Protokoll der Sitzung vom 02.04.2020

Genauso wichtig ist uns die Tariftreueregelung. Schon 2008 ist Berlin mit seinen Tariftreueregeln vorangegangen, bis das durch das sogenannte Rüffert-Urteil gekippt wurde. Damals herrschte noch die neoliberale Wettbewerbsdoktrin, die Tariftreue als Wettbewerbsverhinderung denunzierte. Die EU hat diese Politik mit der Entsenderichtlinie 2018 zum Glück korrigiert, sodass wir jetzt eine gute Tariftreueregelung aufnehmen konnten. Es kommen nun nicht nur allgemeinverbindliche Tarifverträge zur Anwendung, sondern auch der Tarifvertrag, der für die betreffende Branche repräsentativ und anwendbar ist. Das gilt auch für Auftragnehmer mit Sitz im Ausland, was zentral wichtig ist für EU-weite Ausschreibungen. Wir haben damit gerade viel Erfahrung – ich bin ja auch flüchtlingspolitische Sprecherin –, wenn eine Unterkunft europaweit ausgeschrieben werden muss. Dabei nehmen wir Qualitätskriterien genauso wichtig wie andere Kriterien. Warum ist uns das so wichtig? – Die Zahl tarifgebundener Unternehmen in Berlin hat in den letzten Jahren dramatisch abgenommen, und zwar zulasten der Beschäftigten. Wir möchten mit dieser Tariftreueregel und den damit verbundenen Anreizwirkungen mehr Unternehmen dazu bewegen, sich wieder – oder neu – in einen tariffähigen Arbeitgeberverband zu begeben. Tarifflucht ist dann nämlich bei öffentlichen Aufträgen kein Wettbewerbsvorteil mehr.

Das schönste Gesetz nutzt nichts, wenn seine Einhaltung nicht kontrolliert wird. Deswegen ist es gut, wenn die Kontrollkapazitäten gestärkt werden. Ein Diskussionspunkt waren die Wertgrenzen. Das ist auch normal, solch ein Gesetz ist kontrovers, und vor allen Dingen unsere Umweltpolitikerinnen und Umweltpolitiker – ich glaube, aus allen drei Fraktionen von Rot-Rot-Grün – hätten sich niedrigere Wertgrenzen gewünscht. Politik ist aber immer auch die Suche nach dem Kompromiss. Der Kompromiss ist die Evaluationsklausel, wonach die Wirksamkeit der

Wertgrenzen überprüft werden muss, und das nicht irgendwann, sondern wenn das Gesetz eine Weile in Kraft ist und wir beobachten können, wie sich das Vergabewesen entwickelt.

Gar nicht geht übrigens, dass wir jetzt den Forderungen der Unternehmensverbände nachkommen und das Vergabegesetz gleich ganz aussetzen. Ja, die Coronakrise trifft viele Unternehmen in Berlin hart. Deswegen hat das Land – und hat der Bund – umfassende Hilfspakete auf den Weg gebracht. Das haben wir heute ausführlich diskutiert. Ich bin mir ganz sicher, sowohl das Land wie auch der Bund werden alles dafür tun, dass das auch so bleibt, und im Zweifelsfall nachschießen. Das kann aber nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschehen, nicht unter Missachtung aller Qualitätsanforderungen in Sachen ökologischer Nachhaltigkeit oder Fairtrade. Die Bewältigung der Coronakrise – damit wiederhole ich mich, aber es ist mir wichtig – muss solidarisch gelingen, oder sie wird nicht gelingen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

[Beifall bei der LINKEN und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Für die CDU-Fraktion kommt gleich Herr Goiny an die Reihe. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand hatte vor, das Vergabegesetz abzuschaffen. Insofern geht die Rede, die wir gerade gehört haben, schon von völlig falschen Voraussetzungen aus. – Ich will einmal zu zwei Punkten Stellung nehmen.

Das eine ist das Formale. Der Gesetzentwurf wabert schon eine Weile im politischen Raum vor sich hin. Das hat uns als CDU-Faktion motiviert, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten, der seit 2018 im Hause unterwegs ist. Unser wirtschaftspolitischer Sprecher Christian Gräff hat schon damals, als wir den Vorschlag eingebracht haben – in Zeiten vor Corona –, gesagt, dass wir mit dem Vergabegesetz ein Konstrukt haben, das Vergaben und Aufträge eher behindert und kein geeignetes Instrument ist, um die Berliner Wirtschaft zu stützen und vor allem Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen.

[Beifall bei der CDU]

Lange vor der Coronakrise haben wir deshalb zum Beispiel im Hauptausschuss darüber diskutiert, dass das Thema Ausschreibung und Vergabe ein großes Problem bei der Umsetzung von SIWANA- und anderen Investitionsmitteln ist, weil wir hier offensichtlich ein Gesetzesregelwerk haben, das nicht in der Lage ist, unseren Investitionsbedarf passgenau abzubilden. Und da reden wir gar

nicht darüber, dass wir Arbeitsnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte einschränken wollen, dass wir keine ökologischen Standards berücksichtigen wollen. Gleichwohl fehlt eine vernünftige Evaluation dessen, was hier als Regelwerk geschaffen worden ist. Das haben wir bereits lange vor der Coronakrise angemerkt.

Jetzt aber wird dieses Gesetz, das Sie in einem merkwürdigen Tempo noch schnell durchpeitschen, weil Sie offensichtlich selbst merken, dass es inzwischen aus der Zeit gefallen ist, wirklich völlig absurd. Erst wollten Sie es beim letzten Mal im Parlament im Eiltempo – erste und zweite Lesung verbindend – durchschleusen, was am Widerstand der CDU-Fraktion gescheitert ist. Ich hatte Ihnen für die CDU-Fraktion im Hauptausschuss noch versucht, eine Brücke zu bauen, indem ich gesagt habe: Lassen Sie uns das im Hauptausschuss vertagen und noch einmal darüber nachdenken, ob dieses Gesetz überhaupt noch zeitgemäß ist! – Diesen Vorschlag haben Sie gegen unsere Stimmen abgelehnt. Sie haben das Gesetz noch nicht einmal im Fachausschuss hinreichend gründlich beraten. Normalerweise nehmen wir uns dafür Zeit und hören auf den Rat von Expertinnen und Experten. All das haben Sie an dieser Stelle beiseitegeschoben. Ich kann das nur so werten, dass daraus Ihr schlechtes Gewissen spricht, weil Sie im Kern selbst merken, dass das Gesetz zumindest heute nicht mehr aktuell ist.

[Beifall bei der CDU]

Warum ist es heute nicht mehr aktuell? – Das werden Sie in den nächsten Wochen und Monaten noch lernen müssen; dazu gehört natürlich ein bisschen wirtschaftspolitische Kompetenz und entsprechender Sachverstand, wenn man in Zeiten der Krise einen Beitrag dazu leisten möchte, dass unsere Wirtschaft danach wieder angekurbelt wird. Sie wird halt nicht angekurbelt, wenn Sie die Vorgaben im Vergabegesetz noch verschärfen. Es ist bemerkenswert, dass Ihnen eigentlich alle Verbände und Institutionen inklusive der Industrie- und Handwerkskammer sagen: Das Gesetz geht so nicht! – Die haben mehrfach und auf verschiedenen Wege eindringlich versucht, Ihnen das deutlich zu machen.

Was wir jetzt und in den nächsten Wochen noch mehr brauchen, ist ein Weg, wie wir Unternehmen und Unternehmern möglichst schnell helfen können, wieder an Aufträge und Jobs zu kommen, wie die Dinge, die wir jetzt anschieben müssen, möglichst schnell funktionieren, wie wir Aufträge ausgeschrieben bekommen. Das fängt schon bei den aktuellen Beschaffungen von Schutzausrüstungen und Ähnlichem, was wir für das Gesundheitswesen brauchen, an.

[Sebastian Czaja (FDP): Genau!]

Wenn man sich hinter den Kulissen anschaut, was für ein mühseliger Prozess es ist, bis sich irgendjemand in der Verwaltung traut, sich mit irgendeinem Thema zu beschäftigen, mal eine Vergabe zu tätigen oder irgendwo anzurufen, dann merkt man, dass wir uns jetzt schon

damit hemmen. Es kann doch nicht allen Ernstes Ihr Vorschlag sein, mit dem jetzt geänderten Vergabegesetz noch weitere Bremsklötze einzubauen! So werden wir die Wirtschaft dieser Stadt jedenfalls nicht voranbringen, davon ist die CDU-Fraktion leider überzeugt.

[Beifall bei der CDU und der FDP – Sebastian Czaja (FDP): Wir auch!]

Man könnte darüber reden, ob man bestimmte Erleichterungen – vielleicht wie damals, als wir die Konjunkturpakete auf Bundes- und Länderebene hatten – vorübergehend ermöglicht. Sie wischen diese Diskussionen aber einfach vom Tisch, ignorieren alle Vorschläge und diskutieren sie nicht einmal – die Frage, ob man Vergabebeträge erhöht, ob man, wie es auch gefordert wird, entsprechende Verfahren vereinfacht, das ist Ihnen von den Experten alles vorgeschlagen worden, ob man befristet über die geplante Aussetzung des Mindestlohns diskutiert, ob die Reduzierung von Vergabekriterien beispielsweise ein Instrument ist –, weil es Ihnen nach wie vor allein um die ideologische Durchsetzung von Ideen von vorgestern geht. Denn natürlich muss man sagen, dass die jetzige Situation all das, was wir bis gestern noch aktuell diskutiert haben, in einem neuen Licht erscheinen lässt. Diese Realität zu verweigern, ist etwas, was wir auf das Nachhaltigste kritisieren müssen. Wir appellieren insofern noch einmal an Sie, denn ich bin ganz sicher, Sie werden in ein paar Wochen und Monaten merken, dass Sie ohne Vereinfachung und zumindest vorübergehende Erleichterung bei der Vergabe kein geeignetes Instrument in der Hand haben werden, um den Herausforderungen der Bewältigung der Coronakrise zu begegnen. Insofern ist es höchst ärgerlich, dass Sie uns heute zwingen, dieses Gesetz im Parlament zu behandeln. Sie werden es natürlich auch beschließen, doch ich kann Ihnen nur sagen: gegen die Stimmen der CDU-Fraktion. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Jahnke das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Goiny, auch ich komme nicht umhin, ein paar Worte über die aktuelle Situation zu sagen. Zunächst gilt mein großer Dank dem Personal in den Krankenhäusern und Gesundheitsämtern, bei Feuerwehr und Polizei, in den Supermärkten und so vielen anderen Bereichen. Wir alle erleben, wie diese Menschen, auf die unsere Gesellschaft – verzweifelt wie nie zuvor – angewiesen ist, tagtäglich einen fantastischen Job machen und über sich selbst hinauswachsen. Gerade auch um ihre Interessen geht es bei dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz.

Gleichzeitig sind meine Gedanken bei den zahlreichen Menschen, die unmittelbar und mittelbar unter dem

(Christian Goiny)

Coronavirus leiden. Als Politik sind wir jetzt mehr gefordert denn je, die richtigen Schlüsse aus der Krise zu ziehen, unsere Arbeit fortzusetzen und dabei ebenfalls einen guten Job zu machen.

[Sebastian Czaja (FDP): Daher stimmen Sie gegen das Gesetz! ]

Nur scheinen einige Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause – wie zum Beispiel vorhin Herr Dregger oder eben Herr Goiny – und auch vereinzelte Stimmen von außerhalb der Meinung zu sein, dass wir aufgrund der Krisensituation Gesetzesvorhaben, die zu sozialen und ökologischen Verbesserungen führen, auf Eis legen sollten. Deshalb möchte ich gerne noch mal daran erinnern, was uns die Krise tagtäglich lehrt. Erstens können Leugnen, Verharmlosen und verspätetes Handeln fatale Konsequenzen haben. Das gilt nicht nur für das Coronavirus, sondern zum Beispiel auch für den Klimawandel.

[Beifall von Daniel Buchholz (SPD), Anne Helm (LINKE) und Stefanie Remlinger (GRÜNE)]

Zweitens gibt es in zu vielen Bereichen und lebenswichtigen Einrichtungen nach wie vor ein grobes Missverhältnis zwischen finanzieller Anerkennung und gesellschaftlichem Wert von Arbeit, das nicht mehr hinnehmbar ist und uns im Falle des fehlenden Pflegepersonals auch gerade auf die Füße fällt.

Drittens können politischer Wille und politische Zusammenarbeit in kürzester Zeit viel bewegen und verändern. Die Koalition ist daher fest entschlossen, die Reform des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes nicht weiter auf die lange Bank zu schieben, sondern den vorliegenden Gesetzesentwurf hier und heute zu verabschieden.

Das seit ziemlich genau zehn Jahren geltende Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz war seinerzeit ein mutiger Schritt nach vorne. Jahre vor der Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns hat das Land Berlin dafür gesorgt, dass bei Aufträgen im Einflussbereich des Landes keine Hungerlöhne mehr gezahlt werden, dass Güter und Dienstleistungen für das Land Berlin nicht länger unter ökologisch und sozial prekären Bedingungen erbracht werden durften. Selbstverständlich sind dies Forderungen, die im Land finanziell zu unterlegen sind. Die Ausrichtung ausschließlich auf den günstigsten Preis für die Beschaffung ist damit nicht vereinbar.

Nach zehn Jahren ist jedoch eine Anpassung des Gesetzes wegen neuer europäischer Rechtslage wie auch aufgrund veränderter wirtschaftlicher Gegebenheiten nötig geworden. Wiederum will das Land Berlin im Bereich der eigenen Beschaffungen mit einem Volumen von etwa 5 Milliarden Euro jährlich Vorbild sein. Es gibt zwar inzwischen dank der SPD auf Bundesebene einen gesetzlichen Mindestlohn, hingegen ist dieser längst noch nicht alterssicher in dem Sinne, dass er zu einer Renten führen wür

de, die ein Leben ohne ergänzende Sozialleistungen im Alter ermöglicht.

Daher wollen wir den Mindestlohn im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auf 12,50 Euro pro Stunde erhöhen, analog zum Landesmindestlohngesetz, wie meine Kollegin Ülker Radziwill vorhin schon ausgeführt hat. Zugleich soll aber auch deutlich werden, dass ein Mindestlohn tatsächlich nur das sozialpolitisch Mindeste darstellt, was Menschen für ihrer Hände Arbeit als Lohn erhalten, jedoch nicht den erwünschten Regelfall. Daher wird in der Gesetzesnovelle auch eine Tariftreueklausel verankert, die sicherstellt, dass im Allgemeinen nach Tarif gezahlt wird – eine Forderung, die bei der Verabschiedung des ersten Ausschreibungs- und Vergabegesetzes schon beabsichtigt war, seinerzeit aber unter einer noch anderen europäischen Rechtslage durch das sogenannte Rüffert-Urteil ausgehebelt wurde. Hier haben wir die Chance einer Neuregelung und machen davon Gebrauch.

Viel wurde im Vorfeld über die Wertgrenzen diskutiert, das heißt, die Höhe der Vergabesumme, ab welcher der Mindestlohn und andere Regelungen erst gelten sollen. Den einen waren sie zu hoch angesetzt, den anderen wiederum viel zu niedrig. Ich glaube, mit der Evaluierungsregelung in § 18 ist ein sehr pragmatischer Weg zur Lösung dieses Problems gefunden worden. Es wird mit einer Vergabeschwelle von 10 000 Euro für Mindestlohn bei Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme des Baubereichs begonnen und nach einem Jahr überprüft, ob hierdurch 95 Prozent aller Vergaben erfasst sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Schwelle auf 5 000 Euro gesenkt.

Insgesamt zeichnet sich das neue Gesetz durch erweiterte Kontrollmöglichkeiten aus und wird auch genauere Daten über das tatsächliche Vergabegeschehen liefern, die künftige Anpassungen des Gesetzes an sich ändernde Gegebenheiten erleichtern werden.

Das Gesetz ist ein großer Schritt nach vorne, der für Tausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine spürbare Verbesserung bedeutet und den Standort Berlin insgesamt sozial und ökologisch stärkt. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Als Nächster hat Herr Buchholz von der AfD-Fraktion das Wort. – Bitte schön!

(Frank Jahnke)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer! Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ist in diesem Haus bereits in der 36. Plenarsitzung und der 49. Plenarsitzung beraten worden. Alleine aus der Tatsache, dass alle Oppositionsparteien zu dem Gesetz bereits Änderungsanträge eingebracht haben, ist die Wirtschaftsfeindlichkeit des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes eindeutig erkennbar.

[Beifall bei der AfD]

Die Wirtschaft soll sich dem öko-sozialen Joch unterwerfen oder andernfalls keinerlei öffentliche Aufträge mehr erhalten. Es ist bereits jetzt so, dass die Vergabestellen auf Landes- und Bezirksebene oft keine oder zu wenige Angebote erhalten, um das Vergabeverfahren bis zum Ende zu führen. Eine IHK-Umfrage zur Beteiligung der Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen hat gezeigt, dass 72 Prozent ganz darauf verzichten, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.

[Zuruf von der AfD: Hört, hört!]

Ich habe neulich mit einem Handwerker über das Thema gesprochen, und dieser Handwerker antwortete mir mit größter Selbstverständlichkeit: Man lernt doch schon in der Lehre, dass man sich nicht an Ausschreibungen des Landes Berlin beteiligt. – Das ist die Realität, das ist das Image von Berlin als Geschäftspartner, und für dieses schlechte Image sind Sie, meine Damen und Herren von der sozialistischen Koalition, verantwortlich.

[Beifall bei der AfD – Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)]

Jetzt kommt ein Antrag von Rot-Rot-Grün, der den ohnehin schon viel zu hohen bürokratischen Aufwand noch weiter erhöht. Wir haben hier schon oft Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle gehört – und Kontrollgruppe. Der Antrag mit dem Gesetzesentwurf beginnt mit einem Vorblatt; Rot-Rot-Grün ist so unglaublich dreist, schon im Vorblatt die stöhnende Wirtschaft darauf einzustimmen, dass – ich zitiere – der bürokratische Aufwand sich erhöhen wird. Auf den Seiten 5 und 65 des Vorblatts finden Sie das im Original.

Auch das Entstehen von Mehrkosten nur durch die Bürokratie wird auf den gleichen Seiten des Vorblatts zugegeben. Der wörtlich im Vorblatt aufgeführte Satz: das

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz wird … im Hinblick auf die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und geschlechtergerechter Kriterien rechtssicher und handhabbar umgestaltet

sagt eigentlich alles über die Motivation des Gesetzes aus.