstufung der Erzieherinnen und Erzieher von E8 auf E9 erfolgt. Wir müssen uns hier aber noch einmal die einzelnen Gruppen anschauen, denn es kann nicht sein, dass durch die Wirren des Tarifdschungels bei den einzelnen Erzieherinnen und Erziehern kaum noch etwas an Euro ankommt oder es sogar zu Verlusten kommt. Hier müssen wir schnell Lösungen finden, die Einzelfälle prüfen und auch darüber nachdenken, was man in diesem Tarifdschungel ausnutzen kann oder auch ändern muss. Da sind aber natürlich auch die Gewerkschaften und, wie ich denke, die Verhandlungen im nächsten Jahr gefordert.
Ebenso muss dem Abstandsgebot folgend eine Anpassung für die koordinierenden und Integrationsfacherzieherinnen und -erzieher erfolgen. Dringend müssen wir auch eine Regelung für die Schulsozialarbeiterinnen und sozialarbeiter treffen. Es bleibt also noch viel zu tun, aber wir haben nun erst einmal die Chance, zwei wirklich gute Anträge zu beschließen. Tun wir das!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Berlinerinnen und Berliner! Zentraler Punkt im neuen Schulgesetz ist die Gemeinschaftsschule. Über Bedeutung und Auswirkung des Konzepts der Gemeinschaftsschule werden Eltern und die Öffentlichkeit nicht aufgeklärt, ähnlich wie wir es im Fall des Migrationspaktes haben: Man versucht, ein Gesetz mal schnell durchzujagen, um die Öffentlichkeit möglichst uninformiert zu halten.
Was bedeutet die Gemeinschaftsschule? Was bringt die Gemeinschaftsschule? – Hören Sie gut zu: Die Gemeinschaftsschule produziert vor allem soziale Ungerechtigkeit, und ich möchte Ihnen erläutern, warum das so ist.
Dem Konzept der Gemeinschaftsschule unterliegt keine pädagogische Zielsetzung, sondern eine gesellschaftspolitische.
Das Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, die Auswirkungen unterschiedlicher sozialer Herkunft abzuschwächen. Das Konzept verheißt, gesellschaftliche Grenzen zu überbrücken und Chancengleichheit zu schaffen. Das Gegenteil ist leider der Fall.
Das liegt an den dort verankerten Lernmethoden. – Hören Sie erst einmal zu, Frau Kittler! Sie müssen doch nicht gleich im Vorhinein schimpfen! Hören Sie erst einmal zu!
Ja, natürlich wird es spannend! Da lernen Sie was! – Eine Besonderheit der Gemeinschaftsschule liegt im Verzicht
Die Schüler werden nicht, wie an der Sekundarschule üblich, nach Leistungen in verschiedenen Lerngruppen aufgeteilt.
Die Schüler bleiben im Klassenverband zusammen oder in anderen heterogenen Lerngruppen und sollen dort selbstständig lernen und individuell Lernwege beschreiten.
Die Kinder sollen sich selbstständig strukturieren. Viele dieser Kinder sind aber mit dieser Selbststrukturierung überfordert. Genau das ist doch das Problem!
[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) – Oh! von der LINKEN – Zurufe von Steffen Zillich (LINKE) und Regina Kittler (LINKE)]
Sie können doch einen Erstklässler an der Stelle nicht sich selbst überlassen! Was soll denn das für eine Verbesserung der Pädagogik sein?
Verantwortungsbereiche des Lehrers werden den Schülern aufgebürdet. Der Lehrer wird Lernbegleiter der Schüler, er wird zum Lernpartner. Nehmen Sie mal das Beispiel von Prof. Matthias Burchardt von der GBW, der nennt diese neue Lernkultur zu Recht eine KasparHauser-Pädagogik.
Das ist eine systematische Verwahrlosung, die Sie damit vornehmen. Und um weitere namhafte Bildungswissenschaftler zu nennen wie Hermann Giesecke und Michael Felten: Die haben eindringlich darauf hingewiesen, dass gerade Schüler aus bildungsfernen Elternhäusern durch die Methoden des offenen Unterrichts abgehängt werden.
Ein Professorenkind mag sich ja vielleicht noch selbst durchwurschteln, während ein Kind aus einem bildungsfernen Elternhaus die helfende Hand des Lehrers benötigt. Die wollen Sie ihm an der Stelle wegnehmen.
[Beifall bei der AfD – Pfui! von der AfD – Zurufe von Torsten Schneider (SPD) und Steffen Zillich (LINKE)]
Die Abkehr von lehrergeleitetem Lernen hindert die Kinder der bildungsfernen Schichten daran, ihren Rückstand auszugleichen. Wer bereits im Elternhaus mit der Bewältigung schulischer Aufgaben alleingelassen wird, der sollte dies definitiv nicht in der Schule auch noch erleben. Deshalb sage ich es noch einmal ganz deutlich: Die Gemeinschaftsschule reproduziert soziale Ungerechtigkeit, und da spielt nur Ihre Ideologie eine Rolle.
[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) Regina Kittler (LINKE): Erzählen Sie das doch mal den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern!]
Die Phrase, die Sie gerne vortragen – länger gemeinsam lernen –, klingt für den unbedarften Bürger zunächst noch recht nett, es läuft aber auf das Gegenteil hinaus. Wir sagen, der Klassenraum muss ein Ort für echtes gemeinsames Lernen sein. Gemeinsames Lernen braucht homogene Klassen. Benachteiligte Schüler brauchen direkte Instruktionen, und das alles findet dort nicht statt.