Ich bin allerdings überzeugt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Regionalentwicklung innerhalb der Europäischen Union eher im Kommen ist und sich nach all dem, was es an Ansätzen dafür gibt, eher verstärken wird. Verfolgen Sie beispielsweise nur die Agenda 21 oder die jüngste Entwicklung im Bereich der europäischen Agrarpolitik. Dies alles deutet unter dem Strich auf eine verstärkte Verantwortlichkeit in den Regionen hin.
Die dritte Bemerkung hierzu: Zum Selbstverständnis des Parlaments, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir uns fragen: Was machen wir aus uns selber? In einer kritischen Betrachtung stellt man fest und als Regierungsfraktion muss man das auch feststellen : Wir haben leider Gottes sehr schwache Sparringspartner in der Opposition.
Das ist eine bedauerliche Tatsache. Ich darf als Beispiel die jetzt zurückliegenden Finanzausschussberatungen nehmen. Die Zahl der Änderungsanträge war noch nie so gering. Die Zahl der innovativen Anträge war noch nie so gering. Es sind die alten Ladenhüter, wie der Verkauf von Landesanteilen usw., die von der Opposition zum Ausgleich von Deckungslücken herangezogen werden.
Es gab keinerlei neue Elemente. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bedauern das sehr. Wir würden uns gern mehr fordern lassen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU Abg. Schmid SPD: Arroganter Schnösel! Abg. Mari- anne Wonnay SPD: Arroganz ersetzt nicht Quali- tät!)
Ich sage ein Weiteres: Der Tiefgang der Beratungen lesen Sie einmal die Berichte über die Beratungen des Finanzausschusses war noch nie so flach.
(Beifall bei der CDU Abg. Göschel SPD: Wenn Sie dabei sind, ist das kein Wunder! Abg. Fi- scher SPD: Hochmut kommt vor dem Fall!)
Und da beklagt sich die Opposition, dass keine Kontrolle der Regierung mehr stattfinde. Tatsache ist, dass die Kontrolle der Regierung längst von den Regierungsfraktionen allein übernommen wurde, weil Sie dazu nicht mehr fähig sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach 50 Jahren Baden-Württemberg bleibt auch festzustellen, dass sich das Teilzeitparlament bewährt hat. Die Verankerung im Beruf, der nicht nur politische Manager, sondern der im Beruf verankerte Politiker in Baden-Württemberg, ist eine gute Konstruktion. Die damaligen Verfassungsväter haben sich gute Gedanken gemacht, an denen es auch nichts zu rütteln gibt.
Das Zweite ist, dass wir zweifelsohne im Wandel der Zeit mit dem Fortschritt mithalten müssen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine qualifizierte Ausstattung der Abgeordneten und der Verwaltung dieses Landtags im sachlichen wie im personellen Bereich genauso notwendig ist. Da wird es in den nächsten Jahren sicherlich noch weiteren Nachholbedarf geben.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen will, betrifft die Selbstdarstellung des Parlaments. Was machen wir aus uns selber? Wie stellen wir uns in einer gewandelten Demokratie manche sprechen ja von Mediendemokratie nach außen hin dar?
Die Geschäftsordnungskommission, die das Präsidium eingesetzt hat Zu meiner Überraschung, Herr Landtags
vizepräsident Birzele, habe ich Vorschläge von Ihnen gelesen. Mich hat schon sehr verwundert, dass Sie als Vizepräsident das nicht mit der gebotenen Zurückhaltung machen.
Darüber hinaus schmücken Sie sich auch noch mit fremden Federn. Ich denke daran, dass es der Kollege Kretschmann war, der das Thema Grundsatzdebatten etc. eingeführt hat. Ich hätte nicht erwartet, dass Sie es nötig haben, sich mit fremden Federn zu schmücken.
Die Geschäftsordnungskommission hat zweifelsohne das Ziel, dafür zu sorgen, dass die Parlamentsabläufe und -debatten lebhafter, spontaner und unter dem Strich interessanter gestaltet werden. Wir arbeiten daran, bislang in gutem Einvernehmen, und wir werden sicherlich zu sinnvollen Lösungen kommen.
Ein weiterer Punkt zum 50-Jahr-Jubiläum des Landes: Auch der Landtag hat ein Anrecht darauf er muss es aus unserem Selbstverständnis heraus sogar tun , sich nicht nur aktiv in dieses Landesjubiläum einzuschalten, sondern es auch mitzugestalten. Die auswärtigen Plenarsitzungen dienen dazu genauso wie der Infobus, der einige Monate durch das Land rollt und Aufklärungsarbeit in Bezug auf die parlamentarische Tätigkeit leistet. Gleiches gilt auch für den Tag der offenen Tür.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Haushalt setzen wir den finanziellen Rahmen. Was wir daraus machen, liegt an uns. Dazu rufe ich uns alle auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eine Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Hauk machen, was die Finanzausschussberatungen und die Kontrolle der Regierung betrifft. Ihnen ist offensichtlich entgangen, dass die Kontrolle der Regierung Aufgabe des gesamten Parlaments ist.
Was Änderungsanträge betrifft, ist meinen Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss aufgefallen, dass Sie nicht einmal alle Ihre Anträge selbst verstanden haben, weil sie von der Regierung geschrieben wurden.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen Abg. Dr. Birk CDU: Woher wissen Sie das? Sie waren nie dabei!)
Die Beratungen im Finanzausschuss, Herr Kollege Hauk, waren deshalb so unerfreulich, weil die Regierungsfraktionen konsequent jeglichen Antrag von den Oppositionsfraktionen abgelehnt haben, wie es leider seit vielen Jahren hier im Haus der Brauch ist. Wir würden eine viel bessere Beratungskultur bekommen, wenn die Regierungsfraktionen einmal bereit wären, sich auf wirkliche Diskussionen mit den Oppositionsfraktionen einzulassen.
Es ist erfreulich, dass sich die im Einzelplan 01 Landtag veranschlagten Gesamtausgaben im Jahr 2002 auf 39,02 Millionen und im Jahr 2003 auf 38,175 Millionen beschränken und damit jeweils geringer sind als im Jahr 2001 mit 40,58 Millionen .
Es ist ein außerordentliches und in der heutigen Zeit seltenes Ereignis, dass die Ansätze eines Einzelplans in absoluten Zahlen geringer ausfallen als im Vorjahr. Dies ist, wie Sie, meine Damen und Herren Kollegen, wissen, entscheidend darauf zurückzuführen, dass der Landtag durch die Landtagswahl am 25. März des letzten Jahres kleiner geworden ist kleiner hinsichtlich der tatsächlichen Sitzzahl, ohne dass die gesetzlich festgelegte Regelsitzzahl geändert worden ist.
Damit stellt sich für uns nach wie vor die Frage: Wie können wir den Zustand sichern, dass die tatsächliche Sitzzahl im Wesentlichen auch der Regelsitzzahl entspricht? Wir haben deshalb schon im letzten Jahr verschiedene Initiativen hier im Haus eingebracht, um das Landtagswahlrecht mit dieser Zielrichtung zu ändern und eine Stabilisierung der tatsächlichen Zahl der Abgeordneten zu erreichen.
Leider waren auch hier die Regierungsfraktionen nicht bereit, sich einem offenen Diskussionsprozess zu stellen. Es ist auf den Staatsgerichtshof verwiesen worden. Der Staatsgerichtshof kann von der Vielzahl der aufgeworfenen Fragen, die sich bei der Überarbeitung des Wahlrechts stellen, nur wenige überhaupt behandeln. Außerdem ist es grundsätzlich falsch, politisch zu entscheidende Fragen den Verfassungsgerichten zuzuweisen.
Deshalb appellieren wir erneut an Sie, zu einer gemeinsamen Überprüfung des Landtagswahlrechts bereit zu sein, auch um die tatsächliche Zahl der Abgeordneten zu stabilisieren und um im Landtag, im Land mehr Wahlgerechtigkeit herzustellen.
Der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen will und der Auswirkungen hat, bezieht sich auf Regelungen des Abgeordnetengesetzes. Die CDU hat auf ihrem Landesparteitag beschlossen, eine Inkompatibilität von Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat vorzusehen. Wir haben hierzu daraufhin einen Gesetzentwurf eingebracht, weil wir schon wissen wollen, wie ernst die CDU ihre Parteitagsbeschlüsse nimmt.
Ich habe mit Freude vernommen, dass beim Dreikönigstreffen der FDP sogar darüber hinausgehende Vorschläge diskutiert wurden. Die Zielsetzung war aber die gleiche, wie sie beim Landesparteitag der CDU bestand. Wir sind gespannt, ob unser Gesetzentwurf im Landtag eine Mehrheit findet.
Damit wird gleichzeitig aber eine andere Frage angesprochen, die hiermit zusammenhängt und die von den Bürgermeistern zu Recht vorgebracht wurde: Wie kann es sein, dass ein Bürgermeister oder ein Landrat oder ein Schulleiter im Landtag sitzt, dort die Regierung kontrollieren soll und von der Regierung seinerseits, wenn er seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, kontrolliert wird?
Da ergibt sich genau der gleiche Interessenkonflikt wie bei Bürgermeistern, die ein Kreistagsmandat haben.
Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir hier schon konsequent sein, das Abgeordnetengesetz überarbeiten und die Inkompatibilität einführen, die im Bundestag und in jedem anderen Landesparlament eines Flächenstaats gegeben ist.
Dritte Bemerkung: Geschäftsordnung. Herr Hauk, da liegen Sie mit Ihren Vorwürfen völlig neben der Sache. Ich habe ein dpa-Gespräch über die Vorstellungen der SPD geführt. Ich habe sogar haarklein erzählt, wer was wie jeweils beantragt hat und wie der Stand ist.