Herr Kollege Zimmermann, Sie sagten, Sie wollen gern diesen Schießstandfonds und die Bewertungskommission fortsetzen. Können Sie mir aus dem Kopf sagen, wie weit ein Fonds für den nächsten Haushalt im Einzelplan 05 etatisiert ist? – Er ist nicht etatisiert. Aber das ist ein guter Punkt. Wir bringen jetzt gerade die Berichtsanträge ein, der Änderungsantrag kommt von uns, und dann nehme ich Sie beim Wort, Herr Kollege Zimmermann!
Das Erschreckendste ist, dass manche Bewertungen für alle nicht nachvollziehbar waren. Was mich dann auch erschrocken hat, Herr Kollege Zimmermann, das war der Bericht, der jetzt gerade auf der Konsensliste für den Hauptausschuss stand, den wir haben von dort herunternehmen lassen. Ich möchte ihn nämlich gern beraten und zwar genau zu den Sachverhalten, die Sie gerade angesprochen haben. Ich möchte gern vom Senat wissen, wie er das künftig sieht. Wie sieht er die Möglichkeiten der Fortführung? Das kann der Senat sicherlich sagen, und ich kann mich dann sicher auch auf Sie berufen.
Zum Gesetzesänderungsantrag, Kollegen von der CDU: Ja, ich bin da ganz nah bei Ihnen. Ja, wenn man sich gerade mit dem Bereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes auskennt und weiß, wie unfassbar schwierig es ist, dem Dienstherren überzeugend zu beweisen, dass man aufgrund eines Versäumnisses des Dienstherren erkrankt ist, muss man Gutachten vorlegen, man muss einen Anwalt mandatieren, man geht auf eigene Kosten in einen langwierigen Prozess, ohne die Aussicht auf Erfolg zu haben, weil auf der anderen Seite ein riesiger Apparat dagegensteht. Ich bin der festen Überzeugung – da bin ich ganz nah bei Ihnen –, dass wir hier eine Möglichkeit schaffen, um das zu erleichtern.
Es geht ja noch weiter. Wir haben nicht nur die Schießstättenaffäre. Ich hatte kürzlich erfragt, wie viele Absauganlagen wir in unseren Feuerwehren haben, wenn die Feuerwehrfahrzeuge losfahren müssen. So gut wie gar keine. Auch dort haben wir Stickoxidvergiftungen innerhalb der Feuerwachen. Auch das sind so Punkte, wo
nachgearbeitet werden muss. Einen Passus sollten wir übrigens weiter überlegen – das hat dann versorgungsrechtliche Konsequenzen –: Wollen wir es beim Dienstunfall belassen oder wollen wir auch den Passus des qualifizierten Dienstunfalls mit aufnehmen? Ich glaube, das wäre eine ganz gute und wichtige Maßnahme. Leider Gottes, das kann ich Ihnen nicht ersparen, da Sie in der letzten Legislatur in der Verantwortung waren: Ich hätte mir gewünscht, dass wir dieses Gesetz bereits in der letzten Legislatur verabschiedet hätten. Dann hätten wir heute nicht weiter darüber beraten müssen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es mit dem Vorschlag der CDU-Fraktion zu tun, die Anerkennung von Dienstunfällen bei Beamtinnen und Beamten zu erleichtern. Sie haben es ja bereits gesagt: Es geht Ihnen besonders um die Personengruppe der Schießtrainer und Vielschießer bei der Berliner Polizei, auch wenn die Regelung, die Sie vorschlagen, natürlich für alle Beamtinnen und Beamten gelten würde.
Ich finde auch, es ist völlig legitim, für diese Personengruppe Lösungen zu finden, denn wir haben es ja wirklich mit vielen ernsthaften Erkrankungen zu tun, und trotzdem ist die Anerkennung von Dienstunfällen in diesen Fällen schwierig. Aber gerade bei diesem ernsten Thema müssen wir alle auch anerkennen, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Das gilt leider auch für den Antrag, den Sie eingebracht haben. Ich finde, wir müssen bei dem Thema als Abgeordnete hier ehrlich und selbstkritisch sein, selbstkritisch, weil lange nichts passiert ist. Es ist lange nichts passiert, um den Betroffenen zuzuhören und den Hilfebedarf anzuerkennen. Das hat viel zu lange gedauert, ehrlich, weil einerseits völlig klar ist, dass bei vielen Personen eine schwere Erkrankung vorliegt und eine Kontamination mit giftigen Stoffen stattgefunden hat. Auf der anderen Seite ist es in den konkreten Fällen in der Regel nicht wissenschaftlich nachweisbar, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Kontamination gibt. Deshalb gibt es den Entschädigungsfonds, den wir als Koalition eingerichtet haben. Dort ist die Frage der Kausalität ausgeklammert. Das war richtig. Man kann darüber reden, ob man das System und die Vergabepraxis dieses Fonds noch besser machen kann. Das kann man sich noch einmal en détail angucken. Aber auch die Anerkennung von
Dienstunfällen erfordert den Nachweis des kausalen Zusammenhangs. Da haben wir also das gleiche Problem.
Jetzt schlagen Sie vor, dass es bereits als Dienstunfall anerkannt werden kann, wenn eine Verletzung einer Vorschrift das Risiko zu erkranken erhöht hat. Bereits dann wird ein kausaler Zusammenhang vermutet. Ja, damit können wir wahrscheinlich in vielen Fällen bei den Schießtrainern und Vielschießern Dienstunfälle anerkennen. Aber daran, dass das eine taugliche Regelung für alle Beamtinnen und Beamten in der Zukunft ist, habe ich meine Zweifel. Würde da nicht schon der kleinste, einmalige Verstoß gegen eine Vorschrift ausreichen, um einen Anspruch entstehen zu lassen?
Vielen Dank, Herr Kollege! Gehen Sie davon aus, dass die Anzahl der Verletzungen von Arbeitsschutzvorschriften und anderen Schutzvorschriften in einer Weise im öffentlichen Dienst stattfindet wie in diesem Extremfall der Schießständen, oder glauben Sie nicht mit mir, dass das hier ein extremer Ausnahmefall ist, der nicht die Regel ist, sodass die Konsequenzen für den Landeshaushalt und den Dienstherrn kalkulierbar sind und im Übrigen auch einen Anreiz geben, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden?
Ja, Herr Dregger! Sie schlagen aber eine allgemeine Regel vor, um ein sehr spezielles Problem zu lösen. Das ist gerade das Schwierige daran. Wir müssen dann ja eine Regelung finden, die auch für die Zukunft und für den gesamten öffentlichen Dienst gilt.
Da müssen wir schon gucken, dass wir die Waage zwischen den beantragten Dienstunfällen und den möglichen Gründen, die dagegen sprechen, halten. Deswegen finde ich, nachdem ich den Antrag gelesen habe, dass die Regelung etwas zu weit und zu offen gefasst ist. Es ist schwer zu fassen und einzugrenzen, was Sie gemeint haben. Das wollte ich mit meinen Fragen äußern. Ist nicht schon der einmalige Verstoß gegen eine Regel Grund genug, um einen Dienstunfall zu beanspruchen? Wenn Sie die Beweislast umkehren, ist das Problem auch nicht gelöst, weil der Gegenbeweis ebenso schwer zu führen ist wie der Beweis. In dem Antrag ist nicht relevant, wer gegen die Vorschrift verstößt. Auch das müsste man irgendwie
noch in dem Gesetz klären. Es ist die Frage, ob man bei so komplexen, völlig unterschiedlichen Krankheitsbildern, wie die, die jetzt vorliegen, überhaupt bewerten kann, ob die Verletzung einer Vorschrift das Risiko einer Krankheit erhöht hat. Auch das ist eine schwierige Frage. All das sind Fragen, die wir noch einmal genau diskutieren müssen. Das können wir gerne auch im Innenausschuss machen, aber ich finde, Ihr Antrag wirft im Moment mehr Fragen auf, als er beantwortet. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf das eingehen, was der Kollege Schrader gesagt hat, und damit mit einem bei einigen Kollegen vorherrschenden Irrtum aufräumen. Es ist nicht so, dass es nicht nachweisbar wäre, dass das jahrelange Einatmen, beispielsweise von Blei und Antimon, Krebs und weitere schwere Erkrankungen verursacht. Richtig ist, dass das von der 100-prozentigen Landestochter Charité auf Bestellung der Senatsinnenverwaltung, die es zahlen müsste, gefertigte Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es mit den Methoden, die die Charité angewendet hat, nicht möglich ist, die Kausalität herzustellen – das bezieht sich ausschließlich auf die angewendeten Methoden.
Es ist beispielsweise auf die von den Betroffenen angeboten Biopsie verzichtet worden. Die wäre genau der richtige Weg gewesen. Gegen die Biopsie sprach wiederum die Ethikkommission der Charité. Wem die Charité gehört, habe ich bereits erklärt.
Lieber Kollege Dregger, ich bin nicht so optimistisch wie Sie, was die wenigen Fälle angeht, in denen wir möglicherweise Ihr Gesetz brauchen würden. Wenn Sie sich neben dem bekannten Thema Schießstandaffäre die gesamte Thematik des Feuerkrebses anschauen, wenn Sie sich anschauen, dass dieser Innensenator mir ruhig antwortet, dass die notwendigen, vom Arbeitsschutz vorgesehenen Absauganlagen für Abgase in den Hallen der Feuerwehr gegenwärtig nur bei 8 von 35 Berufsfeuerwehren vorhanden sind, obwohl sie seit Jahren vorgeschrieben sind, dann, glaube ich, werden wir noch viel mehr Fälle haben, wenn wir einmal eine solche Regelung haben. Die werden wir aber so oder so haben. Die Frage
Ihr Gesetz allerdings, lieber Kollege Dregger, ist schon aus einem Grund nicht geeignet, das gesamte Problem zu klären. Das liegt an der Arbeitsschutzanwendungsverordnung vom 10. August 2006, die zumindest zeitlich als Reaktion auf das erste Aufkommen der Probleme an den Schießständen vom damaligen Regierenden Bürgermeister Wowereit und seinem Innensenator Körting erlassen wurde. Diese Regelung legt fest, dass die Arbeitsschutzbestimmungen dann außer Acht gelassen werden können, wenn es für Aufgaben der Sicherheit und des Schutzes des Landes Berlin oder Vorbereitungstätigkeiten erforderlich ist. Mit anderen Worten: Mit der Regelung, die damals Herr Wowereit und Herr Körting geschaffen haben, wäre bereits legitimiert, was seinerzeit an den Schießständen passiert ist.
Die Frage muss meines Erachtens nach wie vor eher lauten: Wo liegt die strafrechtliche Verantwortung? Liegt tatsächlich eine strafrechtliche Handlung in diesem Bereich vor? Wenn ja, hätten wir eine ganz andere Regelung, nämlich das Opferentschädigungsgesetz, das deutlich weiter gehen würde als das, was Sie vorsehen, und das vor allem auch deutlich weiter gehen würde als die Almosen, die in Form von 70 000 Euro von diesem Innensenator für ein Menschenleben verteilt wurden. – Vielen Dank!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Lux das Wort. – Bevor ich ihm jedoch das Wort gebe, verweise ich darauf, dass es jetzt 18.50 Uhr ist. Die Fraktionen haben verabredet, dass zu dem laufenden Tagesordnungspunkt die letzte Rederunde erfolgt und die restlichen Tagesordnungspunkte noch aufgerufen und geschäftlich behandelt werden, gegebenenfalls auch noch über 19.00 Uhr hinaus. Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. – Herr Lux, Sie haben jetzt das Wort. – Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier über einen durchaus gut motivierten Gesetzesänderungsantrag, der dazu führen soll, dass für alle Beamtinnen und Beamten – aber auch nur für Beamtinnen und Beamte – ein Dienstunfall anerkannt wird, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift verletzt worden ist und das zu einer Erkrankung führt. Dann soll es eine Beweislastumkehr zugunsten der Beamtin oder des Beamten geben. Das ist etwas, worüber man reden kann. Es gibt Beweislastumkehrungen in vielen Gesetzen, und ich möchte nur kurz anfügen, weil das heute zu unserer Pri
metime lief, dass wir eine Beweislastumkehr auch im Landesantidiskriminierungsgesetz vorgeschlagen haben. Da haben wir vorgeschlagen, dass dann, wenn jemand aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der rassistischen Zuschreibung, der Sprache, Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert bzw. ungleich behandelt wird, das auch entschädigt werden soll, nicht mit einer Rente wie beim Dienstunfall, sondern einmalig in Geld. Dafür soll es auch eine Beweislastumkehr geben. Da hat Ihr Redner von der CDU-Fraktion, werter Herr Kollege Dregger, gesagt – sinngemäß –, das sei grüne Ideologie und das sei in dem Bereich grünen Unfugs und Umerziehung zu verorten – diese Beweislastumkehr. Ich finde es wirklich schäbig von Ihnen, dass Sie hier die Polizistinnen und Polizisten, die erkrankt sind, vorführen für eine Beweislastumkehr, aber bei diesen Merkmalen, die ich gerade genannt haben und die sehr viele betreffen im Land Berlin, eine Beweislastumkehr als Werk des Teufels ausgeführt haben, und ich gebe Ihnen jetzt die Gelegenheit, das zu korrigieren.
Noch erteile ich hier das Wort. Ich frage Sie zunächst, ob Sie die Zwischenfrage des Herrn Dregger zulassen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege Lux! Dann darf ich Sie offenbar so verstehen, dass Sie ja, da auch Sie konsistent handeln wollen, in diesem Fall unserem Antrag zustimmen werden.
Herr Kollege Dregger! Genau über diese Frage habe ich mir Gedanken gemacht. Ich werde auf jeden Fall nicht erzählen, dass ich das hier irgendwie verteufle und für Unfug halte, so wie Sie das beim Landesantidiskriminierungsgesetz getan haben – übrigens auf dem Rücken derjenigen Menschen, die bereits aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Religion
und Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihrer chronischen Erkrankung, ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität oder ihres sozialen Status diskriminiert werden.