Dass es aber Schwierigkeiten gäbe, dass diejenigen, die jetzt Strom erzeugen, bei einer anderen Eignerschaft Schwierigkeiten hätten, ihren Strom über das Netz anzubieten, ist definitiv nicht der Fall. Das hat man im Übrigen auch gesehen: Diese ganzen Vorhaben, die schon seit Jahrzehnten in Deutschland diskutiert und auch umgesetzt sind mit der Entkopplung von der Netzstruktur und der Erzeugungsstruktur, bleiben in Berlin bestehen – und sie sind ja jetzt auch die Grundlage. Deswegen heißt das Unternehmen, das uns angeboten worden ist, übrigens Stromnetz GmbH, und das ist definitiv von der Erzeugungsstruktur abgekoppelt.
Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Daniel Buchholz. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Es ist hocherfreulich, Herr Senator, dass Berlin nach der Rekommunalisierung der Wasserbetriebe nun auch bei „Stromnetz“ in die deutliche Nähe kommt, dass wir das wieder in die kommunale Hoheit bekommen. Meine Frage ist: Wie sieht es mit der Sicherung der Beschäftigten aus, und wird eine Refinanzierung auch ohne Rückgriffe auf den Landeshaushalt möglich sein?
Herr Abgeordneter! Ich erlaube mir den Hinweis, dass das zwei Fragen waren. Ich versuche, sie trotzdem zu beantworten.
Wir werden das auf jeden Fall auch in diesem Sinne prüfen. Selbst wenn es über den Haushalt erfolgen würde, was nicht beabsichtigt ist, würde dies dann aber auch nicht auf die Schuldenbremse zählen. Auch dieser Hinweis ist ja vielleicht nicht ganz unwichtig.
Warum macht eine Finanzierung außerhalb des Haushalts Sinn? Sie spielen wahrscheinlich auf die erfolgreiche Finanzierung bei den Wasserbetrieben an. – Wir erwerben ein Unternehmen, das jetzt profitabel ist und auch in Zukunft profitabel sein soll. Die Gewinne werden dann
eben zukünftig nicht in den Hauptsitz des bisherigen Eignerunternehmens überwiesen – das wäre jetzt nach Stockholm –, sondern werden in Zukunft dann zu einem Teil genutzt, um die Finanzierung zu bezahlen.
Das heißt, das fließt dann in einen Berliner Kreislauf. Gleichzeitig streben wir durchaus an, das habe ich eben schon in der Antwort auf die Frage Ihres Abgeordnetenhauskollegen gesagt, auch die Investitionen zu erhöhen.
Die zweite Frage bezog sich auf die Mitarbeiter. Bei den Mitarbeitern ist es so, dass es erst einmal wichtig ist, dass die Mitarbeiter, die direkt beim Stromnetz sind, wenn wir „Stromnetz“ erwerben, die sind erst einmal automatisch auch im Berliner Verbund. Für die Mitarbeiter ist die Frage von vornherein klar. Insofern ist das etwas, was eine wichtige Sicherheit gibt. Ich werde mich im weiteren Verlauf auf jeden Fall dafür aussprechen, dass wir dort ein deutliches Kontinuitätssignal senden, das heißt, dass wir daran interessiert sind, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort bleiben.
Es gibt dann noch eine weitere Gruppe von Mitarbeitern, die im weiteren Verlauf der Umsetzung des Kaufprozesses definiert werden muss. Da spielt dann auch Vattenfall eine wichtige Rolle. Das beschreiben die als einen Carveout-Prozess. Worauf stützt der sich? – Es gibt ja Mitarbeiter, die im Konzernverbund für Stromnetz Berlin arbeiten. Da macht es dann durchaus Sinn, das kann zum Beispiel in einem Callcenter der Fall sein, das kann auch bei Buchführung oder anderen Aufgaben der Fall sein, und bietet sich an zu sagen: Okay, diesen Mitarbeitern machen wir auch das Angebot, zu „Stromnetz“ zu gehen oder zu einer anderen von uns benannten Firma. Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass wir auch diese Angebote annehmen. Warum? – Damit für die Beschäftigten klar ist, dass niemand auf der Strecke bleibt, sondern die bleiben dann entweder im VattenfallVerbund und nehmen Aufgaben für Vattenfall wahr, oder sie kommen zu uns und nehmen dann Aufgaben bei uns wahr. Für uns ist ein Thema, dass damit auf Beschäftigteninteressen sinnvoll reagiert wird, und das andere Thema ist, dass das für eine bruchlose Übernahme der Aufgabe leichter ist, es mit den Leuten zu machen, zum Beispiel in der Buchführung, die es bisher auch gemacht haben. Deshalb ist es so, es bleibt dabei keiner auf der Strecke, aber es haben dann auch ein Stück weit die Beschäftigten selbst in der Hand, ob sie zu uns kommen wollen oder nicht.
Für den Fall, dass es einige – ich hoffe, wenige – gibt, die nicht zu uns kommen wollen, wäre dann die Situation so, dass sich ein Landesunternehmen, nämlich Berlin Energie, darauf vorbereitet hat, diese Aufgabe zu übernehmen und natürlich in einem solchen Fall die Lücke mit den
Partnern, die sie haben, schließen könnte. Aber ich glaube, es wird gar nicht zu dieser Lücke kommen. – ich hoffe, damit ist die Frage beantwortet.
Wir können nun zu den Meldungen im freien Zugriff kommen. Um die Erwartungshaltung zu dämpfen: Wir haben noch acht Minuten für die weitere Fragestunde. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass alle die Möglichkeit hatten, sich einzuwählen, und beende die Anmeldung. – Würde ich gern, wenn die Technik es zulassen würde. – Na ja, dann kommen wir ohne Gong aus und merken uns die ersten Fünf, die hier stehen. Es startet der Abgeordnete Vallendar, gefolgt von der Kollegin Plonske, Herrn Ziller, Herrn Buchholz und Frau Demirbüken-Wegner. Wir fangen an mit der ersten Frage von Herrn Vallendar. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Warum verfestigt sich die Zahl der sogenannten Weihnachtsbegnadigungen verurteilter Straftäter durch die Kuscheljustiz des Senats auch 2020 auf sehr hohem Niveau, obwohl die Belegungsquote der JVAen derzeit sehr gering ist?
Wie seit vielen Jahren in diesem Land üblich, bei allen meinen Vorgängern, unabhängig von welcher politischen Couleur, gab es einen Jahresendsammelgnadenerweis.
Dafür gibt es bestimmte Kriterien. Davon nehmen wir bestimmte Menschen auch aus. Der dahinterliegende Gedanke ist, dass in der Zeit von sagen wir mal Mitte Dezember bis um den 7. Januar herum die vielen Behörden, die wir haben, zur Wohnungshilfe, für Sozialhilfe, für eine Krankenversicherungskarte, nicht so intensiv arbeiten wie über das restliche Jahr. Deswegen entlassen wir Gefangene, die in dieser Zeit entlassen werden würden, vorzeitig, zum Teil vier Wochen, zum Teil sechs Wochen, das ist ganz unterschiedlich. Die Kriterien sind über die Jahre nicht verändert, zum Teil mal angepasst worden. Dann wird eben überprüft, wer der zur Entlassung Anstehenden diese Kriterien erfüllt – es gibt auch Ausnahmen, bestimmte Ausnahmen, die wollen wir nicht vorher rauslassen, die schwere, besonders verwerfliche Straftaten begangen haben, die werden dann eben nicht vorher entlassen. Deshalb kann ich noch nicht einmal Ihre Grundannahme bestätigen, dass es hier jetzt große Schwankungen gegeben hat. Es sind mal mehr, mal geringfügig weniger. Aber im Großen und Ganzen spielt sich das in jedem Jahr auf sehr ähnlichem Niveau ab. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Senator! Nach Medienberichten ist die Zahl von 124 Begnadigungen noch immer nicht endgültig. Auf wie viele freigelassene Gefangene müssen sich die Berliner nun wirklich einstellen?
Das liegt grundsätzlich daran, dass wir in der Bundesrepublik zeitige Freiheitsstrafen haben. Das können Sie politisch ablehnen und sagen, Sie wollen das alles anders haben, aber wir haben zeitige Freiheitsstrafen. Irgendwann sind die abgelaufen, dann entlassen wir sie wieder, und dann sind die Strafgefangenen wieder unsere Nachbarinnen und Nachbarn. Wir bemühen uns im Vollzug sehr intensiv, sie darauf vorzubereiten. Das ist in jedem Jahr eine sehr erkleckliche Anzahl, nicht zuletzt wegen der Ersatzfreiheitsstrafler, die im Schnitt 30 Tage bei uns
sind. Da kommen schon einige zusammen. Ich kann jetzt auch nicht bestätigen, dass das über das Jahr gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt ist, sondern wir gucken uns an, was die Gerichte ausgeurteilt haben. Wenn die Zeit rum ist, entlassen wir die Menschen. Das ist auch genau richtig so. Das werden wir auch weiterhin tun.
Vielen Dank! – Herr Senator! Gibt es denn einen Zusammenhang mit Coronafällen in Gefängnissen und der hohen Zahl von Begnadigungen?
Also hohe Coronazahlen haben wir in den Gefängnissen Gott sei Dank nicht. Wir haben aber einzelne Fälle, die mich sehr bedrücken, die auch die Mitarbeitenden sehr bedrücken. Das war gestern auch Thema im Rechtsausschuss, auch die vielfältigen Bemühungen, die wir zur Eindämmung und zur Verhinderung dort unternehmen.
Der jetzige Jahresendgnadenerweis hat nichts mit Corona zu tun, aber wenn Sie sich an den Sommer zurückerinnern: Dort hatten wir eine ganze Weile die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen aufgeschoben. Es hat sich dann eine große Menge, die an den Gefängnistoren klopften – jetzt im übertragenen Sinne – und Einlass begehrten, gesammelt. Da haben wir gesagt: Wir gucken uns einmal an, ob das zwingend nötig ist – Corona ist ja noch nicht vorbei, war auch im Sommer noch nicht vorbei –, die Ersatzfreiheitsstrafen in jedem Einzelfall zu vollstrecken, und haben vor allem bei denen gesagt, wo wir schon mal anvollstreckt haben, wie es so schön heißt, also die schon ein paar Tage bei uns in den Genuss der Strafvollstreckung gekommen sind, die wollen wir jetzt nicht extra wieder zurückladen, denn das ist ein großer Aufwand mit Gesundheitsuntersuchung, Coronatestung selbstverständlich bei jeder Neuaufnahme. Da haben wir einen weiteren – das hat aber mit dem Jahresendgnadenerweis gar nichts zu tun – Gnadenerweis erlassen, da gab es einen Coronagnadenerweis. Da war die Ursache tatsächlich Corona. Was aber jetzt von Herrn Vallendar angesprochen wurde – zum Jahresende –, das hat mit Corona nichts zu tun.
Die nächste Frage geht nicht, wie von mir verlesen, an Frau Plonske, die pandemiebedingt heute nicht anwesend ist, sondern an Frau Vandrey, die den ganzen Tag auf ihrem Platz sitzt. – Bitte schön!