… nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen und den Verkehr. Denn nur durch harmonisierte Emissionsstandards schaffen wir auch vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in Europa und lassen sich Immissionsgrenzwerte einhalten. Dabei muss die EU darauf achten, dass im Bereich der gewerblichen Anlagen die Anforderungen überall gleich umgesetzt werden.
Konkret angekündigt sind derzeit allerdings nur Vorschläge zur Verringerung der Emissionen neuer Personen- und Kleinlastkraftwagen – die so genannte Euro-5-Norm – und schwerer Lastkraftwagen. In allen anderen Bereichen wie beispielsweise Feuerungsanlagen und Tankstellen, aber auch was verkehrspolitische Maßnahmen wie Staffelung von Mautgebühren oder Mindestquoten für die Beschaffung neuer, umweltfreundlicher und energieeffizienter Fahrzeuge betrifft, wird lediglich angekündigt, dass „die Kommission prüft“. Dies, meine Damen und Herren, ist uns zu wenig und zu unverbindlich.
Die Überarbeitung der Normen ist aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig und sinnvoll. Dabei kommt der Partikelfraktion PM2,5, also feiner Feinstaub, eine besondere und verstärkte Aufmerksamkeit zu. Man geht heute zwar davon aus, dass die zusätzliche Festlegung von PM2,5gegenüber den PM10-Grenzwerten keine erkennbaren Vorteile – weder für den Gesundheits- noch für den Umweltschutz – bietet, doch gilt es, dies weiter zu untersuchen.
Weil sich der Aufwand für die Messungen bei einem PM2,5Grenzwert nahezu verdoppeln würde, sagen wir: kein PM2,5-Grenzwert, solange keine ausreichenden Erkenntnisse
über die gesundheitlichen Auswirkungen von feinem Feinstaub und über die praktische Erreichbarkeit des PM10Grenzwerts vorliegen. Sollte der Jahresmittelwert jedoch auf Basis von PM2,5 festgesetzt werden, sollten die PM10Grenzwerte gestrichen werden.
Lassen Sie mich noch einen Satz zur Erreichbarkeit der NO2-Grenzwerte bis zum Jahr 2010 sagen. Hier ist zu beobachten, dass wir zwar eine deutliche Abnahme der NOxEmissionen und damit auch eine Abnahme der NOx-Immissionen haben, es aber keine Abnahme bei den NO2-Immissionen gibt.
Die Ursachen hierfür liegen – ich will das jetzt allerdings nicht zu kompliziert machen – in der veränderten Emissionsstruktur, der Wechselwirkung mit Ozon und der Tatsache, dass es immer mehr Dieselfahrzeuge, wie zum Beispiel Busse, mit Oxikat und CRT-Filter gibt.
Daran wird deutlich, meine Damen und Herren, dass die Zeitachsen für die gesetzten Luftqualitätsziele und die Emissionsminderungen diskutiert und aufeinander abgestimmt werden müssen, da – wie schon eingangs erwähnt – Luftreinhalte- und Aktionspläne allein nicht geeignet sind, die aufgezeigte Entwicklung zu kompensieren.
(Abg. Zeller SPD: Noch nicht zu spät! – Abg. Bri- gitte Lösch GRÜNE: Noch nicht mal sechs! – Abg. Dr. Lasotta CDU: Früher Nachmittag!)
Es ist gar nicht so spät? Schön. Jedenfalls ist es keineswegs zu spät, um einige wichtige Botschaften zu dieser Initiative der EU an den Restbestand des Parlaments zu übersenden.
Meine Damen und Herren, eine weitere wesentliche Verbesserung der Luftqualität ist dringend erforderlich. Deswegen begrüßen wir die Initiative der EU, in Form einer thematischen Strategie und einer neuen Luftqualitätsrichtlinie tätig zu werden.
Die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ist keine einfache Aufgabe. Doch die Anstrengungen mitsamt ihren wirtschaftlichen und administrativen Belastungen müssen sein. Das gebieten die gesundheitlichen Auswirkungen der gegenwärtigen Feinstaubbelastung der Luft.
So ergaben große epidemiologische Studien eindeutige Zusammenhänge zwischen verschiedenen Gesundheitsfaktoren und der Höhe der Konzentration an Feinstaub, wobei die feinen und ganz feinen Partikel schädlicher sind als die grö
beren. Ich will einige Gesundheitsfaktoren nennen: erhöhte Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen. Auch beim Lungenkrebs zeichnet sich ein Zusammenhang ab. Das kann man nicht einfach in den Wind schreiben. Da muss man reagieren.
Der Bund hat den Ländern mit der siebten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung zwei Planungsinstrumente an die Hand gegeben: Das sind einmal die Luftreinhaltepläne und zum anderen die Aktionspläne. Wir stellen trotz aller Bemühungen fest: Es gibt eine verzögerte Einführung von Luftreinhalteplänen in unserem Land, und auch die Umsetzung der Aktionspläne lässt zumindest partiell zu wünschen übrig.
Mit der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung wird nun noch ein neuer Weg beschritten. Ich weise darauf hin: Wir haben eine Luftqualitätsrichtlinie, die noch gar nicht umgesetzt ist, und schon kommen eine neue Richtlinie und eine neue Strategie. Damit sind ehrgeizige Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vorgeschlagen.
Alle geltenden Bestimmungen und Rechtsinstrumente, die bisher sehr verteilt waren, werden zu einer einzigen Richtlinie zusammengefasst, und es werden neue Luftqualitätsnormen für feine Partikel – das ist das, was schon angesprochen wurde, nämlich die Partikelfraktion PM2,5 – eingeführt.
Wir sehen nun zwei problematische Punkte, bei denen nachgearbeitet werden muss. Darüber gibt es eine gewisse Übereinstimmung mit meinem Vorredner.
Zum einen trifft die thematische Strategie zur Luftreinhaltung Vorfestlegungen über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe. Aber, meine Damen und Herren, so geht es nicht. Man kann nicht einfach nur Höchstmengen festlegen, bei den Maßnahmen und den Aktivitäten jedoch so gut wie keine Aussagen machen. Da muss natürlich klar festgestellt werden, was jetzt in den einzelnen europäischen Ländern zu tun ist. Deswegen muss bei dem Prozess, der ja weitergeht – im Europäischen Parlament und im Rat wird weiterdiskutiert; das geht ja über Jahre hinweg, bis man endlich zu einem Beschluss kommt –, nachgearbeitet werden.
Das Zweite betrifft die neuen Grenzwerte. Nach dem Grenzwert für PM10 – Feinstaub – soll ja ein Grenzwert für PM2,5 kommen. Damit nicht doppelt gemessen wird und damit auch nichts Unnützes geschieht, muss eindeutig nachgewiesen werden, dass eine Messung von PM2,5 zusätzlich zu PM10 erkennbare Vorteile für den Gesundheitsschutz bietet.
Wenn das nicht der Fall ist, dann empfehlen wir, den einen Grenzwert wegzulassen und lediglich den Grenzwert für PM2,5 zu nehmen. Dann wird nur einmal gemessen, und dann ist dem Umwelt- und Gesundheitsschutz besser Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren, beides sollte bei der Nachbearbeitung eine Rolle spielen. Hierfür sollte sich die Landesregierung im Konzert mit einsetzen. Das ist unsere Empfehlung.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Ja zu dieser Strategie, ja zu dieser Richtlinie, aber Effizienz und Praktikabilität müssen gewährleistet sein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich begrüße grundsätzlich die EU-Initiative, zur Luftqualität eine koordinierte Richtlinie zu erlassen, die fünf Gesetze zu einem zusammenfasst, um eine gemeinsame Luftreinhaltestrategie zu entwickeln.
Das ist gut und wichtig; trotzdem habe ich einige Anmerkungen und möchte mich in meinem Beitrag beispielhaft auf die Frage der Partikel beschränken.
Es ist richtig, dass wir auf die Beobachtung von PM2,5 übergehen. Die Wissenschaft ist schon lange den Weg gegangen, dass sie sich kaum noch um PM10 kümmert, sondern Feinstaub ab 2,5 Mikrometer und Ultrafeinstaub ab 0,1 Mikrometer Durchmesser benennt.
Diese Richtlinie aber, die heute so leger auf den letzten Tagesordnungspunkt gelegt wurde, kann das Land und seine Bürger künftig noch eine Menge Geld kosten, wenn wir sie einfach so passieren lassen. Es gibt zwar noch kaum Messwerte zu PM2,5 in Baden-Württemberg, aber am Neckartor und an der Hohenheimer Straße wird der vorgesehene Grenzwert wohl bereits überschritten. Selbst wenn sich demnächst herausstellen sollte, dass die Messstelle am Neckartor gar nicht zu den EU-Grenzwerten passt – zumindest entspricht sie meiner Ansicht nach in etlichen Punkten nicht den Anforderungen, die die Anlage 2 zur 22. BImSchV nennt –, sollten wir nicht noch einmal den Fehler zulassen, der schon in Bezug auf PM10 gemacht wurde. Wir dürfen nicht zuerst einen Grenzwert festlegen und dann erst messen und forschen, womit und in welchem Ausmaß dieser überhaupt beeinflusst werden kann. Diese Methode kann eigentlich gar nicht aufgehen und spräche eher für Populismus als für wissenschaftliche Ernsthaftigkeit.
Dass der PM10-Grenzwert im Jahr 1995 einfach zu eng gegriffen wurde, zeigt das Beispiel, das ich vorhin unter Punkt 8 der Tagesordnung aufgeführt habe, dass nämlich dieser Grenzwert in einer Wohnung, in der über den Tag hinweg pro Stunde eine Zigarette geraucht wird, bereits überschritten wird. Es darf eigentlich nicht sein, dass wir wegen eines Grenzwerts eine Straße sperren, der in Räumen, in denen Leute wohnen, schon nicht eingehalten wird.
Natürlich müssen wir verschärfte Werte ankündigen, damit sich Produzenten und alle anderen Beteiligten darauf einstellen können und damit für die Zukunft Verbesserungen
erreicht werden. Aber bevor eine konkrete Festlegung erfolgen kann, müssen einfach weitere und bessere Erkenntnisse vorliegen.
Ich habe noch eine Frage zu dem in der Drucksache 13/4855 erwähnten vorgesehenen Reduktionsziel von 20 %.
Soll sich dies auf den für 2010 vorgesehenen Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter beziehen, oder ist vorgesehen, dass alle die, die schon heute gut sind, sich künftig noch gewaltiger anstrengen müssen, während andere, die bisher nachlässig mit dem Problem umgehen, ihr Ziel locker erreichen könnten, wenn sie nur einen Teil dessen tun, was schon heute verlangt wird?
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Gerade ich nehme die Problematik der Feinststäube besonders ernst. Als eine der Ersten habe ich hier im Haus schon bei der PM10-Debatte nachhaltig auf die weit größere Gefährlichkeit der Ultrafeinstäube hingewiesen. Aber Politik muss sich auch bemühen, glaubwürdig zu bleiben. Ein Grenzwert, von dem alle wissen, dass er ohnehin kaum zu erreichen ist, wird schlicht nicht ernst genommen und ist dann sogar kontraproduktiv.
Wir sollten – da liegt das Ministerium aus meiner Sicht völlig richtig – keine zwei Werte erfassen, es sei denn, die Wissenschaft weist nach, dass von den unterschiedlichen Stäuben jeweils andere Gefährdungen ausgehen. Dann muss man sich das noch einmal überlegen.
Wir sollten aber auch nicht nur auf die Größe der Partikel achten, sondern auch auf die Zusammensetzung der Stäube. Soweit ich weiß, sind nach gegenwärtigem Erkenntnisstand mineralische Stäube wesentlich gefährlicher als andere, zum Beispiel Kohlenstoffverbindungen.
Wir sollten auch berücksichtigen, dass aufgrund des vermehrten Einsatzes von Rußfiltern und Katalysatoren bisher noch nicht bekannte Auswirkungen auf uns zukommen können. Ich will darauf hinweisen: Erst kürzlich ging durch die Presse, dass in den Städten inzwischen weit höhere Ammoniakkonzentrationen als in der Vergangenheit vorliegen, weil eben die Abgaskatalysatoren auch Ammoniak absondern. In der Mitteilung wird auf Seite 6 davon gesprochen, dass man Emissionen von Ammoniak im Bereich der Landwirtschaft senken will. Hat man sich auch schon einmal überlegt, was in unseren Städten zu tun ist?