Frau Kollegin Blank, nachdem Sie eine positive Aussage zum Schülerwettbewerb gemacht haben, frage ich Sie: Wären Sie bereit, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen nochmals zu sprechen, damit die Verstärkung, die im Finanzausschuss von Ihrer Seite ja abgelehnt worden ist, nun doch bald kommt, weil es nicht einzusehen ist – –
Herr Moser, Sie können versichert sein, dass ich ständig mit meinen Kollegen und Kolleginnen im Gespräch bin
und dass ich das, was in meinen Einflussmöglichkeiten steht, nutzen werde, um hier zu sensibilisieren.
Zurück zu den Besuchern. Sie fühlen sich hoffentlich alle in diesem Landtag wohl, wohler als wir, die wir während der Plenartage oft stundenlang in diesem fensterlosen Raum sitzen müssen.
Wir begrüßen deshalb sehr die Initiative des Kollegen Haas, Überlegungen anzustellen, diesen fensterlosen Raum etwas mit natürlichem Licht auszustatten.
Zum Schluss noch ein Thema, das uns alle in Zukunft noch mehr beschäftigen wird: die neue Informationstechnik. Die Landtagsverwaltung hat die Umstellung des alten Bürokommunikationssystems auf die neue Technologie mit PCs erfolgreich und ohne großes Aufsehen erledigt. Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass sowohl Plenarprotokolle als auch Anfragen jetzt per Mausklick und per Stichwort abgerufen werden können. Leider nutzen erst 65 von 155 Abgeordneten diese Möglichkeit. Ich würde mir wünschen, dass dieser Schritt zum papierarmen Büro noch verstärkt genutzt wird. Die Internet-Präsentation ist hervorragend. Die
CD-ROM ist hervorragend. Zusammenfassend ist für diesen Sektor zu sagen: Der Landtag hat ein modernes Outfit mit Stil, genau wie unser Land.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab zur letzten Bemerkung der Kollegin Blank etwas sagen. Ich glaube an das papierlose Büro, um Peter Glotz zu zitieren, genauso wenig wie an das papierlose Klo.
(Heiterkeit – Beifall bei der SPD und Abgeordne- ten der FDP/DVP – Abg. Ingrid Blank CDU: Oh! – Abg. Hans-Michael Bender CDU: Man kann aber auch im Klo am Papier sparen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalt des Landtags nach dem Regierungsentwurf beruht auf den gemeinsamen Vorstellungen aller Fraktionen. Der Voranschlag ist im Präsidium einstimmig so verabschiedet worden. Im Finanzausschuss hat die Fraktion der Grünen einen Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht. Wir sind der Auffassung, man sollte erst eine Konzeption haben und dann die Haushaltsmittel einsetzen und nicht die umgekehrte Reihenfolge anwenden. Ich erinnere Sie daran, Herr Kollege Kuhn, dass Sie frühere ähnliche Vorgehensweisen der CDU kritisierten, indem Sie sagten, diese halte Dinge für haushaltsreif, die noch nicht einmal entscheidungsreif seien. Wir haben deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, der auch die Frage der Belichtung dieses Raumes einbeziehen soll, und nach den Ausführungen der Kollegin Blank hierzu hoffe ich, dass wir diesen Entschließungsantrag – Bauliche Veränderungen an den Landtagsgebäuden –, Drucksache 12/4836-4, einstimmig verabschieden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein solcher Haushaltsvoranschlag einstimmig den Vorstellungen aller Fraktionen entspricht, entsteht in der Öffentlichkeit leicht der Eindruck, hier handle es sich um Kungelei. Ich will diesem Eindruck noch einmal ausdrücklich widersprechen und verweise auf die in diesem Punkt überzeugenden und richtigen Ausführungen der Kollegin Blank, was die Relation der Ausgaben betrifft und insbesondere auch was das Verhältnis der Zahl der Einwohner zur Zahl der Abgeordneten betrifft. Wenn die Regelzahl des Landtags eingehalten würde – 120 Abgeordnete –, hätten wir mit Abstand die meisten Einwohner pro Abgeordneten, nämlich über 86 000. Wir haben jetzt – Frau Kollegin Blank hat es erwähnt – 67 000 Einwohner pro Abgeordneten. NordrheinWestfalen liegt mit 81 000 Einwohnern pro Abgeordneten vor uns. Alle anderen Länder, auch Bayern mit 59 000, liegen hinter uns.
Man könnte also sagen, wir hätten ja dann in diesem Bereich keine Probleme. Dies ist aber nicht so. Wir alle wissen, dass unser gegenwärtiges Landtagswahlrecht einige Probleme aufweist. Die Grünen haben ja hierzu auch einen Antrag eingebracht.
Wir hatten 1992 25 zusätzliche Mandate und 1996 35 zusätzliche Mandate. Der Vorschlag des Kollegen Peter Straub, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren und stattdessen den Verhältnisausgleich zu begrenzen oder ganz auf ihn zu verzichten, ist politisch natürlich völlig inakzeptabel und, abgesehen davon, auch nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen.
Die Koalitionsfraktionen haben eine Koalitionsvereinbarung mit der Zielsetzung einer Reduzierung der Zahl der Wahlkreise getroffen, um die Probleme besser in den Griff zu bekommen. Leider ist dieses Vorhaben im Sande oder wo auch immer stecken geblieben. Die Probleme sollten jedoch nicht ausgesessen, sondern gelöst werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Herr- mann CDU: Sie sind gelöst, indem man nichts än- dert!)
Ich will drei Probleme kurz aufzeigen. Zum einen haben wir einen Frauenanteil von lediglich 18 %. Dieser Anteil ist nur deshalb so „hoch“ geworden, weil im Verlauf der Legislaturperiode insgesamt vier Mandate männlicher Abgeordneter, die ausgeschieden sind, durch Frauen besetzt worden sind.
Zweitens haben wir eine zu geringe Absicherung von Führungspersönlichkeiten; das ist insbesondere das Problem der kleinen Fraktionen. Ich erinnere zum Beispiel an Brandenburg und Enderlein, die jeweils als Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidaten nicht in den Landtag gewählt worden sind.
Als drittes Problem will ich ansprechen, dass wir durch unser Wahlsystem ein regionales Ungleichgewicht haben. Die CDU hat im Regierungsbezirk Stuttgart mit 37,9 % im Vergleich zu ihren sonstigen Stimmenanteilen – ihr höchster Anteil war der in Tübingen mit 45,1 % – den geringsten Stimmenanteil erzielt, aber alle Direktmandate gewonnen. Deshalb sind hier aufgrund unseres Ausgleichssystems besonders viele Ausgleichsmandate entstanden.
Dies bedeutet, wenn ich alle Stimmenanteile zusammennehme: Bei 37,98 % Stimmenanteil im Regierungsbezirk Stuttgart haben wir bei 65 Abgeordneten von 155 mit 41,93 % ein deutliches Übergewicht. Alle anderen Regierungsbezirke haben deshalb vergleichsweise weniger, insbesondere Tübingen: Dort liegt der Stimmenanteil bei 16,74 % und der Abgeordnetenanteil mit 22 Abgeordneten bei 14,19 %.
Wir müssen diese Probleme also lösen. Das FDP-Mitglied Professor Hagena hat dazu eine ausführliche Analyse vorgelegt. Er weist unter anderem darauf hin, dass im Regierungsbezirk Stuttgart die CDU 26 493 Stimmen für einen Sitz benötigte, die FDP/DVP landesweit dagegen 32 748.
Deshalb ist unser Appell: Lassen Sie uns eine gemeinsame Kommission gründen, eine Kommission aller Fraktionen, in der Wahlrechtsfragen offen besprochen werden sollten, ohne auf kurzfristige Vorteile zu schielen. Ich verweise auf das Bundestagswahlergebnis von 1994. Die CDU/CSUFDP-Koalition in Bonn hatte es abgelehnt, Ausgleichsmandate einzuführen. Deshalb hat bei der Bundestagswahl 1998 die jetzige Regierungskoalition eine satte Mehrheit an Sitzen erhalten. Also schielen Sie nicht auf kurzfristige Vorteile, sondern lassen Sie uns dieses Problem gemeinsam lösen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Blank, Sie haben hier einiges über die Bedeutung des Landtags gesagt, auch, er sei eine kleine Einheit, der sich die Leute verbunden fühlten. Es liegt mir fern, den Landtag als abgehoben charakterisieren zu wollen, aber ich glaube, dass es überzogen ist, wenn man sich in diesem Gefühl sonnt. Wo sich die Leute mit kleinen Einheiten identifizieren, ist doch wohl vor Ort: in den Kommunen, wo sie selbst auch die größten Einflussmöglichkeiten haben.
Ich glaube, dass wir im Landtag darauf achten sollten, dass hier die Landespolitik noch eine Rolle spielt und wir nicht eine Art Unterabteilung des Bundestags werden. Ich erinnere an manche Debatten, die Ihre Fraktion schon beantragt hat. Vielleicht wäre es manchmal besser, wenn wir uns auf die Aufgaben des Landes konzentrieren würden.
(Abg. Hans-Michael Bender CDU: Ja, das ist noch gar nicht lange her! – Weitere Zurufe von der CDU, u. a. der Abg. Ingrid Blank und Dr. Inge Gräßle)
Ich möchte jetzt über die Vorschläge sprechen, die wir Ihnen heute machen, die auch mit dem Haushalt des Landtags zu tun haben. Wir schlagen zum einen einen kleinen Schritt von praktischer, aber auch symbolischer Bedeutung vor. Das ist die Einrichtung einer Photovoltaikanlage hier im Landtag, genauer gesagt: auf dem Dach des Hauses der Abgeordneten. Das Zweite, was wir Ihnen vorschlagen, aber auch abverlangen, ist schon eher ein großer Sprung über den eigenen Schatten, jedenfalls in der politischen Willensbekundung, die wir für eine Verkleinerung des Landtags verlangen.
Ich spreche zunächst über den kleinen Schritt. Wir haben vorgeschlagen, 200 000 DM zu etatisieren, damit eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses der Abgeordneten installiert werden kann. Das würde bedeuten, dass der Landtag als die zentrale demokratische Institution des Landes eine erneuerbare Energie, nämlich die Sonnenenergie, zur Stromerzeugung nutzt und damit für dieses Haus etwas Praktisches tut. Wenn demnächst das Stromeinspeisungsgesetz in Kraft tritt, das die rot-grüne Koalition in Bonn beschlossen hat, wird es auch noch wirtschaftlich günstiger,
Jenseits des praktischen Nutzens ist es auch von hoher symbolischer Bedeutung, meine Damen und Herren. Es ist bereits in vielen Debatten hier klar geworden, dass wir in der Nutzung der Sonnenenergie, der erneuerbaren Energiequellen überhaupt, als Land hinterherhinken und dass wir hier Nachholbedarf haben.
Die Bundesregierung hat ein 100 000-Dächer-Programm aufgelegt. Wir werden uns hier nicht einig über die Förderung des Landes; aber vielleicht könnten wir uns einig werden darüber, dass es auch wichtig wäre, hier Pilotfunktion einzunehmen. Wenn nämlich eine solche Anlage auf dem Landtag installiert wäre, wo alle Leute sie sähen, über die dann viel gesprochen würde und die auf Bildern zu sehen wäre, würden doch die kleinen Häuslebauer sich viel eher ermutigt fühlen, diesen Schritt auch zu gehen. Das heißt, das Land würde Vorgaben machen, damit auch hier ein technischer Schub zur Energiewende einsetzt, der sowohl wirtschaftliche Chancen als auch umweltpolitische Vorteile bringt.