Protokoll der Sitzung vom 02.02.2006

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Weil es nichts taugte!)

ohne Zwischenlösung aufgelöst. Das heißt, von diesem Zeitpunkt bis heute gibt es keine landesweite Erfassung der Da

ten mehr. Es ist nach wie vor offen, wie die seitdem nicht mehr gemeldeten und landesweit dokumentierten Daten rückwirkend erfasst werden und in das neue Register eingehen sollen.

Krebs ist nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts erkranken jährlich ca. 400 000 Menschen neu an Krebs. Im Jahr 2003 starben mehr als 210 000 Menschen an Krebs. Das heißt, der Kampf gegen diese Krankheit muss daher auch innerhalb der Gesundheitspolitik Priorität haben.

In der nun vorgelegten Form soll das Krebsregister sowohl epidemiologische als auch klinische Daten erfassen und die Krebstherapien ausweiten. Die Schaffung eines landesweiten klinischen Krebsregisters unter Beibehaltung der epidemiologischen Register ist erfreulich, schafft dies doch die Möglichkeit, Informationen über den Verlauf von Krebstherapien zu erhalten. Offen bleibt jedoch die Frage, wie der Datenrückfluss an die Behandlerinnen von Tumorpatientinnen erfolgen soll, damit der Arzt oder die Ärztin die Bewertung der Qualität seiner bzw. ihrer Behandlung erfährt und unter Umständen auch Verbesserungen bei der Therapie vornehmen kann. In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist eine Rückmeldung nur im Rahmen von Qualitätskonferenzen und einrichtungsbezogen vorgesehen.

Jetzt verweise ich auch noch einmal auf das Statement der ATO, das die Kollegin Haußmann vorhin schon vorgetragen hat, und ich verweise auch noch einmal darauf, Kollege Noll, dass diese Jahrestagung am 11. November 2005 stattgefunden hat

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Hinterher hat man aber noch – –)

und das Statement sowie die Forderungen vom 11. November 2005 stammen.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Und danach auch teil- weise aufgenommen worden sind! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Jetzt krieg dich wie- der ein!)

Bei dieser Podiumsdiskussion waren leider nur die Kollegin Haußmann von der SPD und ich vertreten. Ansonsten hätten wir ja auch schon im November darüber diskutieren können.

Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung einer Meldepflicht. Wir haben eine solche Meldepflicht immer gefordert. Nicht zuletzt hat das alte Krebsregister auch an einer mangelnden Meldebereitschaft gelitten.

Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Ich denke, dass in der nächsten Legislaturperiode Zeit ist, dieses Gesetz zu evaluieren und, wenn nötig, an der einen oder anderen Stelle nachzubessern.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das war jetzt ver- gleichsweise zahm!)

Meine Damen und Herren, in der Ersten Beratung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Sie stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu. – Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes und des Landesjagdgesetzes – Drucksache 13/5051

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: Nach der Begründung durch die Regierung erfolgt die Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Dr. Stolz.

(Staatssekretärin Johanna Lichy: Entschuldigung! Macht das die Ministerin?)

Entschuldigung! Das Wort erteile ich Frau Staatssekretärin Lichy.

Das mit dem Krebsregister ging so schnell.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes betrifft den Maßregelvollzug, in dem psychisch kranke, aber auch suchtkranke Straftäter gesichert und therapiert werden. Die Ergänzungen zum bestehenden Gesetz sehen eine strengere Urlaubsregelung, engere Vorgaben zu Vollzugslockerungen, zur Vorbereitung auf die Entlassung und ein noch sichereres Verfahren vor, wenn in bestimmten Fällen Urlaub und Vollzugslockerungen gewährt werden sollen.

Geleitet wurden wir bei der Einbringung dieses Gesetzes von der Sicherheit der Bevölkerung. Denn diese hat erste Priorität. Bei der Unterbringung im Maßregelvollzug hat die Sicherheit Vorrang. Deswegen wollen wir hier ein strengeres Gesetz schaffen. Wir müssen aber gleichzeitig berücksichtigen, dass die im Maßregelvollzug Untergebrachten schrittweise wieder in die Gesellschaft zurückgeführt werden. Mit den Ergänzungen zum Unterbringungsgesetz werden wir die Sicherheit der Bevölkerung noch weiter steigern. Aber gleichzeitig wollen wir eben diesen Prozess mit dem Ziel, dass die untergebrachten Straftäter auch therapiert werden und später wieder ein Leben außerhalb der Psychiatriemauern führen können, nicht gefährden.

Bislang war die Gewährung von Urlaub nicht gesetzlich geregelt. Künftig kann einem Patienten, der sich im geschlossenen Vollzug befindet, maximal eine Woche Urlaub pro Jahr gewährt werden. Einem Patienten, der sich im offenen Vollzug befindet, kann bis zu sechs Wochen Urlaub pro Jahr gewährt werden. Natürlich können nur solche Straftäter, deren bisherige Therapieerfolge es zulassen, Urlaub bekommen.

Im geschlossenen Vollzug sind die Voraussetzungen außerdem besonders streng. Die Gewährung von Urlaub ist hier die absolute Ausnahme. Gleichzeitig wird aber auch ermöglicht, dass geeignete und zuverlässige Patienten den Maß

regelvollzug aus besonderen Anlässen kurzfristig einmal verlassen können.

Auch die extramurale Vollzugslockerung wird verschärft. Denn die extramuralen Vollzugslockerungen sind ja gedacht, um eine Vorbereitung auf eine Entlassung zu ermöglichen. Bislang war die Dauer der extramuralen Belastungserprobung und Wiedereingewöhnung in das normale Leben gesetzlich überhaupt nicht geregelt, und künftig wird dieser Zeitrahmen begrenzt werden. Extramurale Belastungserprobungen können in der Regel für bis zu sechs Monate gewährt werden; in besonders begründeten Fällen ist außerdem eine Verlängerung um weitere sechs Monate möglich.

Die zeitliche Begrenzung ist ein weiteres Element für mehr Sicherheit der Bevölkerung. Diese Belastungserprobung ist allerdings auch ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf und die Wiedereingewöhnung in ein straffreies Leben nach dem Strafvollzug und der Psychiatrie.

Neu ist auch, dass künftig ein zusätzliches Zweitgutachten benötigt wird. Urlaub und Vollzugslockerungen, bei denen kein Bediensteter des Maßregelvollzugs den Patienten beaufsichtigt, bedürfen der Zustimmung der Staatsanwaltschaft, und bei Patienten, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen schwerer Gewaltdelikte untergebracht sind, kann der Staatsanwalt künftig bei erstmaliger Urlaubsgewährung aus dem geschlossenen Vollzug und bei extramuralen Belastungserprobungen die Vorlage eines weiteren unabhängigen Zweitgutachtens verlangen. So können schwierige Entscheidungen noch fundierter getroffen werden.

Mit diesen Änderungen des Unterbringungsgesetzes erhalten die Verfahrensbeteiligten bei der Gewährung von Urlaub und Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug also künftig klare gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig wird damit aber auch – und das ist das erste Bedürfnis – die Sicherheit der Bevölkerung vor Straftätern weiter erhöht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, zu ermöglichen, dass der Gesetzentwurf baldmöglichst und einvernehmlich umgesetzt werden kann.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Hauk.

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Sehr gut! – Abg. Sakel- lariou SPD: Dann mach es kurz!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in das Artikelgesetz auch eine Änderung des Landesjagdgesetzes eingebracht. Das ist eigentlich eine ganz unstrittige Sache. Im wesentlichen Kern geht es darum, dass wir im Rahmen der Entbürokratisierungsinitiative der Landesregierung eine Rechtsgrundlage für die Privatisierung der Jägerprüfung schaffen, die bisher ausschließlich in staatlichen Händen lag. Man muss zu Recht sagen: Der Staat hat zwar die Rahmenbedingungen zu setzen und Inhalte etc. vorzugeben, aber ausführen können dies Private, nämlich Dritte, die der Sache kundig sind, genauso.

(Minister Hauk)

Wir haben im Vorfeld bereits den Dialog mit den maßgeblichen Verbänden gesucht und ihn auch gefunden. Es gab von vielen Seiten Rückmeldungen. Der Gesetzentwurf wurde noch einmal kritisch geprüft. In der Summe kann man sagen, dass wir damit einerseits einen weiteren Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Entlastung der Staatstätigkeit leisten und andererseits eine Übertragung von Verantwortung auf Private und Verbände vornehmen werden.

(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Wunderbar!)

Herr Kollege Noll, ich freue mich über den großen Beifall seitens der FDP/DVP-Fraktion.

(Abg. Fleischer CDU: Frenetisch! – Abg. Teßmer SPD: „Einstimmiger“ Beifall! – Beifall der Abg. Heiderose Berroth und Dr. Noll FDP/DVP)

Daran merken Sie: Wir sind ein treuer Koalitionspartner

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Genau!)

und greifen die Dinge quasi in vorauseilendem Gehorsam auf

(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Capez- zuto SPD: Jesses!)

und setzen sie auch entsprechend um.

(Abg. Capezzuto SPD: Du liebe Zeit!)

Die Standards bleiben trotzdem hoch. Das gehört sich für Baden-Württemberg.

(Abg. Capezzuto SPD: Die FDP ist sich für nichts zu schade!)