Der vierte Aspekt, den es aus der Bundespolitik zu berücksichtigen gilt, betrifft das Thema Atomkonsens. Das betrifft jetzt die Bundesregierung insgesamt. Der Atomkonsens hat mit Blick auf dieses Thema nicht nur den Ausstieg in einer bestimmten Etappe geregelt, sondern auch etwas zu den Restlaufzeiten gesagt. Dazu kann ich jetzt nur sagen: Will sich die Bundesregierung mit den Betreibern darüber unterhalten, dass die Restlaufzeiten in irgendeiner Weise verändert werden sollen – so nach dem Motto, die mit dem „geringsten Terrorschutz“ sollten am ehesten abgeschaltet werden –, dann möge die Bundesregierung das mit den Betreibern tun. Wir haben an der ganzen Veranstaltung nicht teilgenommen, und deswegen werden wir uns auch in Zukunft an dieser Diskussion nicht beteiligen. Das kann zwar eine Denkrichtung sein, aber das mögen die Akteure dieser Veranstaltung selbst durchführen.
Das nächste Thema ist in der Tat das der Zwischenlager vor Ort. Dazu ist schon das Nötige gesagt worden.
Jedenfalls ist es schlicht von der Zahl der Zwischenlager her offenkundig, dass sie zusätzliche Gefahrenpunkte vor Ort schaffen. Ob ich zwei oder zehn – je nach Kernkraftwerkstandorten; wir haben ja insgesamt 19 Blöcke an, grob gesagt, zehn Standorten – Zwischenlager habe, ist halt ein Unterschied.
Jetzt kommt das Nächste, und das ist schon ein wichtiger Punkt: Das ist Gorleben. Gorleben ist als ein Endlager gedacht. Das ist wohl richtig. Die heutigen zentralen Zwischenlager, die wir haben, sind auch oberirdisch, genauso wie die dezentralen Zwischenlager oberirdisch sind. Aber ich hätte natürlich, wenn Gorleben als Endlager zur Verfügung stünde, relativ leicht die Möglichkeit, es entweder durch Umwidmung zu einem unterirdischen Zwischenlager zu machen oder es in einem Notfall schlichtweg so zu nutzen. Da würde ich auch nicht lange schauen, ob das genehmigt ist oder nicht. Ich würde das Zeug unter Tage bringen.
Das gilt vor allem auch für ein Problem, das ich durchaus anerkenne, nämlich das atomare Potenzial in Sellafield und La Hague. Das ist ja nun wirklich nicht von der Hand zu weisen; das ist ein viel höheres Potenzial, als es an jedem Kernkraftwerksstandort gegeben ist. Wie die Sicherung dabei gegen Terrorangriffe ist, weiß ich nicht. Ich habe dabei Bauchschmerzen. Ich sehe nur, dass die Franzosen jetzt Flugabwehrraketen aufstellen. Offensichtlich muss es da also schon ein Problem geben. Würden wir unsere Brennelemente, die in diesen Anlagen sind, nach Gorleben überführen und unterirdisch in einem Salzstock, mehrere hundert Meter unter dem Meeresspiegel, lagern, würden wir natürlich auch einen Beitrag leisten.
Wir haben ein Moratorium. Das ist ja ein objektiver Tatbestand. Man versucht jetzt, mit Suchschleifen Zeit zu gewinnen.
Wenn ich feststelle, dass ich im Moment sozusagen die einzig potenziell sichere Unterbringung von Brennelementen – abgebrannten, teilabgebrannten, in Wiederaufarbeitung befindlichen und was auch immer – gerade nicht nutze, habe ich ein Sicherheitsproblem, das ich selbst zu verantworten habe. Das muss ich feststellen.
Jetzt ziehe ich einen Schlussstrich unter die ganze Geschichte und stelle einmal Folgendes fest: Das betrifft alles samt und sonders Bundeszuständigkeiten. Das gilt vor allem in Bezug auf das Tun und Lassen des Bundesumweltministeriums. Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist: Wir sind in Sachen Atomaufsicht klar im Instanzenzug zum Bund. Der Bund kann uns jeden Schritt vorschreiben, jeden einzelnen; das tut er ja manchmal auch.
Kann er, jeden Tag. Er hat die Fachkompetenz, wir haben die Wahrnehmungskompetenz. Das heißt, wir handeln in seinem Auftrag, wenn er das will.
Er könnte uns natürlich in all diesen Fragen all das vorschreiben, was Sie heute vorgeschlagen haben. Er tut es nicht. Jetzt sollen wir das tun, was der Bund – aus welchen Gründen auch immer – nicht tun kann, nicht tun will, nicht tun darf?
Wenn uns also jeder Fatz vorgeschrieben werden kann, dann in einer solchen Schlüsselfrage von einer Landesregierung zu erwarten, dass sie das tut, was die Bundesregierung aus bestimmten Erwägungen, die ich durchaus nachvollziehen kann, nicht zu tun gedenkt, bedeutet das für mich: Wir führen die Debatte schlicht im falschen Parlament. Diese Debatte gehört in den Deutschen Bundestag.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Teßmer SPD: Ein bisschen zuständig sind Sie auch noch! – Glocke der Präsidentin)
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Witzel? – Herr Abg. Dr. Witzel, bitte.
Jawohl. – Ich habe bisher – ich sage das nur noch schnell zu Ende – über den Bund gesprochen; ich spreche natürlich auch noch über das, was wir im Land tun.
Ich wollte nur noch einmal abschichten, weil ich die großen Fragen, um die es geht, nun wirklich als Bundesaufgaben ansehen würde, abgesehen davon, dass sie es nach dem Grundgesetz ganz einfach auch sind.
Herr Umweltminister, Sie haben in Ihrer Rede eben ein erstes Fazit gezogen. Ich habe jetzt nicht verstanden, wie Sie das meinen. Ich hatte in meiner Rede dargestellt, dass aktuell ein Sicherheitsdefizit besteht, dass hier in Baden-Württemberg nicht genügend Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorhanden ist. Teilen Sie diese Meinung nun, oder teilen Sie sie nicht?
In BadenWürttemberg gilt dasselbe, was bei allen anderen 19 Kraftwerksblöcken gilt – ich habe es gesagt –: Unsere Kernkraftwerke sind auf diesen Fall nicht ausgelegt. Ich bin mir nicht sicher, was passieren würde, weil wir allein schon die Konstellationen nicht wüssten. Es könnten ja zwei Terrorflugzeuge hintereinander abstürzen. Also, wenn ich jetzt die Aussage machen würde: „Das halten die aus“, dann kann ich mir genauso gut eine Situation vorstellen, in der sie es nicht mehr aushalten. Deswegen würde ich nie wagen, die These aufzustellen, wir seien gegen den Terror gesichert. Das habe ich von vornherein gesagt; das ist völlig klar.
(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Halten Sie aus diesem Grunde eine vorläufige Maßnahme für sinnvoll? Das ist unsere Frage!)
Darauf komme ich gleich noch einmal zu sprechen. Aber wenn diese Maßnahme zu treffen wäre, dann wäre sie bei einer Entscheidung dieser Größenordnung in erster Linie seitens des Bundes zu treffen. Wenn er das von uns verlangen würde, hätten wir das zu vollziehen. Er verlangt es aber von uns nicht, und dafür gibt es auch, glaube ich, gute Gründe.
Jetzt will ich einmal schildern, was wir im Land zu diesem ganzen Thema beitragen, und dabei werden Sie übrigens feststellen, dass wir in dieser Frage ein bisschen weiter sind, als es auf Bundesebene der Fall ist. Ich habe das schon am Beispiel des Gutachtens von 1989 geschildert, ich habe das geschildert mit dem Hinweis darauf, dass ich wahrscheinlich der Erste in Deutschland war, der das Problem richtig dimensioniert hat.
Was tun wir konkret? Ich verweise zunächst auf die Landtagsdrucksachen, in denen vor allem etwas zum Thema Objektsicherung geschildert wird, das heißt zu der Frage: Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es in unseren Kernkraftwerken gegenüber Angriffen nicht aus der Luft, sondern vom Boden her? Ich habe mir übrigens selber durch einen Besuch in Philippsburg, der ja auch in der gestrigen Debatte eine Rolle gespielt hatte – zufällig habe ich mir am selben Tag beide Themen zu Gemüte geführt –, einen Eindruck verschafft, wie das eigentlich ausschaut mit diesen – wie soll man sagen? – Sperren, Elektrozäunen, Objektsicherungseinrichtungen usw. usf. Ich kann Ihnen nur sagen: Die alte Grenze zwischen Westdeutschland und der DDR war eine harmlose Veranstaltung gegenüber dem, was es da gibt. Also, ich würde mal sagen: Da kommt keiner durch.
Wir haben ein anderes Problem, und dieses Problem hängt mit dem Zugang von Menschen zusammen. Dass da jetzt jemand einmal mit einem Lastwagen durchbricht oder was auch immer, ist – so meine ich – nicht möglich. Aber man kann sich natürlich einschleichen, und deswegen haben wir
sehr früh – und zwar früher als der Bund – darum gebeten – anordnen konnten wir es nicht; das muss der Bund machen –, dass die Kernkraftwerke in Baden-Württemberg nach der so genannten Sicherheitsstufe 3 bestimmte erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Das haben die Kernkraftwerke auch freiwillig getan.
Als der Bund das dann förmlich angeordnet hat, sind wir bereits eine Stufe weiter gegangen und haben gesagt: Bitte nehmt aus der Sicherheitsstufe 2 schon einmal freiwillig einige zusätzliche Elemente dazu, vor allem in Bezug auf Zugangskontrollen von Fremdarbeitern, von Lieferanten, von Besuchern usw. usf., was es da alles gibt.
Das heißt, wir waren eigentlich im Vergleich zu dem, was der Bund getan hat, immer einen Schritt voraus, und zwar auch insofern, als wir in Baden-Württemberg schon immer Polizeistreifen – regelmäßig, ohne jede Sicherheitslage – haben, was an sich nur ab der Sicherheitsstufe 3 überhaupt verlangt wird.
Wir haben also auf diesem Gebiet einiges getan, und wir haben darüber hinaus – auch im Vorgriff auf das, was der Bund empfiehlt – gesagt, es sollte sozusagen eine private Rasterfahndung geben, das heißt, dass die Kernkraftwerksbetreiber ihre Belegschaften einmal nach den Rasterfahndungskriterien, die der Staat – die Kriminalpolizei, das LKA – anwendet, überprüfen. Das alles ist bereits geschehen; das musste man uns nicht sagen.
(Abg. Wintruff SPD: Das Forschungszentrum Karlsruhe ist doch gerade das Gegenteil, was hier bewiesen wird!)
Im Forschungsbereich – das kann man wohl sagen – gibt es, was das Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen anbelangt, immer einen Unterschied, weil das bei Wissenschaftlern mit internationalen Kontakten usw. immer etwas schwieriger ist. Dabei muss man auch sagen, dass das Gefahrenpotenzial einer Forschungsanlage etwas geringer ist, als das beim Betrieb eines Kernkraftwerks der Fall ist.
Erstens: Wir unterstützen alles, was im Bereich der großen Passagierflugzeuge an Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wird.
Zweitens: Wir sind die Ersten in der Bundesrepublik gewesen, die das Thema „Kleinflugzeuge und kleine Flugplätze“ als zusätzliches Sicherheitsproblem gesehen haben. Das war übrigens auch eine Erkenntnis, die sich anlässlich meines Besuchs in Philippsburg wieder bestätigte. Ich habe gesagt: „Hier kommt keiner durch“, aber dann schaute ich in den Himmel hinauf und sagte mir: Menschenskind, ein Flugzeug, das vielleicht 400 Kilogramm Sprengstoff an Bord hat – das entspricht dem Gewicht von fünf Menschen, das kann man in einem Kleinflugzeug unterbringen –, könnte immer noch etwas anstellen. Wir müssen uns auch auf die kleinen Flugzeuge konzentrieren, und wir ha
ben Maßnahmen dazu eingeleitet, übrigens bis hin zu dem Punkt, dass man ab einer bestimmten Sicherheitsstufe auch zu Flugverboten kommen müsste.
Wir haben in unserem Antiterrorprogramm etwas zu Flugverbotszonen gesagt – schon zu einer Zeit, als die RSK uns das noch gar nicht empfohlen hatte. Wir haben in dem Antiterrorprogramm der Landesregierung eine Sicherheitsfunkfrequenz im Luftverkehr vorgeschlagen, die ich jetzt nicht im Einzelnen beschreiben will. Zu dem Thema, ob wir Maßnahmen der militärischen Luftabwehr ergreifen sollten, will ich mich nicht äußern; das ist eine Bundesangelegenheit.
Zum Schluss will ich auf zwei hochspezifische Maßnahmen zu sprechen kommen, bei denen ich sagen muss, dass wir auch darin in der Bundesrepublik führend sind.