Herr Kollege Bebber, ich weiß, dass frühere Regierungen solche Dinge auch gemacht haben. Aber wenn es um solch ein zentrales gesellschaftspolitisch wichtiges Thema geht, dann sollten Sie wirklich versuchen, diese Bedenken ernst zu nehmen, und damit letztlich den Weg für eine sinnvolle Lösung frei machen. Wir und hoffentlich auch Sie haben die Signale aus der CDU gehört, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften durchaus Rechte und Pflichten zu
geben, die sie bisher nicht haben, Diskriminierungen abzubauen, Stigmatisierungen abzubauen, übrigens auch dieses Thema nicht im Wahlkampf zu nutzen nach dem Motto: Ich werde schon eine klammheimliche Zustimmung bekommen. Das wäre das Schlimmste, was wir tun könnten.
Abschließend: Ihr Gesetz ist wahrscheinlich nicht verfassungskonform. Es ist offenkundig, wie Sie sehen, nicht konsensfähig, es geht zu weit. Deswegen sage ich noch einmal: Versuchen Sie auf der Ebene des Entwurfs, den die FDP-Bundestagsfraktion eingebracht hat, einen Konsens herbeizuführen.
(Abg. Birgitt Bender Bündnis 90/Die Grünen: Die FDP ist halt nicht immer wichtig! Damit müssen Sie auch einmal leben!)
Dann ist, glaube ich, allen am besten gedient. Dann wird weder die Ehe abgewertet, noch wird denjenigen, die in neuen Verantwortungsgemeinschaften leben und das auch nach außen dokumentieren wollen, diese Möglichkeit genommen.
Frau Kollegin Bender, wenn Sie sich zutrauen, in 47 Sekunden die Antwort zu geben, könnte ich Ihnen noch einmal das Wort erteilen.
(Abg. Brechtken SPD: Sehr fair! – Abg. Pfister FDP/DVP: Die Uhr läuft! – Zuruf des Abg. Dr. Sa- lomon Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Kollege Noll, Sie haben nach den sozialpolitischen Wirkungen gefragt. Halten wir fest: Wenn man sich entscheidet, die Familienmitversicherung für Ehepartner ohne Kinder abzuschaffen, dann wird man das natürlich bei der eingetragenen Partnerschaft genauso regeln.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Warum führen Sie es denn schon ein? – Gegenruf des Abg. Brechtken SPD: Weil es im Augenblick Rechtslage ist!)
Im Übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass nur in den Genuss dieser Mitversicherung kommt, wer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen selber verdient. Da Sie in der Regel bei schwulen und lesbischen Paaren beiderseits Erwerbstätigkeit haben, wird das in der Praxis kaum zum Tragen kommen,
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Dann brauchen Sie es gar nicht einzuführen! – Abg. Bebber SPD: Darf ich jetzt noch eine Frage an Sie stellen oder nicht?)
es sei denn, einer ist zum Beispiel krank. Da könnte es gute Gründe geben, jedenfalls, wenn man es bei der Ehe so lässt.
denn Sie wissen offenbar nicht, dass für eingetragene Partnerschaften kein Ehegattensplitting eingeführt wird.
Es gibt vielmehr lediglich die Möglichkeit, den tatsächlich geleisteten Unterhalt bis zu einer bestimmten Grenze abzusetzen. Das entspricht in etwa der Regelung, die es für geschiedene Eheleute gibt. Dann zu sagen, das sei ehewidrig, dazu braucht man schon Fantasie.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei Ab- geordneten der SPD – Abg. Dr. Salomon Bünd- nis 90/Die Grünen: Das ist völliger Quatsch! – Abg. Brechtken SPD: Sehr gut!)
(Abg. Birgitt Bender Bündnis 90/Die Grünen: Ganz zum Schluss traut er sich raus! – Abg. Birze- le SPD: Aber er wird jetzt die Schlagzeile zurecht- rücken! – Abg. Bebber SPD: Weil kein Wider- spruch mehr möglich ist!)
Wir alle. Wir alle haben, und zwar schon seit dem Jahr 1999, einen Entwurf, der eine wunderbare Grundlage wäre – der übrigens, wie so oft, der erste Entwurf in der Debatte war –,
(Abg. Bebber SPD: Doch! Notargebühren bei der Eintragung! – Abg. Birgitt Bender Bündnis 90/Die Grünen: Das freut die Notare! – Zuruf des Abg. Birzele SPD)
Nun gibt es einen Entwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, von Ihnen unterstützt. Zu diesem Entwurf hat der Bundesrat auf Antrag von Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Warum? Weil der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich bedenklich ist, und zwar in zweierlei Hinsicht. Ich konzentriere mich auf das erste Argument, das die Begründung für die Anrufung des Vermittlungsausschusses war. Vorhin ist auch ein bisschen darüber gestritten worden, was nun im Bundesrat passiert ist. Ich kann Ihnen genau sagen, was passiert ist. Der Bundesrat hat mit Mehrheit beschlossen, zu verlangen, dass dieses Gesetz zu einem einzigen Gesetz zusammengefasst wird, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Das ist alles, was wir wollen.
Er hat in seiner Begründung allerdings deutlich gemacht, dass das, was jetzt geplant ist, eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Artikels 84 Abs. 1 des Grundgesetzes wäre,
wonach die Regelung der Behördeneinrichtung und des Verwaltungsverfahrens der Länder der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Liebe Frau Bender und auch die Landtagsmitglieder von der Fraktion der SPD, Sie wissen alle ganz genau, was für eine Zumutung und was für ein unmögliches Vorgehen das ist, was der Bund im Moment macht. Es ist doch völlig klar, dass das eine oder andere Mal entschieden wurde, ein Gesetz auseinander zu schneiden. Dass man das darf, habe ich noch nie bestritten.