Was denn jetzt nun? Wir wissen beide, dass wir bis jetzt eine völlige Überlastung von Baufirmen hatten.
Wenn das vielleicht zum Teil so passiert, dass bestimmte überbordende Modernisierungen, die es in den letzten Jahren gab, zur Verdoppelung von Mieten geführt haben in diesem Land, dass es vielleicht kleine Einbrüche dort gibt, dann müssen Sie mich aufklären, warum diese Firmen sich dann nicht auf öffentliche Aufträge bewerben, wofür jetzt auch das Verfahren vereinfacht wird.
Die E-Vergabe wird ja ausgebaut. Die Bedingung, sich zu bewerben, wird vereinfacht. Also warum das passieren soll, was Sie da an die Wand malen, ist mir nicht erklärbar.
Zur Höhe des Mindestlohns: Nehmen Sie zur Kenntnis, im Bundestag wurde schon vor drei Jahren errechnet, dass 12,63 Euro, wahrscheinlich mittlerweile 13,50 Euro, gerade mal vor Altersarmut schützt.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Florian Swyter (FDP): Warum nicht 50?]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Besonders Herr Jahnke! Hier herrschen noch einige falsche Vorstellungen von der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben eben eine Sache absolut falsch vorgestellt. Sie haben unterstellt, marktwirtschaftlich orientierte Menschen würden denken, dass die Marktwirtschaft alles alleine regelt.
Das ist genau falsch. Die soziale Marktwirtschaft ist eine knallharte Wettbewerbswirtschaft. Der soziale Teil kommt hintendran und fängt die unerwünschten Folgen des Wettbewerbs auf. Das ist die soziale Marktwirtschaft.
Der vorliegende Antrag zur Aufhebung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und damit zusammenhängender Verordnungen ist richtig und absolut notwendig. Genauso sieht es auch die AfD. Man könnte sogar sagen: In der Einschätzung des Berliner Vergaberechts passt kein Blatt zwischen die AfD und die FDP.
Wir haben das Thema bereits in der 36. Plenarsitzung behandelt. Die CDU wollte beim existierenden wirtschaftsfeindlichen Berliner Vergaberecht Verbesserungen einführen. In der Diskussion hat sich herausgestellt, dass das Berliner Vergaberecht so missraten und voller Ideologie ist, dass es gar nicht zu verbessern ist. So heißt es im Berliner Vergaberecht: Auch mit der öffentlichen Auftragsvergabe wird das Ziel verfolgt, Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen oder dass die ökosoziale Vergabe eine immer größere Rolle spiele. Daher ist die FDP-Lösung die bessere: Einfach komplett weg damit.
Auch fordert das Berliner Vergaberecht in § 8 alle zwei Jahre einen Vergabebericht, in dem alle Vergaben durch einen Ideologiefilter betrachtet werden. So weit, so schlecht. Aber wo ist denn eigentlich der 2018er-Vergabebericht? Wir haben November 2019. Der Vergabebericht ist noch gar nicht verfasst. Diejenigen, die das verzapft haben, halten sich selbst nicht an ihr eigenes Gesetz.
Zum Inhalt: Wir erinnern uns. Zum Vergabebericht trägt der eingetragene Verein Weed, zu Deutsch: Marihuana, einige Kapitel bei. Wird nun das Berliner Vergaberecht komplett aufgehoben, so ist auch dieser völlig sinnlose, weil falsch konzipierte Vergabebericht weg, und das wäre zu begrüßen.
Das wäre auch sehr im Sinne der Bürger und der Wirtschaft. Mit dem Berliner Vergaberecht gibt es inzwischen eine Reihe von Problemen, z. B. wenn das Land Berlin in Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nicht genügend Bieter findet oder wenn auf Ausschreibungen überhaupt keine Angebote eingehen.
Das große und eigentliche Problem besteht darin, dass inzwischen grün-ideologische Ziele den Zweck der Bedarfsdeckung überlagern. Herr Gindra verklausulierte sie als politische Leitlinien. Tut mir leid, die gehören nicht ins Vergaberecht. Die Berliner Wirtschaft zeigt mit ihrer Reaktion, dass dieses Vergaberecht keine Grundlage für eine Zusammenarbeit ist.
Aber nicht nur die Berliner Wirtschaft hat die Nase voll von diesen Gängelungen. Wir haben zuletzt bei der Landtagswahl in Thüringen gesehen, dass sehr viele Bürger die Nase von der grünen Ideologie, dem Klimawahn und Gängelungen voll haben. Dafür gibt es übrigens einen ganz neuen Indikator. Seit der Bundestagswahl 2017 ist es ja ganz groß in Mode gekommen, festzustellen, wie viele Wähler eine Partei nicht gewählt haben. Nun, in Thüringen haben 95 Prozent der Wähler nicht die Grünen gewählt, und das ist auch gut so.
Es wird noch besser. So kommt der „Tagesspiegel“ vom 28. Oktober 2019 nach einer Befragung von Bürgern zu einem hoch interessanten Befund – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
Mit Ausnahme beim Klimaschutz sprechen die Wähler in allen Politik-Bereichen den Grünen die wenigste Kompetenz aller Parteien zu. Im Bereich Wirtschaft sprachen sogar null Prozent der Befragten den Grünen Kompetenz zu.
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz und der Vergabebericht sind der Beweis dafür. Deshalb gehört dieses Vergabegesetz ersatzlos gestrichen. Die Regelung der Ausschreibungsverfahren geht dann auf bundesgesetzliche Regelungen über, die völlig ausreichend sind.
Auch zum zweiten Antrag der FDP haben wir nur einige Anmerkungen. Bei der Bepreisung von langlebigen Wirtschaftsgütern ist die Angabe der Lebenszykluskosten die transparentere Lösung als nur der Anschaffungspreis, einwandfrei. Auch eine zentrale Vergabestelle ist zu unterstützen. Dort bekommt dann Herr Schultze-Berndt sein zentrales Lieferverzeichnis, wie er es gefordert hat. Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften sind ideologiefrei zu halten. Diese Anträge sind komplett in unserem Sinne und deshalb wird die AfD ihnen zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wirtschaft ist für den Menschen da, und nicht umgekehrt, liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der FDP-Fraktion, aber eigentlich alle hier auf der rechten Seite, wenn ich ihren Reden folge. Das gilt heute mehr denn je. Da ist es nur folgerichtig, mit einem Berliner Vergabegesetz Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass das Berliner Auftragsvolumen in Höhe von rund 5 Milliarden Euro ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig angelegt wird.
Vor etwa einem Jahr haben Sie, liebe Kollegen von der FDP, angekündigt, einen Vorschlag zum Vergabegesetz vorzulegen und alles, was Ihnen in dieser Zeit dazu eingefallen ist, ist nur dessen Abschaffung.
Ich finde das etwas dürftig, meine lieben Kollegen. Sie stören sich unter anderem an Frauenförderung, Umweltkriterien bei der Beschaffung und einem eigenen Berliner Mindestlohn,
für Sie alles vergabefremde Kriterien, die nur die Auftragsvergabe verzögern. Da kann man es kurz machen, Herr Kollege: Die Umstände, wie eine Ware produziert wurde, sind neben der Leistung an sich für uns genauso Vergabekriterium, wie Qualität und Preis.
Ich weiß ja nicht, wo und wie Sie normalerweise einkaufen gehen. Ich habe auch privat ein Interesse daran zu wissen, unter welchen Umständen Produkte, die ich am Körper trage, die ich esse, hergestellt wurden.
führte Ausbeutung zu dem günstigen Preis, der mir offeriert wird? Nicht nur jeder Einzelne von uns hat die Pflicht, sich über die Folgen seines Konsums klar zu werden,
der Staat hat dies in ganz besonderem Maße, einerseits als Vorbild andererseits einfach aufgrund seiner Größe als Wirtschaftsakteur. Er kann seine Auftragsmacht zur Weichenstellung nutzen, und genau das wollen wir auch.
Darum legen wir einen höheren Mindestlohn fest als den von der Bundesregierung festgelegten. Deswegen stärken wir die Tariftreue. Wir stellen auch klar, dass das wirtschaftlichste Angebot nicht das billigste bedeutet, sondern der Lebenszyklus ausschlaggebend ist. Damit stärken wir die Nachhaltigkeit der Produkte und sorgen so dafür, dass wichtige Umwelt- und Klimaziele erreicht werden können. Wir als rot-rot-grüne Landesregierung möchten hier deutlich mehr machen als die klägliche Bundesregierung. Darum brauchen wir natürlich weiterhin ein eigenes Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.