Ich erinnere noch einmal daran: Der eigentliche Zweck einer Ausschreibung, einer Vergabe in einer normalen
Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen soll umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren der Vorzug gegeben werden.
Es geht nur darum, Preis und Qualität müssen sich hinten anstellen, hinter ideologischen Kriterien. Das ist ein Unding; damit wird es zu einem Anti-Vergabegesetz und wird auch weiterhin nicht funktionieren.
Der § 9 widerspricht jeder Praxistauglichkeit. Dort ist im Gesetz das schon mehrfach diskutierte Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Zeitstunde brutto festgelegt. Ich führe jetzt nur die Regelungen auf, denen das widerspricht: Es widersprich aktuellen Tarifverträgen, es widerspricht dem aktuellen Brandenburger Mindestentgelt – das ist niedriger –, es widerspricht dem kommenden Brandenburger Mindestentgelt – das wird höher sein, wenn es denn kommt –, es widerspricht dem deutschen Mindestlohn; und vom EU-Ausland, Ländern mit niedrigerem Kostenniveau reden wir gar nicht erst.
Heute an einem sehr ungewohnten Platz. – Vielen Dank für die Möglichkeit, Herr Kollege! Sie haben gerade die Kosten von Beschaffungen angesprochen. – Ist Ihnen nicht bekannt, dass wissenschaftlich festgestellt ist, durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und andere Wirtschaftsforschungsunternehmen, dass die ökologische Beschaffung im Schnitt 4 Prozent günstiger ist, weil langlebigere Produkte gekauft werden, die auf die Dauer weniger Kosten verursachen?
Vielen Dank für die Frage! – Nein, Herr Namensvetter, mir ist genau das Gegenteil bekannt; ich haben nämlich zufällig 15 Jahre in der Branche gearbeitet und weiß, dass Lebenszykluskosten im Angebot abgefragt werden, und danach geht es.
Und es gibt eben bei verschiedenen Produkten aus verschiedenen Gründen unterschiedliche Lebenszykluskosten. Tendenziell sind gerade die von Ihnen erwähnten angeblich so ökologischen Produkte viel teurer, weil die nämlich wesentlich mehr Zertifizierungen haben und brauchen.
Die §§ 9 und 10 lassen Öffnungsklauseln und Verwaltungsvorschriften zu, die den Bürokratieaufwand noch weiter erhöhen. Dabei bedeuten alleine schon die Regelungen im heute bestehenden Gesetz zu viel Bürokratieaufwand – deswegen keine Angebote. Alleine der vorliegende Antragstext treibt den Bürokratieaufwand noch höher, auf die zweite Stufe. Oben draufkommende Verwaltungsvorschiften und Öffnungsklauseln, die noch irgendwann in irgendeiner Form kommen, zünden dann die dritte Stufe des Bürokratieaufwands.
Wenig überraschend steht nirgends etwas über sinnvolle, wirtschaftsfreundliche Regelungen, als da wären: die Zulässigkeit von Nebenangeboten. Jeder, der sich mit der Materie auskennt, weiß, dass Nebenangebote von Fachfirmen Ausschreibungen retten, wenn die Vergabestelle selbst gar nicht die nötige Fachkompetenz hat, um auszuschreiben, was sie eigentlich braucht. – Herr Namensvetter, haben Sie davon schon mal gehört?
Die Rechte an Konzeptentwürfen, zum Beispiel bei der Ersterstellung von Anlagen, müssen bei den Unternehmen bleiben, die oft schon in der Angebotsphase kostenlos Konzepte und Lösungen erarbeiten und für die Angebotserstellung teilweise ein halbes Jahr arbeiten. Die Herausgabe von Ablehnungsbegründungen oder der Bewertungsmatrix an die Bieter ist notwendig und wäre sehr wirtschaftsfreundlich, damit die Bieter sich auf die Denkweise der Vergabestelle und Anforderungen für folgende Ausschreibungen besser einstellen können. Einheitliche Formblätter sind ebenfalls notwendig; stets unterschiedliche Formblätter führen zu ständigen Formfehlern – scheint in Berlin öfter zu passieren.
Zu dem Entwurf sind auch Verbände angehört worden; neben einigen richtigen Verbänden wie zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer leider auch falsche Verbände. Nicht in die Verbändeanhörung gehören nach unserer Auffassung Vereine! – Vereine wie: Unternehmensgrün e.V., Bundesverband der grünen Wirtschaft; WEED, Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung – die kokettieren in ihrem Namen mit der Droge Marihuana; das spricht absolut gegen eine Seriosität.
Es wird auf unterschiedliche Weise ausgelegt; ich nehme mir jetzt auch mal das Recht heraus, auszulegen, was die wirklich meinen.
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin und Germanwatch e.V. – Germanwatch e.V. ist nach eigener Auskunft auf ihrer eigenen Homepage eigentlich die in Vereinsform gegossene Fridays-for-Future-Bewegung. Zusammengenommen
Zusammen mit dem Wirtschaftssenat haben wir also eine fünffache Grüne Kontrolle der staatlichen Beschaffung. Da kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, liebe Unternehmer! – Hinzu kommen noch mögliche Zertifizierungsanforderungen, deren Umfang nicht absehbar ist, deren stetige Zunahme aber gewiss ist.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern zehn Verbände, zehn Wirtschaftsverbände in Berlin, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, von der für heute geplanten Verabschiedung des Vergabegesetzes abzusehen. Mitten in der größten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten ist dieses Gesetz das falsche Signal. Dem ist zuzustimmen und dieser Antrag ist abzulehnen.
Noch ein kurzer Hinweis an den Kollegen Goiny: Herr Goiny! Niemand hatte zwar die Absicht, eine Mauer zu bauen, aber es hatte tatsächlich jemand die Absicht, dieses Gesetz komplett abzuschaffen, das war der Antrag der FDP-Fraktion vom 23. Oktober 2019, ein vernünftiger Antrag zur kompletten Aufhebung. Die Alternative für Deutschland bedauert, dass der FDP-Antrag zur kompletten Aufhebung nicht durchgekommen ist. Das wäre das Beste gewesen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem doch sehr ungewöhnlichen Verfahren verabschieden wir heute eines der zentralen wirtschaftspolitischen Anliegen der rot-rot-grünen Landesregierung in dieser Legislaturperiode. Mit der Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes wollen wir dafür sorgen, dass die Berliner Verwaltung endlich unbürokratisch, innovativ und ökologisch beschafft, vom Bleistift bis hin zur Bauleistung. Denn Wirtschaft ist für den Menschen da und nicht umgekehrt, liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der FDP-Fraktion, die das Gesetz hier am liebsten gleich komplett abschaffen will und dafür auch noch Applaus von der AfD bekommt. Doch ist es nicht vielmehr so, dass wir als Staat Verantwortung tragen, dass wir eine besondere Verantwortung haben, die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft voranzubringen?
Es gilt heute mehr denn je: Es ist Zeit, umzudenken. Deswegen ist es nur folgerichtig, mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass das Berliner Auftragsvolumen, immerhin in einer Höhe von rund 5 Milliarden Euro, ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig ausgegeben wird.
Aber nun zu in paar einzelnen Punkten, die ich kurz herausstellen möchte. Insbesondere die für meine Fraktion sehr wichtigen ökologischen Kriterien liegen jetzt wie alle anderen bei einer Wertgrenze von 10 000 Euro. Dafür gab es viel Kritik von den Umweltverbänden. Und, das muss ich an dieser Stelle auch deutlich sagen, auch nicht alle in meiner Fraktion sind mit dieser Regelung wirklich glücklich. Damit weichen wir schweren Herzens von dem Ziel, das wir uns im Koalitionsvertrag gesetzt haben, ab. Es bleibt deswegen nur zu hoffen bzw. wir müssen aktiv dafür sorgen, dass es durch eine Bündelung von Beschaffungen durch die Zentralisierung von Vergabestellen zu einer insgesamt höheren Bestellmenge kommt. Denn dann besteht die Chance, dass wir die Wertgrenze von 10 000 Euro überschreiten, und dann greifen auch die für uns so wichtigen ökologischen Kriterien.
Nicht nur der ökologische Fußabtritt ist wichtig, auch die Einhaltung von Menschenrechten und des Berliner Mindestentgelts. Wir konkretisieren und vereinfachen die
Ich weiß, für die Opposition sind das alles irgendwie vergabefremde Kriterien, die irgendwie nur dazu da sind, die Auftragsvergabe weiter zu verzögern. Da kann ich es kurz machen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Die Umstände, unter denen eine Ware produziert wurde, sind doch neben der Leistung an sich für uns genauso ein Vergabekriterium wie die Qualität und der Preis. Wenn das dann für Sie nicht der Fall ist, nun ja, dann kann ich Ihnen leider auch nicht weiterhelfen.
Ich weiß ja nicht, wo und wie Sie normalerweise einkaufen gehen, aber ich habe doch auch privat ein Interesse daran zu wissen, unter welchen Umständen die Produkte, die ich zum Beispiel an meinem Körper trage, oder die ich esse, hergestellt wurden. In welchem Maße wurde dafür die Umwelt geschädigt? Führte vielleicht Ausbeutung zu dem niedrigen Preis, der mir gerade angeboten wird?