Warum sollte ich denn aufhören? Ich bin hier gefragt worden. Ich finde, das ist ein relevantes Thema.
[Georg Pazderski (AfD): Sie haben sich vorbereitet auf diese Frage! Das ist doch eine bestellte Frage!]
Ich finde das ist ein relevantes Thema, und Sie machen einen schlechten Eindruck. Da oben auf der Empore sitzen ganz viele junge Leute, die Sie jetzt nicht sehen können, ganz viele junge Leute – –
Diese jungen Leute fragen sich, welche Themen wir hier eigentlich diskutieren, und das Thema Lebensmittelverschwendung ist ein sehr relevantes Thema. Aus vielen Gesprächen – –
Herr Senator! Einen kleinen Moment bitte! – Meine Herren von der AfD-Fraktion! Vielleicht wäre es möglich, dass der Senator jetzt die Frage, die gestellt wurde, beantwortet.
[Georg Pazderski (AfD): Hat er doch schon! – Paul Fresdorf (FDP): Wie viele Seiten sind das denn noch?]
Aus vielen Gesprächen, die ich führe, weiß ich, dass dies ein sehr sensibles Thema ist, dass die Leute sehr sensibel darauf reagieren, in welcher Menge in diesem Land Lebensmittel weggeschmissen werden. Damit sollten Sie sich mal beschäftigen, und da sollten Sie an meiner Seite stehen, an unserer aller Seite stehen und sich Gedanken machen, wie man dem abhelfen kann. Das macht dieser Senat, und davon werden wir uns von Ihnen auch nicht abbringen lassen, sondern wir werden weiterhin Initiativen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung unterstützen. Ich denke wir sind da auf einem richtigen und guten Weg und lassen uns davon auch nicht abbringen!
Herr Kollege! Ich würde beim nächsten Mal darum bitten: Die Nachfragemöglichkeit ist für eine Nachfrage gedacht und nicht dafür mitzuteilen, dass man keine Nachfrage hat.
Das konterkariert auch die Regelungen der Geschäftsordnung. – Die nächste Nachfrage geht an den Angeordneten Ubbelohde. – Bitte schön!
Herr Senator! Wie sehen Sie denn in diesem Zusammenhang den bemerkenswerten Umstand, dass entgegen Ihrer Erwartung die Schulspeisung nicht in dem Maße genutzt wird, wie ihre Einführung es gerechtfertigt hätte?
Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sprechen einen Umstand an, nämlich die Kantinenverpflegung in den Schulen und auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung; die sind genauso angesprochen und genauso Bündnispartner. Wir werden Ihnen demnächst unsere Ernährungsstrategie vorlegen können, und da ist es ein wichtiges Element, wie wir die Kantinenverpflegung, die Schulverpflegung qualitativ verbessern können und stärker noch auf die Nachfrage, auf die Bedarfe abstellen, damit am Ende des Tages nicht so viele Lebensmittel weggeworfen werden. Dieses Thema ist auch Gegenstand in den Schulen, im Schulunterricht, wie man hier die Lebensmittel retten kann. Es wird da nicht deutlich über den Bedarf hinaus gekocht, sondern die Schülerinnen und Schüler müssen sich anmelden, sodass man das planen kann. Wir werden weiterhin im Blick haben, wie man es noch optimieren kann, dass am Ende des Tages weniger Lebensmittel weggeworfen werden.
Sie haben aber recht: Auch der Bereich der öffentlichen Kantinenverpflegung, auch beispielsweise die Krankenhäuser sind aufgerufen, sich Gedanken zu machen, gerne auch den Sachverstand der vielen gesellschaftlichen Organisationen, die wir zu dem Thema in Berlin haben, in Anspruch zu nehmen, beispielsweise vom Ernährungsrat,
damit wir auch hier die Lebensmittelverschwendung, die durchaus noch vorkommt, einschränken, am besten ganz verhindern können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte um die sogenannten Flüchtlingsbürgschaften wird Ihnen aus der Presse bekannt sein. Seit September 2013 läuft ein Berliner Aufnahmeprogramm, um vornehmlich syrischen Migranten den Aufenthalt in der Stadt zu ermöglichen. Nun haben sich mehrheitlich Vertreter der gutsituierten Mittelschicht dafür verbürgt, für die Kosten des Lebensunterhalts der Neuankömmlinge aufzukommen, einschließlich der Erstattung von sozialstaatlichen Leistungen. Alles gut, kann man sagen – eine humanitäre Geste und ein Zeichen der Nächstenliebe. Was kann daran falsch sein?
Aber mit Bürgschaften ist das so eine Sache: Wer sich gut fühlen wollend gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz vor Jahren eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, der kann jetzt ganz gehörig zur Kasse gebeten werden. Das gilt auch für die Hilfestellungen, die ansässige Migranten der eigenen Familie haben zukommen lassen: So hat nach Angaben der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ ein gewitzter Kurde für nicht weniger als 31 Angehörige Verpflichtungserklärungen unterschrieben und soll nun 700 000 Euro zahlen. – Da fragt sich der besonnene Haushalter, wie wohl die Bonitätsprüfung ausgesehen
Spätestens mit dem Integrationsgesetz von 2016 und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 wurde allen klar, dass einmal gemachte Verpflichtungserklärungen für fünf Jahre gelten. Sie erlöschen auch dann nicht, wenn jemand als Flüchtling anerkannt oder ein humanitärer Titel erteilt wird. Die Verpflichtungserklärungen eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit auf alle Kosten, denen keine Beitragszahlungen entgegenstehen: Das sind alle Sozialhilfekosten inklusive Zahlungen der Jobcenter, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz inklusive anfallender Krankenbehandlungskosten sowie alle Kosten für eine etwaig erforderliche Abschiebung einschließlich der Kosten für Abschiebungshaft. – Das kann teuer werden. Jeder Bürge sollte und muss die Vertragsbedingungen kennen, bevor er eine Unterschrift leistet. Nichtwissen schützt vor Vollstreckung nicht.
Es ist in diesem Zusammenhang auch unzulässig, sich auf Vertrauensschutz oder gar Amtshaftung berufen zu wollen. Es muss jedem klar sein, dass eine Bürgschaft ein erhebliches finanzielles Risiko bedeutet.
Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung sind die Behörden nicht verpflichtet, den Verpflichtungsgeber vor Eingehung einer Verpflichtung umfassend auf die mit der Verpflichtungserklärung verbundenen Risiken hinzuweisen. Hier gilt ganz einfach das Prinzip der Eigenverantwortung wie eben im Privatsektor auch.
Ich komme zum Schluss: Wir fordern den Senat ganz ausdrücklich auf, die Erstattungsforderungen aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen konsequent
um nach einer sogenannten Einzelfallprüfung die Steuerzahler in die Pflicht zu nehmen. Denn die einmal geleisteten Zahlungen wie z. B. die insgesamt 1 287 572,42 Euro, die von Berliner Jobcentern ausgezahlt worden sind, müssen nun aus dem Steuersäckel beglichen werden, wenn der Bürge nicht zahlen kann, will oder soll. Das ist aber nicht unser Verständnis von Gerechtigkeit. Es hat auch nichts mehr mit Nächstenliebe zu tun, wenn ganz einfach der Eimer weitergereicht wird – schon gar nicht, wenn eklatante Fehler bei der Bonitätsprüfung, so sie denn überhaupt vorgenommen wurde, gemacht worden sind.