Protokoll der Sitzung vom 21.02.2006

einen besteht der Wunsch der Ärzte und Kliniken, möglichst einfache Strukturen und Datenflüsse zu etablieren, und zum anderen soll dem berechtigten Interesse des Datenschutzes, nämlich dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten, weitestmöglich Rechnung getragen werden.

Selbstverständlich hat die Landesregierung kein Interesse an der Schaffung neuer Bürokratie. Genauso selbstverständlich ist aber auch, dass die Verwendung hochsensibler Patientendaten auch zu einem wichtigen gesundheitspolitischen Zweck einer gesetzlichen Regelung bedarf.

(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Konkret heißt das, dass Art, Umfang und Zweck der Nutzung der Daten sowie deren Schutz definiert werden müssen. Gesetzliche Regelungen über das Widerspruchs- und Auskunftsrecht der Patienten sowie der Datenver- und -entschlüsselung sind unabdingbar. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich auf diese zwingend notwendigen Regelungen. Er sieht außerdem die weitgehendst elektronische Abwicklung aller Prozesse vor. Dies erleichtert die Handhabung der Verfahren und entlastet die beteiligten Akteure.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen, ist ein wichtiger Schritt zu einem modernen und zukunftsfähigen Krebsregister für Baden-Württemberg getan. Dieses wird den an Krebs erkrankten Patienten in unserem Land einen konkreten Nutzen bringen.

Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Ab- geordneten der Grünen)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/5066.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/5152. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, kann ich die §§ 1 bis 17 in der Abstimmung zusammenfassen? –

(Abg. Fischer SPD und Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Ja!)

Wer den

§§ 1 bis 17

zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den §§ 1 bis 17 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 21. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg (Landeskrebsregistergesetz – LKrebsRG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 13/5060

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 13/5144

Berichterstatter: Abg. Junginger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

(Abg. Rückert CDU: Muss nicht ausgenutzt wer- den!)

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Scheuermann das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Landtags in dieser Legislaturperiode haben wir es noch einmal mit einem ausführlichen Gesetz zu tun.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: In der vorletzten!)

Aber dieses Gesetz regelt keine politischen Streitfragen, sondern es regelt schlicht und einfach Verwaltungsabläufe.

Wir brauchen dieses neue Gesetz aus drei Gründen: Zum einen hat der Bund mehrfach das Melderechtsrahmengesetz geändert, und es gilt, dass wir als Land unser Meldegesetz an dieses Rahmengesetz anpassen. Zum Zweiten schaffen wir verbesserte Voraussetzungen für die Ausweitung der elektronischen Datenverarbeitung bei den Meldeverfahren. Drittens meinen wir, bei Einzelvorschriften einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Entbürokratisierung zu leisten.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat sich mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Es gab keine Änderungsanträge im Innenausschuss.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Es konnte gar keine ge- ben! Es waren nicht alle Informationen da!)

Es liegen auch heute keine Änderungsanträge vor, sodass ich davon ausgehe, dass wir in diesem Landtag dem Gesetzentwurf einmütig zustimmen.

(Abg. Alfred Haas CDU: Das ist so!)

Der Gesetzentwurf ist von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände und unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten erarbeitet worden. Nicht jede Anregung und nicht jede Forderung des Datenschutzbeauftragten konnte erfüllt werden, aber es sind doch eine ganze Reihe von Wünschen des Datenschutzbeauftragten in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt worden.

Meine Damen und Herren, natürlich gibt es einzelne Streitfragen. Ich glaube, zum Verfahrensablauf lautet die wichtigste Streitfrage: Ist es richtig, wenn man bei Mietwohnungen auf die Mitwirkung des Wohnungsgebers, die bisher erforderlich war, in Zukunft verzichtet? Ich meine, man kann das tun. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Wenn sich natürlich jemand nicht anmeldet oder ummeldet, kann es sein, dass wir über ihn eine ganze Zeit lang keine ins Einzelne gehenden Angaben haben.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass dieses Gesetz die Voraussetzungen für ein Meldeportal schafft. Die Kernangaben über eine Person müssen bei diesem Meldeportal vorliegen. Das Meldeportal ist eingeführt worden, um die Auskunftsersuchen von Behörden bei den Meldebehörden zu erleichtern. Bisher mussten sie immer an die konkrete Gemeinde herantreten. Jetzt haben sie eine einzige Stelle, nämlich das Meldeportal für das ganze Land. Das bedingt auch, dass die Vorschrift über die Einführung des Meldeportals zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt und von den Gemeinden verlangt, dass sie für die Mindestausstattung an Hardware sorgen, um dieses Meldeportal überhaupt einführen zu können und praktikabel zu machen.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Und wer zahlt es? Kon- nexitätsprinzip!)

Jetzt kommt die Frage der Bezahlung. Auf die wäre ich noch gekommen, Herr Kollege Oelmayer.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Danke!)

Wir haben in der letzten Zeit oft über das Problem des Konnexitätsprinzips gesprochen. Hier ordnet das Land gegenüber den Gemeinden eine Weisungsaufgabe an. Jetzt kommt eine salomonische Ausführung über das Konnexitätsprinzip. Diese lautet etwa folgendermaßen: Es ist nicht zu bestreiten, dass ich den Gemeinden einen zusätzlichen Aufwand vorschreibe oder abverlange, damit sie dieses Gesetz durchführen können, nämlich für die Ausweitung und Installierung der entsprechenden Hard- und Software.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Aber!)

Aber zumindest die zusätzliche Hardware ist nicht nur für die Meldeverfahren benutzbar oder förderlich, sondern auch für andere Verwaltungsvorgänge der Gemeinden. Strich drunter! Jetzt saldieren wir, und dann heben sich die Kosten auf.

Herr Oelmayer, ich gestehe Ihnen zu, dass man darüber wirklich lange sein Haupt wiegen kann. Ich habe im Studi

um einen Professor gehabt, der gesagt hat: „Wenn alle einer Meinung sind, dann schüttle ich so lange mein Haupt, bis ich ein Haar in der Suppe finde.“ Das könnte man bei dieser Geschichte tatsächlich auch machen.

(Abg. Fischer SPD: Wir kritisieren nur die Länge, Herr Kollege Scheuermann!)