Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Erste Voruntersuchungen für den einbahnigen Tunnel wurden durch das Regierungspräsidium bereits im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung durchgeführt, also im Jahr 2002/03 mit der Fortschreibung im Jahr 2004. Konkrete Planungen sind bisher jedoch wegen der enormen Planungskosten, der sehr langfristigen Realisierungsaussichten und der nicht im „Vordringlichen Bedarf“ vorgenommenen Einstufung im Bundesverkehrswegeplan noch nicht aufgenommen worden. Allein für geologische Untersuchungen müssten in einem ersten Schritt rund 300 000 € ausgegeben werden, und rund 500 000 € wären für den so genannten Vorentwurf zur Genehmigung durch das Land und den Bund notwendig.
Herr Staatssekretär, könnte man denn nicht die 300 000 € bereitstellen, um jedenfalls schon einmal die geologischen Voruntersuchungen durchzuführen?
Lieber Kollege, das können wir nicht, weil unsere Planungsmittel für laufende Maßnahmen und demnächst zum Bau anstehende Maßnahmen gebunden sind, die alle im vordringlichen Bedarf sein müssen. Dass wir so verfahren, erwartet der Landtag von uns. Wir haben den Auftrag, Planung und Verwirklichung näher zueinander zu rücken. Das erwartet von uns der Rechnungshof, und ich glaube, zu Recht. Wir sollten nicht zu viel Geld in der Planung binden mit der Folge, dann zu wenig Geld – das kommt aus dem gleichen Topf – für konkrete Straßenbaumaßnahmen zu haben. Damit ist niemandem geholfen – auch nicht den Falkensteigern, wenn sie Untersuchungen auf dem Tisch haben, wir aber sagen müssen: „Das heften wir jetzt ab und warten weitere Jahre“ und genau wissen, dass wir mit der Baumaßnahme nicht beginnen können.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – S p r a c h t e s t f ü r S p ä t a u s s i e d l e r
a) Sind Inhalte von Presseberichten („Stuttgarter Zeitung“ vom 26. Januar 2006) zutreffend, wonach der Landesinnenminister den Zuzug jener Einreisewilligen, die den Sprachtest nicht bestanden haben, erleichtern und die jetzt obligatorischen Sprachtests abschaffen will?
b) Ist dem Landesinnenminister bekannt, dass sich der Petitionsausschuss des Landtags in Nowosibirsk davon überzeugt hat, dass Sprachtests zwingend sein müssen (siehe gleiche Auffassung dazu die Innenminister von Bayern und von Niedersachsen), da sonst die Integrationsprobleme kaum noch zu bewältigen seien?
Herr Staatssekretär Köberle, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage namens der Landesregierung.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte Ihre Frage, lieber Kollege Haas, im Namen der Landesregierung wie folgt – gleichzeitig Buchstabe a und b –:
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde auch das Bundesvertriebenengesetz geändert. Seit Inkrafttreten der Neuregelung werden Familienangehörige von Spätaussiedlern, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als Spätaussiedler nicht in eigener Person erfüllen, unter anderem nur dann noch in den Aufnahmebescheid einbezogen, wenn sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Diese Sprachkenntnisse müssen durch einen Sprachtest nachgewiesen werden. Es ist überhaupt nicht beabsichtigt, dieses Verfahren zu ändern.
Um wie bisher dem Spätaussiedler und seinen Familienmitgliedern weiterhin die gemeinsame Einreise zu ermöglichen, hat der damalige Bundesinnenminister zur Innenministerkonferenz im November 2004 und zur Innenministerkonferenz im Juni 2005 den Vorschlag unterbreitet, ausländerrechtlich die gemeinsame Einreise zuzulassen. Eine Verständigung auf diesen Vorschlag ist in der Innenministerkonferenz bisher nicht erfolgt.
Eine länderoffene Arbeitsgruppe ist nun beauftragt, bis zur Frühjahrskonferenz 2006 über die Entwicklung der Aufnahmeanträge und die Aufnahmezahlen zu berichten.
Die Frage, ob dem Innenminister oder dem Innenministerium die Reise des Petitionsausschusses nach Nowosibirsk bekannt ist, kann ich bejahen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Abg. Gus- tav-Adolf Haas SPD: Darf ich noch eine Frage stel- len?)
Herr Staatssekretär, wie weit soll die in der Presse angesprochene und dargestellte so genannte Erleichterung, die der Herr Innenminister vorausgesagt hat und die da kommen sollte, gehen? Geht sie auf null? Oder werden Sprachtests definitiv bleiben?
Der Sprachtest bleibt definitiv. Aber im Sinne der Familienzusammenführung herrscht momentan eine offene Lage in der Innenministerkonferenz. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Genau deshalb hat man eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ich glaube, es wäre falsch, sich jetzt festzulegen. Diese Arbeitsgruppe wird arbeiten und Zahlen und Material aufarbeiten, sodass dann ein Vorschlag gemacht und in der Frühjahrskonferenz in diesem Jahr fundiert beraten werden kann.
a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes – Drucksache 13/4869
b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes – Drucksache 13/4770
c) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes – Drucksache 13/4771
d) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes – Drucksache 13/4803
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Den Regierungsfraktionen wurde in den letzten Wochen mehrfach unterstellt, wir würden mit der vorliegenden Änderung des Kindergartengesetzes dem Grunde nach nur dem Ansinnen einer einzelnen, jedoch nicht unbedeutenden Großstadt im Land folgen.
Die Regierungsfraktionen haben im November einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes eingebracht, der die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und des Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetzes sowie das Kopftuchverbot, zu dem nachher Kollege Schebesta sprechen wird, beinhaltet. Dies waren zunächst unsere Ziele.
Richtig ist, dass ich selbst in der Plenarsitzung im Juni letzten Jahres darauf hingewiesen habe, dass wir, wenn das Problem der Finanzierung von Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet bis zu der aus vorerwähnten Gründen anstehenden Gesetzesänderung nicht flächendeckend gelöst ist, diesen Punkt aufgreifen und gesetzlich regeln werden.
Wir haben damals auch den Beschluss gefasst, die Verbände um Mitteilung zu bitten, in wie vielen Fällen und wo für Kinderbetreuungseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet keine Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung der Wohnortkommunen, aus denen Kinder diese Einrichtungen besuchen, getroffen werden konnten. Hierzu konnten bis heute keine konkreten Angaben gemacht werden. Der Gemeindetag führt hierzu aus – das verstehen wir –, dass jeder Fall aufgrund der komplexen Materie anders liege. Deshalb wurde, wie schon erwähnt, immer wieder der Ruf nach einer Gesetzesänderung laut.
Dies haben wir jetzt getan, nachdem trotz aller Bemühungen – und ich sage auch: Mahnungen – unsererseits sowie – das will ich positiv herausstellen – vonseiten der kommunalen Landesverbände ein Teil der Kommunen nicht gewillt war, sich kompromissbereit zu zeigen. Im Gegenteil: Wir wurden sogar regelrecht aufgefordert, wir sollten, wenn dies der politische Wille der Regierungsfraktionen ist, gefälligst das Gesetz entsprechend ändern.
Sie haben heute Morgen die Ausführungen des Kollegen Döpper, was den Petitionsausschuss anbelangt, gehört und dabei erfahren, wie oft es zu Fällen gekommen ist, die bis hin zu Petitionen geführt haben.
Es trifft zwar zu, dass das Schlechterstellungsverbot bis auf ganz wenige Einzelfälle eingehalten wird. Die Förderung freier Träger erfolgt jedoch nicht immer als Folge der Aufnahme in die Bedarfsplanung oder der Erteilung einer Ausnahme hiervon und ist damit rechtlich nicht abgesichert. Sie erfolgt vielfach aufgrund einer freiwilligen kommunalen Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dies führt zu einer Planungsunsicherheit der betroffenen freien Träger, und da können zwei Jahre eine lange Zeit sein.
Meine Damen und Herren, es ist erklärter politischer Wille aller Landtagsfraktionen, für die Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet eine ausreichende Förderung gesetzlich zu gewährleisten. Die vorgesehene gesetzliche Regelung umfasst rund 5 % der über 7 000 Einrichtungen; insoweit liegt auch kein unzulässiges Einzelfallgesetz vor.
Wir sind uns dabei auch darüber im Klaren, dass künftig ein Wettbewerb unter den Kommunen entstehen wird, weshalb wir natürlich auch mit Spannung erwarten, was der Vizepräsident des baden-württembergischen Gemeindetags, Herr Kurz, beim zweiten baden-württembergischen Landestreffen der lokalen Bündnisse für Familien unter dem Stichwort „Familienfreundliche Kommunen – ein Mehrwert für Baden-Württemberg“ in der nächsten Woche ausführen wird.