Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes –, Drucksache 13/4815.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/5080. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Da der Gesetzentwurf nur aus zwei Artikeln besteht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetzentwurf Drucksache 13/4815 einstimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt und Tagesordnungspunkt 8 erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung – Drucksache 13/4816
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, die Aussprache sehr kurz zu halten bzw. auf einen Satz zu reduzieren.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe meinen vorbereiteten Redetext auf dreieinhalb Sätze komprimiert.
Die in Baden-Württemberg tätigen Apothekerinnen und Apotheker gehören auf der Grundlage des Staatsvertrags der Bayerischen Apothekerversorgung an. Mit dem Änderungsstaatsvertrag sollen die in Bayern erfolgten Rechtsänderungen in Baden-Württemberg angepasst werden.
Der am 17. Juni 2005 vom Sozialminister unterzeichnete Änderungsstaatsvertrag bedarf der Zustimmung dieses Hauses. Die CDU-Fraktion stimmt zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP/DVP-Fraktion stimmt zu – auch wenn es mich immer noch schmerzt, dass unsere baden-württembergischen Apotheker nicht beim berufsständischen Versorgungswerk in Tübingen sind, sondern aus historischen Gründen in Bayern. Aber wir stimmen selbstverständlich dennoch der Änderung des Staatsvertrags zu.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist begrüßenswert. Mit ihm wird die historisch begründete Beschränkung der Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Apothekerversorgung auf in Apotheken oder wissenschaftlichen Anstalten tätige Apothekerinnen und Apotheker zugunsten der Gleichbehandlung aller Angehörigen dieses Berufsstandes aufgegeben, so, wie es bei nahezu allen anderen berufsständischen Versorgungseinrichtungen der Fall ist.
Mit dem Gesetz wird die Zugehörigkeit der Apothekerinnen und Apotheker, der Apothekerassistentinnen und -assistenten und der Pharmaziepraktikantinnen und -praktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung geregelt.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4816.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/5081. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Da der Gesetzentwurf nur aus zwei Paragrafen besteht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.