Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

[Zuruf von der LINKEN]

Die Krönung ist die Erhöhung der Altersbezüge um den Prozentsatz, um den hier ab dem kommenden Jahr die Diäten steigen sollen. Scheidet einer der werten Kollegen und Kolleginnen zum Ende dieser Legislaturperiode aus, was hoffentlich der Fall sein wird, wird er, wenn er zwei Wahlperioden hier im Parlament abgesessen hat, sofern er tatsächlich ab kommendem Jahr um 58 Prozent mehr arbeiten sollte, dies am Ende dieser Legislaturperiode nur knapp zwei Jahre getan haben. Auf die gesamten zehn Jahre gerechnet – es sind also nur 58 Prozent von zwei Jahren –, sind es im Mittel nur 12 Prozent mehr.

(Daniel Wesener)

Liebe Regierungskoalition! Verstehe ich das richtig: Für diese 12 Prozent hier mehr zugebrachte Zeit soll der ehemalige Abgeordnete bis zu seinem Ableben 58 Prozent mehr an Altersbezügen bekommen?

[Zurufe von der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Zu einer Zeit, in der sich Rentner um ihre künftigen Altersbezüge sorgen und die SPD im letzten Bundestagswahlkampf mit unseriösen und unbezahlbaren Versprechungen versuchte, als Partei der sozialen Kümmerer Profil zu gewinnen, zeigt dieser ungenierte Griff in die Kasse des Finanzministers, was Sie von Ihren eigenen Wählern halten.

[Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]

Beschweren Sie sich daher nicht über weitere Politikverdrossenheit und steigende Wahlerfolge meiner Partei, der Alternative für Deutschland, der AfD! – Danke schön!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zu den Abstimmungen und beginnen mit der Abstimmung zum Landesabgeordnetengesetz. Zum Gesetzesantrag auf Drucksache 18/2147 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion die Annahme mit Änderungen. Hierzu hat die AfD-Fraktion die namentliche Abstimmung beantragt. – Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen! – Ferner bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorn. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Ich werde ein Mitglied des Präsidiums bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

Noch ein Hinweis, meine Damen und Herren! Die Stimmkarten werden Ihnen durch Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Sie finden Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind, eine Urne für die Ja-Stimmen, eine Urne für die NeinStimmen, eine Urne für die Enthaltungen sowie für die nicht benötigten, restlichen Karten und Umschläge.

Ich eröffne die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP zum Landesabgeordnetengesetz auf Drucksache 18/2147 mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 18/2200. – Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich gehe davon aus, dass alle Mitglieder des Hauses die Möglichkeit hatten abzustimmen. – Dann schließe ich die Abstimmung, und bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung ist die Sitzung hiermit unterbrochen.

[Auszählung]

Meine Damen und Herren! Dann darf ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung verlesen. Abgegebene Stimmen: 148. Ja-Stimmen: 121. Nein-Stimmen: 27. Enthaltungen: keine. – Damit ist der Antrag Drucksache 18/2147 mit den Änderungen gemäß Beschlussempfehlung 18/2200 angenommen. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Drucksache 18/2148. Der Rechtsauschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion die Annahme mit Änderungen. Hierzu haben die antragsstellenden Fraktionen eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer daher noch einmal nach vorn für die Durchführung einer weiteren namentlichen Abstimmung.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Hatten alle anwesenden Mitglieder des Hauses die Möglichkeit abzustimmen? – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung wird die Sitzung unterbrochen.

[Auszählung]

Meine Damen und Herren! Dann kann die Sitzung fortgesetzt werden. Ergebnis der namentlichen Abstimmung – Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, Drucksache 18/2148 und Drucksache 18/2214 –: abgegebene Stimmen: 150, Ja-Stimmen: 125, keine Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen. Der Antrag Drucksache 18/2148 ist mit Änderungen gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 18/2214 angenommen. Damit ist die Änderung der Geschäftsordnung so beschlossen.

[Beifall bei der SPD, der CDU, der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP]

Schließlich stimmen wir noch über den Antrag der AfDFraktion auf Drucksache 18/0806 zur Einsetzung einer Enquete-Kommission ab. Zu diesem Antrag empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfrakti

(Andreas Wild)

onen, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion ist der Antrag damit abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Einwanderung und zur Anpassung betroffener Gesetze

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. September 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. September 2019 Drucksache 18/2201

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1945

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 6 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/1945 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen ist das Gesetz damit so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6 A:

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. September 2019 Drucksache 18/2205

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1879

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/1879 mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2205 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die

Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen sowie der drei fraktionslosen Abgeordneten ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6 B:

Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 23. September 2019 Drucksache 18/2213

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2070

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 4 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier die Kollegin Dr. Czyborra. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum zweiten Mal heute: die Wissenschaft. Vorhin haben wir über die Charité gesprochen, und das Thema, das wir jetzt haben – die Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes und die Verabschiedung des Staatsvertrages zur Hochschulzulassung –, hat ganz eng etwas mit der Charité zu tun. Wir haben vorhin darüber gesprochen, dass das eine wunderbare Einrichtung ist, und weil sie so exzellent ist und so ein gutes Studium anbietet, wollen sehr viele junge Menschen Medizin studierenden – bundesweit, aber ganz besonders in Berlin. Da haben wir nun ein Dilemma, denn auf der einen Seite haben junge Menschen das Recht der freien Berufswahl, und wir wollen natürlich auch, dass möglichst jeder junge Mensch, der sich für ein solches Studium interessiert, die Möglichkeit hat, dieses Studium zu ergreifen. Wir wollen die besten Medizinerinnen und Mediziner als Teil unserer Daseinsvorsorge in einem so sensiblen Bereich wie dem Gesundheitssystem.

Nun haben wir die Quadratur des Kreises zu bewältigen, denn wir haben das Recht auf freie Berufswahl, trotzdem eine begrenzte Kapazität bei der Ausbildung. Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob wir ausreichend Medizinerinnen und Mediziner ausbilden, aber wir müssen auch sehen, dass ein Studienplatz in Medizin im Verlauf der Zeit 250 000 Euro kostet. Wir können also mit diesen Ressourcen nicht unbegrenzt verschwenderisch umgehen.

(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)

Wir stehen nun also vor der Frage: Nach welchen Kriterien lassen wir zu? Und auch da haben wir ein Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen, das uns aufträgt, nicht nur die Note zu berücksichtigen, sondern weitere wichtige Kriterien hinzuzuziehen. Wir wissen, dass Noten auch sozial selektiv sind. Wir wissen, dass Noten nicht wirklich viel über die Studierfähigkeit aussagen. Wir wissen, dass es viele Menschen gibt, die kompliziertere Bildungswege haben, die vielleicht aufgrund der einen oder anderen Diskriminierung nicht mit den optimalen Noten aus der Schule gekommen sind, nun aber vielleicht geeignet sind, Medizin zu studieren. Und wir fragen uns, wie wir das hinkriegen.

Angesichts der Tatsache, dass wir uns also sowieso mit der Hochschulzulassung in diesem Punkt im zentralen Verfahren beschäftigen mussten, haben wir natürlich das Gesetz insgesamt angefasst und uns überlegt, welche Kriterien hinzukommen. Berufliche Erfahrungen, aber auch die Wartezeit oder Tests, die die besondere Eignung darlegen, sind dabei Instrumente, die diskutiert werden. Wir wissen, dass das für die Hochschulen alles schwierig ist. Dass es sehr schwer ist, hier Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, dass viele Verfahren, die sich die Hochschulen ausdenken, im Zweifelsfall auch beklagt werden, wissen wir auch. Wir haben eine großzügige Übergangsfrist. Wir haben im parlamentarischen Verfahren zum Beispiel noch mal die Vorabquoten für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler heraufgesetzt. Wir haben die Wartezeit noch mal verlängert, im Wissen darüber, dass Wartezeit soziale Ungerechtigkeit ein wenig auszugleichen vermag. Wir werden die Hochschulen nun dabei begleiten, dieses neue Hochschulzulassungsgesetz in die Realität umzusetzen und geeignete Verfahren zu finden, damit möglichst viele junge Menschen den Studienplatz ihrer Wahl bekommen können. – Vielen Dank!