Jetzt gibt es eine klare Ansage. Das hier ist der Startschuss für Berlin, das ist der Startschuss für den Bund, und ich freue mich darauf. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu den meisten meiner Vorredner werde ich versuchen, mich mit dem Antrag zu beschäftigen, nicht mit dem Wasserstand in Bangladesch und der Weltrettung.
Ich habe in der letzten Ausschusssitzung vom Kollegen Gelbhaar gelernt, dass es Anträge gibt, die geradezu nach Ablehnung schreien, weil sie ernsthafte Themen nicht ernsthaft genug behandeln. Dies ist ein solcher.
Der erste Punkt ist der verbindliche Ausstieg 2030. Herr Buchholz hat es erwähnt, es gibt derzeit eine Machbarkeitsstudie, die auf diese Jahreszahl zielt. Es ist aber natürlich auch so, dass durch die Machbarkeitsstudie erst einmal herausgefunden werden muss, ob 2030 überhaupt geht. Das ist die Basis – die technische Machbarkeit, nicht die politisch gesetzten Wunschvorstellungen. Herr Efler hat tatsächlich auch etwas in diese Richtung gesagt. Man muss einen Übergang darstellen und zeigen, was geht. Mich hat nur gewundert, dass Herr Schultze-Berndt den rot-rot-grünen Senat noch ganz weit überholt bei den klimapolitischen Wünschen. Das ist dann aber Aufgabe der CDU.
Der zweite Punkt – die Quecksilberbelastung. Die Verwaltung aufzufordern, sich an europäisches Recht zu halten, finde ich schon interessant. Ich traue der Umweltsenatorin durchaus zu, das zu tun. Ich habe da offensichtlich mehr Vertrauen in Frau Günther als die Koalitionsfraktionen.
Vielen Dank! – Geschätzter Kollege Schmidt! Eine Frage: Sie haben gerade gesagt, es gebe nur eine Machbarkeitsstudie zum Kohleausstieg Berlin 2030. Wir haben aber doch am Montag von der Firma Vattenfall erfahren, dass man dort ganz konkrete Pläne hat, genau das für Berlin umzusetzen. Warum ist das für Sie nur theoretisch, wenn Vattenfall, die Betreiberfirma von Kraftwerken, das ganz konkret schon plant?
Ich habe das eben wiedergegeben, was ich in der Sitzung verstanden habe, nämlich dass Vattenfall diese Machbarkeitsstudie mit dem Ziel 2030 macht, aber natürlich vor der Machbarkeitsstudie nicht weiß, ob das geht. Wenn sie vorliegt, wird man sehen, ob 2030 auch erreichbar ist. So habe ich es jedenfalls verstanden.
Nächster Punkt – die Sulfatbelastung der Spree. Wir haben, das wissen die Umweltpolitiker, seit vielen Jahren nicht nur die Sulfatbelastung, die wirklich ein ernsthaftes Thema ist, aus den laufenden Tagebauen, sondern auch aus den Rekultivierungen, aus den Staubecken, den künstlich angelegten Seen. Das Problem wird uns noch jahrzehntelang verfolgen und durch den Braunkohleausstieg auch nicht automatisch behoben, denn rekultiviert werden muss dann immer noch.
Die Forderung, dass die Verursacher zur Behebung des Problems finanziell etwas beitragen müssen, teile ich; auch die FDP-Fraktion teilt das. Diese Forderung, die im Antrag enthalten ist, ist zumindest richtig.
Die Forderung nach Beendigung des Braunkohleabbaus insgesamt in Brandenburg macht es sich aus meiner Sicht etwas arg leicht. Ich habe vorhin, als wir über das Stadtwerk redeten, über die immensen Probleme der Umsetzung der Energiewende gesprochen. Ich sehe zurzeit keinen ernsthaften technischen Ansatz, wie man die Braunkohle kurzfristig ersetzen kann. Braunkohle ist die Grundlage der Energieversorgung von ganz Ostdeutschland, und da haben Berlin und Brandenburg auch Verantwortung über die Ländergrenzen hinaus. Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg hat entschieden, dass sie den Braunkohleabbau nicht so schnell stoppen will, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Auch da hat Herr Schultze-Berndt Rot-Rot überholt. Herr Woidke hat gesagt, dass es noch viele Jahrzehnte als Brücke notwendig ist. Auch der bis vor Kurzem noch SPDParteivorsitzende und Wirtschaftsminister hat die Bevölkerung darauf eingestimmt, dass das wohl noch eine Weile dauert, bis man ein Konzept hat.
Herr Kössler! Sie können mit schwankenden erneuerbaren Energien nicht auf einen Schlag die Braunkohle ersetzen.
Das hat auch bei der Kernkraft nicht funktioniert. Wir haben doch jetzt das Problem, dass die Kernkraft durch Braunkohle und nicht durch erneuerbare Energien ersetzt worden ist. Das ist genau das, was bei undurchdachten Handlungen dieser Art erst einmal passiert.
Danke schön! – Herr Schmidt! Sie haben gesagt, Sie würden sich im Unterschied zu anderen Rednern ganz konkret auf unseren Antrag beziehen. Da wundert mich ein bisschen Ihre Aussage, dass wir Brandenburg angeblich auffordern würden, kurzfristig aus dem Braunkohletagebau auszusteigen. Ist Ihnen bei der Lektüre unseres Antrags vielleicht aufgefallen, dass sich der Antrag und die Aufforderung auf den Aufschluss neuer Braunkohletagebaue und die Erweiterung bestehender Braunkohletagebaue bezieht, was einen Unterschied darstellt?
Ja, aber angesichts der Perspektiven, die die Energiewirtschaft hat, wo wir immer von 30, 40, 50 Jahren reden, finde ich 2030 kurzfristig und habe das auch so interpretiert.
Grundsätzlich jedenfalls: Ohne ein solches Konzept ist die Forderung erst einmal unrealistisch. Rot-Rot in Brandenburg zeigt da mehr Verantwortungsbewusstsein als der rot-rot-grüne Koalitionsverbund in Berlin. Das ernsthafte Thema Kohleausstieg hat aus meiner Sicht eine sehr viel ernsthaftere Befassung verdient, als dass hier einfach ein paar Forderungen zusammengeschrieben werden. Deshalb schreit dieser Antrag, wie schon gesagt, nach Ablehnung. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und
mitberatend an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG)
Der Dringlichkeit hatten Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwölf Paragrafen miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 12, Drucksache 18/0075. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/0075 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung von CDU und AfD die Annahme mit Änderung. Wer der Gesetzesvorlage mit der Änderung gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/0143 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist das Gesetz somit angenommen und beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP und hier der Kollege Swyter.