Das Zweite wäre das, was jetzt im Ausnahmefall gesetzlich möglich ist, nämlich zumindest die 31,5 % sicherzustellen. Und die dritte Möglichkeit wäre, einen platzbezogenen Zuschuss zu wählen.
wissend, dass Sie damit unter den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts bleiben, und überlassen es jetzt wieder den Trägern, den Klageweg zu beschreiten. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist einfach unzureichend, was Sie da vorlegen.
Ich möchte Sie einmal damit konfrontieren – das haben Sie sicher auch bekommen, aber ich nehme an, Sie haben es auf die Seite gelegt –,
Die von den Regierungsfraktionen behauptete Verbesserung im geplanten Kindertagesbetreuungsgesetz durch die Verpflichtung der Gemeinden zur Zahlung eines Pauschalbetrags erweist sich bei näherer Betrachtung als eine weitere Schlechterstellung.
Wurde bis zur Einführung der Kommunalisierung durch die Regierungsfraktionen ein Festbetrag pro Gruppe von 24 030 € für die verlängerten Öffnungszeiten bezahlt, werden nun nach der geplanten Rechtsverordnung verbindlich nur noch 18 480 € Zuschuss für eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit bezahlt.
(Abg. Alfred Haas CDU: Wir haben mit 20 Kin- dern pro Gruppe gerechnet! Es kommt auf die Kin- derzahl an!)
Wenn Sie nun ausgerechnet den Eltern, die in der Regel in solchen Einrichtungen ohnehin schon ein Übermaß an freiwilligem Engagement erbringen, auch noch erhöhte Elternbeiträge zumuten wollen, dann geht das, muss ich Ihnen sagen, an der Gleichbehandlung tatsächlich weit vorbei.
Deshalb lassen Sie uns überhaupt keine andere Möglichkeit, als Ihren Entwurf, der unzureichend ist, abzulehnen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Wieser CDU: Es hätte mich sehr gewundert, wenn es anders ausgegan- gen wäre! Sie sind doch die Ablehnungspartei!)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine typisch deutsche Diskussion, zunächst einmal immer die Probleme zu thematisieren, anstatt zu sagen, wo wir richtig gehandelt haben.
Wir haben richtig gehandelt, indem wir das Konnexitätsprinzip ernst genommen haben. Derjenige, der Aufgaben zu erfüllen hat, muss auch die Finanzmittel dafür bekommen. Deswegen sind wir von der Gruppenzuweisung – ursprünglich einmal Spitzabrechnung, an Personalkosten gebunden; dann pauschal an Gruppen gebunden – abgerückt und haben gesagt: Wir stellen jetzt um und geben die Gelder pauschal – insgesamt 400 Millionen € – an die Kommunen und übertragen denen, die ja ganz konkret die Verantwortung für die Familien in ihrem Ort haben, die Aufgabe, mit diesem Geld am örtlichen Bedarf entlang die notwendigen Angebote zur Verfügung zu stellen.
Das war damals pauschaliert, nur bezogen auf die Drei- bis Sechsjährigen – das war ja Historie –, aber es war immer klar, dass das nichts mehr mit der Zahl der Kinder zu tun hat, sondern dass das eine Pauschalzuweisung ist, die bei zurückgehenden Kinderzahlen – wenn vielleicht nicht mehr so viele klassische Kindergartenplätze für Drei- bis Sechsjährige benötigt werden, sondern für unter Dreijährige zusätzliche Angebote gemacht werden müssen – flexibel und je nach örtlichem Bedarf auch umgeschichtet werden kann, zum Beispiel für altersgemischte Gruppen, für Gruppen in Ganztagsbetreuung oder für andere mögliche Formen.
Dieser Schritt war also richtig: Konnexität beachten und Bedürfnisse vor Ort flexibler befriedigen können, und zwar durch die, die näher dran sind als jeder hier im Land, nämlich durch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, denen die Eltern es auch direkt sagen können, wenn sie etwas tun, was nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Das hat in vielen Fällen wunderbar und geradezu vorbildlich funktioniert, überhaupt keine Frage.
Nun gab es einen kleinen Bereich, nämlich den Teil, wo eben eine Einrichtung und deren Träger in einer anderen Stadt oder in einer anderen Gemeinde ansässig ist als in der, in der das Kind wohnt, das diese Einrichtung besucht. Auch da gab es in vielen Fällen das, was wir immer als eine Intention des Gesetzes genannt haben, nämlich dass man freiwillig zu einer Vereinbarung kommt und sagt: Wenn wir für dieses Kind bei uns in der Stadt keinen Platz vorhalten müssen, ist es doch ganz selbstverständlich, dass wir dafür der anderen Kommune, die den Platz mitfinanziert, einen Ausgleich bezahlen.
Nun gab es einen ganz kleinen Rest von Leuten – die Bezeichnung „störrisch“ ist für sie vielleicht ein bisschen übertrieben –, die aus Prinzip gesagt haben: Das lässt sich aber juristisch aus dem Gesetz nicht definitiv so ableiten, und solange ich nicht dazu gezwungen werde, werde ich keinen Ausgleich bezahlen. Das war der Punkt, an dem wir in der Tat sehr lange zugewartet haben, irgendwann aber doch gesagt haben: Wenn man offensichtlich gegen den Geist des Gesetzes handelt, vor allem auch gegen Wunschund Wahlrecht der Eltern und gegen das Gebot der Pluralität des Angebots – das natürlich immer schwierig zu konkretisieren ist, aber dem Sinn nach auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben ist –, müssen wir jetzt eben doch gesetzlich nachsteuern.
Das haben wir uns wirklich nicht leicht gemacht, weil wir das Grundprinzip der pauschalen Zuweisung, der Bedarfsplanung vor Ort und damit der Bündelung von Verantwortung und Finanzierung in einer Hand nicht durchbrechen wollten. Deswegen haben wir jetzt einen Kompromiss gefunden,
der zugegebenermaßen beiden Seiten nicht furchtbar schmeckt. Das ist überhaupt keine Frage. Auch die Träger müssen wirklich einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir zumindest einen gesetzlichen Anspruch hineingeschrieben haben, der bisher eben nicht so konkret abzulesen war. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es sich, was die Beträge, die man sich gegenseitig überweist, anbetrifft, um eine Verordnung handelt, bei der ausdrücklich gesagt wird, dass auch andere Vereinbarungen möglich sein müssen – das heißt höhere Beträge –, damit dies den tatsächlichen Kosten eher entspricht. Auch da kann man nur appellieren, dies auch ernst zu nehmen. Aber wenigstens ein Minimum an Anspruch muss es geben. Daher glaube ich, es ist ein Fortschritt, auch wenn er, wie dies bei allen Kompromissen der Fall ist, nicht alle voll befriedigen kann.
Ich bitte noch einmal sehr darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass 99 % aller Fälle in der Regel völlig problemlos laufen
und wir durch diese Novellierung für das eine Prozent eine klare gesetzliche Pflicht eines wechselseitigen Ausgleichs definiert haben. Damit werden hoffentlich viele Probleme – sicherlich nicht alle, aber viele – bereinigt werden können.
Ich rufe alle auf, die vor Ort kommunale Verantwortung tragen, anzuerkennen, dass der über allem stehende Grundsatz, dass wir ein plurales Angebot wollen, selbstverständlich auch bedeutet: Subsidiarität hat zu gelten, wo ein freier Träger ein Angebot macht. Wenn er nachweisen kann, dass Bedarf da ist – es ist keine Frage: es muss verhältnismäßig sein –, muss der freie Träger natürlich Vorrang vor staatlicher, kommunaler Erledigung haben, weil nur damit das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern in Bezug auf unterschiedliche Betreuungsformen garantiert werden kann.
Insbesondere wichtig war uns das Problem – gerade an diesem Beispiel hat es sich ja entzündet –, dass die Stadt Stuttgart gesagt hat: „Wie kämen wir dazu, für Eltern aus der Umgebung, die ihr Kind in betriebsnahe Einrichtungen in Stuttgart bringen, die Kosten mitzutragen?“ Dabei wurde ein bisschen unterschlagen – auch das muss man der Ehrlichkeit halber sagen –, dass in den pauschalen Zuweisungen auf Basis des Jahres 2002 auch für Kinder, die schon damals von außerhalb nach Stuttgart kamen, bereits Geld in der Pauschale enthalten war.
Sie sehen daran: Das ist so diffizil, dass da eine Einzelfallgerechtigkeit nie erreicht werden kann. Vielmehr müssen wir darauf vertrauen, dass man mit diesen Regelungen verantwortungsvoll umgeht: Subsidiarität, sprich wenn ein freier Träger ein Angebot macht – sei es ein betriebsnaher, sei es ein Waldorf-, sei es ein Waldkindergarten –, hat Vorrang; und damit berücksichtigt man selbstverständlich auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, soweit es verhältnismäßig ist. „Verhältnismäßig“ heißt eben: Wenn ich als Mutter oder Vater in meinem Wohnort keine Ganztagsbetreuung, keine Ganztagsgruppe vorfinde, die für mein Kind einen Platz anbietet, wenn ich meiner beruflichen Tätigkeit nachgehen muss, dann ist es mein Anspruch, dass ich in der Gemeinde, in der ich arbeite, sofern es dort ein solches An
gebot gibt, einen Platz zur Verfügung gestellt bekomme, und dass man sich da gegenseitig einen Ausgleich bezahlt.
Wer jetzt von kommunaler Seite behauptet, das würde die ganze Systematik völlig aus den Angeln heben, der sieht die Realitäten nicht mehr. Wie viele Eltern haben denn ein originäres Interesse daran, ihre Kinder in einen Kindergarten außerhalb ihrer Wohnortgemeinde zu bringen? Das sind doch wirklich die Ausnahmen, die jedoch, wenn – ob aus Arbeitsgründen oder sonstigen Gründen – Bedarf besteht, selbstverständlich möglich sein müssen.
Also noch einmal: Wir haben eine Regelung gefunden, die wie immer, wenn man nachsteuert, kritisch hinterfragt werden kann.
Ich glaube aber, dass wir mit diesem Kompromiss eine vertretbare Lösung für beide Seiten, nämlich die Trägerseite und die kommunale Seite, gefunden haben, die nichts aus den Angeln heben wird, die aber insbesondere – und das ist uns eben wichtig – den Eltern nützt. Denn was nützen den Eltern die Diskussionen zwischen den kommunalen und den freien Trägern, wenn sie letztlich nicht die Angebote erhalten, die sie brauchen? Darum ging es uns; und hier konnten wir nicht mehr länger warten.
Damit darf ich, glaube ich, diesen Teil abschließen. Wir haben es uns ja wirklich nicht leicht gemacht.
Übrigens – auch darauf darf man schon auch noch einmal hinweisen – sind die Beträge in einer früheren Runde zwischen dem Paritätischen Wohlfahrtsverband als Vertreter der freien Träger und den kommunalen Landesverbänden schon einmal als Richtbeträge so vereinbart worden. Wenn man also jetzt wieder kommt und sagt: „Das ist aber völlig unzureichend“, sage ich: Klar, das war auch damals schon ein Kompromiss.
Ich glaube, wir haben die Basis dafür gelegt – ich habe ein positives Menschenbild, auch was die Gemeinderätinnen, Gemeinderäte und Bürgermeister anbetrifft –, dass, wenn man gutwillig ist, man endlich, Herr Kübler, da, wo es noch Probleme gibt, mit diesem gesetzlichen Druck jetzt noch ein bisschen mehr Rückenwind geben kann, damit konkret anstehende Probleme gelöst werden.