Protokoll der Sitzung vom 10.02.2000

Frau Abg. Berroth.

Herr Staatssekretär, wäre die Landesregierung bereit, eventuell zu überprüfen, inwieweit angesichts der Tatsache, dass ein Großteil des Verkehrs dort regionaler Quell- und Zielverkehr ist, auch eine reine Landesfinanzierung für den Umbau der Standspur möglich wäre?

(Abg. Scheuermann CDU: So weit käms noch!)

Frau Kollegin, wir können über so ziemlich alles diskutieren. Aber ich bin mir sicher, dass es nicht angehen kann, dass wir aus Landesmitteln Bundesstraßenbereiche finanzieren, abgesehen davon, dass der Bund wohl auch nicht mitmachen würde und es wohl auch gar nicht zulässig ist.

(Abg. Fischer SPD: Sie hat ja gesagt: zwischen- finanzieren!)

Wir werden das Geld für den Landesstraßenbau dort einsetzen, wo wir es im Landesstraßenbau benötigen, und in allen anderen Bereichen zum einen darauf drängen, dass es künftig mehr Mittel gibt, um die dringend notwendigen Maßnahmen zu vollziehen, und zum anderen alles tun, was wir tun können, um auch so gut wie möglich ausgebaute Bundesfernstraßen zu gewährleisten.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. W o l f r a m K r i s c h R E P – W e i t e r e n t w i c k l u n g e n i n d e r K e r n t e c h n o l o g i e

Herr Abg. Krisch, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg erwartet die Landesregierung durch die Entwicklung, durch den Bau und durch den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Transmutationsprinzip?

b) Wurden diese Transmutationstechnologie oder andere technische Weiterentwicklungen in der Kerntechnik beim Verkauf der EnBW-Landesanteile an die EdF berücksichtigt, und inwieweit hat sich dies gegebenenfalls auf die Kaufpreisverhandlungen ausgewirkt?

Das Wort zur Beantwortung hat Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Antwort zu Frage a: Kerntechnische Anlagen nach dem Transmutationsprinzip sind noch Gegenstand von theoretischen Überlegungen und von Machbarkeitsstudien. Da sie noch weit von einer Realisierung entfernt sind, macht es für die Landesregierung keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt über Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu spekulieren.

Antwort zu Frage b: Nein. Weder die Transmutationstechnologie noch andere technische Weiterentwicklungen der Kerntechnik wurden beim Verkauf der EnBW-Landesanteile an die EdF berücksichtigt bzw. haben sich auf die Kaufpreisverhandlungen ausgewirkt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Krisch.

Herr Staatssekretär, sind Sie sich dessen bewusst, dass Ihre Antwort im Gegensatz zur Auskunft der entsprechenden Fachleute aus dem Kernforschungszentrum Jülich steht, die erklären, dass beispielsweise der bestehende Reaktor in Obrigheim innerhalb von fünf Jahren auf Thoriumtechnologie, also auf das Prinzip der Transmutationstechnologie, umgerüstet werden könnte mit dem Effekt, dass dann Plutoniumabfälle entfallen?

(Abg. Deuschle REP: Eben!)

Herr Staatssekretär.

Aus dieser Frage entnehme ich, dass da auch noch nachgedacht wird. Ich habe ja gesagt, dass es diese wissenschaftlichen Überlegungen gibt. Das nehme ich zur Kenntnis. Aber hier ging es um die Frage, ob es schon sinnvoll ist, auf die Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort einzugehen. Beim derzeitigen

(Staatssekretär Dr. Mehrländer)

Stand, bei dem wir auch keine Investoren haben, die in Prototypen oder in Modellvorhaben investieren wollen, sehen wir dazu derzeit keinen Anlass.

Natürlich werden auch von uns die wissenschaftliche Diskussion und das, was dort läuft, zum Beispiel im Kernforschungszentrum CERN, beobachtet.

Herr Abg. Krisch, zweite Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, dass für die Umsetzung und Inbetriebnahme des Transmutationsprinzips von den Fachleuten ein Zeitraum von fünf Jahren errechnet wird, dass das durchaus konkrete praktische Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg hat und damit auch in solchen Verhandlungen zu berücksichtigen ist?

Die Zahl von fünf Jahren ist mir nicht bekannt.

(Abg. Krisch REP: Ja, da sieht nämlich die Ant- wort anders aus!)

Vielen Dank. – Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 9 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h D e u s c h l e R E P – L u f t r e i s e n z u P a r t e i - o d e r P r i v a t v e r a n s t a l t u n g e n v o n M i t g l i e d e r n d e r L a n d e s r e g i e r u n g

Herr Abg. Deuschle, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wann und in welchen Fällen haben der Ministerpräsident oder andere Mitglieder der Landesregierung seit 15. Juni 1992 Reisen mit landeseigenen Luftfahrzeugen, zum Beispiel Polizeihubschraubern, oder mit anderen Luftfahrzeugen auf Kosten von landeseigenen Unternehmen zu parteipolitisch oder privat bestimmten Anlässen unternommen?

b) Welche Kosten sind dem Land durch diese Flugreisen jeweils entstanden, und bei welchen Leistungsträgern oder Haushaltsstellen wurden diese nach welchen dienst-, haushalts- oder fiskalrechtlichen Bestimmungen im Einzelfall abgerechnet?

Das Wort zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage erhält Herr Minister Dr. Palmer.

Herr Präsident! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Mitglieder der Landesregierung, darunter auch der Ministerpräsident, haben über das Jahr viele Termine wahrzunehmen, die teilweise amtlichen und teilweise einen eher parteipolitischen Bezug haben. Deshalb war es stets das

Anliegen der Landesregierung, bei der Abrechnung der entstandenen Reisekosten klare und generelle Kriterien anzuwenden, um Abgrenzungsfälle im Einzelfall zu vermeiden. Somit kam es zu der Ihnen durch zahlreiche Presseberichte bekannten Regelung mit dem Landesrechnungshof, soweit es um die Reisekosten des Ministerpräsidenten geht. Ich kann auch heute, nach zwei Tagen, die Antwort auf Ihre Frage, Herr Abg. Deuschle, weitgehend nur auf den Herrn Ministerpräsidenten beziehen.

Der Landesrechnungshof hat dem Staatsministerium zu Beginn der Amtszeit des Herrn Ministerpräsidenten mit Schreiben vom 10. Mai 1991 mitgeteilt – ich zitiere –:

Der Rechnungshof hat keine Bedenken, wenn bei gemischten Terminen, das heißt Parteiterminen unmittelbar vor oder anschließend an amtliche Tätigkeiten, die Flüge als durch die amtliche Tätigkeit des Herrn Ministerpräsidenten veranlasst angesehen werden. Unsererseits wird nicht beanstandet, wenn auch die Teilnahme des Ministerpräsidenten an CDU-Präsidiumssitzungen in Bonn im Ergebnis ebenso behandelt wird.

Nach dem Wechsel der Bundesregierung im Herbst 1998 hat der Rechnungshof diese Auffassung gegenüber dem Staatsministerium erneut bestätigt. Hintergrund für die gefundene Regelung ist, dass die der CDU angehörenden Ministerpräsidenten kraft Amtes an den Sitzungen auch des CDU-Präsidiums teilnehmen. Sie haben so die Möglichkeit, in diesem wichtigen politischen Gremium die Belange und Interessen oder bundespolitischen Anliegen des Landes zu vertreten und Unterstützung dafür zu gewinnen. Außerdem werden die Präsidiumssitzungen regelmäßig als Gelegenheit zu dienstlichen Besprechungen mit anderen der CDU angehörenden Ministerpräsidenten, etwa in Bundesratsangelegenheiten oder bilateralen Angelegenheiten, genutzt. Häufig war es in der Vergangenheit im Übrigen auch so, dass sie vor anderen Dienstterminen, die man im Anschluss vereinbaren konnte, stattgefunden haben.

Die Regelung, die ich Ihnen skizziert habe, galt im Einvernehmen mit dem Rechnungshof auch für die stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Dieter Spöri von 1992 bis 1996 und Dr. Walter Döring seit 1996.

Der Ministerpräsident hat sich präzise an den vom Rechnungshof vorgegebenen Grundsätzen orientiert und wird dies auch künftig tun. Wir haben nichts zu verbergen, und ich vermute, Sie wissen das auch.

Nun zu den Fragen a und b im Einzelnen. Wir haben in der Kürze der Zeit – die Frage ist am Montagabend eingegangen – nur den Zeitraum präsentieren können, den wir schon in der vergangenen Woche auf eine Frage des „Spiegel“ recherchiert haben. Das ist der Zeitraum seit 1998. Es gibt, glaube ich, zu den Flugreisen von Mitgliedern der Landesregierung auch einen Antrag der SPD-Fraktion. Dieser wird in der vorgegebenen Zeit beantwortet werden. Dann werden selbstverständlich die fehlenden Daten im Rahmen des Auskunftsrechts des Parlaments nachgeliefert.

In dem Zeitraum, den wir recherchiert haben, gab es keine Flüge zu Privatanlässen auf Kosten des Landes oder landeseigener Unternehmen. Am 24. September 1999 fand ein Flug des Ministerpräsidenten zum CDU-Landesparteitag in

(Minister Dr. Palmer)

Schwäbisch Gmünd mit einem Hubschrauber der Polizeihubschrauberstaffel des Landes statt. Die Inanspruchnahme dieses Hubschraubers erfolgte entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Hubschrauberstaffel der Polizei des Landes Baden-Württemberg vom 6. März 1995. Die Kosten trägt der CDU-Landesverband Baden-Württemberg. Es sind dafür 12 333 DM – Sie haben ja detailliert nach den Kosten gefragt – angefallen.

(Zuruf )

Herr Kollege, man muss das Parlament so genau informieren, wie gefragt wurde.