Protokoll der Sitzung vom 06.03.2002

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Stellungnahme des Innenministeriums zum Antrag der Fraktion GRÜNE wird davon gesprochen, dass hinsichtlich des Landtagswahlrechts kein Handlungsbedarf bestehe. Wir, die FDP/DVPFraktion, teilen diese Rechtsauffassung nicht. Wir sind der Meinung, dass tatsächlich ein Handlungsbedarf besteht, weil die Zeit zwischen der Verabschiedung des Landtagswahlrechts in den Siebzigerjahren und heute nicht stehen geblieben ist, sondern sich die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse seither geändert haben. Deshalb sind wir auch zuversichtlich, dass die Wahlprüfungsbeschwerde von Herrn Otto Hagena vor dem Staatsgerichtshof Erfolg haben wird; denn das jetzige Wahlrecht das muss an dieser Stelle einmal gesagt werden dürfen führt zu Verzerrungen und Ungerechtigkeiten, weil es den Regional- und Parteienproporz verletzt.

(Beifall bei der FDP/DVP Abg. Pfister FDP/ DVP: Das ist wahr!)

Diese Tatsache kann nicht geleugnet werden. Sie ist bewiesen. Wir sind deshalb der Auffassung, dass das geltende Wahlrecht den heutigen Anforderungen an die Verfassung nicht gerecht wird, möchten deshalb baldmöglichst eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs und haben deshalb auch dafür plädiert, dass der Landtag hierzu keine Stellungnahme abgibt, um in dieser Frage eine möglichst schnelle Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu erhalten.

(Abg. Birzele SPD: Aber das ist doch absurd! Das führt doch nicht zu einer Verzögerung!)

Ich möchte zunächst erläutern, warum der Regionalproporz verletzt ist. Es ist rechtlich und verfassungsrechtlich durchaus möglich, das d’Hondt’sche Verfahren einmal anzuwenden. Wir wissen, dass das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren die größte Gruppierung bevorzugt. Das ist bekannt. Wenn dieses Verfahren jedoch nicht nur einmal, sondern viermal angewendet wird, dann potenzieren sich die Verzerrungen. Deshalb kann hier auch unbestritten festgestellt werden, dass zum Beispiel die FDP/DVP pro Abgeordnetensitz mehr Wählerstimmen auf sich vereinigen muss als die CDU oder die SPD, meine Damen und Herren.

Auch Kollege Oettinger hat hier eingeräumt, dass eine Reform des Wahlrechts schon aufgrund der unterschiedlichen Größen der Wahlkreise ansteht. Außerdem haben CDU und FDP/DVP in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Wahlrechtsreform vereinbart gehabt, die dann das kann man auch offen einräumen in der FDP/DVP nicht mehrheitsfähig war. Ich möchte überhaupt nicht um diesen Umstand herumreden.

Wir sind, wie gesagt, bereit, eine Wahlrechtsreform zu machen. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung des

Staatsgerichtshofs auch eine Änderung des Wahlrechts erzwingen wird. Dann müssen wir in Gespräche darüber eintreten, wie ein neues Wahlrecht aussehen wird.

Die Fraktion GRÜNE hat Eckpunkte für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, die in Teilen mit Sicherheit berechtigt und nachdenkenswert sind, die aber in anderen Bereichen auch Probleme nach sich ziehen. Nehmen Sie nur als Beispiel die Frage wenn man überhaupt zu dem Ergebnis kommt, dass man eine Listenwahl haben möchte , ob der Regierungsbezirk tatsächlich der richtige Bezirk für eine veränderbare Liste ist.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Über eine solche Frage müsste man nachdenken. Innerhalb der FDP/DVP wird sehr stark über die Frage nachgedacht, ob die Zweitauszählung statt über die absolute Stimmenzahl über das Prozentergebnis vorgenommen werden sollte. Auch das wäre eine Möglichkeit, um die Ungerechtigkeiten aufgrund der unterschiedlichen Wahlberechtigtenzahlen in den Wahlkreisen zu beseitigen.

(Zuruf des Abg. Birzele SPD)

Dazu beispielsweise ist in den Eckpunkten der Fraktion GRÜNE nichts enthalten.

Ich kann deshalb hier Folgendes feststellen: Wir sind sicher, dass eine Wahlrechtsänderung kommen wird. Wir sind zu einer Wahlrechtsänderung bereit. Herr Birzele, Sie haben hier gesagt das war zutreffend , es liege an einer Fraktion, die Mehrheit für eine Wahlrechtsänderung herzustellen. Dies ist die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Ich sage, Herr Birzele, aber auch in aller Deutlichkeit: Wir, die FDP/DVP-Fraktion, werden die erfolgreiche FDP/ DVP-CDU-Landesregierung nicht an der Wahlrechtsfrage scheitern lassen. Deshalb werden wir den Antrag der Fraktion GRÜNE ablehnen. Wir wollen zunächst die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abwarten. Dann werden wir und davon bin ich überzeugt diese Wahlrechtsänderung erreichen. Jedenfalls wird die FDP/DVP diesen Punkt nicht aufgeben, sondern weiter vorantreiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geschieht nicht jeden Tag, dass man vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion mit Lob überhäuft wird. Darauf hat Herr Kollege Birzele, wie ich meine, schon richtig geantwortet.

(Minister Dr. Repnik: Ich wundere mich auch!)

Der Sozialminister nimmt jetzt extra auf dem Abgeordnetenplatz des Fraktionsvorsitzenden der CDU Platz.

Ich glaube schon, dass das Persönlichkeitselement beim Landtagswahlrecht erhalten bleiben muss. In unserem Eckpunkteantrag haben wir mitnichten gefordert, dass es abgeschafft wird. Auch unsere Intention zur Frage der Zahl der Wahlkreise und der Größe des Parlaments hat Herr Kollege Oettinger falsch eingeschätzt. Unsere Intention ist die Beibehaltung der 120 Grundmandate. Diese 120 Grundmandate sollen 60 : 60 verteilt werden, um so große Zahlen von Überhangmandaten und solche Vergrößerungen des Parlaments, die sich vom Wahlrecht her ergeben, zu verhindern, wie sie beim 12. Landtag mit insgesamt 155 Abgeordneten, wenn ich mich richtig erinnere, zustande gekommen sind.

Ich will aber noch zu zwei Punkten etwas sagen.

Erstens: Es war mitnichten mein Ansinnen, dem Staatsgerichtshof nicht mit entsprechendem Respekt zu begegnen, schon deshalb nicht, weil ich vielleicht durchaus einmal die Möglichkeit habe, dort auftreten zu dürfen oder zu müssen nicht als Richter, sondern als Anwalt.

Zweitens: Es ist natürlich eine Verzögerungstaktik. Ich glaube wirklich zutiefst aufgrund meiner Überzeugung als Abgeordneter dieses Parlaments, dass wir die Frage, wie sich dieses Parlament zusammensetzen soll, wie es vom Souverän zusammengesetzt wird, wie es gewählt wird, selber entscheiden sollten und entscheiden müssen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Zu keiner Zeit spricht ein Verfahren beim Staatsgerichtshof dagegen, dass wir alle Punkte Herr Kollege Birzele hat das erwähnt im Vorfeld erledigen, und zwar in einer breiten Diskussion hier im Parlament. Vieles von dem, was wir mit dem Eckpunktevorschlag beantragen, haben wir zur Diskussion gestellt. Wir sind da offen. Wir sind offen für Anregungen der SPD-Fraktion genauso wie für Anregungen der CDU-Fraktion. Dies aber auf die Größe der Wahlkreise zu verkürzen, wäre nicht richtig. Wenn wir im 50. Jahr des Bestehens des Landes, im Jubiläumsjahr die Chance haben, die Reform des Wahlrechts anzugehen, sollten wir dies tun.

Meine Damen und Herren, ein ganz entscheidender Gesichtspunkt kommt hinzu: Diese Reform können wir nicht ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl machen, sondern das müssen wir jetzt machen, insbesondere dann, wenn dies vielleicht Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus vielleicht auch mich selber ganz konkret betrifft. Das kann man nicht kurz vor der Wahl machen, sondern diese Aufgabe müssen wir jetzt angehen. Deshalb bitte ich nochmals um die Zustimmung zu unserem Eckpunkteantrag.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Dr. Schäuble.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrter Herr Kollege Oelmayer!

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Frau Präsidentin! Weitere Zurufe: Frau Präsidentin!)

Das habe ich schon einmal falsch gesagt.

(Abg. Stickelberger SPD: Schon mehrfach!)

(Minister Dr. Schäuble)

Langsam wird jetzt wohl etwas fällig.

(Zurufe: Das nächste Mal wirds teurer!)

Ich bekenne mich schuldig.

Frau Präsidentin, meine Herren, meine Damen!

(Abg. Oelmayer GRÜNE: So kann man es nur ma- chen, wenn man so viel Redezeit hat!)

Herr Kollege Oelmayer, an Ihrer Stelle würde mich das Lob des Vorsitzenden der CDU-Fraktion auch ein bisschen misstrauisch machen. Es kommt noch zweierlei hinzu. Sie müssen nämlich zwei Dinge gründlich missverstanden haben.

Dass wir heute Morgen einen so schönen Festakt aus Anlass des 50. Jahrestags der konstituierenden Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg hatten, hätte nicht gleich Anlass sein müssen, heute Nachmittag wieder das Thema der Wahlrechtsänderung auf die Tagesordnung zu bringen,

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Doch! Ich bin da fix, Herr Innenminister; das wissen Sie!)

zumal wir das ist noch gar nicht gesagt worden; aber ich habe mich noch einmal beim Herrn Landeswahlleiter Zimmermann vergewissert dieses Thema in dieser ja noch relativ kurzen Zeit seit Beginn dieser Legislaturperiode jetzt schon zum dritten Mal behandeln.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Herr Leicht hat es auch behandelt! Abg. Oelmayer GRÜNE: Weil Sie nichts tun!)

Das ist also innerhalb eines Dreivierteljahres das dritte Mal. So muss es nicht unbedingt weitergehen.

Damit geben Sie mir das Stichwort für Ihr zweites Missverständnis. Sie haben vorhin von einem Regierungsvertreter gesprochen er ist von Ihnen namentlich allerdings nicht benannt worden , der im Ständigen Ausschuss gesagt habe, die Regierung wieso eigentlich die Regierung? Sie haben alle gesagt, das sei Sache des Landtags; das Landtagswahlrecht ist wirklich die vornehmste Aufgabe des Landtags würde im Frühjahr 2002 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlrechts vorlegen.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das habe ich nicht ge- sagt! Nein, nein!)

Das ist wirklich ein Missverständnis.