Protokoll der Sitzung vom 14.11.2001

Herr Abg. Dr. Scheffold, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Birzele?

Ja, bitte schön.

Herr Kollege Scheffold, ist Ihnen bekannt, dass in der ersten Hälfte der Neunzigerjahre die Steuerschätzungen laufend nach unten korrigiert werden mussten, und wer trug damals die Verantwortung?

(Abg. Herrmann CDU: Dann wurde es aber besser! – Heiterkeit und demonstrativer Beifall bei der SPD – Abg. Herrmann CDU: Wegen der guten Po- litik der CDU! Ihr habt ja alles kaputtgemacht! – Glocke der Präsidentin)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Scheffold.

In der Vergangenheit hatten wir auf Bundesebene das Thema Wiedervereinigung zu bewältigen.

(Abg. Birzele SPD: Herr Kollege, das hat doch zu- nächst nichts mit einer Reduzierung der Steuerein- nahmen zu tun!)

Das hat sehr viel damit zu tun, Herr Kollege Birzele. Im Übrigen habe ich mich ja mit der aktuellen Situation beschäftigt, und da ist doch die Frage, warum die Steuereinnahmen nach unten gehen und nicht nach oben.

(Abg. Capezzuto SPD: Frei nach Beckenbauer: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!)

Das liegt vielleicht ganz einfach daran, dass Deutschland beim Wirtschaftswachstum mittlerweile auf dem letzten Platz in Europa angelangt ist, weil sogar ein Land wie Italien vor uns liegt.

(Abg. Drexler SPD: „Ein Land wie Italien“! Wo kommt denn der her?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte eigentlich zu einem ganz anderen Thema reden. Das öffentliche Interesse und die parlamentarischen Beratungen konzentrierten sich ja auf die Abschnitte II und III der Denkschrift. Der Abschnitt I, überschrieben mit „Landeshaushaltsrechnung, Haushaltsplan, Haushaltsvollzug, Landesschulden und Sondervermögen“, findet demgegenüber recht wenig Beachtung.

(Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Wenn man Ihnen zu- hören muss, sollte man eigentlich eine Dankschrift kriegen!)

Hatte der darin befindliche Teil „Landesschulden“ bei Veröffentlichung der Denkschrift noch Aktualität, weil er sich auf das Ende des jeweiligen vergangenen Jahres bezieht, so kann man das für den Teil „Landeshaushaltsrechnung“ nicht sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschließen heute, am 14. November 2001, vier Wochen bevor der Finanzminister den Doppelhaushalt für die Jahre 2002 und 2003 in den Landtag einbringt, über die Landeshaushaltsrechnung des Jahres 1999. Ich denke, wir können uns einig sein – ich schließe Sie jedenfalls einfach mit ein –, dass das nicht gut ist und auch nicht richtig sein kann. Wir müssen künftige Haushalte verabschieden, mit denen wir der Regierung nicht nur Ausgaben bewilligen, sondern mit denen wir zugleich Leistungen und Leistungserwartungen definieren, Stichwort „Neue Steuerungsinstrumente“.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Solche nicht nur finanz-, sondern auch sachorientierten Haushaltspläne machen für das Parlament aber nur dann einen Sinn, wenn es sich zeitnah über das Maß der Erfüllung der Erwartungen orientiert und dann, wenn Störungen eintreten, von der Regierung Konzepte zur Gegensteuerung einfordert.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Ich will das hier nicht vertiefen. Der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Beirat „Neue Steuerungsinstrumente“ hatte genau die Erörterung dieser Frage in sein vom Landtag beschlossenes Arbeitsprogramm aufgenommen. Der jetzt eingesetzte Unterausschuss des Finanzausschusses wird dem weiter nachgehen.

Lassen Sie uns diese Legislaturperiode nutzen, um für uns zunächst in dem erwähnten Unterausschuss und schließlich hier im Plenum eine Stärkung unserer Rechte im Haushalt zu bewirken.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Schmid. Herr Abgeordneter, Sie haben noch exakt 22 Sekunden Redezeit.

(Heiterkeit)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will die Zeit nutzen,

(Zuruf des Abg. Drautz FDP/DVP)

um eine notwendige Klarstellung zur Frage des Prüfungsrechts des Rechnungshofs anzufügen.

Der Rechnungshof hat laut Gesellschaftsvertrag nur ein eingeschränktes Prüfungsrecht – so wie bei privatrechtlichen Unternehmen, das heißt wie früher bei der EnBW oder bei anderen landesbeteiligten Unternehmen in privat

rechtlicher Form. Da es sich aber in der Tat um einen Schattenhaushalt handelt, um Vermögen des Landes wie im Landeshaushalt selbst, ist politisch zu fordern, dem Rechnungshof ein vollumfängliches Prüfungsrecht einzuräumen, weil es sich genauso um Geld des Landes handelt wie beim ordentlichen Haushalt. Die Frage des Aufsichtsrats spielt dabei keine Rolle, weil auch das Parlament den Vollzug des normalen Haushalts kontrolliert und der Rechnungshof dennoch darüber geht. Gleiches sollte für die Landesstiftung gelten. Es ist unser Geld, das Geld der Bürger. Deshalb sollte der Landesrechnungshof

(Abg. Moser SPD: Das Finanzministerium hat ge- nickt!)

vollumfänglich prüfen dürfen, und man sollte den Gesellschaftsvertrag entsprechend ändern.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Heike Dederer GRÜNE)

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Rückert.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Rechnungshofvizepräsident Gößler! Es ist richtig: Die Denkschrift 2001 des Landesrechnungshofs zeigt ein breites Spektrum an Möglichkeiten auf, wie mit den uns zur Verfügung gestellten Mitteln noch wirtschaftlicher und noch sparsamer umgegangen werden kann.

Als Staatssekretär im Finanzministerium möchte ich ausdrücklich festhalten: Wir, das Finanzministerium, und der Rechnungshof sind uns einig in dem Ziel eines verantwortungsbewussten und sparsamen Umgangs mit unseren finanziellen Ressourcen. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, den Steuerzahlern, schuldig. Wir wollen, dass das Geld möglichst punktgenau und wirkungsvoll zum Einsatz kommt, dass es nicht falsch eingesetzt und schon gar nicht verschleudert wird.

(Zuruf des Abg. Moser SPD)

Diese Gemeinsamkeit müssen wir voranstellen, gerade dann, wenn bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen – Regierung, Rechnungshof –, wie ich durchaus einräume, in Einzelfragen auch unterschiedliche Auffassungen vorhanden sind. Das akzeptieren wir auch. Die Wege mögen verschieden sein, das Ziel, unsere Mittel bestmöglich einzusetzen, ist dasselbe.

Nun zu den Schwerpunktaussagen. Dazu gehört für mich auch, dass ich mich mit den Landesschulden auseinander zu setzen habe. Baden-Württemberg hat – ich bin fest davon überzeugt, dass ich mit dieser Aussage richtig liege – in den letzten beiden Jahren 1999 und 2000 sehr gut und solide gewirtschaftet. Wir können in den letzten beiden Jahren auf die niedrigste Verschuldung und die höchsten rechnungsmäßigen Überschüsse seit Jahrzehnten zurückblicken. Dabei haben wir in guter haushalterischer Manier Vorsorge für die Belastungen durch die Steuersenkung 2001 getroffen. Ich komme noch darauf zurück.

Die Nettokreditaufnahme im Jahr 2000 mit insgesamt 1,4 Milliarden DM ist um die 592 Millionen DM stille Beteiligung bei der Landesbank – die ja rentierliche Schulden sind – zu bereinigen. Damit kommen wir auf eine Nettoneuverschuldung von 801 Millionen DM für das Jahr 2000. Gegenüber 1999 mit 999 Millionen DM sind das 200 Millionen DM weniger, und gegenüber 1998 ist es sogar eine Halbierung.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Diese 801 Millionen DM zusätzliche Neuverschuldung für das Jahr 2000 sind die niedrigste Neuverschuldung seit 1973!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Mit der Kreditaufnahme in Höhe von 1,4 Milliarden DM einschließlich der stillen Beteiligung hat das Land im Jahr 2000 die verfassungsmäßige Verschuldungsgrenze bei weitem eingehalten. Sie wissen, dass da mit den Investitionsausgaben verglichen wird. Die Investitionsausgaben des Landes lagen im Jahr 2000 bei 5,7 Milliarden DM.

Baden-Württemberg weist damit – das sei geklagt; ich hätte lieber weniger – Schulden von 5 506 DM pro Einwohner aus. Wir liegen damit deutlich hinter Bayern, wir sind mit dieser Größenordnung im Vergleich der alten Flächenländer aber an zweiter Stelle. Die Flächenländer liegen bei einem Durchschnitt von knapp 6 900 DM. Unser Land nimmt damit zusammen mit Bayern und Sachsen, wenn ich die neuen Bundesländer mit berücksichtige, eine Ausnahmestellung ein; denn unsere 5 500 DM sind mit 8 300 DM bzw. mit 10 900 DM pro Einwohner der anderen Flächenländer zu vergleichen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Nun ist jede Mark Schulden eine Mark zu viel.

(Zustimmung des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Da sind wir uns einig. Aber wir sollten doch eigentlich auch bereit sein, die Relationen anzuerkennen.

Ich bin mit dem Rechnungshof der Meinung, dass die Konsolidierung des Haushalts – also keine weiteren Neuverschuldungen – weiterhin oberste Priorität haben muss. Die nachhaltige Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes bleibt eine zentrale Aufgabe unserer Finanzpolitik. Dazu gibt es keine Alternative.

Jetzt komme ich zum laufenden Jahr: In der im zweiten Quartal dieses Jahres für die neue Legislaturperiode geschlossenen Koalitionsvereinbarung wurde deshalb festgelegt, dass die Haushalte so zu gestalten sind, dass die Staatsverschuldung mittelfristig nicht mehr ausgeweitet werden muss, sondern dass im Regelfall Haushalte ohne Neuverschuldung vorgelegt werden. Ich meine, durch unser bisheriges Tun haben wir bewiesen, dass wir das ernst nehmen und auf einem guten Wege sind.

Im ersten Nachtrag 2000/2001 haben wir die Absenkung der Nettokreditaufnahme um 350 Millionen DM vorgenommen. Im zweiten Nachtrag haben wir die globale Min