Protocol of the Session on April 4, 2019

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Aus Respekt und in Verantwortung gegenüber den vielen heute in Berlin lebenden Jüdinnen und Juden stellen wir uns dem Antisemitismus in dieser Stadt gemeinsam entgegen. Aus Respekt und Verantwortung steht Berlin in der Pflicht, allen in Berlin lebenden Juden ein sicheres Leben zu ermöglichen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD, der CDU, der LINKEN und der FDP – Beifall von Tommy Tabor (AfD)]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.

Vorgeschlagen wird die Überweisung der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 18/1754 – Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen – an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales, an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten sowie an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen.

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf und bitte, an das Redepult zu treten – Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. – Bitte schön, Frau Spranger, Sie haben das Wort!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Trifft es zu, dass der Senat bei der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Wohnen von einer Bevölkerungszahl im Jahr 2030 von 3,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ausgeht?

Es antwortet für den Senat Frau Senatorin Lompscher. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Spranger! Nein, das trifft nicht zu! Der letzte Senatsbeschluss über eine Bevölkerungsprognose wurde am 9. Februar 2016 getroffen. Damals wurde die mittlere Variante dieser Prognose als Arbeits- und Planungsgrundlage für die Berliner Verwaltung beschlossen und umfasste eine Einwohnerzahl von 3,828 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2030.

Diese Prognose ist evaluiert worden, um der Flüchtlingsentwicklung gerecht zu werden. Dann gab es im Juni 2017 einen entsprechenden Senatsbeschluss, und die Zahl ist um 24 000 erhöht worden, sodass also die Ausgangsgrundlage für den Stadtentwicklungsplan Wohnen 3,852 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2030 sind. Das ist der uns zurzeit aktuell verfügbare Kenntnisstand, der im Übrigen nicht nur für den StEP Wohnen herangezogen wird, sondern für sämtliche Fachplanungen des Landes Berlin, sei es der Kitabedarf, der Sportflächenbedarf usw.

Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön, Frau Spranger!

Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Wir haben ja jetzt immer einen Zuwachs von 40 000 bis 50 000 Neuberlinerinnen und Neuberlinern. Deshalb meine Frage: Die Differenz wäre ja zu den jetzt geschätzten Zahlen nur ungefähr 150 000, und das ist natürlich für elf Jahre sehr, sehr wenig. Denken Sie, dass man da entsprechend über die Jahre dann anpassen wird?

Bitte schön, Frau Senatorin!

(Senator Dr. Dirk Behrendt)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Spranger! Selbstverständlich wird man auch diese Prognose überprüfen und neu fassen. Das ist vorzubereiten, und man wird das Ergebnis feststellen. Prognosen sind natürlich mit Unsicherheiten behaftet; das liegt in der Natur der Sache.

Was wir wissen, ist, dass der Bevölkerungszuwachs Berlins sich im Wesentlichen aus Zuwanderungen aus dem Ausland speist. Das unterliegt natürlich besonderen Unsicherheiten und kann, sagen wir, auf Sicht angeschaut werden. Wir hatten im letzten Jahr schon eine leichte Begrenzung des Bevölkerungszuwachses, also nicht 40 000, sondern um die 30 000. Insofern muss man sich das angucken.

Sowohl die Bevölkerungsprognosen sind ein dynamisches Instrument – müssen aber als Handlungsgrundlage für die gesamte Landesregierung vereinbart werden –, als auch dann räumliche Pläne. Die müssen einen Rahmen setzen, in dessen Planken man aber flexibel agiert.

Eine zweite Nachfrage geht an den Kollegen Buchholz von der SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Angesichts der großen Bevölkerungsdynamik in Berlin, Frau Senatorin: Wenn Sie sagen, die Prognosen müssten in Kürze angepasst werden – heißt das nicht, dass dann auch der Neubaubedarf an Wohnungen in Berlin deutlich höher gefasst werden müsste im Stadtentwicklungsplan Wohnen – anstatt 200 000 bis zu 300 000 neue Wohnungen – und wir demnach die Neubauaktivitäten noch verstärken müssten?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Buchholz! Über die Dinge muss man reden, wenn sie auf dem Tisch liegen. Solange keine Prognosen auf dem Tisch liegen und solange es keinen Senatsbeschluss dazu gibt, ist das ein bisschen Spekulation, der ich mich nicht anschließen möchte.

Unzweifelhaft ist es richtig, dass wir zusätzlichen Wohnraum brauchen und dass Neubauaktivitäten dringend erforderlich sind.

Dann kommen wir zur CDU-Fraktion. – Herr Kollege Wansner, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie steht der Senat zu der unfassbaren Tat auf dem Parkfriedhof in Britz, wo die Gräber von zwei Polizeibeamten geschändet wurden, die in Ausübung ihrer Tätigkeit brutal ermordet wurden?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wansner! Ich glaube, wir sind uns da sehr einig: Es ist schäbig und schändlich, was da passiert ist, und es kann keinerlei Entschuldigung oder Rechtfertigung für so eine Tat geben.

[Allgemeiner Beifall]

Der Innensenator und ich haben das ja auch gleich öffentlich sehr deutlich gemacht. Aber es gibt da auch überhaupt keine Differenzen in der Koalition. Wir wissen, dass wir dem Einsatz der Polizistinnen und Polizisten in unserer Stadt viel zu verdanken haben und dass sie – ich meine es so, wie ich es sage – mit ihrem Körper, mit ihrem Leib und Leben dafür stehen, dass wir gut und sicher in Berlin leben können.

Wenn dann solche Beamten im Dienst zu Schaden kommen oder sogar getötet werden, ist das etwas Furchtbares, das wir in unserer Stadt erleben, und es gehört sich so, dass wir selbstverständlich nicht nur an der Seite der Polizistinnen und Polizisten stehen, die im Dienst sind und jeden Tag ihre Pflicht für uns tun, sondern natürlich auch an der Seite der Angehörigen. Also insofern: keinerlei Verständnis für das, was da passiert ist. Es ist schändlich, und es ist eine Straftat. Wir werden auch alles tun, um das aufzuklären und dem nachzugehen.

Herr Wansner! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Dann bekommen Sie das Wort, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Wie waren denn möglicherweise Ihre Gedanken, als Sie sicherlich gestern mit dem Innensenator an den Gräbern gestanden und möglicherweise Blumen niedergelegt haben? Wie sind denn so die Intentionen, wenn man dann denkt: Das ist in unserer Stadt üblich, dass zwischenzeitlich Polizeibeamte, deren Familien heute noch nach ihren Liebsten weinen – – Welche Gefühle hat man denn,

wenn man dann am Grab steht und an diese Familie denkt?

[Unruhe]

Eine Frage war erkennbar. – Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wansner! Sie wissen, dass ich gestern nicht am Grab war, sondern bei der Ministerpräsidentenkonferenz. Aber natürlich werde ich mich bei den Familien melden und ihnen, wie ich es eben schon gesagt habe, nicht nur mein Bedauern, sondern auch mein Unverständnis, was diese Tat anbelangt, ausdrücken.

Aber möglicherweise, Herr Wansner, ist das – anders, als Sie es eben gesagt haben – nicht üblich und nicht der Normalfall in Berlin, sondern ich glaube, es eint uns in der Politik mit vielen Berlinerinnen und Berlinern, mit der übergroßen Mehrheit, dass wir gemeinsam solche Taten auf das Entschiedenste verurteilen.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die zweite Nachfrage hat jetzt der Kollege Lux von den Grünen das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister, für die klaren Worte! Können Sie oder vielleicht ein anderes Senatsmitglied denn etwas zum aktuellen Stand der Ermittlungen sagen? Dürfen Sie das? – Dieser Grabstein wurde ja mit zwei Hakenkreuzen beschmiert. Werden die Schäden, die daraus für die Angehörigen entstanden sind, ersetzt?

Herr Senator Geisel, bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lux! Meine Damen und Herren! Die Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes laufen gerade. Gestern war es so, dass eine der beiden Grabtafeln verschwunden war. Sie ist heute in den Morgenstunden aufgefunden worden. Deswegen findet gerade jetzt noch einmal die Spurenaufnahme des Kriminalpolizeilichen Dauerdienstes statt. Ich gehe davon aus, dass die Berliner Polizei mit ganzer

Kraft an der Aufklärung dieser unfassbaren Tat arbeiten wird.

Die Berichte, die heute in den Zeitungen zu lesen sind über verzögerte Aufnahme von Spuren oder Ähnliches, befinden sich ebenfalls gerade in der Untersuchung. Ich hoffe, dass deutlich wird, dass die Berliner Polizei mit ganzer Kraft an der Aufklärung dieser Taten arbeitet.

Jetzt kommen wir zur Fraktion Die Linke. – Frau Kollegin Fuchs, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Bezugnehmend auf die Meldung im „Tagesspiegel-Checkpoint“ vom 2. April dieses Jahres frage ich den Senat, ob es zutreffend ist, dass bei der Vergütung von Helferinnen und Helfern in der Kältehilfe bei der „Neuen Chance gGmbH“ das Mindestlohngesetz unterlaufen wird.

Frau Senatorin Breitenbach, bitte schön!