Protokoll der Sitzung vom 06.03.2002

Beim zweiten Punkt bitte ich um Präzisierung. Da beantragen Sie:

Die Landesregierung legt dem Landtag eine Bewertung der Entscheidungen über die Wahlrechtsbeschwerden sowie daraus zu folgernde Maßnahmevorschläge vor.

Das kann ja nur heißen: Über die Wahlbeschwerden ist entschieden.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Nicht über alle!)

Das heißt aber auch, dass man die Konzeption jetzt, denke ich, zeitnah Bis auf eine einzige. Deswegen ist meine Frage: Ist diese Ziffer 2 der Pferdefuß bei diesem Antrag? Da haben Sie wahrscheinlich gedacht: Das merken die nicht. Selbstverständlich haben wir das gemerkt. Meine Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sagen, hier werde es im Laufe des Frühjahrs einen Eckpunktevorschlag auch seitens der Landesregierung geben, der thematisiere, welche der Punkte reformiert werden müssen, die wir in dem Eckpunkteantrag auch aufgeführt haben weitere können da gerne hinzukommen , dann können wir dieser Ziffer 2 zustimmen. Wenn Sie nur verzögern wollen, dann entmachten Sie das Parlament. Es ist unsere Kompetenz, über die Frage des Landtagswahlrechts zu entscheiden. Deswegen bitte ich Sie schon jetzt um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oettinger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine Begründung, warum das geltende Wahlrecht zeitgemäß ist, Kollege Oelmayer, liegt in Ihrer Person: Mit dem geltenden Wahlrecht, mit der Zahl der Wahlkreise, mit der Wahlkreisgröße in Ulm wurden Sie nach der Kollegin Stolz zum wiederholten Mal gewählt. Wir halten Sie für einen kompetenten Kollegen und wären nicht sicher, ob mit einem anderen Wahlrecht nicht Ihre Aufgabe in der Anwaltschaft und nicht mehr ergänzend im Parlament wäre.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU Abg. Sei- metz CDU: Sehr gut! Abg. Oelmayer GRÜNE: Das war ein Lob, ich habe es gemerkt! Abg. Sei- metz CDU: Oelmayer bleibt die Spucke weg! Abg. Oelmayer GRÜNE: Ich bin ja komplett über- rascht! Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Auch Sie haben die Chance, Kollege Palmer, sich in den nächsten vier Jahren, die Ihnen bleiben, ein Lob zu erarbeiten

(Heiterkeit)

und uns dann neben dem Kollegen Repnik in der bewährten Auszählung hier weiterhin zu bereichern.

Wir halten einen Punkt für beratungsbedürftig; das sagen wir offen, frank und frei. Es ist die Frage der Abweichung in der Größe der Wahlkreise, weil zum ersten Mal noch nicht bei der letzten Wahl im Jahr 1996, aber jetzt und vermutlich mit zunehmender Tendenz drei Wahlkreise den Prozentsatz von 25 % nach oben und zwei Wahlkreise diesen Prozentsatz nach unten durchstiegen haben: Biberach Tendenz anhaltend; Leonberg Tendenz anhaltend; Bietigheim Tendenz anhaltend; Heilbronn Tendenz leider anhaltend, obwohl die Frauenbeauftragte ihre Pflichten der Kinderzahl nach genügend erfüllt hat; Geislingen der Tendenz nach anhaltend obwohl der Kollege Seimetz ständig Großvater wird, reicht es nicht aus.

Deswegen werden wir entlang der Drucksache, entlang der vorgelegten Zahlen und mit einer ergänzenden Prognose, die wir beim Statistischen Landesamt einholen werden, über die Frage beraten, ob es für die nächste Wahl Folgerungen zu ziehen gilt, damit die Annäherung in der Größe entlang dieser Auswüchse wieder hergestellt werden kann. Hier sagen wir jeder Kollegin und jedem Kollegen aus diesem Haus ausdrücklich unsere Gesprächsbereitschaft zu, und zwar ohne Eile, aber mit konsequentem Nachdruck.

Zweitens: Ansonsten glauben wir, dass es der Respekt gebietet, das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof abzuwarten. Wir treten dem nicht bei. Wir akzeptieren es, und wir wollen hören und lesen, welche Bewertung das Verfassungsgericht des Landes den Argumenten des Herrn Hagena beimessen wird. Deswegen heute Zurückstellung und schließlich Wiedervorlage, nicht an Sankt Nimmerlein, sondern vermutlich spätestens in einem Jahr.

Ihre übrigen sechs Punkte lehnen wir in der Sache aus Überzeugung ab. Wir glauben, dass die Abweichung nicht so gering bemessen werden kann, wie Sie es vorschlagen. Eine Abweichung um 10 000 Wahlberechtigte, entsprechend 8,2 %, führte zu einer unglaublichen Veränderung in nahezu allen Wahlkreisen im Land. Ich glaube schon, dass

die große Mehrzahl der Wahlkreise weiterhin zeitgemäß zugeschnitten ist. Ich ergänze, wie es auch der Innenminister in der Stellungnahme zu dem Antrag ausgeführt hat: Wir haben in Baden-Württemberg eine gute Struktur. Nach ihr ist noch immer eine große Zahl von Wahlkreisen deckungsgleich mit einem Stadtkreis oder einem Landkreis oder zumindest mit einem Teil eines Stadtkreises oder eines Landkreises. Von daher weist die Zahl der Behörden und die Zahl der kommunalen Ansprechpartner eine klare Struktur auf. Deswegen werden wir über eine Abweichung von 25 % beraten, aber in keinem Fall die 8,2 %, die Sie vorschlagen, als Maßstab für eine gegebenenfalls stattfindende Neuzuschneidung von Wahlkreisen erreichen.

Zur Zahl von 70 Wahlkreisen für den Landtag von BadenWürttemberg: Die Bürger haben doch bei der letzten Wahl ihre Hausaufgaben gemacht. Eine Fraktion wurde nicht mehr in den Landtag gewählt. Der Landtag hat nur acht Mandatsträger mehr als die Regelzahl. Der Landtag von Baden-Württemberg ist in der Relation zwischen Wahlberechtigten, Staatsbürgern und Einwohnern einerseits und Volksvertretern andererseits das kleinste Landesparlament in Deutschland. Sie und wir vertreten so viele wahlberechtigte Bürger, wie das in keinem anderen Landtag der Fall ist. Natürlich gibt es kostengünstigere Staatsformen als die gewählte Demokratie. Dennoch glauben wir, dass die Zahl von 120 Abgeordneten, aufbauend auf der Zahl von 70 Wahlkreisen, weiterhin zeitgemäß, demokratisch gerecht und trotzdem sparsam ist und bleibt.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage auch ein offenes Wort zu den ersten fünf Punkten. Jede Partei zählt auch nach: Was bringt ihr mehr? Sie haben mit Sicherheit Vorschläge gemacht, die für eine noch kleiner gewordene Fraktion wie die Fraktion GRÜNE günstiger sind. Eigentlich haben Sie damit die Hoffnung aufgegeben, jemals groß und stark zu werden.

(Lachen bei Abgeordneten der Grünen)

Denn nur, wenn Sie klein bleiben wollen, nutzen Ihnen diese ersten fünf Punkte.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Nein! Wir sind einfach fair gegenüber den kleinen Parteien! Abg. Boris Palmer GRÜNE: Es gibt noch andere Kleine!)

Da wir andererseits der Meinung sind, dass unser Wahlrecht weiterhin stimmig, einfach und demokratisch ist, treten wir dem nicht näher. Ich glaube, dass unser stark persönlichkeitsgeprägtes und vom Verhältnisausgleich geprägtes Einstimmenwahlrecht auch in den Augen des Bürgers zu Recht in die Zukunft geht.

Wir wollen Respekt für den Staatsgerichtshof und akzeptieren dessen Aussage, die zu einem späteren Zeitpunkt getroffen wird. Wir sind beratungsbereit und offen für einen schmalen Änderungszuschnitt zur Rückführung auf unter 25 % Abweichung für jeden Wahlkreis, und zwar auch perspektivisch. Wir sind bei den ersten fünf Punkten und bei der geforderten Verringerung der Zahl der Wahlkreise nicht Ihrer Meinung und treten Ihrem Antrag deswegen nicht bei.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst eine Bemerkung zu dem Lob, das Kollege Oettinger über den Kollegen Oelmayer ausgeschüttet hat.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das teilen Sie natürlich! Gegenruf des Abg. Seimetz CDU)

Herr Kollege Oettinger, Sie haben darauf verwiesen, dass Herr Oelmayer aufgrund des gegenwärtigen Wahlrechts in den Landtag gekommen ist und dass er gegebenenfalls nicht mehr in den Landtag kommt, wenn das Wahlrecht geändert wird. Es ist doch eine bewundernswerte Eigenschaft von Abgeordneten, dass sie ohne eigene Interessen für eine gerechte Regelung des Wahlrechts sorgen wollen. Ich bitte Sie, das selbst einmal zu Ihrer Maxime zu machen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Zu den einzelnen Punkten will ich kurz einige Bemerkungen machen. Wir haben ja schon verschiedentlich über die Inhalte diskutiert.

Wir sind für ein Zweistimmenwahlrecht. Aber, um auch das ganz deutlich zu sagen: Wir sind gegen Landeslisten oder Regionallisten. Wir halten an dem bewährten Verfahren der Zweitausteilung fest. Allenfalls darauf komme ich später könnte eine kleine Landesliste zusätzlich eingeführt werden, um Überhang- und Ausgleichsmandate ausgleichen zu können. Wir sind übrigens auch der Meinung, dass dies so, wie Sie es gestalten wollen, nicht mehr mit dem Prinzip der Persönlichkeitswahl in Übereinstimmung gebracht werden kann.

Worin wir auch mit der FDP/DVP-Fraktion einig sind, ist Ziffer 4 des Antrags Drucksache 13/90: „Der Ausgleich der Überhangmandate erfolgt als landesweiter Verhältnisausgleich.“ Dies ist ja der Inhalt des Wahleinspruchs von Professor Hagena vor dem Staatsgerichtshof.

Deshalb will ich, weil wir ja darauf verzichtet haben, auch zu den Wahleinsprüchen gesondert zu reden, darauf aufmerksam machen, dass die Inhalte, die Herr Hagena vertritt, von uns, von den Grünen und insbesondere auch von der FDP/DVP vertreten werden. Wir geben Ihnen deshalb nachher die Gelegenheit, Ihre Meinung auch durch eine entsprechende Abstimmung zum Ausdruck zu bringen.

(Abg. Schmiedel SPD: Das haben die noch nie ge- macht!)

Was im Übrigen Herrn Herrmann, den Berichterstatter und den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses, betrifft: Die letzte Passage in diesem Bericht ist nicht korrekt. Wir haben nicht einstimmig gesagt: „Wir äußern uns gegenüber dem Staatsgerichtshof inhaltlich nicht.“ Vielmehr sind wir einstimmig dafür eingetreten, dem Gericht die einschlägigen Verfahrensunterlagen vorzulegen. Also bitte nicht das eine mit dem anderen verknüpfen.

Ich stelle fest: Bei Ziffer 4 gibt es eine breite Mehrheit hier im Parlament. Es liegt an einer Fraktion, diese Mehrheit auch faktisch herzustellen.

Was Ziffer 5, das Auszählverfahren, betrifft: Hier gibt es die gleiche Mehrheit. SPD, Grüne und FDP/DVP sind für eine solche Sitzverteilung. Auch hier kann ich eine breite Mehrheit feststellen.

Was Ziffer 6 betrifft, Herr Oettinger

(Abg. Seimetz CDU: Er kommt wieder! Er ist ge- rade nach draußen gerufen worden!)

Er kommt wieder. Das ist ja erfreulich. Bei Ziffer 6 hat er offensichtlich die Zielsetzung verkannt. Es ging Herrn Oelmayer und den Grünen nicht um eine Verkleinerung des Landtags, sondern um ein anderes Verhältnis der Sitze zwischen den direkt gewählten Abgeordneten und den über Liste oder Zweitausteilung in den Landtag entsandten Abgeordneten. Auch hier, so meinen wir, muss eine solche Reduzierung der Wahlkreise vorgenommen werden, schon allein deshalb, weil sonst künftig die Gefahr weiterer Überhang- und Ausgleichsmandate in erheblicher Zahl bestehen wird. Das hat nichts damit zu tun, ob eine fünfte Fraktion hier im Hause ist oder nicht.

Was die Wahlkreisgrößen betrifft, so meinen wir, dass zumindest die Regeln vereinbart werden sollten, die beim Bundestagswahlrecht gelten. Das heißt, keinesfalls über 25 %, und eine Abweichung über 15 % soll es ebenfalls nicht geben. Also sollten die Wahlkreise richtigerweise so zugeschnitten werden, dass diese Bestimmungen eingehalten werden, das heißt, dass eine Abweichung um 15 % ebenfalls nicht vorkommt. Dies würde bedeuten, dass mindestens 25 Wahlkreise geändert werden müssten.

Wenn man so viele Wahlkreise ändern muss, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen zu können, ist es auch richtig, gleichzeitig eine Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise vorzunehmen, um das Risiko von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu minimieren.

Insgesamt stimmen wir, wie dargelegt, einigen Punkten dieses Antrags zu, einigen anderen nicht.

Abschließend: Der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/817, stellt eine reine Ausflucht dar, die hier vorgenommen werden soll, um nicht deutlich machen zu müssen, dass die Koalitionsfraktionen in diesem Punkt einen erheblichen Dissens haben.

Abwegig ist die Begründung, aus „Respekt vor dem Staatsgerichtshof“ das Wahlrecht nicht ändern zu wollen. Das ist etwas ganz Neues. Wenn ich also eine Klage beim Zivilgericht erhebe und der Gegner sagt: „Okay, ich bin damit einverstanden, ich zahle das“, dann muss ich künftig sagen: Mein Respekt vor dem Zivilgericht verbietet mir, die Klage für erledigt zu erklären oder zurückzunehmen. Wenn Sie die Kritik an den Punkten, die Herr Hagena beim Staatsgerichtshof zur Überprüfung vorträgt, vorher selbst ausräumen, ist das Verfahren beim Staatsgerichtshof erledigt. Wodurch würden Sie mit einem solchen Vorgehen den notwendigen Respekt vor dem Staatsgerichtshof verletzen? Das war eine ganz eigenwillige Konstruktion, die Herr Oettinger hier vorgeführt hat.

Deshalb abschließend mein Appell: Sorgen Sie gemeinsam mit allen Fraktionen für die Möglichkeit, in einer Kommis

sion über das Wahlrecht nachzudenken und die Kritikpunkte auszuräumen. Machen Sie diese Frage nicht zu einer Koalitionsfrage. Dann werden wir hier eine breite Mehrheit in diesem Parlament herstellen können.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.