Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung der drei Anträge. Beantragt ist Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Bevor ich die Sitzung unterbreche, möchte ich darauf hinweisen, dass 20 Minuten vor Ende der Mittagspause eine
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H e i n z T r o l l R E P – S p o r t l e i s t u n g s n a c h w e i s e u n d B e w e r t u n g e n b e i P o l i z e i b e a m t e n i n A u s b i l d u n g
a) Aus welchem Grund und zu welchem Zweck müssen bei der Bereitschaftspolizei in Ausbildung befindliche Anwärter für den mittleren Polizeivollzugsdienst benotete Sportleistungsnachweise erbringen?
b) Inwieweit trifft es zu, dass bei der Bereitschaftspolizei für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ausgebildete Polizeikommissaranwärter und -anwärterinnen keine benoteten Sportleistungsnachweise zu erbringen haben, und womit wird dieses gegenüber dem mittleren Polizeivollzugsdienst geringere Anforderungsprofil begründet?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Troll wie folgt:
Zur ersten Frage: Ich halte es für selbstverständlich, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in sportlicher Hinsicht einen Mindeststandard erfüllen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es denkbar wäre, bei der Polizei darauf zu verzichten. Dies muss auch durch Benotungen festgehalten werden, damit ein dementsprechender Anreiz geschaffen wird.
Zur zweiten Frage: Das trifft nicht zu. Auch die Polizeikommissaranwärter und -anwärterinnen werden bezüglich ihrer Sportleistungsnachweise benotet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h D e u s c h l e R E P – A u f k l ä r u n g s b e d ü r f t i g e V o r g ä n g e i m B e s c h a f f u n g s b e r e i c h „ W a f f e n t e c h n i k / S c h i e ß a u s b i l d u n g “ b e i d e r P o l i z e i
a) In welcher Höhe sind seit 15. Juni 1992 Haushaltsmittel für die Ausstattung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Polizei des Landes mit Feuer- oder Waffenleitsystemen in Raumschießanlagen – so genannte Schießkinos – aufgewendet worden?
b) Inwieweit trifft es zu, dass bei Beschaffungsvorgängen für Raumschießanlagen der Polizei Innenministerium und Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von – möglicherweise korruptiven – Unregelmäßigkeiten erlangt haben, die auch zu strafprozessualen Maßnahmen geführt haben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich auch diese Mündliche Anfrage, und zwar wie folgt:
Zu a: Ihre Anfrage nach Haushaltsmitteln für – ein schönes Wort – „Schießkinos“ bezieht sich offensichtlich auf so genannte computergestützte Videoprojektions- und Schießtrainingssysteme,
die für bestimmte Bereiche des polizeilichen Einsatztrainings, insbesondere der Schießaus- und -fortbildung, bestimmt sind. Solche Systeme wurden bislang von verschiedenen Dienststellen dezentral beschafft. Die hierfür bislang aufgewendeten Haushaltsmittel haben eine Größenordnung von etwa 2 Millionen DM.
Zur zweiten Frage: Es trifft zu, dass das Innenministerium und vor allem die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis über Verdachtsumstände erlangt haben, wonach im Rahmen der Beschaffung von Raumschießanlagen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sein sollen. Diese Verdachtsumstände haben zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Beamten und einen Vertreter einer Firma durch die zuständige Staatsanwaltschaft geführt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E g o n E i g e n t h a l e r R E P – F e r t i g s t e l l u n g d e r B 5 1 8 i m B e r e i c h d e r O r t s u m g e h u n g v o n W e h r
a) Bis wann ist damit zu rechnen, dass die Baufreigabe für die noch ausstehenden Baumaßnahmen an der Bundesstraße 518 im Bereich der Ortsumgehung der Stadt Wehr erfolgen kann?
b) Ist die Landesregierung bereit, sich umgehend für die Finanzierung des ca. zweiprozentigen Restbetrags in Höhe von 800 000 DM im Zusammenhang mit den noch erforderlichen Baumaßnahmen einzusetzen, damit die Ortsumfahrung nach nahezu zehnjähriger Bauzeit endlich fertig gestellt werden kann?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Eigenthaler wie folgt:
Die Ortsumgehung von Wehr ist seit 1991 im Bau. Bis Ende letzten Jahres wurden 25,8 Millionen DM investiert. Für die laufenden Arbeiten an der Wehrer Brücke sind in diesem Jahr 7,2 Millionen DM bereits vertraglich gebunden. Der nördliche Abschnitt ist nahezu fertig gestellt.
Infolge der viel zu geringen Finanzzuweisungen des Bundes für den Bundesfernstraßenbau mit der Folge von Mittelkürzungen und zeitlichen Streckungen bei Projekten im ganzen Land sowie der Anordnung eines Ausschreibungsund Vergabestopps für alle Maßnahmen kann der südliche Abschnitt mit den beiden kostenintensiven Großbauwerken Wehrer-Tal-Brücke und Tunnelbauwerk auf jeden Fall erst nach 2004 bzw. 2005 fertig gestellt werden.
Um gleichwohl eine frühere Entlastung des Ortskerns zu erreichen, wurde eine provisorische Anbindung des nördlichen Bauabschnitts an die bestehende Ortsdurchfahrt konzipiert, die mit der Gemeinde und dem Bund abgestimmt ist und für die ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde.
Für die Verkehrsfreigabe des nördlichen Abschnitts inklusive der provisorischen Anbindung sind aber noch Lärmschutzwände, Straßenausstattungen, Schutzplanken und Beschilderungen erforderlich. Dafür sind Mittel in der Größenordnung von rund 1 Million DM notwendig, die bei anderen laufenden Maßnahmen nicht erwirtschaftet werden können und den dargelegten Restriktionen unterfallen.
Das Ministerium für Umwelt und Verkehr steht mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Verhandlungen, um eine Regelung für die Fälle zu finden, in denen bei laufenden Maßnahmen ein zwingend notwendiger Fortführungsbedarf unabweisbar ist. Zu diesen Fällen gehört nach Ansicht des Ministeriums für Umwelt und Verkehr auch die Maßnahme in Wehr. In diesem Zusammenhang soll erreicht werden, dass der nördliche Abschnitt der Umgehung von Wehr zeitnah unter Verkehr genommen werden kann.
Wir haben bis in die letzten Tage hinein mit dem Bundesministerium lange über dieses Thema verhandelt. Ich darf
Ihnen deshalb sagen, dass wir alle davon ausgehen dürfen, dass diese Maßnahme in den nächsten Tagen einem zufrieden stellenden Ergebnis zugeführt wird.