Stefanie Fuchs
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Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Frage: Welche Maßnahmen plant der Senat angesichts der ausgelaufenen Unterstützung im Rahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes ab dem 30. 10., um die Krankenhäuser bei der Bewältigung des Patientenaufkommens unter Infektionsschutzbedingungen zu unterstützen?
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort! Sie haben es angesprochen. Es wird hervorragende Arbeit in den Krankenhäusern geleistet. Es ist, wenn wir der Realität ins Auge schauen, schon jetzt so, dass bereits geplante Operationen nicht durchgeführt werden können. Ich danke Ihnen, dass Sie sich auf Bundesebene für die Kran
kenhäuser einsetzen. Meine Frage noch mal konkret: Was tut Berlin für unsere Krankenhäuser? Inwieweit gibt es Absprachen in Berlin, um hier die Krankenhäuser vor möglichen Risiken zu schützen, dass Kosten nicht mehr erbracht werden können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem: Liebe Berlinerinnen und Berliner an den Endgeräten zu Hause oder wo auch immer!
Denn gerade in Ihrem Interesse führen wir ja heute diese Aussprache.
Wir stecken mitten in der Coronapandemie, und die Lage ist ernst. Das stellt, abgesehen von der Fraktion ganz rechts außen und den selbsternannten Querdenkern, niemand ernsthaft infrage – auch wir als Linke nicht. Um es klarzustellen: Der Rückgang der Fallzahlen, der Schutz der Bevölkerung vor einer in ihren Folgen noch nicht gänzlich erforschten gefährlichen Krankheit ist gerade eine der vordringlichsten politischen Aufgaben, vor denen wir stehen, insbesondere im Hinblick auf die Todeszahlen unter älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Die Linke als eine der diesen Senat tragenden Parteien hat daher den Beschluss des Senats vom Mittwoch mitgetragen. Ich wäre allerdings nicht von der Linken, wenn jetzt nicht das große Aber käme.
Also: Aber die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des letzten Lockdowns spüren die Menschen in unserer Stadt immer noch deutlich. Berlin, dessen Wirtschaft so sehr von Dienstleistungen, Kultur, Gastronomie und Tourismus geprägt ist wie sonst wohl keine Region in Deutschland, wurde besonders schwer vom letzten Lockdown im Frühjahr getroffen. Die Arbeitslosigkeit und die Kurzarbeit sind in Höhen geklettert, wie wir sie bis dato nicht kannten bzw. lange nicht mehr erlebt haben. Die ohnehin schon vorhandenen sozialen Schieflagen haben sich noch einmal deutlich verschärft, wie erst kürzlich die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung klar nachgewiesen hat. Haushaltseinkommen haben sich verringert, Rücklagen sind aufgebraucht, und nicht wenige Menschen leben zunehmend am Abgrund.
Ich möchte Ihnen dazu ein Beispiel aus meinem Alltag als sozialpolitische Sprecherin geben: Diese Woche hatte ich ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Schuldner- und Insolvenzberatung – selbstverständlich als Videokonferenz. Sie erzählten mir aus ihrer Praxis, dass bei ihnen zunehmend Menschen im Kurzarbeitergeldbezug und ehemalige Selbstständige in der Beratung auftauchen, die sich verschuldet haben, um irgendwie weiter über die Runden zu kommen, und jetzt nicht mehr weiterwissen, verzweifelt sind, weil sie keine Arbeit und jetzt auch noch jede Menge Schulden haben. Ich muss keine studierte Expertin im Sozialrecht sein, um zu wissen, dass man dann eigentlich das Kurzarbeitergeld und
die Transferleistungen anheben muss, um den Menschen wenigstens halbwegs so etwas wie soziale Sicherheit bieten zu können.
Wir erleben schon jetzt zunehmend psychische Probleme und steigende häusliche Gewalt bei den Menschen, durch soziale Isolation, finanzielle Probleme und beengte Lebensverhältnisse. Es ist eben eine starke Belastung, mit zwei Erwachsenen und zwei kleinen Kindern auf zum Beispiel 40 Quadratmetern zu leben oder über Wochen alleine zu Hause zu sein, weil man eine Vorerkrankung hat.
Wir riskieren schon jetzt, eine ganze Generation von jungen Menschen durch Brüche in ihrer schulischen, beruflichen und akademischen Bildung zu verlieren. Um hier Verantwortung zu übernehmen, hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit einem Sofortprogramm am Freitag das erste Ausbildungshotel in Berlin an den Start gebracht. – Dafür vielen Dank!
Ich möchte Ihnen allen eine Frage stellen: Wie wollen wir der Bevölkerung, ohne deren Kooperation jede Maßnahme zur Pandemiebekämpfung ins Leere läuft, vermitteln, dass der Preis für die Bekämpfung dieser Pandemie eine der schwersten sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krisen der letzten 100 Jahre sein soll? – Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit, dass wir nicht bereit sind, diesen Preis zu zahlen. Für uns, das haben wir bereits im Frühjahr gesagt, muss die Bewältigung der Pandemie ein soziales Krisenmanagement sein.
Wir erwarten daher, dass derart weitreichende Maßnahmen, wie wir sie jetzt mittragen, sozial ausgewogen umgesetzt werden sowie mit belastbaren und verbindlichen Zusagen für Kompensationen und Entschädigungen verbunden sind.
Wir erwarten, dass auch in der Krise, in der Pandemie der soziale Frieden erhalten und soziale Stabilität gewährleistet wird. Nur so wird es uns gelingen, die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Eine Politik, die nur auf Autorität setzt und die Menschen mit ihren existenziellen Problemen, Nöten und Sorgen hilflos zurücklässt, hat keine Daseinsberechtigung.
Aus dieser grundsätzlichen Haltung ergeben sich für uns verschiedene Anforderungen und Aufgaben: Die durch die drastischen Eindämmungsmaßnahmen eintretenden Schäden bei den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen
und sozialen Trägern müssen durch schnelle und unbürokratische Hilfen kompensiert werden. Dazu gehören insbesondere die Ermöglichung der flexiblen Leistungserbringung für Zuwendungsprojekte und die Partner des Landes bei Leistungsverträgen nach den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII und unbürokratische Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige. Die Berechnung der Unterstützung sollte in Bezug auf den Jahresdurchschnitt des Umsatzes von 2019 erfolgen.
Wir müssen schnellstmöglich, und ich weiß, dass Sozialsenatorin Breitenbach das genauso sieht, vom Senat finanzierte Angebote zur niedrigschwelligen Unterbringung und Betreuung – die sogenannten 24/7-Einrichtungen oder auch die der Kältehilfe – sowie aufsuchende Angebote zur Sicherung von Leben und Gesundheit, zum Beispiel die Versorgung mit Essen, schaffen. Wohnungslose Menschen sind Teil unserer Stadtgesellschaft, und wir dürfen sie nicht zurücklassen.
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Senioreneinrichtungen und Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, aber auch Geflüchtete, Wohnungslose und andere in Gemeinschaftseinrichtungen untergebrachte Menschen müssen einerseits vor unkontrollierten Ausbrüchen geschützt werden, zum Beispiel durch Schnelltests, dürfen aber nicht diskriminiert und keinesfalls vollständig sozial isoliert werden.
Ich bekam gerade von den Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern der Menschen mit Behinderung seit Frühjahr immer wieder ihren verständlichen Frust und ihre verständliche Wut darüber zu hören, dass gerade sie als ohnehin schon an den Rand gedrängte Bevölkerungsgruppe noch weiter ausgeschlossen wurden. Das heißt auch, dass die Anordnung von vollständiger Quarantäne für Unterkünfte, wo immer möglich, durch andere Maßnahmen verhindert werden muss.
Im Frühjahr hatte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dankenswerterweise Quarantäneeinrichtungen für Wohnungslose und Geflüchtete errichtet. Ich finde, dass sich dieses Vorgehen im Frühjahr bewährt hat, und wir sollten dieses Vorgehen auch jetzt wieder anwenden und auch entsprechend finanzieren.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Frühjahr spreche ich jetzt besonders unsere Gesundheitssenatorin an: Stellen Sie endlich ein stadtweit einheitliches Vorgehen der Amtsärzte und Gesundheitsämter im Hinblick auf Quarantänemaßnahmen für Wohnungslose und Geflüchtete her! Es kann einfach nicht sein, dass ein Amtsarzt, einfach weil es möglich ist, die Quarantäne über eine ganze Unterkunft verhängt und damit im Zweifel Hunderte Menschen auf einmal sozial isoliert, obwohl es die
Quarantäneangebote der Sozialverwaltung gibt – auch wenn diese in anderen Bezirken sind.
Berlin ist eine Stadt, und wir kommen nur als eine Stadt gemeinsam durch diese Krise. Wenn ich schon einmal dabei bin: Berlin muss mit Blick auf die mittel- und langfristige Entwicklung des Infektionsgeschehens seine Pandemieplanung dahin gehend qualifizieren, dass auf künftige Infektionswellen koordinierter und vorausschauender als bisher reagiert werden kann. Die zweite Welle wird vermutlich nicht die letzte sein. Dazu zählen insbesondere ein stadtweiter Ausbaupfad für den öffentlichen Gesundheitsdienst und ein transparenter Stufenplan für die Reaktion auf künftige Verschärfung des Infektionsgeschehens. Und dazu gehört eine eigene Teststrategie für Berlin. Es muss endlich möglich sein, dass Einrichtungen wissen, wann sie wie viele Schnelltests erreichen. Da reicht es nicht, sich auf die nationale Teststrategie zu verlassen.
Zu all dem muss der Senat jetzt schnellstmöglich Beschlüsse fassen, die gegebenenfalls auch einen weiteren Nachtragshaushalt und eine höhere Kreditaufnahme durch das Land erfordern. Diesen Preis wiederum müssen wir zahlen. Wir dürfen der Krise nicht hinterhersparen.
Wir haben in den nächsten vier Wochen viel zu tun. Lassen Sie uns gemeinsam diese Arbeit für die Berlinerinnen und Berliner ernst nehmen! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin, Sie haben es gerade schon angesprochen, dass auch die „Nacht der Solidarität“ ein Thema war – auch mit detaillierten Auswertungen. Wird es eine nächste „Nacht der Solidarität“ geben, und wie wird das Ganze dann organisiert?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir gerade wieder ein Paradebeispiel der Menschenfeindlichkeit vorgeführt bekommen haben, freue ich mich, jetzt wieder zum Antrag zurückzukommen.
Möchten Sie weiter reden, oder darf ich?
Verstehe. Ist ein Mann, was? – Heute legt uns die CDUFraktion einen Antrag mit dem Titel „24-Stunden-Hotline für Berlin: Hilfevermittlung für bedürftige Obdachlose zu
(Ülker Radziwill)
jeder Tages- und Nachtzeit“ vor. Hört sich ohne Zweifel grundsätzlich gut an, aber es liegt auch hier wie überall im Leben der Teufel im Detail.
Fangen wir gleich mal mit den ersten Worten an: Hilfevermittlung. – Schönes Wort, aber welche Hilfe ist denn gemeint? In ihrer Begründung führt die CDUFraktion ja schon unterschiedliche Bereiche auf: Wohnung, ärztliche Versorgung, psychologische Versorgung, Versorgung mit Hygieneartikeln, Hilfe bei Gewalt, Hilfe bei Krankheit. – Das alles möchten Sie also in einer Hotline abdecken? Spannender Ansatz. Und da habe ich noch nicht über die Frage nach der Bekanntheit der entsprechenden Telefonnummer gesprochen oder zum Beispiel von Telefonen für obdachlose Menschen.
Schauen wir uns mal die aktuelle Situation an: Für die Unterbringung der Menschen sind in Berlin die Bezirke zuständig. Was also bedeuten würde, dass in jedem Bezirk eine solche Hotline benötigt würde, mit dann eben auch zwölf unterschiedlichen Nummern. Solch eine Hotline scheint durchaus möglich, wenn wir die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung ans Netz gebracht haben und von jedem Punkt in der Stadt, egal wann, über ein einheitliches System auf freie, qualitätsgesicherte Plätze zugreifen können. Dann können wir gern auch über die Einrichtung einer solchen Hotline sprechen; natürlich dann aber auch für den Bereich der Kältehilfe, der ja im Moment separat läuft. Da müssen wir uns dann tatsächlich mal darüber unterhalten, inwieweit man auch mit der App, die ja vorhanden ist, mit der KältehilfeHotline und so weiter zusammenkommt.
Für gesundheitliche Notfälle gibt es übrigens sogar eine bundesweite Hotline, 24 Stunden, 365 Tage im Jahr – die 112. Und für die strafrechtlichen Dinge gibt es auch eine bundesweit einheitliche Hotline – das ist die 110. Möchten Sie das ändern? Möchten Sie da Parallelstrukturen schaffen? Oder möchten Sie im Notfall noch eine Zwischenstation einbauen, jemanden, der nicht vor Ort ist, der nicht genau weiß, was passiert ist? – Das halte ich für nicht wirklich gangbar.
Ohne Frage müssen wir uns über das weitere Verfahren, zum Beispiel die Entlassung aus dem Krankenhaus, definitiv unterhalten. Hier gibt es Nachholbedarf, und da muss sich etwas ändern.
Keine Zwischenfragen. – Ich glaube, der Ansatz der Obdachlosen-Taskforce von Karuna, Sie haben es selber angesprochen, mit der entsprechenden Hotline muss der Weg sein, und darüber müssen wir uns unterhalten. Hier wird durch ehemalige Obdachlose persönlicher Kontakt aufgebaut, hier werden in Gesprächen Bedarfe und Bedürfnisse erfragt und entsprechende Hilfe angeboten. Hier können eigene Erfahrungen einfließen, um auch Vertrau
en zu schaffen, um die Hilfsangebote wirklich anzunehmen. So weit vielleicht erst mal meine Gedanken zu diesem Antrag! Ich glaube, es gibt noch viel zu besprechen, auch auf der jetzt stattfindenden Strategiekonferenz. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen hat der Senat bisher unternommen, um wohnungslose Menschen vor den Auswirkungen der Coronapandemie in Berlin zu schützen?
Vielen Dank! – Wie steht der Senat zu der in der Öffentlichkeit geforderten und häufig diskutierten Anmietung von Hotelzimmern zur Unterbringung von wohnungslose Menschen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag „Futura est Cura“ gelesen habe, das war im Jahr 2017, hatte ich so ein bisschen das Gefühl, Sie haben Ihre Anregungen für die Jamaika-Verhandlungen einfach in den falschen Verteiler geschickt. Anscheinend war das nicht so, sonst würden wir jetzt nicht darüber reden. Ich will nur kurz auf ein paar Punkte eingehen. Die Kollegin Radziwill hat auch schon einiges gesagt. Erstens möchte ich Sie bitten, sich
(Ülker Radziwill)
einfach mal die Ergänzungsvereinbarungen aus dem Jahr 2016 anzugucken. Die Kollegin sprach es an. Hier wurde unter Beteiligung nicht nur der Liga-Verbände, sondern auch unter Beteiligung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. und dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. ein neuer Personalschlüssel festgelegt, der jetzt auch wieder zur Überprüfung ansteht. Das sind übrigens die beiden Verbände, die Sie in Ihrem Antrag unter Punkt 6 explizit ansprechen, mit der Bitte um Einbindung. Sie sind schon einbezogen worden, und das ganz ohne Ihren Antrag.
Noch kurz ein paar Worte zu Punkt 2: Anpassung der Ostgehälter an die Westgehälter. – Herr Seerig! Ich muss Ihnen sagen, das ist ein urlinkes Thema, allerdings muss es leider auf Bundesebene geklärt werden. Nichtsdestotrotz wären wir natürlich sehr froh und besonders auch die Menschen in Ostdeutschland, wenn Sie sich da z. B. an einer Bundesratsinitiative beteiligen würden.
Den von Ihnen angesprochenen Bürokratieabbau hatte ich bereits vor zwei Wochen angesprochen, als es um das neue Qualitätssystem ging, wo es explizit auch Ziel ist, die Bürokratie im Pflegebereich abzubauen.
Kommen wir zum zweiten Antrag: Sie fordern hier ein Modellprojekt, um z. B. direkt in Vietnam eine Pflegefachschule zu errichten, um vor Ort Pflegekräfte für Berlin auszubilden. Ich muss sagen, auch dieser Antrag hat mich etwas staunen lassen. Wir hatten im Ausschuss schon darüber gesprochen. Mal davon abgesehen, dass wir in Berlin auch gerade daran arbeiten, die eigenen Berufsschulen an das Pflegeberufegesetz anzupassen und dort eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, können bereits Menschen aus anderen Ländern zu uns kommen, um hier in der Pflege zu arbeiten. Natürlich ist es ausbaufähig, aber die Möglichkeit gibt es schon. Ich finde auch ganz persönlich, dass es hochgradig egoistisch ist, welches Land auch immer, personell auszubluten, um unser Fachkräfteproblem zu lösen. Mit dem Abwerben Hunderter, Tausender Fachkräfte würden wir dafür sorgen, dass in diesem Land ein kritischer Mangel an Gesundheitskräften entstünde. Ich finde es einfach nicht richtig, für die Bekämpfung seines eigenen Fachkräftemangels im schlimmsten Fall die gesundheitliche Versorgung in Teilen eines anderen Landes aufs Spiel zu setzen.
Ich sehe ein weiteres Problem in Ihrem Vorschlag. Diese Vorgehensweise hat doch übrigens nichts mit Integration zu tun. Die vor Ort ausgebildeten Fachkräfte würden unter sich bleiben, hauptsächlich ihre Sprache sprechen und kaum Berührungspunkte mit z. B. nichtvietnamesischen Kollegen haben. Ziel dieser Koalition ist es, den Fachkräftemangel durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung aktiv anzugehen und damit den Beruf für Menschen in unserem Land attraktiv zu machen. Ich sage hier mal ein Stichwort: Flächentarifver
trag. Lassen Sie uns also gemeinsam daran arbeiten. Diese beiden Anträge lehnen wir ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Pflegebereich spielt in Berlin eine wichtige Rolle, schließlich haben wir seit 2016 eine Senatorin für Pflege im Berliner Senat. Und natürlich – Kollegin Radziwill hat es auch schon gesagt – haben wir auch im Koalitionsvertrag klar Stellung bezogen. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin:
Eine gute und sichere Pflege ist unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Grundlage hierfür sind gute Arbeitsbedingungen für die Pflegenden.
Damit komme ich zu dem ersten, jetzt abschließend zu besprechenden Antrag „Pflegequalität zeigt eine gepflegte Ergebnisqualität“. Natürlich ist die Qualität in der Pflege wichtig, deshalb gibt es seit 2019 – auch das sprach Kollegin Radziwill schon an – ein neues Qualitätssystem für die vollstationäre Pflege in Berlin.
Ich will das noch einmal ein bisschen ausführlicher machen. Dieses neue Qualitätssystem besteht aus drei Informationsquellen: Erste Quelle ist die Erhebung von Indikatoren, Daten in den Einrichtungen. Die zweite Quelle stellt die Qualitätsprüfung durch den MDK oder den Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen dar. Und die dritte Quelle besteht in der Veröffentlichung der Ergebnisse, sowie den Angaben zur Struktur der Einrichtungen.
Dieser neue Ansatz berücksichtigt das neue Pflegeverständnis und nimmt die individuelle Pflegesituation in den Blick; die Gestaltung des Alltags und die sozialen Beziehungen werden wichtiger. Ein weiterer wichtiger Punkt ist im neuen System auch das Gespräch mit den Pflegenden; nur wenn sie zufrieden sind, kann auch die Qualität der Pflege gut sein. Auch eine wichtige Forderung, die mit dem neuen Qualitätssystem angegangen wird, ist, dass die Pflegedokumentation in Zukunft eine nachgeordnete Rolle spielen wird.
Nun noch kurz zum zweiten Antrag, der hier zur abschließenden Beratung steht: „Fachkraftquote ist nicht synonym für hohe Pflegequalität“. Das Anliegen ist zwar in einigen Punkten richtig, aber hier muss ich sagen, dass dieser Antrag den dritten Schritt vor dem ersten darstellt.
Die FDP möchte hier die Personalverordnung zum Wohnteilhabegesetz ändern, das aber leider ohne die notwendige Unterscheidung nach den unterschiedlichen Wohnformen. Diese Unterschiede in den Wohnformen sind aber – das hat unser Fachgespräch gezeigt – den Betroffenen sehr wichtig, denn was in der stationären Pflege wichtig und notwendig ist, hilft den Menschen in der Eingliederungshilfe oder in einer Pflegewohngemeinschaft überhaupt nicht.
Deshalb ist uns als Rot-Rot-Grün wichtig, hier grundsätzlich das Wohnteilhabegesetz zu novellieren und dort die entsprechenden Wohnformen zu spezialisieren; und genau das tun wir. Und wenn das Wohnteilhabegesetz novelliert ist, muss natürlich auch die entsprechende Personalverordnung geändert werden. Bei beiden Prozessen freuen wir uns über Ihre tatkräftige Unterstützung.
Worüber wir uns dann aber wirklich noch einmal unterhalten sollten, ist die Flexibilisierung der Pflegequote, hier konnten Sie mich mit Ihrem Vorstoß überhaupt nicht überzeugen – ganz im Gegenteil, ich sehe da eine große Gefahr für die Pflegequalität. Wir werden also beide Anträge ablehnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie schätzt der Senat den Ablauf der gestrigen Nacht der Solidarität ein?
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Sie hatten ja schon gesagt, dass Sie am 7. Februar in einer Pressekonferenz die Zahlen veröffentlichen werden. Werden denn auch die Zählerinnen und Zähler, wenn sie nun nicht die Pressekonferenz verfolgen, die Zahlen zur Verfügung gestellt bekommen? Und wenn ja, in welcher Form? Vielleicht nach Bezirken aufgeschlüsselt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Was sagt der Senat dazu, dass Druck auf Schülerinnen und Schüler und Kollegen durch die Schulleitung ausgeübt wird, wie in dem Brief des Kollegiums der Ballettschule beschrieben wurde?
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Sind es wirklich nur Einzelfälle, oder liegt das Problem hier am System?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rot-Rot-Grün, und hier im Besonderen die Senatorin Elke Breitenbach, haben das Thema Obdachlosigkeit zu einem der wichtigsten sozialpolitischen Themen dieser Stadt gemacht – dafür möchte ich mich bedanken! Ich möchte hier auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei den aktiven Menschen zu bedanken, die ehren- und hauptamtlich in der Obdachlosenhilfe tätig sind. Sie sind das soziale Gesicht dieser Stadt.
Ich möchte außerdem hier und heute einmal mehr nicht nur darum bitten, sondern ohne Wenn und Aber einfordern, dieses Thema mit Respekt und Anstand vor allem gegenüber den obdachlosen Menschen hier zu diskutieren.
Mit dem heutigen Antrag wollen wir den Blick auf eine Gruppe von wohnungslosen Menschen lenken, die per Gesetz von regelhaften Sozialleistungen ausgeschlossen sind, beziehungsweise nur einen sehr eingeschränkten Zugang zur sogenannten Regelversorgung haben, und zwar auf Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, insbesondere EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus den südosteuropäischen Staaten, und Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Wir reden hier vor allem über Menschen, die ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU wahrnehmen, mit der Hoffnung auf ein besseres Leben in unsere Stadt kommen und dann Opfer übelster Arbeitsausbeutung werden. Ich glaube, die Mall of Berlin – oder Mall of Shame, wie sie auch genannt wird – gleich hier in der
(Stefanie Remlinger)
Nähe, am Leipziger Platz, sagt uns allen etwas und ist ein Beispiel, das auch mal durch die Presse aufgegriffen wurde – viele dieser Menschen landen allerding ohne jegliche Öffentlichkeit auf der Straße.
In den letzten Jahren kam eine verstärkte Diskussion darüber auf, diesen Menschen selbst den Zugang zu den niedrigschwelligsten Angeboten der Obdachlosenhilfe – wie Sozialarbeit, medizinische Unterstützung, Versorgung mit einem warmen Essen, zum Beispiel bei der Stadtmission – oder niedrigschwellige Beratung über mögliche Perspektiven und die Kältehilfe zu verwehren. So erreicht uns zum Beispiel aus Hamburg die Information, dass obdachlosen Menschen aus Osteuropa der Zugang zum sogenannten Winterprogramm – was in Berlin die Kältehilfe ist – verwehrt wurde. Stattdessen stellte man sie vor die Wahl: Rückfahrkarte nach Polen oder Übernachten auf der Straße.
Auch in Berlin wurden Forderungen laut, die gerade von mir genannten Menschen einfach „abzuräumen“ und auszuweisen. Diese Forderungen wurden nicht nur von mir, sondern auch von anderen Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition scharf zurückgewiesen. Um zum Beispiel den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales, Hakan Taş, mit seiner Erlaubnis, sowie derjenigen der Präsidentin, zu zitieren: Soziale Notlagen löst man nicht mit dem Ordnungs- und Aufenthaltsrecht.
Diese Koalition steht viel mehr für eine soziale Politik, die Beratung und Hilfe für wohnungslose Menschen in den Mittelpunkt stellt. Das wollen wir mit diesem Antrag noch mal deutlich ausdrücken. Eine soziale Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass Menschen in Not unterschieds- und bedingungslos geholfen wird, ohne Ansehen des Passes oder der Herkunft. Dass dies schon passiert, soweit es der uns vorgegebene und oftmals leider viel zu enge gesetzliche Rahmen zulässt, hat die Senatsverwaltung im Ausschuss, in dem der Antrag fachlich behandelt wurde, noch einmal klargestellt. Dennoch möchten wir mit diesem Antrag ein deutliches Zeichen in die Stadt senden, dass die soziale Stadt das Ziel unseres politischen Handelns ist und wir weiter mit aller Kraft an diesem Ziel arbeiten werden.
In zwei Wochen findet die Nacht der Solidarität in Berlin statt, und ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und den über 3 000 Ehrenamtlichen, die sich zu dieser Nacht angemeldet haben, danken. – Danke, dass Sie bereit sind, uns in dieser Nacht zu unterstützen!
Ich möchte mich bei allen hauptamtlichen Mitarbeitern der Senatsverwaltung und der Freiwilligenagentur bedan
ken, dass sie diese Nacht der Solidarität möglich machen! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Penn! Wir haben Ihnen im Ausschuss all das, was Sie hier gesagt haben, schon widerlegt, und ich könnte meine vier Minuten dafür verbrauchen, Ihnen das hier noch einmal zu widerlegen. Das mache ich natürlich nicht. Ich möchte lieber darauf eingehen, wie Sie schon gesagt haben, dass auch die Aufwüchse im Bereich Soziales sich dieses Jahr wieder sehen lassen können und damit ganz deutlich wird, dass Rot-Rot-Grün Berlin zu einer sozialen Stadt für alle machen will und machen wird.
Ich möchte mich heute auf drei Schwerpunkte konzentrieren. Als ersten Punkt möchte ich die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ansprechen. Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und der Überführung in ein neues Leistungsrecht der Teilhabe für Menschen mit Behinderung haben wir eine große Aufgabe vor uns. Diese Aufgabe haben wir mit diesem Haushalt finanziell unterlegt. Das A und O ist jetzt die zügige Personalgewinnung. Dies ist auch wichtig, um das neue wichtige Kriterium des Sozialraums, das verbindlich festgeschrieben ist, beim Aufbau der Teilhabeämter sicherzustellen. Auch den Stab der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung haben wir mit diesem Haushalt personell besser aufgestellt. 1,5 Personalstellen werden dort neu geschaffen und finanziert – speziell für die Akquise und Unterstützung von mindestens 125 neuen
(Maik Penn)
Gremienmitgliedern der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin. Das sind in Zahlen im Jahr 2020 96 000 Euro und im Jahr 2021 99 000 Euro. Wir haben mit diesem Haushalt übrigens einen Härtefallfonds von 50 000 Euro für Assistenzleistungen im Ehrenamt für Menschen mit Behinderung eingerichtet, Herr Penn, falls es Ihnen durchgerutscht ist, um auch in diesem Bereich gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und zu verbessern.
Als zweiten Punkt möchte ich die Seniorinnen und Senioren in Berlin ansprechen. Die letzte Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen hat dazu geführt, dass kaum noch Vertreter und Vertreterinnen der unterschiedlichen bunten Berliner Communities vertreten sind. Wir sorgen mit dem vorliegenden Haushalt dafür, dass es eine mehrsprachige Werbekampagne zur interkulturellen Öffnung der Seniorenvertretungen gibt, um im Jahr 2021 bei der Wahl der neuen Seniorenvertretungen auch die bunte Berliner Gesellschaft abzubilden.
Immer wieder sind wir von Seniorinnen und Senioren darauf angesprochen worden, wie wir uns die politische Partizipation von älteren Menschen in Berlin vorstellen. Da wir das natürlich nicht allein entscheiden, sondern gemeinsam mit der Stadtgesellschaft, haben wir pro Jahr 70 000 Euro für die Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes eingestellt. Unser Ziel ist es, eine verlässliche Grundlage zu schaffen für eine weiterführende Diskussion mit den Seniorenmitwirkungsgremien, wie wir die Partizipation von Seniorinnen und Senioren weiter verbessern und damit auch deren Belange stärken können.
Als letzten Punkt möchte ich den Bereich der wohnungslosen Menschen in Berlin ansprechen und hier speziell die Modellprojekte der Wohnungslosenhilfe. Hier sind im Einzelplan zum Beispiel für die Regiekosten der Obdachlosen-Taskforce im Jahr 2020 300 000 Euro und im Jahr 2021 400 000 Euro eingestellt. Es geht hier darum, dass ehemals obdachlose Menschen denjenigen Hilfe und Unterstützung geben, die jetzt ohne Wohnung auf der Straße leben und die so hoffentlich den Weg in eigenen Wohnraum finden. 150 000 Euro pro Jahr werden für das Modellprojekt „Safe Places“ mit Tiny Houses zur Verfügung gestellt. Hier ist das Ziel, ein gewisses Maß an Sicherheit für die Menschen zu schaffen und natürlich Vertrauen aufzubauen, um auch hier Wege ins Regelsystem zu finden.
Es gäbe noch viel zu sagen; vielleicht noch ein Satz: Der Landesmindestlohn, das wurde schon ein paar Mal gesagt, wird auf 12,50 Euro erhöht. Das Land Berlin tut seinen arbeitsmarktpolitischen Teil zur Bekämpfung der Armut. Ich freue mich über den vorgelegten Doppelhaushalt und möchte mich nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen der Senatsverwaltung für die gute Zusammenarbeit bedanken, sondern auch bei allen Vereinen, Verbänden, Trägern und Selbstvertretungen, die uns geholfen haben, diese Beratungen zu einem Erfolg zu führen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Stimmt das durch den Bezirksbürgermeister von Treptow Köpenick über die sozialen Netzwerke bekanntgegebene Wiedereröffnungsdatum der Salvador-Allende-Brücke 22. November 2019?
Vielen Dank, Frau Senatorin! Inwieweit werden Sie jetzt die Anwohner rundherum informieren? Im Moment wissen wir das ja nur aus den sozialen Netzwerken.
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch heute möchte ich als Erstes den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Wohnungslosenhilfe danken. Vielen Dank für die Arbeit, die Sie Tag und Nacht für wohnungslose Menschen in dieser Stadt leisten!
Die Wohnungslosenpolitik ist ein Feld mit vielen unterschiedlichen Herausforderungen. Es gibt nicht mehr die
klassische Gruppe: männlich, mittleren Alters der wohnungs- und obdachlosen Menschen. Die Klientel und damit auch die Problemlagen haben sich deutlich verändert. Wir reden inzwischen z. B. von Familien mit Kindern, Frauen, pflegebedürftigen Menschen oder auch Menschen mit starken medizinischen Problemen.
Aber schauen wir uns erst einmal an, was im Bereich der Wohnungslosenpolitik bisher erreicht wurde. Wir haben mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 pro Jahr 12 Millionen Euro in den Bereich der Wohnungslosenpolitik gesteckt, um die vielfältigen Probleme zu lösen. Mit diesem Geld wurde unter anderem die Straßensozialarbeit aufgestockt, hier vor allem auch die Sozialarbeit für Kinder und Jugendliche, die auf den Straßen in Berlin leben. Mit dieser Straßensozialarbeit wird Vertrauen aufgebaut und werden gemeinsam mit den Betroffenen Wege gesucht, wieder in die eigenen vier Wände zu kommen. Dieser Senat hat das Platzangebot der Kältehilfe verdoppelt. Auch für diesen Winter sind wir bereits auf einem guten Weg, die 1 200 Plätze mit Start der Kältehilfesaison anbieten zu können. Ein wichtiger Schritt, um diese Plätze rechtzeitig zur Verfügung stellen zu können, war die Einrichtung der Koordinierungsstelle. Diese Kältehilfesaison startet in Berlin nun bereits im Oktober und endet erst im April.
Auch die Bezirke, die über die sozialen Wohnhilfen eine wichtige Arbeit für in Not geratene Menschen leisten, erhalten seit dem Doppelhaushalt 2018/2019 1,2 Millionen Euro mehr, um diesen wichtigen Bereich auszubauen. Auch die Prävention wurde mitgedacht. Es wurde die Sozialberatung in den Bezirken finanziert. Hier geht es natürlich darum, den Menschen zu helfen, bevor sie ihre Wohnung verlieren.
Auch die bezirklichen Schuldnerberatungen wurden gestärkt. Hier muss immer darauf geachtet werden, dass es sich meist um unterschiedliche Problemlagen handelt. Es geht um Mietschulden, Energieschulden und weitere Schulden, die die Menschen tief in die Schuldenfalle getrieben haben. Diese Koalition bekämpft die Armut, nicht die Armen in dieser Gesellschaft.
Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Bei allen Anstrengungen, die unternommen werden – obdachlose Menschen gehören zu unserer Stadt und zu unserer Gesellschaft.
Wir werden die Probleme, die seit Jahren nicht angegangen wurden, nicht in zwei, drei oder vier Jahren lösen. Wir alle wissen es, ich will es trotzdem noch einmal betonen: Die Leitlinien der Wohnungslosenpolitik in Berlin sind seit 20 Jahren nicht angefasst worden. Heute, fast auf den Tag genau 20 Jahre später, werden im Abge
ordnetenhaus die neuen Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und der Wohnungslosenpolitik diskutiert. Ich finde, das zeigt sehr deutlich, welchen Stellenwert das Thema Wohnungslosenpolitik bis zum Jahr 2016 hatte. Und das sollte sich vielleicht der eine oder andere Kollege auf der Zunge zergehen lassen, bevor er gleich wieder reflexmäßig lospoltert, dass diese Koalition im Bereich Wohnungslosenpolitik nicht genug tut: Diese Koalition hat sich die Überarbeitung der Leitlinien vorgenommen. Es gab seit 1999 viele Anläufe zur Überarbeitung, aber keiner hat zu einem Ergebnis geführt. Rot-Rot-Grün hat die Wohnungslosenpolitik zu einem sozialpolitischen
Schwerpunkt gemacht. – Bitte keine Zwischenfragen!
In der Herangehensweise zeigt sich der deutliche Paradigmenwechsel im Umgang mit wohnungslosen und obdachlosen Menschen und diesem Politikfeld. Die Senatsverwaltung ist die Überarbeitung übrigens nicht in ihrem stillen Kämmerlein angegangen. Es wurde vielmehr eine Strategiekonferenz einberufen. Zum ersten Mal wurde in dieser Stadt ein wirklich breiter Dialog über das Thema Wohnungslosigkeit gestartet. Es wurden alle Beteiligten an einen Tisch geholt: die Verwaltungen, und zwar alle, die Vereine, die Verbände und vor allem auch die Betroffenen. Hier wurde also nicht über wohnungs- und obdachlose Menschen gesprochen, sondern mit ihnen. Es tagten neun Arbeitsgruppen fast ein Jahr lang, und es gab eine weitere Strategiekonferenz, in der der Senatsverwaltung wichtige Aufgaben ins Hausaufgabenheft für die Überarbeitung der Leitlinien geschrieben wurden.
Nun sind sie also da, die neuen Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und der Wohnungslosenpolitik. Ihnen liegt das Papier vor. Sie haben es sicher alle gelesen, daher möchte ich nur einige Punkte herausgreifen. Als Erstes möchte ich den Bereich Prävention und Wohnraumverlust ansprechen. Dieser Bereich wird in den Leitlinien in zwei Phasen aufgeteilt. Die erste Phase bedeutet: Anzeichen für drohenden Wohnungsverlust liegen vor. – Hier muss unkompliziert mit den Menschen Kontakt aufgenommen werden, und es muss zu einer engen Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure – also der betroffenen Person, der Vermieter, der Leistungserbringer, der Jobcenter, der Schulen usw. – kommen. Auch wenn es für uns alle logisch und notwendig erscheint: Das wurde so noch nicht aufgeschrieben und entsprechend auch nicht angegangen. Es geht hier auch um Kontrollmechanismen, um Ratenvereinbarungen, um die direkte Überweisung der Miete und die Mietschuldenübernahme vor dem Verlust des Wohnraums.
Dann haben wir die zweite Phase. Diese Phase bedeutet: Akuter Wohnraumverlust steht bevor. – Hier muss eine direkte Kontaktaufnahme erfolgen, um konkrete Maßnahmen abzustimmen. Verhandlungen mit Vermietern müssen stattfinden, und im schlimmsten Fall, dem Wohnraumverlust, müssen das Hilfesystem und alle Beteiligten vorbereitet sein, um die betroffenen Menschen aufzufangen und schnell wieder in eigenen Wohnraum zu bringen. Für all diese Maßnahmen in den zwei Phasen sind die entsprechenden Adressaten aufgeführt. Das sind zum einen die Senatsverwaltungen, die entsprechende Voraussetzungen und Vernetzungswege schaffen müssen, es sind aber auch die Bezirke und die Jobcenter.
Mein zweiter Punkt sind die Fachstellen. Schon lange fordern Expertinnen und Experten die Schaffung von Fachstellen für Wohnungsnotfälle. In den neuen Leitlinien sind sie nun enthalten. Hier sollen alle Teilkonzepte, die für die Bearbeitung von Wohnungsnotfällen erforderlich und ansonsten über verschiedene Ressorts verteilt sind, zusammengeführt werden. Auch hier sind die Adressaten für die Umsetzung aufgeführt und die Aufgaben explizit dargestellt.
Als letzten Punkt möchte ich die Wohnungsnotfallstatistik und die gesamtstädtische Steuerung nennen. Auch die gesamtstädtische Steuerung ist ein dickes Brett, das wir in Berlin bohren wollen. Alle Unterkünfte sollen nach und nach erfasst und in ein berlinweites System eingetragen werden. Es sollen einheitliche Standards für die Unterbringung definiert und festgeschrieben werden. Ergebnis muss sein, dass die Bezirke in einem System nach Unterbringungsmöglichkeiten suchen können – zum Beispiel nach Plätzen für Menschen mit Behinderung oder für Familien – und das im gesamten Stadtgebiet.
Um zu wissen, wer wo in welcher Form untergebracht werden muss, brauchen wir dringend eine Wohnungsnotfallstatistik als Datengrundlage. Grundsätzlich soll sich eine Wohnungsnotfallstatistik in drei Punkte gliedern. Erstens – akut wohnungslose Menschen, zweitens – von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, drittens – die Menschen auf der Straße. Als erster wichtiger Schritt sei hier die Bündelung der bereits vorhandenen Statistiken zu nennen. Wenn an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Zahlen verwaltet werden, hilft das niemandem. Natürlich ist hier auch die Zählung der Menschen auf der Straße nötig. Es kursieren die unterschiedlichsten Zahlen, und wir müssen uns hier Klarheit verschaffen. Wir alle wissen, dass diese Zählung bereits für dieses Jahr geplant war, und ja, es ärgert uns alle, dass es jetzt erst Januar 2020 sein wird. Die Zählung kommt aber, und wir werden dann auf Grundlage der Wohnungsnotfallstatistik in der Lage sein, kurz-, mittel- und langfristige Wohnungsnotfallstrategien zu erarbeiten, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren.
Das waren nur drei der elf im Papier aufgeführten Handlungsfelder und Maßnahmen. Zu jedem Punkt könnte man etwas sagen, sei es das Hilfesystem, die Kältehilfe, junge wohnungslose Menschen auf der Straße oder auch die gesundheitlichen Versorgung. Gerade in diesem Bereich zeigt sich die Wirkung der Strategiekonferenz und der entsprechenden Arbeitsgruppe. Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf mit den eingestellten Geldern für die Versorgung wohnungsloser Menschen stellt sich auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ihrer Verantwortung für die obdachlosen Menschen in Berlin.
Natürlich führen auch diese Leitlinien nicht dazu, dass ab sofort alle Probleme im Bereich Obdach- und Wohnungslosigkeit geklärt sind. Es muss auch weiterhin in alle Richtungen gearbeitet werden. Die Prävention muss weiter ausgebaut werden, und wir müssen auch weiterhin die akute Situation der wohnungslosen Menschen in der Stadt verbessern. Das Projekt Housing First muss weitergeführt werden. Bisher sind ca. 30 Menschen über dieses vom Land Berlin geförderte Projekt wieder in eine eigene Wohnung gezogen. Wir müssen weiter über Safe Places nachdenken und Lösungsansätze mit der Stadtgesellschaft, den Bezirken und natürlich den Betroffenen diskutieren.
Ich freue mich über diese Leitlinien und nehme sie als Ansporn für die weitere Arbeit für und vor allen Dingen mit den wohnungslosen und obdachlosen Menschen in dieser Stadt. Bitte lassen Sie uns konstruktiv und gemeinsam an einer sozialen Stadt Berlin arbeiten! – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir das Berliner Teilhabegesetz auf der Tagesordnung. Als Erstes möchte ich auch hier die Möglichkeit nutzen, um mich bei den beteiligten Vereinen, Verbänden und den Selbstvertretungen zu bedanken: Ohne Ihre intensiven, fachbezogenen und auf eine gute Lösung orientierten Diskussionen wäre der nun vorgelegte Gesetzesentwurf nicht möglich gewesen. – Vielen Dank!
Am Beginn muss aber auch ganz deutlich gesagt werden, dass das Bundesteilhabegesetz ein Gesetz mit vielen Defiziten ist. Nicht umsonst haben viele Betroffene vor
der sehr schnellen Verabschiedung im Bundestag protestiert und deutlich gesagt: Das ist nicht mein Gesetz.
Trotz aller vorhandenen Mängel bietet das Gesetz doch auch die Möglichkeit eines Einstellungswechsels im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Mit dem Bundesteilhabegesetz erhalten sie eine neue Rolle: Menschen mit Behinderung werden von Betroffenen zu Beteiligten. Das zeigt sich beim Berliner Teilhabegesetz bereits in den Rahmenvertragsverhandlungen, den Gremienbeteiligungen und dem Gesetzgebungsverfahren. Berlin hat als einziges Bundesland zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einen Teilhabebeirat ins Leben gerufen. Solche Beiräte gibt es übrigens auch in den Bezirken. Mitglieder des Teilhabebeirats sind Vertreter des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung und desjenigen für psychische Gesundheit, sodass auch hier schon die Bedarfe der Betroffenen berücksichtigt wurden. Die Teilhabebeiräte werden auch weiterhin den Prozess der Umsetzung begleiten und damit auch weiterhin die Bedarfe der Menschen mit Behinderung in die Prozesse einbringen.
Im Bundesgesetz ist klar geregelt, dass das Handeln personenzentriert und sozialraumorientiert zu erfolgen hat. Im Berliner Teilhabegesetz verankern wir die Sozialraumorientierung unter der Maßgabe von mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung im selbstgewählten Lebensumfeld. Dabei geht es nicht nur um die Orientierung nach den lebensweltlich orientierten Räumen, sondern gerade auch um die sozialen Beziehungsräume. Diese Sozialraumorientierung soll explizit dazu beitragen, die Angebote für Menschen mit Behinderung inklusiv zu öffnen und damit die Freunde, die Familie und die Nachbarschaft mit einzubinden. Ziel es immer, den Menschen die behindertenbedingten Unterstützungsleistungen wie aus einer Hand anzubieten. Denn häufig ist es momentan so, dass die anspruchsberechtigten Menschen zu vielen unterschiedlichen Stellen gehen müssen, um die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.
Um die Leistungen wie aus einer Hand anbieten zu können, wird in jedem Bezirk ein sogenanntes Haus der Teilhabe entstehen. Ich möchte hier nicht verschweigen, dass ich eine Freundin der vier Teilhabeämter aus einem der früheren Entwürfe bin. In der Diskussion mit den Bezirken hat sich aber gezeigt, dass diese Idee nicht umsetzbar ist; also werden es jetzt die Häuser der Teilhabe. Hier werden wir multiprofessionelle Teams haben, die sich um die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung kümmern. Für diese wichtige Arbeit stärken wir die Bezirke mit mehr Personal. Gerade in den neuen Rollen der Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren brauchen wir gut ausgebildetes Fachpersonal. Die Kolleginnen und Kollegen des Fallmanagements sind eine sehr gute Basis dafür. Darüber hinaus wird aber für erfahrene und auch für neue Kolleginnen und Kollegen ein modulares Qualifizierungspaket erarbeitet. Die ersten Fortbildungen sind bereits er
folgreich gestartet. Was die Personalakquise für die Häuser der Teilhabe angeht, sprechen sich sowohl der Senat als auch der Rat der Bürgermeister für ein gemeinsames Vorgehen aus.
Insgesamt ist festzuhalten, dass der vorliegender Gesetzesentwurf das Ergebnis eines breiten politischen und fachlichen Diskussionsprozesses in der Stadt ist. Diese Diskussion dauerten insgesamt fast zwei Jahre. Gerade die Beteiligung des Teilhabebeirats und die dort geführten Diskussionen haben zu den vorgelegten, guten Ergebnissen geführt. Alle Beteiligten hoffen sehr, dass die im Berliner Teilhabegesetz enthaltenen Beteiligungsmöglichkeiten weitere offene Debatten nach sich ziehen und damit die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe fördern.
Ich möchte hier noch einmal deutlich machen, dass das Bundesteilhabegesetz am 1. Januar 2020 umgesetzt werden muss. Das Berliner Teilhabegesetzes bietet der Senatsverwaltung die Möglichkeit, alle notwendigen Schritte zu gehen, um die Umsetzung zu einem Erfolg werden zu lassen. Unbenommen ist, dass wir hier im Haus auch in den nächsten Monaten diese Umsetzung immer wieder auf der Tagesordnung haben werden. Wir werden gemeinsam mit den Beteiligten und Anspruchsberechtigten über viele kleine Umsetzungsschritte zu diskutieren haben, und das werden wir auch tun. Das wurde ja bereits in der Ausschusssitzung deutlich.
Es geht mit dem Beschluss des Berliner Teilhabegesetzes auch darum, eine berlineinheitliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sicherzustellen. Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, auch die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in das Berliner Teilhabegesetzes zu bringen, aber auch hier haben die langen Diskussionen zu diesem vorgelegten Kompromiss geführt.
Ich möchte hier aber auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu bedanken, dass sie uns, den Abgeordneten, vor allem aber den Betroffenen, den Vereinen, den Verbänden, den Selbstvertretungen die Möglichkeit geschaffen hat, das Berliner Teilhabegesetzes als gemeinsames Projekt wahrzunehmen und gemeinsame Ergebnisse vorlegen zu können. Es stehen uns große Umbrüche bevor, die natürlich auch immer von Ängsten begleitet werden. Diesen Ängsten werden wir nur mit vielen Gesprächen und Diskussionen begegnen können. Lassen Sie uns mit dem Beschluss des Berliner Teilhabegesetzes jetzt den Weg zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes freimachen und gemeinsam den richtigen Weg zu einer inklusiven Stadt gehen! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes geben wir der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Grundlage zum Erstellen der Rechtsverordnung, die zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes und damit zur Neuausrichtung der Pflegeberufeausbildung notwendig ist. Unbestritten ist, dass dieses Bundesgesetz an einigen Stellen durchaus noch verbesserungswürdig ist, mal ganz abgesehen von dem begrenzten zeitlichen Rahmen, der den Ländern zur Umsetzung dieses Gesetzes gegeben wurde.
Was wir hier im Haus allerdings tun können, ist, die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes so eng wie möglich zu begleiten. Hier erwarten wir, das wurde bereits im Ausschuss angesprochen, größtmögliche Transparenz durch die Senatsverwaltung. Diese Transparenz erwarte ich nicht nur gegenüber den Abgeordneten, sondern gerade auch gegenüber den Institutionen und Akteurinnen und Akteuren, die von der Umsetzung dieses Gesetzes tagtäglich betroffen sein werden.
Ich verrate an dieser Stelle kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir in Bezug auf den praktischen Teil der Ausbildung vor einer dramatischen Situation stehen. Da geht es zum einen um die fehlenden Praxisausbildungsplätze, da geht es aber auch um die Regelung zur Befähigung zur Praxisanleiterin, zum Praxisanleiter. Hier brauchen wir einen offenen Prozess unter Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure, um sicherzustellen,
dass wir ab 2020 nicht nur ausreichend Praxisplätze haben, sondern auch wirklich Menschen haben, die diesen Teil der Ausbildung durchführen können und dürfen.
Ein ganz besonderes Augenmerk werden wir natürlich auf den Bereich der Teilzeitausbildung legen. Hier hat die Senatsverwaltung bereits Vorkehrungen getroffen, was die finanzielle Absicherung von Auszubildenden in Teilzeit anbelangt, und entsprechende Gelder in den Haushaltsentwurf eingestellt.
Natürlich werden wir auch den Prozess zur Regelung eines individuellen Starttermins für die Ausbildung an den Pflegeschulen eng begleiten. Es gibt hier große Ängste, die wir mit einem transparenten Verfahren sicherlich aus der Welt schaffen können. In Zeiten eines gravierenden Fachkräftemangels müssen wir in Berlin attraktive Voraussetzungen für die Ausbildung in der Pflege schaffen. Es geht hier schließlich um die mehr als dringend benötigten Fachkräfte von morgen. Neben den genannten Punkten gehören dazu auch eine klare Struktur und Dauer der Ausbildung, eine entsprechend klare Ausbildung- und Prüfungsverordnung und der Erlass eines verbindlichen Lehrplans.
An dieser Stelle sollten wir aber auch die bereits getroffenen Vorkehrungen nicht vergessen. Da sind zum einen die im Entwurf eingestellten Gelder für die Finanzierung der Pflegeschulen. Mit Blick auf die bereits erwähnte Teilzeitausbildung hat die Senatsverwaltung die notwendigen haushälterischen Voraussetzungen geschaffen, um diese Möglichkeiten in Zukunft in Berlin weiterhin zu gewähren.
Also noch einmal abschließend: Mit dem Beschluss dieses Gesetzes sind wir endlich in der Lage, die entsprechende Umsetzung des Pflegeberufegesetzes anzugehen. Den bestehenden Herausforderungen gilt es dabei in enger Zusammenarbeit zu begegnen, damit wir in Berlin einen guten Weg gehen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Bezugnehmend auf die Meldung im „Tagesspiegel-Checkpoint“ vom 2. April dieses Jahres frage ich den Senat, ob es zutreffend ist, dass bei der Vergütung von Helferinnen und Helfern in der Kältehilfe bei der „Neuen Chance gGmbH“ das Mindestlohngesetz unterlaufen wird.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Sie haben jetzt das Prinzip der Ehrenamtlichkeit in der Kältehilfe angesprochen. Ist Ihnen bekannt, wie die Träger zu diesem Prinzip in der Kältehilfe stehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute unseren Antrag auf Beendigung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung final beraten. Und ich freue mich auch, dass dieser Antrag so schnell zur zweiten Lesung kommt, und möchte mich dafür bei allen Kollegen hier im Haus bedanken.
Vor allem aber möchte ich mich bei den betroffenen Menschen bedanken, die den Druck aufgebaut haben, nicht nachgelassen haben, für ihre festgeschriebenen Rechte zu kämpfen. Sie sind immer wieder auf die Straße gegangen und haben deutlich gemacht, dass sie sich mit dem Ausschluss von Wahlen nicht abfinden werden. Sie haben laut ihr Recht auf politische Teilhabe eingefordert. Sie haben darum gekämpft. Auch sie haben das Recht, am politischen Leben teilzuhaben. Sie können und sie
müssen sich eine politische Meinung bilden und diese auch zum Ausdruck bringen dürfen.
Und ja, sie haben auch die Politik vor sich hergetrieben. Diese Besprechung heute ist auch und besonders ihr Erfolg. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland rechtsverbindlich. Auch das Abgeordnetenhaus hat die Verbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention am 10. Juni 2011 bekräftigt. Heute werden wir unser Wahlgesetz und damit unsere Stadt ein weiteres Stück inklusiver machen. Zusammen mit den barrierefreien Wahllokalen und dem verpflichtenden Zurverfügungstellen von z. B. Wahlschablonen, aber auch der Aufnahme von Taubblindheit in das Landespflegegeldgesetz oder der Übertragung eines Teils unserer Plenarsitzungen mit Gebärdensprachdolmetschung zeigt deutlich, Rot-Rot-Grün meint es ernst. Wir stehen für die inklusive Gesellschaft.
Auf einer Veranstaltung zu zehn Jahren Behindertenrechtskonvention letzte Woche wurde mir noch einmal klar gesagt, dass man uns gerade bei diesem Thema sehr genau auf die Finger schaut, und auch dafür möchte ich mich bedanken. In Berlin sind wir nicht die Ersten, die ihre Landeswahlgesetze ändern, wir sind aber auch nicht die Letzten, die das tun, und wir gehen, wie die Bundesländer vor uns, den richtigen Weg. Endlich gibt auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 29. Januar 2019 uns und den anderen Bundesländern recht. Es hat festgestellt, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter verfassungswidrig ist. Das ist ein klares Votum. Das ist vor allem auch ein klares Votum gegen die ewig Gestrigen. Es entlarvt z. B. auch die ganz rechte Fraktion. Ich will nur ganz kurz auf die furchtbare Rede der AfD bei der ersten Lesung hinweisen. Das war ein klares Statement der Unmenschlichkeit.
Es gibt sicherlich keine Pflicht, eine rational begründete Wahlentscheidung zu treffen. Genauso wenig gibt es aber eine Pflicht, zurechnungsfähige Kandidaten an die Parlamente zu entsenden.
Mit dem Urteil dürfte sich auch die Drohung der Fraktion der AfD erledigt haben, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das Urteil haben sie ja schon. Der Druck darf jetzt nicht nachlassen. Auch in Berlin gibt es noch viel zu tun. Da geht es um barrierefreien Zugang zu allen Gebäuden und dem öffentlichen Personennahverkehr. Da
geht es um barrierefreien Wohnraum. Es geht um gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Es geht um barrierefreie Formulare oder auch Informationen auf allen Ebenen. Das gilt übrigens auch für dieses Hohe Haus und die Senatsverwaltungen. Wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen und die festgeschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderung nicht behindern. Wir haben noch viel zu tun. Auch die Bundesebene wird jetzt handeln müssen. Wir müssen uns weiter für die Änderungen unter anderem der Wahlrechtsausschlüsse auf Bundesebene einsetzen. Wir müssen die Große Koalition im Bereich Inklusion treiben. Wir als Land Berlin stehen auch bei diesem Kampf fest an der Seite der Betroffenen. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt diesen Schritt gehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Gibt es Ideen, eine Art Schnellläuferprogramm für die AllendeBrücke auszuschreiben, ähnlich der A 113, um den Bau zu beschleunigen, und eventuell auch Prämien für eine schnellere Fertigstellung damit auszuschreiben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Sachen vorneweg: Erstens üben wir vielleicht noch einmal das verstehende Lesen. Das hilft in einer solchen Situation. Zweitens hoffe ich sehr, dass
viele der Vertreter der Betroffenen Ihre Rede gehört haben, mit der Sie sich hier wirklich unfassbar demaskiert haben. Es ist unglaublich, welches Menschenbild Sie haben.
Aber kommen wir einmal wieder zum Fakt zurück. Als behindertenpolitische Sprecherin freue ich mich heute sehr, dass wir über unseren Antrag „Inklusives Wahlrecht in Berlin“ sprechen können. In Berlin sind bei der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Jahr 2016 689 Menschen vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen worden. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland rechtsverbindlich. Auch das Abgeordnetenhaus hat die Verbindlichkeit der UN Behindertenrechtskonvention am 10. Juni 2011 bekräftigt.
Der Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderung die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt mit allen anderen – der Kollege Düsterhöft sagte es schon. In Berlin ist es das Landeswahlgesetz, das das aktive und passive Wahlrecht entgegen den derzeit geltenden menschenrechtlichen Standards aushebelt. Ein Wahlrechtsausschluss wie im Berliner Landeswahlrecht gibt es nur in acht weiteren Bundesländern. In zwei Bundesländern hat der Landesgesetzgeber bereits gehandelt. Die Landtage in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben jeweils Anfang Juni 2016 die in ihren Landes- und Kommunalwahlgesetzen entsprechend unserer Nr. 2 lautenden Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung beseitigt.
Seit Jahren fordern Behindertenvereine und -verbände, diesen Wahlrechtsausschluss endlich zu beseitigen. Als ein Beispiel aus dem letzten Jahr sei eine Veranstaltung der Lebenshilfe und der damaligen Bundesbehindertenbeauftragten genannt. Auch Rot-Rot-Grün hat sich in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig zur inklusiven Gesellschaft bekannt. Dort findet sich folgende Aussage:
Ein wichtiges Ziel ist das inklusive Wahlrecht, sodass Menschen mit Behinderungen an Wahlen teilnehmen können.
Dazu gehört die Änderung des Landeswahlgesetzes.
Bisher werden u. a. – ich wiederhole es einfach noch mal, damit es auch auf der rechten Seite ankommt – Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, denen zur Besorgung aller Angelegenheiten dauerhaft ein Betreuer bestellt ist.
Dem Wahlrechtsausschluss liegt die pauschale Unterstellung zugrunde, dass die genannte Person nicht in der Lage ist, eine relevante Wahlentscheidung zu treffen
(Marc Vallendar)
Ach, ja! –, während diese Fähigkeiten bei allen anderen Menschen, insbesondere auch bei Menschen mit psychiatrischen Diagnosen oder Menschen mit Behinderung, die nicht unter dauerhafter Vollbetreuung stehen, schlicht vorausgesetzt wird. Es gibt aber keine Rechtspflicht, überhaupt zu wählen oder vernünftig zu wählen. Ganz im Gegenteil:
Das Wahlrecht umfasst gerade auch die Freiheit, der Wahl fernzubleiben, ungültig zu wählen oder Wahlentscheidungen aus irrationalen Gründen zu treffen.
Weiterhin gibt es auch keinen sachlichen Grund für den Wahlrechtausschluss gemäß § 2 Nr. 3 des Landeswahlgesetzes. In der forensischen Psychiatrie untergebrachte Menschen mit psychosozialen Behinderungen unterscheiden sich nicht von Personen mit vergleichbaren Krankheitsbildern, die in regulären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Menschen können unproblematisch über ihr Wahlrecht verfügen. Im Strafprozess wird gerade keine Prüfung der Fähigkeit der Teilnahme an demokratischen Wahlen vorgenommen. Hier prüft das Strafgericht ausschließlich vergangenheitsbezogen, ob zum Zeitpunkt der Tat eine Schuldfähigkeit vorlag. Im Hinblick auf § 63 Strafgesetzbuch bezieht sich die Prognoseentscheidung nur auf die Gefahr weiterer Straftaten in der Zukunft. Es wird also zu keinem Zeitpunkt gerichtlich untersucht, ob die betroffene Person tatsächlich in der Lage ist, sich eine qualifizierte politische Meinung zu bilden und an Wahlen teilzuhaben. Die wahlrelevante Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit wird somit nicht richterlich begründet, sondern wird vom Gesetzgeber schlicht unterstellt. Das Wahlrecht wird so faktisch zu einem unzulässigen Nebenstrafrecht. Ich finde, es ist an der Zeit, dass Berlin nun auch im Wahlrecht die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzt und die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse beseitigt. – Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich zwei Punkte vornewegstellen, die mir wirklich wichtig sind. Als Erstes möchte ich den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Wohnungslosenhilfe danken. Diese Männer und Frauen zeigen uns, was es braucht in dieser Stadt, nämlich Menschlichkeit, Wärme, Zuwendung und Zivilcourage.
Vielen, vielen Dank für die Arbeit, die Sie Tag und Nacht für wohnungslose Menschen in dieser Stadt leisten! Ihre Arbeit – und da spreche ich hoffentlich im Namen des ganzen Hauses – verdient höchste Achtung und Anerkennung.
(Maik Penn)
Und ein zweiter Punkt ist mir sehr wichtig: Bitte lassen Sie uns heute eine zielorientierte Diskussion führen. Das, was in den letzten Tagen in den sozialen Netzwerken geschrieben wurde, ist an Menschenverachtung kaum noch zu überbieten. Wir sprechen hier nämlich von Menschen! Es geht um Menschen, die Teil unserer Gesellschaft sind, Menschen, die unsere Unterstützung brauchen und nicht unseren Hochmut und erst recht nicht unsere Verachtung.
Also lassen Sie uns bitte die Diskussion um die Wohnungslosenpolitik in dieser Stadt nicht auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft führen, sondern sach- und lösungsorientiert.
Kommen wir zur Sache: Seit Jahren war es im Bereich Wohnungslosenpolitik sehr ruhig. Außer im Bereich der Kältehilfe fand keine öffentliche Diskussion über den Bereich der wohnungslosen Menschen statt. Die aktuell geltenden Leitlinien – es wurde schon angesprochen – werden nächstes Jahr 20 Jahre alt. Seit dem Amtsantritt von Senatorin Elke Breitenbach, Staatssekretär Alexander Fischer und ihrem Team ging in Berlin ein Ruck durch die Wohnungslosenpolitik. Bereits im Jahr 2017 zeigte sich das in der Kältehilfe. Von ca. 630 Plätzen im Jahr 2016 gab es eine Steigerung auf 1 000 Plätze im Jahr 2017, aktuell sind es 1 200 Plätze. Noch wichtiger aber war die Einberufung der 1. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe im Januar dieses Jahres. Zum ersten Mal wurde in dieser Stadt wirklich ein breiter Dialog über das Thema Wohnungslosigkeit gestartet. Hier wurde gezeigt, wie es gehen kann, wenn man es denn will. Es wurden alle an einen Tisch geholt: die Verwaltungen, und zwar alle, die Vereine und Verbände, die sich jeden Tag in dieser Stadt für wohnungslose Menschen einsetzen, und auch – das finde ich besonders wichtig – die Betroffenen. Hier wurde also nicht über wohnungslose Menschen gesprochen, sondern mit ihnen. In den Arbeitsgruppen, die regelmäßig tagten, wurde offen über alle Möglichkeiten diskutiert. Ja, man kann, man muss diskutieren. Man muss ausgetretene Pfade verlassen und auch mal das Unmögliche denken. Man muss Ideen und Vorstellungen diskutieren und Lösungen finden und sie dann auch angehen – und das im Sinne der Menschen und nicht mit Blick auf etwaige Erwähnung in der Presse oder persönlicher Profilierung, egal auf welcher politischen oder privaten Ebene.
Und nein, es sind nicht alle Probleme gelöst, auch nicht mit der 2. Strategiekonferenz im Oktober. Aber es gibt gute Ansätze und auch erste Schritte, die gegangen werden. Dazu gehört ganz sicher die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Kältehilfe. Diese Koordinierungs
stelle hat sich das ganze Jahr um die Organisation der Kältehilfeplätze gekümmert. Dadurch waren wir tatsächlich in der Lage, bereits im Oktober mit ca. 400 Plätzen zu starten. Hier muss ich aber auch sagen, dass es ja wohl nicht das Ziel sein kann, die Kältehilfe als Parallelstruktur auf das ganze Jahr auszuweiten, das heißt, die Notversorgung der Kältehilfe zur Regel zu machen. Dazu gehört auch das Projekt „Housing First“. Das ist quasi ein Paradigmenwechsel im Bereich der Wohnungslosenpolitik. Hier geht es nicht darum, Menschen „wohnfähig“ zu machen, nein, hier geht es darum, Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben, denn erst dann hat dieser Mensch auch den Nerv dafür, sich mit Ämtern, Krankenkassen auseinanderzusetzen, also den Weg ins Regelsystem zu finden.
Das Geld für diese wichtigen Projekte hat R2G in den Doppelhaushalt eingestellt.
Es geht hier aber auch, wie in vielen anderen Bereichen, um bezahlbaren Wohnraum. Das zeigt auch die Zahl von 37 000 ordnungsrechtlich untergebrachten Menschen in der Stadt. Es geht um steigende Mieten, es geht um Verdrängung. In diesem Bereich ist Prävention ein wichtiges Thema. Auch hier war R2G nicht untätig. Mit der Überarbeitung der AV Wohnen haben wir dafür gesorgt, dass 85 000 Menschen ihre Miete wieder bezahlt bekommen und damit die Gefahr der Wohnungslosigkeit abgewendet wurde. Um hier auch noch mal einige Veränderungen der AV Wohnen aufzuführen: Für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit Bedrohte ist bei Neuanmietung eines Wohnraums eine Überschreitung der Richtwerte von 20 Prozent möglich. Es wurden weitere Härtefallbestände eingeführt, so zum Beispiel bei der Pflege naher Angehöriger bzw. bei eigener Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Erkrankung. Auch im Präventionsbereich sind bereits Gelder eingestellt. Ich nenne hier nur mal ein paar Punkte: Es gibt die unabhängige Sozialberatung in den Bezirken, um Menschen vor Verlust von Wohnungen zu bewahren. Es gibt die Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale, damit niemandem in der Stadt der Strom abgestellt oder wegen Energieschulden gekündigt wird.
Und wir werden den Mietrechtsschutz für Transferleistungsbeziehende verbessern. Das sind alles wichtige Punkte, um Menschen vor Wohnraumverlust zu schützen und sie in ihren Wohnungen zu halten.
Ich will es noch einmal sagen: Es sind längst nicht alle Probleme gelöst. Es gibt noch sehr viel Arbeit. Aber es geht eben nur mit kleinen Schritten zum Ziel. Das verspricht weniger Schlagzeilen, ist oft mühsam, eignet sich nicht für Facebook oder Twitter, aber jeder noch so kleine Schritt ist ein Schritt voran. Unser Ziel muss immer
sein, dass niemand in unserer Stadt auf der Straße leben muss.
Ein weiterer Schritt auf diesem Weg ist es, belastbare Zahlen zu bekommen. Eine der neuen Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz hat sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt. Das Ergebnis ist, dass im ersten Halbjahr 2019 Zahlen erfasst werden sollen. Das ist etwas, das seit Jahren von Aktiven in der Wohnungslosenhilfe gefordert wurde. Aufgrund der ausführlichen Diskussion mit allen Beteiligten gibt es jetzt einen Weg, der auch gegangen wird.
Aber, wie gesagt, es gibt viele Aufgaben, die angegangen werden müssen. Ich nenne mal einen Punkt, der in den Diskussionen in den letzten Tagen auch immer wieder angesprochen wurde. Es geht um die Versorgung wohnungsloser Menschen auch am Tage. Hier müssen wir auch in den Bezirken weiter um entsprechende Angebote werben. Es gibt Bezirke, die sind wirklich gut aufgestellt, wenn es um Tagesstätten für wohnungslose Menschen geht. Es gibt aber auch Bezirke, in denen es wirklich noch Potenzial gibt. Das müssen wir, der Haushaltsgesetzgeber, auch in den Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt im Auge behalten und entsprechend finanzieren.
Obdachlosigkeit ist eine der wichtigsten sozialen Fragen in unserer Stadt. Wir haben mit den Ergebnissen der Strategiekonferenz die Möglichkeit, wirklich voranzukommen. Dazu gehört – ich sagte es schon am Anfang –, dass die 20 Jahre alten Leitlinien der Wohnungspolitik nun umfassend überarbeitet werden. Das kann aber nur als ressortübergreifende Aufgabe angegangen werden. Auch das zeigen die Ergebnisse der Strategiekonferenz. Zum Beispiel hat die Arbeitsgruppe zur medizinischen Versorgung deutlich auf Probleme hingewiesen. Eines davon ist z. B., dass Menschen, die bei uns auf der Straße leben, auch immer älter werden. Wir müssen uns also auch im pflegerischen Bereich mit dem Thema Obdachlosigkeit auseinandersetzen. Dazu gehört auch die Frage nach Pflegeplätzen für wohnungslose Menschen oder die Frage, ob man eine niedrigschwellige Pflege für Menschen ohne Wohnung auf der Straße hinbekommt.
Ein kleiner, wichtiger Schritt im Bereich Gesundheit ist bereits gegangen worden, und zwar mit der Errichtung einer Krankenwohnung zum 1. November 2018 durch den Caritasverband. Der gesamte Bereich ist ein Thema für die Gesundheitsverwaltung. Eine weitere Arbeitsgruppe hat sich mit dem Thema junge obdachlose Straßenkinder beschäftigt. Auch das ist leider eine wachsende Gruppe von Wohnungslosen bei uns in der Stadt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden jetzt in anderen Gremien wie z. B. dem Landesjugendhilfeausschuss weiterbearbeitet. Hier muss die Jugendverwaltung ihren
Teil dazu beitragen, eine Lösung zu finden und diese dann auch umzusetzen.
Das waren einmal zwei Beispiele, die zeigen, dass Wohnungslosenpolitik eben nicht nur ein Thema für die Sozialverwaltung ist. Wir müssen diese große Aufgabe alle gemeinsam angehen. Wir müssen gemeinsam Verantwortung für die Menschen in dieser Stadt übernehmen. Wir müssen gemeinsam Lösungen finden und diese dann auch umsetzen. Wir müssen gemeinsam für ein soziales Berlin für alle streiten und arbeiten. Mit „alle gemeinsam“ meine ich Politik, Verwaltung, Haupt- und Ehrenamtliche – und natürlich die Betroffenen. Lassen Sie uns im Sinne der Menschen, die unsere Hilfe brauchen, miteinander Lösungen finden und umsetzen! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Wie beurteilt der Senat die personelle Ausstattung der Verwaltung für die Aufgaben der Wohnungslosenhilfe in Berlin im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten wie Hamburg oder Frankfurt am Main?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute also einmal ein Antrag mit der Überschrift „Es reicht!“ – mit Ausrufezeichen. Ich finde es schon erstaunlich: Sie versuchen hier nämlich zu suggerieren, dass der Abrechnungsbetrug im ambulanten Pflegebereich gerade jetzt das größte unserer Probleme ist. Nur mal so am Rande: Ich denke, wir haben viel größere Probleme im Bereich der Gewinnung von Pflegekräften und im Bereich der Leasingkräfte in der Pflege – um nur mal zwei wichtige Punkte zu nennen.
(Tim-Christopher Zeelen)
Nicht, dass Sie mich falsch verstehen! Das Thema Leistungsmissbrauchsbekämpfung ist seit 2013 wichtig in der Stadt. Deswegen hat auch R2G diese Bekämpfung in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Wer das nachlesen möchte: Seite 227 des Koalitionsvertrages!
Aber kommen wir mal zu ein paar inhaltlichen Dingen Ihres Antrags. Vieles ist schon genannt worden. Erstens fordern Sie vom Senat, dass die Abrechnung zukünftig nur noch digital erfolgen soll. Hierzu möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass der Senat nur für die Abrechnung als Träger der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe zuständig und handlungsfähig ist. Die ambulanten Pflegedienste rechnen auch gegenüber den Pflegekassen und den Krankenkassen ab, und hier liegt die Handlungsweise nicht in den Händen des Senats.
Als zweiten Punkt fordern Sie verbindliche Anlaufstellen für anonyme Hinweise auf eventuellen Betrug. Auch hier möchte ich Ihnen gern den Hinweis auf die Ist-Situation geben. Mehrere Kranken- und Pflegekassen, die Bezirksämter und auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung haben sowohl webbasierte als auch telefonische Zugänge geschaffen, die anonyme Hinweise zu Korruptions- oder Betrugstatbeständen aufnehmen. Außerdem sind mit dem letzten Doppelhaushalt die Gelder für die Entfristung und Verstetigung von 24 Beschäftigungspositionen in den Bezirken zur Bekämpfung von Missbrauchsfällen zur Verfügung gestellt und entsprechend eingesetzt worden. Daraus ergaben sich auch mehr Kontrollen, und auch diese haben bereits ihre Wirkung entfaltet. Laut der Auswertung der Zielvereinbarung mit den Bezirken aus dem Juni 2018 in diesem Bereich werden monatlich 200 000 Euro weniger im ambulanten Bereich ausgegeben, da die Missbrauchsfälle schneller und effizienter erkannt und bearbeitet werden können.
Als Letztes möchte ich gern auf Ihre Forderung zur Schaffung eines polizeilichen Spezialermittlungsteams und einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingehen. Frau Radziwill hat es auch schon gesagt. Auch hier wieder der Verweis auf die Ist-Situation: In Berlin gibt es seit mehreren Jahren sowohl beim Landeskriminalamt als auch bei der Staatsanwaltschaft einen spezialisierten Ermittlungsbereich mit dem Schwerpunkt auf Abrechnungsbetrug und Leistungsmissbrauch in der ambulanten Pflege. Frau Radziwill sagte es schon: Nur drei weitere Bundesländer haben solch ein wirksames Mittel zur Bekämpfung. Berlin ist also auf einem recht guten Weg, die Missstände in der Abrechnung von ambulanten Pflegeleistungen zu bekämpfen, und ich hoffe, ich konnte damit einigermaßen klarmachen, warum ich über diesen Antrag doch sehr erstaunt war, und natürlich möchten auch wir uns bei den ambulanten Pflegekräften in dieser Stadt sehr herzlich bedanken. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Der Sonderfahrdienst ist ein wichtiger Teil für die Mobilität für Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt. Daher frage ich den Senat, wie der Stand der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Gab es denn Kostensteigerungen in dem neuen Vertrag des Sonderfahrdienstes?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als behindertenpolitische Sprecherin freue ich mich ebenfalls sehr, dass wir diesen Antrag heute abschließend besprechen. Im Koalitionsvertrag steht unter der Überschrift „Inklusion in allen Lebensbereichen stärken“ folgender Satz:
Die inklusive Gesellschaft ist die Leitidee der Politik der Koalition.
Dabei geht es nicht immer nur um die ganz großen Themen, obwohl uns diese auch beschäftigten. Ich nenne nur die Umsetzung der behindertenpolitischen Leitlinien, die Weiterentwicklung des Landesgleichberechtigungsgesetzes, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes oder auch das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung. Diese großen Themen brauchen aber Zeit und eine gründliche Ausarbeitung zusammen mit den betroffenen Menschen. Es geht auch um kleinere, aber ebenso wichtige Schritte, die schneller umsetzbar sind.
Ganz im Speziellen geht es hier darum, das in Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf politische Teilhabe für Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Allein der Fakt, dass bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 2016 – der Kollege Düsterhöft sagte es schon – noch 20 Prozent der Wahllokale nicht barrierefrei zugänglich waren, schränkt dieses Recht deutlich ein und muss geändert werden.
Nicht immer sind dabei Umbaumaßnahmen nötig. Manchmal hilft der organisatorische und auch kreative Blick auf ein Gebäude, um Barrierefreiheit herzustellen. Auch die Menschen mit einer Sehbehinderung oder blinde Menschen haben ein Recht auf politische Teilhabe, um gleichberechtigt an den freien und geheimen Wahlen teilnehmen zu können. Durch das Bereitstellen von Wahlschablonen und/oder CDs in den Wahllokalen
(Lars Düsterhöft)
stellen wir auch in diesem Bereich die inklusive Gesellschaft etwas mehr her. Niemand ist dann mehr gezwungen, sich Hilfe bei der Wahl zu organisieren und damit seine Wahlentscheidung jemandem preiszugeben. Die freie und geheime Wahl ist für Menschen ohne Beeinträchtigung keine Frage mehr und ein wichtiges Gut unserer Demokratie. Genauso normal sollen die freien und geheimen Wahlen auch für Menschen mit Behinderung sein, und das bereits zur Europawahl 2019.
In Berlin leben ca. 616 000 Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen. Das sind 17 Prozent der Berliner Bevölkerung. Diese Menschen setzen große Hoffnungen in uns, und diese Hoffnungen sind für uns Verpflichtung und Motor zugleich. Der vorliegende Antrag ist ein erster Schritt der Teilhabe aller Menschen in unsrer Stadt, und ich freue mich auf Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind jetzt in der glücklichen Situation, dass der Berlin-Pass auch für Wohngeldempfänger und Empfänger der SED-Opferrente zugänglich ist, und ich frage den Senat: Wie weit ist die Umsetzung vorangeschritten, wie läuft das, und inwieweit sind dabei die Bezirke einbezogen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Land Berlin soll sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass die generalistische Pflegeausbildung nicht umgesetzt wird. Das ist der Antrag. Allein aus diesem einen Antragssatz stellt sich mir übrigens die Frage, ob wir über das gleiche Pflegeberufe
gesetz reden. Im neuen Pflegeberufegesetz wird für zwei Jahre eine generalistische Ausbildung durchgeführt, ja, danach gibt es Wahlmöglichkeiten. Das ist genau dieses Ypsilon-Prinzip, das Sie in Ihrer langen Begründung auch beschreiben.
Zu diesem neuen Pflegeberufegesetz sagt übrigens die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege: Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege unterstützen das Gesetzesvorhaben, welches die bisher getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung zusammenführt ausdrücklich. Sie, also die alte Ausbildung, ist auch nicht mehr zeitgemäß. Es wird nämlich auch darauf hingewiesen, dass in Krankenhäusern immer mehr pflegebedürftige und demenzkranke Menschen zu betreuen sind und umgekehrt in den Pflegeeinrichtungen immer mehr medizinische, pflegerische Versorgung stattfinden muss.
Nach den ersten beiden generalistischen Jahren kann also eine spezialisierte Fachrichtung eingeschlagen werden, das Ypsilon-Modell. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, sich zu spezialisieren. Das lässt aber der Text Ihres Antrags leider gar nicht erkennen.
Ebenso steht in diesem Gesetz, dass bis zum Jahr 2025 die Zahlen dieser ersten Phase des neuen Gesetzes untersucht und dem Bundestag als Bericht vorgelegt werden müssen. Hier sehe ich die Aufgabe der Länder, entsprechend der Zahlen das Gesetz nachzusteuern und entsprechende Änderungen, die ohne Zweifel nötig sind, einzufügen. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Einen sehr wichtigen Punkt haben Sie allerdings in Ihrer Begründung angesprochen. Es geht um die Anerkennung und Stärkung des Pflegeberufes in der Öffentlichkeit. Hier ist Berlin aktiv. Auf der Homepage www.altenpflege-deine-chance.de zeigt das Berliner Bündnis für Altenpflege – gefördert übrigens durch den Senat –, wie spannend und abwechslungsreich dieses Berufsbild ist. Eine ganz besondere Rolle kommt dabei selbstverständlich der Bezahlung der Pflegekräfte zu. Sie werden es hoffentlich alle mitbekommen haben, dass Frau Senatorin Kolat mit den Kassen, den Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen einen Pakt für die Pflege schmieden will. Hier geht es um einen flächendeckenden Tarifvertrag im Pflegebereich.
Ein anderer wichtiger Schritt, er ist bereits angesprochen worden, ist, dass es mehr Geld für die Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste geben wird. Darauf haben sich die Pflegekassen unter Federführung der AOK Nordost, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege, Gleichs
(Dr. Gottfried Ludewig)
tellung und der Arbeitsgemeinschaft Ambulante Pflege geeinigt. Auf das Jahr 2018 gerechnet entspricht das einer Lohnerhöhung von über 5 Prozent. Ein wichtiger Teil dieser Regelung ist allerdings auch, dass die mehr als 600 ambulanten Pflegedienste dieses Mehr nur erhalten, wenn sie den Großteil der Erhöhung auch ihren Pflegekräften als Gehaltserhöhung zukommen lassen.
Die Pflegekassen und das Land Berlin werden das entsprechend kontrollieren, schärfer kontrollieren. Eine angemessene Entlohnung trägt zur Attraktivität des Berufes bei. Die Steigerung der Attraktivität der Berufe in der Pflege ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Die Beendigung des Mangels muss das Ziel sein. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Ach Mensch, Herr Penn! Ich freue mich ja, dass Sie Ihre Rede aus dem Ausschuss hier noch einmal vorbringen konnten. Wir hatten ausführlichste Diskussionen dazu, und, wie gesagt, Gesetzesänderungen können sehr gerne auch von Ihnen kommen.
Kommen wir nun zum eigentlichen Sozialbereich! Die Koalition ist vor einem Jahr angetreten, um den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken. Ein auch im Koalitionsvertrag verankerter Schritt war und ist die neue AV Wohnen. 86 000 Menschen mehr müssen für ihre Miete ab 1. Januar 2018 nicht mehr am Essen sparen. Ich finde, das ist schon ein tolles Ergebnis.
Das Thema „Inklusion in allen Lebensbereichen stärken“ ist ein eigenes Kapitel in unserem Koalitionsvertrag. Dort heißt es:
Sie
also die Koalition –
trägt dazu bei, das Inklusionstaxi schnell zu etablieren.
Im vorgelegten Haushaltsentwurf haben wir für das Jahr 2018 500 000 Euro und 2019 1 Million Euro bereitgestellt. Auch für die Schulungen der Fahrerinnen und Fahrer sind Mittel in diesen Summen vorgegeben. Zusätzlich wird eine Stelle im LAGeSo für diesen Bereich geschaffen. Lange haben Betroffene sicherlich auch an Herrn Czaja ihre Wünsche, was die Anschubfinanzierung des Inklusionstaxis angeht, gerichtet. Wir setzen das jetzt mit diesem neuen Haushalt um.
Ein weiterer Satz aus dem Koalitionsvertrag:
Die Koalition setzt sich für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein.
Im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms stellen wir für den Bereich Mobilitätsdienste – Frau Senatorin hat es schon gesagt – 3,8 Millionen Euro mehr als 2017 zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir in den Jahren 2018/2019 für die Mobilitätshilfsdienste 5,2 Millionen Euro im Haushaltsplan zur Verfügung haben. Hier geht es nicht nur darum, sondern es geht auch um die Bereitstellung eines oder einer Gebärdensprachendolmetscherin, nämlich hier für unsere Plenarsitzungen. Mit 100 000 Euro pro Jahr machen wir politische Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen möglich – und zwar direkt hier im Haus.