Natürlich gibt es einen Teil dieses Gesetzes, der zustimmungspflichtig ist. Dabei geht es um die Frage, ob tatsächlich geleisteter Unterhalt, für den es ja nun die Pflicht gibt, auch steuerlich absetzbar ist. Darum werden Sie schon aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht herumkommen. Dabei geht es auch um die Frage, ob dem Erbrecht ein entsprechendes Erbschaftsteuerrecht folgt. Es ist kaum zu begründen, wie Sie das anders machen wollen.
Und schließlich geht es darum, ob Sie die Tatsache, dass in einer solchen Lebensgemeinschaft eine Unterhaltspflicht besteht, auch bei der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe berücksichtigen, nämlich zur Entlastung der öffentlichen Kassen.
Sind Sie allen Ernstes dagegen, meine Damen und Herren von der FDP und der CDU? Das kann ja wohl nicht wahr sein.
Herr Kollege Noll, wenn Sie hier von Konsenssuche sprechen, dann kann ich das unterstützen. Einen Konsens in diesen Fragen sollte man suchen. Das Wort „Konsenssuche“ verträgt sich aber nicht mit der Kraftmeierei, die Ihr Justizminister hier betreibt. Da kann ich nur sagen: Fangen Sie ihn mal wieder ein.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wort „Kraftmeierei“ stand ja in der Schlagzeile. Wie Sie alle wissen, werden Schlagzeilen nicht vom jeweiligen Politiker gemacht, sondern von denjenigen, die den jeweiligen Artikel schreiben.
Frau Bender, wenn Sie diese rechtlichen Bedenken, die ja nicht nur unser Justizminister, sondern auch Ihr Innenminister Schily aktenkundig gemacht hat, dass nämlich wegen der mangelnden Distanz zur Institution Ehe und Familie verfassungsrechtliche Probleme auftreten können, als Bemäntelung darstellen, verkennen Sie die Situation völlig. Ich habe vorhin gesagt, Sie sollten sich einmal das Szenario vorstellen. Wenn das Bundesverfassungsgericht tatsächlich dieses Gesetz kassiert, wird eine vernünftige Lösung, wie wir sie anstreben, auf Jahre hinaus blockiert sein.
Jetzt aber zum eigentlichen Thema. Im Schulunterricht heißt es immer „Thema verfehlt“, wenn man sich nicht am Thema orientiert.
Das Thema war ja eigentlich „Familien- und Sozialpolitik“. Von daher bin ich sehr dankbar, dass wir jetzt in der zweiten Runde Gelegenheit haben, dazu etwas zu sagen.
Herr Deuschle, da liegen wirklich Welten zwischen uns. Ich hatte aber bisher immer gedacht, mit den Grünen hätten wir eine Definition von Familie gemeinsam: Familie ist da, wo Kinder sind.
Übrigens können sie auch bei Adoptionen nicht wählen; da wählen auch die Erwachsenen aus. Interessanterweise haben Sie ja das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare nicht vorgesehen.
Wir sind im Gegensatz zu den Republikanern der Meinung, dass wir keine aktive Bevölkerungspolitik – ich weiß schon ungefähr, was dahinter steht – betreiben sollen, sondern dass die Rahmenbedingungen so beschaffen sein müssen,
dass der Wunsch, Kinder zu haben, egal, in welcher Lebensform, nicht durch steuerliche Regelungen bestraft wird und der Wunsch, Kinder zu haben, nicht zum Armutsrisiko wird. Ich glaube, da waren wir uns bisher einig.
Von dieser Definition her gibt es natürlich Privilegien im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht für diejenigen, die die Kinder erziehen.
Bisher war ich der Meinung – Frau Fischer, Ihre grüne Gesundheitsministerin, hat das ja angestoßen –, dass man durchaus heftig darüber nachdenkt, die beitragsfreie Mitversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung nur noch für diejenigen, die Kinder erziehen, beizubehalten. Sind Sie auch dieser Meinung?
Warum machen Sie jetzt genau den umgekehrten Schluss, bei diesen eingetragenen Lebenspartnerschaften auch dann, wenn kein Kind adoptiert ist, die beitragsfreie Familienmitversicherung einzuführen?
Übrigens waren wir uns doch auch, glaube ich, weitgehend darüber einig, mittel- bis langfristig im Steuerrecht eigentlich zu einem Familiensplitting kommen zu sollen, also auch da kinderbezogen Vergünstigungen zu gewähren. Warum übertragen Sie das dann jetzt auf Partnerschaften, die im Wesentlichen eben keine Kinder erziehen?
Da wird es irgendwie völlig unlogisch. Sie sollten mir vielleicht, weil Sie keine Redezeit mehr haben, nachher privat einmal erklären, wie dieser Widerspruch zu lösen ist.
(Abg. Birgitt Bender Bündnis 90/Die Grünen: Das hätte ich auch gerne vor einem Publikum! – Abg. Brechtken SPD: Schenken Sie ihr doch ein paar Minuten!)
Fazit: Nehmen Sie die rechtlichen Bedenken, die ja auch von Ihrem eigenen Minister kommen, ernst. Sehen Sie die Gefahr, wenn Sie wirklich jetzt mit dem Kopf durch die Wand wollen, dass Sie das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren. Sehen Sie, dass diese Trickserei