(Zwei CDU-Abgeordnete erheben versehentlich die Hand. – Abg. Fischer SPD: Mehrheit! – Abg. Mari- anne Wonnay SPD: Das war das Weihnachtsge- schenk! – Heiterkeit und vereinzelt Beifall)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes – Drucksache 13/4765
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das war eben ein Anflug von vorweihnachtlicher Milde.
Ich will das auch gleich fortführen. Kollege Stickelberger hat nämlich gestern bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ständigen Ausschuss angekündigt, er wolle heute eine Grundsatzrede über das Disziplinarwesen in Deutschland halten. Ich will deswegen die mir zustehende Redezeit nicht ausschöpfen und den nicht verbrauchten Teil dem Kollegen Stickelberger abtreten, damit er dafür ausreichend Zeit hat.
In der Sache: Bei diesem Gesetzgebungsvorhaben zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes schaffen wir es, mit der Änderung eines einzigen Wortes – streiche „vier“, setze „fünf“ – die Amtszeit der Beamtenbeisitzer in den Disziplinarkammern um ein Jahr zu verlängern.
Interessant an diesem Gesetzentwurf ist ein Blick in die Begründung. Diese wirft ein bestimmtes Licht auf den Föderalismus, der ja derzeit in der politischen Diskussion steht. Durch das Bundesdisziplinargesetz wird das Verfahren zur Wahl der Beamtenbeisitzer dem Landesgesetzgeber übertragen. Dieser ist dabei aber an § 25 der auf Bundesebene geltenden Verwaltungsgerichtsordnung gebunden. Da beißt sich also die Katze in den Schwanz. In Ausübung dieses landesrechtlichen Gestaltungsspielraums wird die CDUFraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion signalisiere ich ebenfalls die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Das ist unproblematisch. Ihre Befürchtung, Herr Kollege Blenke, ich wür
Die Novellierung des Landesdisziplinarrechts steht seit vielen Jahren an und wird von der Regierung offensichtlich nicht in der gebührenden Form betrieben. Bereits im Jahr 2001 hat der Rechnungshof gerügt, dass Disziplinarverfahren in Baden-Württemberg zu lange dauern. Im Jahr werden über 1 Million € für Beschäftigte ausgegeben, die in einem Disziplinarverfahren stehen und nicht arbeiten. Ich glaube, das kann man dem Steuerzahler auf Dauer nicht zumuten.
Ihr Vorgänger, Herr Minister Rech, der Kollege Schäuble, hat in Ausführung eines Beschlusses des Finanzausschusses aus dem Jahr 2001 angekündigt, die Novellierung würde bis 30. Juni 2003 erfolgen. Bisher ist immer noch nichts passiert. Deshalb unser dringender Appell an die Regierung: Novellieren Sie das Landesdisziplinarrecht. In RheinlandPfalz ist das bereits im Jahr 2001 erfolgt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn es nicht erforderlich ist, eine Rede zu halten, dann ist es erforderlich, keine Rede zu halten.
Dies ist jetzt nicht von Montesquieu, sondern von Theurer. Ich bitte, das auch zu Protokoll zu nehmen.
(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Schef- fold CDU – Abg. Dr. Caroli SPD: Welch unge- wohnte Bescheidenheit!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf Montesquieu Bezug nehmend: Manchmal muss man auch Dinge tun, die nicht erforderlich sind.
Ja, natürlich. Trotzdem will ich jetzt keine lange Rede halten, sondern will auch für unsere Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung signalisie
ren. Wir haben das ja schon im Ausschuss getan. Insofern gibt es da auch gar nichts, was diskussionsfähig wäre. Erwähnenswert sind aber zwei Dinge.
Erstens – das hat der Kollege Stickelberger zu Recht angesprochen –: Hier gibt es seit langem das Anliegen oder die Aufforderung an die Landesregierung, die grundsätzliche Reform des Disziplinarrechts voranzubringen. Als ich die Gesetzesvorlage gesehen habe, habe ich gedacht: Aha, jetzt kommt sie. Sie ist es aber nicht, sondern es geht ja nur um einen ganz kleinen, einen minimalen Bereich. Insofern ist das noch einmal eine Aufforderung an die Landesregierung, spätestens an die neue, wer immer die dann stellen wird – das können wir ja heute noch offen lassen –, dieses Disziplinarrecht wirklich entsprechend zu reformieren.
Ein zweiter Punkt: Wir stimmen zu, obwohl es sich um eine der zahlreichen Bundesratsinitiativen handelt, die, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, vonseiten der Landesregierung eingeleitet worden sind, ähnlich wie beim Richtergesetz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Achtung gegenüber dem Parlament gebietet, dass ich eine schriftlich formulierte Rede dabei habe.
(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Fleischer CDU: Auch das gebietet die Achtung! – Abg. Dr. Caroli SPD: Das ist ein alter Trick! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Vielleicht nur den letzten Ab- schnitt!)