Protokoll der Sitzung vom 01.02.2006

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes –, Drucksache 13/4815.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/5080. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Da der Gesetzentwurf nur aus zwei Artikeln besteht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetzentwurf Drucksache 13/4815 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 1. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt und Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung – Drucksache 13/4816

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 13/5081

Berichterstatterin: Abg. Brigitte Lösch

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, die Aussprache sehr kurz zu halten bzw. auf einen Satz zu reduzieren.

(Abg. Rüeck CDU: Ja, sehr gut!)

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Döpper.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe meinen vorbereiteten Redetext auf dreieinhalb Sätze komprimiert.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das ist Spitze!)

Die in Baden-Württemberg tätigen Apothekerinnen und Apotheker gehören auf der Grundlage des Staatsvertrags der Bayerischen Apothekerversorgung an. Mit dem Änderungsstaatsvertrag sollen die in Bayern erfolgten Rechtsänderungen in Baden-Württemberg angepasst werden.

(Abg. Capezzuto SPD: Zweiter Satz!)

Der am 17. Juni 2005 vom Sozialminister unterzeichnete Änderungsstaatsvertrag bedarf der Zustimmung dieses Hauses. Die CDU-Fraktion stimmt zu.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Vier Sätze!)

Dreieinhalb.

Meine Damen und Herren, das Wort erteile ich Frau Abg. Haußmann.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion stimmt ebenso zu.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU, der FDP/DVP und der Grünen)

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Dr. Noll.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP/DVP-Fraktion stimmt zu – auch wenn es mich immer noch schmerzt, dass unsere baden-württembergischen Apotheker nicht beim berufsständischen Versorgungswerk in Tübingen sind, sondern aus historischen Gründen in Bayern. Aber wir stimmen selbstverständlich dennoch der Änderung des Staatsvertrags zu.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Ich erteile Frau Abg. Lösch das Wort.

(Abg. Fischer SPD: Die Ulla war halt sehr schnell! Die Nächste ist schon dran!)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist begrüßenswert. Mit ihm wird die historisch begründete Beschränkung der Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Apothekerversorgung auf in Apotheken oder wissenschaftlichen Anstalten tätige Apothekerinnen und Apotheker zugunsten der Gleichbehandlung aller Angehörigen dieses Berufsstandes aufgegeben, so, wie es bei nahezu allen anderen berufsständischen Versorgungseinrichtungen der Fall ist.

Mit dem Gesetz wird die Zugehörigkeit der Apothekerinnen und Apotheker, der Apothekerassistentinnen und -assistenten und der Pharmaziepraktikantinnen und -praktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung geregelt.

Die Fraktion GRÜNE stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Frau Staatssekretärin Lichy, wünschen Sie das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4816.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/5081. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Da der Gesetzentwurf nur aus zwei Paragrafen besteht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 1. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! –

(Abg. Teßmer SPD: Frau Lazarus verweigert die Stimme!)

Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.

Punkt 9 der Tagesordnung ist damit erledigt.