Die Dienstleistungen für die Prüflinge werden in der Summe verstärkt, sodass wir in der Summe einen effizienteren und schlankeren Verwaltungsvollzug haben – ein Ziel, das wir alle erreichen wollen.
(Abg. Capezzuto SPD: Die FDP macht alles mit! – Gegenruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das sind unsere Ziele, Herr Capezzuto! Nicht „Das machen wir mit“, sondern das sind unsere Ziele!)
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt und unterstützt die Zielsetzung der Änderung des Jagdgesetzes. Dabei will ich es belassen. Wir stimmen der Änderung zu.
Zum Thema Unterbringungsgesetz möchte ich etwas mehr ausführen. Wir halten es für wichtig, die Sicherheit der Be
Deswegen sollen jetzt Regelungen eingeführt werden, die bestimmen, inwiefern Vollzugslockerungen gewährt werden dürfen. Bisher war das nicht geregelt. Es soll eine enge Begrenzung der Vollzugslockerungen geben. Vor allem soll der Flucht- und Missbrauchsgefahr dadurch vorgebeugt werden, dass die Staatsanwaltschaft Zweitgutachten einholen kann.
Bisher hatten wir eine offene Regelung. Vollzugslockerungen wurden in der Regel therapeutisch begründet. Jetzt sollen bei einem entsprechenden Therapiefortschritt in Rahmen des Maßregelvollzugs sechs Monate Vollzugslockerung gewährt werden können, wobei eine Verlängerung um weitere sechs Monate erfolgen kann.
Wir halten es für essenziell, dass die Staatsanwaltschaften, die in dem Verfahren mit dafür verantwortlich sind, dass eine entsprechende Unterbringung im Maßregelvollzug stattfindet, weiterhin damit beschäftigt werden. Es gab, Herr Kollege Noll, zuerst die Überlegung der FDP/DVP, die Staatsanwaltschaften hier ganz herauszunehmen. Wir halten es aber für essenziell, dass nicht nur eine therapeutische Begutachtung, sondern auch eine Begutachtung durch die Justiz stattfindet. Wir sind bereit, Geldmittel für Zweitgutachten zur Verfügung zu stellen.
Bisher war es in der gelebten Praxis so, dass Anträge gestellt wurden und dass die Staatsanwaltschaften sich in der Regel überfordert gefühlt und gesagt haben: „Wir können das nicht seriös prüfen und entscheiden“, woraufhin sie die Anträge abgelehnt haben. Die Straftäter aus den psychiatrischen Kliniken haben dann Vollzugslockerungen eingeklagt.
Mit den Neuregelungen im Unterbringungsgesetz erhalten wir eine deutliche und klare gesetzliche Regelung und vor allem eine Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung. Im Zweifel bleibt der Betreffende im Vollzug, und die erhöhten Kosten sind gerechtfertigt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
In den Zentren für Psychiatrie sind die psychisch erkrankten oder an einer Suchtkrankheit leidenden Straftäter untergebracht, wenn das Gericht eine freiheitsentziehende Maßregel beschlossen hat. In den vergangenen Jahren haben wir unsere Kapazitäten im Maßregelvollzug aufgestockt: im Jahr 2001/2002 um weitere 64 Plätze auf 703 und in den Jahren 2003 bis 2005 um noch einmal 58 Plätze auf 761. Aber wir haben immer noch eine deutliche Überbelegung, sodass für 2007 und 2008 weitere 236 Planbetten und insgesamt in diesem genannten Zeitraum fast 500 Personalstellen im therapeutischen Bereich geplant sind. Das zeigt, dass vermehrt von den Gerichten auf den Maßregelvollzug zurückgegriffen wird und hier eine entsprechende Therapie stattfinden kann.
Dies ist im Übrigen auch deswegen sinnvoll, weil wir aus Untersuchungen wissen, dass ein Straftäter, der im Maßregelvollzug therapiert wurde, eine geringere Rückfallgefahr hat, wenn er therapiert ist und entlassen und wieder eingegliedert wird, als jemand, der im Gefängnis seine Strafe absitzt und danach entlassen wird. Deswegen treiben wir im Land auch diesen hohen Aufwand. Wir sind dazu auch verpflichtet.
Ich glaube, die Sicherheitskonzepte, die wir in der Vergangenheit für unsere Zentren für Psychiatrie, in denen der Maßregelvollzug stattfindet, entwickelt haben, sind gut. Die Flucht- und Ausbruchszahlen sind deutlich zurückgegangen; schwere Fälle sind in den letzten Jahren kaum vorhanden gewesen. Wir können damit belegen, dass wir in Baden-Württemberg ein hohes Sicherheitsniveau im Maßregelvollzug haben.
Das steigern wir jetzt durch die Regelung im Unterbringungsgesetz, und deswegen stimmt die CDU-Fraktion diesem Gesetz zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz macht Sinn, weil damit einer der zwei großen Wünsche – –
Wir finden es gut, dass einer der zwei großen Wünsche des Landesjagdverbands damit erfüllt wird, nämlich die Jägerprüfung möglichst in eigener Regie durchzuführen. Wir glauben genauso wie die Landesregierung, dass die das können. Die Qualität bleibt gewährleistet, weil die Prüfungen staatlich bleiben.
Wir wünschen uns eigentlich von der Landesregierung nur noch, dass sie beim weiteren Entrümpeln – wobei das Wort „entrümpeln“ nicht negativ gemeint ist – auch daran denkt, endlich einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Landesjagdsteuer in die Wege zu leiten. Herr Oettinger hat es den Jägern versprochen. Er hat ein entsprechendes Begehren mit über 50 000 Unterschriften bekommen. Vielleicht kriegen wir das auf diese Art und Weise demnächst auch noch auf die Reihe. Das wäre sicher nicht falsch. Es ist nicht dasselbe; das weiß ich natürlich auch.
(Minister Hauk: Was sagen Sie denn als Kreisrat bei sich daheim? – Gegenruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Genau!)
Herr Abg. Hauk, es ist völlig klar, dass am Anfang eine Einnahmereduzierung damit verbunden sein wird. Wenn aber die Garantie der Jäger bestehen bleibt, dass sie staatliche Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich übernehmen, ist das auf Dauer billiger, und deswegen wäre das nicht schlecht.
(Abg. Fleischer CDU: Genau um das Paket geht es! – Abg. Dr. Lasotta CDU: Das muss man definie- ren! – Zuruf von der SPD: Das war klar, deutlich und richtig! – Abg. Dr. Lasotta CDU: Gut die Poli- tik der CDU wiedergegeben!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Tut mir Leid, dass wir durch dieses sonderbare Artikelgesetz so durcheinander geraten. Ich spreche jetzt zur Änderung des Unterbringungsgesetzes.
Die Zielsetzung, meine Damen und Herren, die Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung, unterstützen wir selbstverständlich. Allerdings sind wir immer noch der Auffassung, dass die beste Rückfallprävention die Therapie ist.
Das, was mit diesem Unterbringungsgesetz an Änderungen vorgesehen ist, sind zunächst einmal ganz restriktive Maßnahmen. Die drei Blöcke sind aufgezählt worden. Den strengeren Urlaubsregelungen, also der Begrenzung des Urlaubs aus dem geschlossenen Vollzug auf eine Woche, stimmen wir zu. Diese technische Änderung halten wir für richtig.
Was die Verschärfung der Vollzugslockerungen angeht, die bislang zur Belastungserprobung dieser ganz schwierigen Klientel unbegrenzt gewährt wurden, so stimmen wir der Begrenzung auf sechs Monate ebenfalls zu. Sie ist im Grunde unproblematisch.
Der einzige Punkt, der vielleicht vertieftere Betrachtung verdient, weil das der Punkt ist, bei dem die Bevölkerung nervös wird, ist der mögliche Fall, dass schwere Sexualverbrecher, schwere Gewaltverbrecher aus einer Therapieeinrichtung flüchten oder, womöglich im Rahmen eben solcher Belastungserprobungen, herauskommen und dann gravierende Verbrechen begehen könnten.
Daher ist die Möglichkeit, ein Zweitgutachten durch die Staatsanwaltschaft zu verlangen, zunächst einmal gut und begrüßenswert. Aber wir müssen vorab einmal klären, dass die Mehrkosten von 300 000 € – das sollten wir im Verfahren letztlich dann auch abklären – nicht bei den Einrichtungen hängen bleiben, sondern als zusätzliche Ausgaben des Landes in Rechnung gestellt werden. Das muss gewährleistet sein.
Auf ein weiteres Problem ist hinzuweisen: Die qualifizierten Zweitgutachten benötigen natürlich Zeit. Da muss man zwischen zwei und drei Monaten rechnen. Wenn sich der Therapieerfolg gerade bei Vorbereitungsmaßnahmen zur Entlassung durch ein solches Zweitgutachten noch einmal um ein Vierteljahr verzögert, besteht die Gefahr, dass in Einzelfällen der Therapieerfolg auf diese Art und Weise gefährdet wird. Im Verfahren muss gesichert sein, dass das nicht geschieht.
(Abg. Dr. Lasotta CDU: Das glaube ich nicht! Bis- her mussten sie sich einklagen! Dann hat es noch länger gedauert!)
Ergänzend zu dieser Gesetzesänderung ist noch einmal auf die Belegungssituation hinzuweisen. Wir hatten ja das Thema Maßregelvollzug vor zwei oder drei Jahren hier auch schon einmal diskutiert. Damals habe ich berichtet, dass fünf Personen in einem Dreibettzimmer untergebracht wurden. Ich habe mich wieder erkundigt. Inzwischen sind sechs Personen in einem Dreibettzimmer. In diesem Bereich haben wir also keine Verbesserung. Wer es mit der Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung in Bezug auf solche gefährlichen Straftäter ernst meint, der muss nicht nur das Unterbringungsgesetz ändern, sondern vor allem parallel dazu auch deutlich machen, dass sich die Belegungssituation erheblich verändern und verbessern muss. Nur wenn beides zusammen gemacht wird, kommen wir zum richtigen Ziel.