Vordergründig geht es um eine Zuständigkeitsregelung. Ich hatte das gesagt. Aber das ist eben nur vordergründig so. Wir sollten vielleicht einen kleinen Blick zurück werfen. Denn Ausgangspunkt der bisher geltenden Zuständigkeitsregelung zum Lebenspartnerschaftsgesetz waren ja die Vor
behalte, die es in diesem Hause insbesondere auf Ihrer Seite gegen dieses Gesetz generell gegeben hat. Man wollte sich mit dieser Zuständigkeitsregelung bewusst von der Intention des Bundesgesetzgebers absetzen.
Gestatten Sie mir vielleicht einen kleinen Blick zurück: Heute Morgen sind wir ja bis in die Steinzeit zurückgegangen. Ich will vielleicht nur bis ins Mittelalter zurückgehen. Ich darf einmal kurz zitieren, was der von mir hoch geschätzte frühere Innenminister Dr. Schäuble damals zum Lebenspartnerschaftsgesetz gesagt hat:
Dieses Gesetz... wird eine tief greifende Veränderung unserer Gesellschaft nach sich ziehen, vor allem durch die damit verbundene Entwertung von Ehe und Familie.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man nun nach einigen Jahren der Erfahrung mit diesem Gesetz weiß Gott nicht konstatieren. Ich glaube, einige von Ihnen sind ja dann über das Mittelalter hinausgekommen,
Frau Netzhammer zwar nicht, und der von mir ebenfalls hoch geschätzte Kollege Zimmermann ebenfalls nicht. Aber immerhin hat Herr Minister Renner wesentliche Signale gegeben und unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass die Landesregierung ein Signal für Toleranz setzt – eine solche Äußerung machte er damals im Zusammenhang mit den Auftritten zum Christopher Street Day. Auf dieses wirkliche Signal warten wir bis heute.
Ich glaube, es wäre jetzt – vier Jahre, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist – an der Zeit für Sie, in die Neuzeit zu kommen. Die FDP wollte da schon immer hin. Sie hat sich dann aber auch nicht ganz getraut, Herr Dr. Noll. Es wäre nunmehr angebracht, in die Neuzeit zu kommen, auch wenn der von mir ebenfalls hoch geschätzte Kollege Hillebrand damals in seiner Stellungnahme im Rahmen der Aussprache über dieses Gesetz noch gemeint hat, ihm gehe das Messer im Sack auf bei den materiell-rechtlichen Regelungen dieses Gesetzes.
Ich glaube, diese mittelalterlichen Äußerungen sollten wir überwinden. Es wäre jetzt an der Zeit, die Zeichen der Zeit zu erkennen. Übertragen Sie die Zuständigkeit auf die Kommunen. Dort ist sie bestens aufgehoben.
und hier nicht weiter den alten Vorurteilen nachhängen, die Sie damals gegen das Gesetz gehabt haben.
Das Gesetz in seiner Durchführung – in der Praxis, wie wir es erlebt haben – hat seine Berechtigung und ist eigentlich
ohne große Einbußen über die Bühne gegangen. Es wird von den Landratsämtern auch angewandt, ohne dass es Probleme gäbe. Weil dies so ist, glaube ich, sollten wir hier ein Stück weit zur Normalität zurückkehren und die Gemeinden das in Zukunft auch machen lassen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der SPD: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Junginger SPD: Normalität!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir von der CDUFraktion lehnen den Gesetzentwurf ab.
warum hier und heute an dem Ausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg zum Lebenspartnerschaftsgesetz etwas geändert werden soll. Herr Stickelberger hat selber gesagt:
Zweiter Gesichtspunkt: In der Stellungnahme des Gemeindetags zu Ihrem Gesetzentwurf steht, dass wir im Jahr etwa 350 Fälle haben. Weshalb ich bei 350 Fällen die Zuständigkeit von den Landratsämtern und den Stadtkreisen auf 1 100 Standesämter und Standesbeamte übertragen soll, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Noch ist das Personenstandsrecht kein einfaches Recht, von dem man sagen könnte, es könne auch in der kleinsten Gemeinde angewandt werden.
(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Carla Bregenzer SPD: Erklären Sie mal, warum das nicht möglich sein soll!)
Dritte und letzte Bemerkung: Für uns von der CDU ist Ehe und Familie etwas anderes als die Lebenspartnerschaften.
Deswegen muss beim Vollzug von Ehe und Familie einerseits und Lebenspartnerschaft andererseits ein gebührender Abstand sein.
(Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Abg. Kretsch- mann GRÜNE: Der Vollzug der Ehe findet im Bett statt! – Heiterkeit!)
Das ist für uns der Grund dafür, dass Ehe und Familie bei uns vor dem Standesbeamten und Lebenspartnerschaften vor den Landratsämtern und den Stadtkreisen geschlossen werden. Dabei soll es nach unserer Meinung auch bleiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gegenüber der ersten Lesung haben sich keine Veränderungen ergeben. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf aus Kosten- und Effizienzgründen und keinerlei anderen Gründen ab.
(Oh-Rufe von der SPD – Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Capezzuto SPD: Unliberal! – Abg. Fischer SPD: Das ist ja die beste Begründung! – Zuruf der Abg. Ursula Hauß- mann SPD)
(Unruhe – Abg. Blenke CDU zu Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Warum lehnt ihr den Gesetzent- wurf ab? – Glocke der Präsidentin)