Wer stimmt dagegen? – Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist Frau Abgeordnete Helm zum stellvertretenden Mitglied der G-10-Kommission gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Kurt Wansner (CDU): Ich habe mich auch enthalten!]
Dann werde ich das beim nächsten Mal berücksichtigen, tut mir leid, dass das untergegangen ist. Es ändert aber nichts am Ergebnis, Herr Wansner!
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz auf Vorschlag der Fraktion Die Linke
Die Mitglieder des Ausschusses für Verfassungsschutz werden gemäß Artikel 46a der Verfassung von Berlin vom Abgeordnetenhaus gewählt. Diese Wahl des Ausschusses für Verfassungsschutz erfolgte in der Plenarsitzung am 12. Januar 2017. Gewählt wurde unter anderem Herr Abgeordneter Taş zum stellvertretenden Mitglied. Herr Kollege Taş hat diese Mitgliedschaft niedergelegt. Das Vorschlagsrecht für die Nachwahl steht der Fraktion Die Linke zu. Für die Nachfolge schlägt die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Anne Helm vor.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Wer also Frau Abgeordnete Anne Helm zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, Teile der CDUFraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich der Stimme? – Herr Wansner und die AfDFraktion! Das ändert nichts am Ergebnis, Herr Wansner! Damit ist Frau Abgeordnete Anne Helm zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
Wahl eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds des 1. Untersuchungsausschusses auf Vorschlag der Fraktion Die Linke
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 eingesetzt und dessen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder gewählt. Gewählt wurden unter anderem Herr Abgeordneter Taş zum Mitglied und Herr Abgeordneter Schlüsselburg zum stellvertretenden Mitglied. Ich komme zunächst zur Wahl eines Mitglieds für den 1. Untersuchungsausschuss. Herr Kollege Taş hat seine Mitgliedschaft im 1. Untersuchungsausschuss niedergelegt. Das Vorschlagsrecht für die Nachwahl steht der Fraktion Die Linke zu. Für die Nachfolge von Herrn Taş als Mitglied schlägt die Fraktion Die Linke das bisherige stellvertretende Mitglied Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg vor.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Wer also Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg zum Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, Teile der CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind Herr Wansner und die AfDFraktion.
Damit ist Herr Abgeordneter Schlüsselburg zum Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
Herr Abgeordneter Schlüsselburg hat für den Fall seiner Wahl zum Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses seine stellvertretende Mitgliedschaft niedergelegt, sodass diese Position nunmehr nachzubesetzen ist. Ich komme damit zur Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den 1. Untersuchungsausschuss, für die ebenfalls die Fraktion Die Linke vorschlagsberechtigt ist. Für die Wahl zum stellvertretenden Mitglied schlägt die Fraktion Die Linke, Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers vor.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Wer also Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers zum stellvertretenden Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, große Teile der CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich der Stimme? – Herr Wansner und die AfD-Fraktion! Damit ist Herr Abgeordneter Dr. Albers zum stellvertretenden Mitglied des 1. Untersuchungsaus
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 29. April 2019 Drucksache 18/1846
In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. Es hat das Wort der Abgeordnete Scheermesser. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Anlass dieses Antrages waren die Aussagen von Hertha BSC im letzten Jahr, mit Vertragsende 2025 aus dem Olympia-Stadion auszuziehen. Einmal mehr wurde deutlich, dass dieses wertvolle Gelände einer konsequenten gesamtstrukturellen Weiterentwicklung bedarf, die jetzt endlich in Angriff genommen werden muss. Hier handelt es sich um ein Ensemble von Weltrang. Die baulichen Anlagen auf dem ehemaligen Reichssportfeld stellten seinerzeit die größte und bedeutendste Sportanlage in Europa dar. Von seiner Historie bis hin zu seinem lebendigen Erbe sollte es uns eine Selbstverpflichtung einer modernen Zukunftsgestaltung als Weltkulturerbe sein.
Obwohl von seiner Bedeutung gegenüber Berlin eher geringer einzuschätzen, macht es uns München mit seinem Olympiapark vor. Am 18. April letzten Jahres stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung zu, und im April dieses Jahres ließ Bayerns oberster Denkmalschützer, Generalkonservator Mathias Pfeil, keinen Zweifel aufkommen, den Antrag bei der Kultusministerkonferenz einzureichen. Er betonte, dass, obwohl die Liste derzeit geschlossen ist, mit einer Öffnung im Jahr 2025 zu rechnen ist. Man habe nun Zeit für eine gute Ausarbeitung und beste Chancen, in diese Liste aufgenommen zu werden. Der Weltkulturerbestatus tangiert dabei nicht die Gesetze des Denkmalschutzes.
Dass es in Berlin möglich ist, zeigen die schon vorhandenen drei Stätten: die Residenzlandschaft preußischer Schlösser und Gärten, die Museumsinsel und die Siedlungen der Berliner Moderne. Selbst der Senat bestätigt in der Antwort auf eine Anfrage der CDU vom 16. Januar 2019 die herausragende Bedeutung des Olympiageländes. Mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich:
Heute bietet sich uns die große Chance, dieses Areal seiner weit über Berlin hinausreichenden Bedeutung als städtebauliches, kulturelles, architektonisches, gesellschaftspolitisches und künstlerisches Kulturerbe gerecht zu werden.
Lassen Sie uns ein Zeichen setzen und unterstützen Sie uns bei diesem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile eine Schlussfolgerung des Antrags der AfD-Fraktion: Der Olympiapark ist tatsächlich eine einzigartige Sportanlage. Zu dieser Sportanlage gibt es auch ein ganz klares Bekenntnis der rot-rot-grünen Koalition. Wir werden sie für die Berlinerinnen und Berliner erhalten und ausbauen. Wir wollen, dass in Zukunft dort noch viel mehr Sport getrieben werden kann, Sport in Vereinen, Sport an der Sportschule und auch das Sporttreiben einzelner auf einem fantastischen und großen Gelände.
Das ist übrigens auch genau der Grund, warum wir den Antrag ablehnen, denn der Welterbestatus würde eine sportliche Weiterentwicklung des Geländes erschweren, vielleicht auch unmöglich machen. Schon heute gibt es, wie wir alle wissen, erhebliche Einschränkungen durch den Denkmalschutz. Augenfällig ist das unlängst bei der Debatte um ein Hertha-Stadion auf dem Olympiagelände geworden, das eben genau dadurch nicht auf dem Gelände möglich ist.
Wir haben auch die Debatte um eine Überdachung des Freibades, des Forumbades, über die wir inzwischen seit einigen Jahren reden, für die wir aber immer noch keine befriedigende Lösung gefunden haben, wie wir das mit dem Denkmalschutz hinbekommen können, dieses Bad ganzjährig nutzbar zu machen.
Das Gelände im Olympiapark ist eben kein oder nicht nur ein Denkmal zum Anschauen, sondern eine Anlage, in der jeden Tag Sport getrieben wird. Genau dafür brauchen wir den Olympiapark auch. Ich habe übrigens überhaupt keine Lust, künftig jede Baumaßnahme, jede Erweiterung, jede Veränderung, die wir im Olympiapark
Insofern liegt einmal wieder ein Antrag der AfD vor, der nicht durchdacht ist. Sie sind mir bislang noch nicht als Denkmalpolitiker, aber auch noch nicht als Sportpolitiker aufgefallen. In Sachen Denkmalschutz gibt es aber offenbar auch noch das eine oder andere zu üben. Im Gegenteil, es ist ein Antrag der geeignet ist, dem Sport in Berlin zumindest nachhaltig zu schaden.
Ich will aber auf eines noch eingehen. Was ich absolut verräterisch finde: In diesem Antrag haben Sie sehr ausführlich Bezug genommen auf die Geschichte des Olympiaparks vom Reichssportfeld und so weiter. Deshalb ist es mit Sicherheit auch kein Zufall, dass dabei die dunkelsten Zeiten dieser Sportanlage offenbar schlicht vergessen wurden, die Zeit, in der auf dem Olympiagelände in widerwärtiger Weise der Sport missbraucht wurde, um Propaganda zu machen, die Zeit, in der Sportlerinnen und Sportler jüdischen Glaubens vom sportlichen Wettstreit ausgeschlossen wurden, die Zeit, in der Adolf Nazi den Boden bereitete, Europa in Schutt und Asche zu legen und das Leben von Millionen Menschen zu zerstören, kein Wort dazu, weder in Ihrem Antrag noch in der Begründung.
Dann ist es eben so, dass der gar nicht so lustige Opa an der Spitze Ihrer Bundestagsfraktion all das ohnehin für einen „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte hält. Mit solchen Anträgen beweisen sie eindeutig, dass Ihre Geisteshaltung offensichtlich eine ganz ähnliche ist.