Protokoll der Sitzung vom 18.04.2002

Verehrter Herr Kollege, dort, wo keine Nitratbelastung besteht, können keine Auflagen erteilt werden. Also ist der Ausgangspunkt die Einteilung des Landes in Sanierungsoder Problemgebiete. Dort müssen des Grundwasserschutzes wegen Auflagen erteilt werden, und dort ist es auch geboten, den Einkommensausfall auszugleichen. Die anderen Bereiche sind keine Problemgebiete.

(Abg. Teßmer SPD: Nicht mehr!)

Es sind Normalgebiete, und demzufolge ist es auch normal, dass in diesen Gebieten gewirtschaftet werden kann und man entsprechend auf den Ertrag zurückkommt. Es wären keine Normalgebiete, wenn sie wie von Ihnen unterstellt Problem- und Sanierungsgebiete, also grundwassergefährdet wären. Das ist die Einteilung, die den Beschränkungen im Sinne der SchALVO vorausgehen musste.

Zusatzfrage, Herr Abg. Hauk.

Herr Minister, wie beurteilen Sie den Vergleich von SchALVO und MEKA hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Auflagen und der freiwilligen Verpflichtungen bei jeweils unterschiedlichen Programmen?

Zweite Zusatzfrage: Wie beurteilen Sie die Frage der Sicherheit der eingegangenen Verpflichtungen einerseits

bei der SchALVO im Bereich des Ordnungsrechtes und andererseits bei MEKA mit entsprechenden Verträgen?

Die SchALVO ist letztendlich Ausfluss des Ordnungsrechts und belastend. Das heißt, ich muss Beschränkungen auferlegen. Gäbe es keine SchALVO und das ist das Besondere, der gute Weg Baden-Württembergs , handelte es sich um nichts anderes als um wasserschutzrechtliche Auflagen. Es wären schlicht und einfach Bescheide mit dem Hinweis: Du darfst dies nicht mehr tun, weil die Nitratbelastung so hoch ist. Deshalb versucht man, mit der SchALVO diesen an sich ordnungsrechtlichen, auflagenträchtigen Rahmen mit einer ganz konkreten Gegenleistung abzufangen, die wir hier in Baden-Württemberg so begründet haben und die auch ein Beispiel gibt für andere Bundesländer.

MEKA wiederum ist ein freiwilliger Verzicht, ein freiwilliges Sich-Hineinbegeben in Verträge, die zugegebenermaßen und das ist es, was unseren Bauern ungut aufstößt auf fünf Jahre angelegt sind. Sie wissen, es sind unsere gemeinsamen Bemühungen, ob man dies im Sinne einer Ökobilanz nicht flexibler handhaben könnte, sodass keine fesselnde Bindung für fünf Jahre besteht, wenn man nach zwei Jahren eine Änderung möchte. Das ist eine der Hauptschmerzen, die ich draußen bei den Landwirten immer wieder spüre, die von MEKA II an sich sonst gern Gebrauch machen. Die Größenordnung ist ja gewaltig. Die Zahl für den Neckar-Odenwald-Kreis zeigt, dass tatsächlich noch mehr draufgesattelt werden konnte. Ich kann nicht sagen, dass es sich etwa bei Bauer A, Bauer B und Bauer C um vollkommen deckungsgleiche Fälle handelt. Es gibt in der Tat Einzelfälle, bei denen das Vorher und das Nachher differieren. Allerdings muss man dem betreffenden Bauern sagen, dass das Davor eine Beschränkung im wasserschutzrechtlichen Sinne war

(Abg. Teßmer SPD: Das hört er nicht gern!)

und das Danach keiner Beschränkung mehr unterliegt. Wenn keine Beschränkung vorliegt, wäre es rechtlich gar nicht möglich, hier noch eine freiwillige Leistung zu geben.

Ich meine, MEKA II hat neue Maßnahmen auch in diesem Sinne ermöglicht ich habe es bereits gesagt : Verringerung der Stickstoffdüngung, umweltbewusstes Betriebsmanagement und umweltfreundliche Ausbringung von Wirtschaftsdünger. All das sind Maßnahmen, um das Übergehen zu erleichtern. Sie wissen, dass das Land diesen Weg gegangen ist, weil wir auf diese Weise unter dem Strich noch mehr Geld für die Landwirtschaft bereitstellen konnten.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Caroli.

Herr Minister Stächele, wie gehen Sie vor, wenn in den herausgenommenen Gebieten der Stickstoffeintrag zunimmt, bzw. warum gehen Sie nicht gleich dazu über, als Ersatz dafür MEKA anzuempfehlen?

Wofür MEKA?

Für die bisherigen Leistungen nach der SchALVO.

(Abg. Kiefl CDU: Das tut doch jeder!)

Diese Frage verstehe ich jetzt nicht ganz. An sich ist es konsequent, zu sagen: Demjenigen, dem ich Beschränkungen auferlege, muss ich einen konkreten Ursprungstatbestand übermitteln, und der heißt Nitratbelastung. Wenn also die Nitratbelastung in irgendeinem Gebiet so weit zunähme, dass aus dem Normalgebiet ein Sanierungs- oder Problemgebiet würde, muss ich handeln im Sinne

(Abg. Dr. Caroli SPD: Unterhalb des Problemge- biets!)

Dann ist es Normalgebiet, und dann ist es über MEKA möglich.

(Zurufe der Abg. Teßmer und Dr. Caroli SPD)

Ich schlage Folgendes vor: Wenn Sie in Ihren Wahlkreisen Einzelfälle haben, bin ich gerne bereit, anhand des Einzelfalls zu schauen, was unter dem Strich herauskommt. Aber dann ziehen wir die Bilanz miteinander ehrlich im Sinne dessen, was vorher Ertragsminderung war und was jetzt wieder Ertragszuwachs sein kann. Das machen wir im Einzelfall gerne, Herr Kollege Teßmer.

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e r d T e ß m e r S P D K o n z e p t i o n f ü r e i n z u k u n f t s o r i e n t i e r t e s „ G r ü n e s Z e n t r u m B o x b e r g “

Herr Abg. Teßmer, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass in den nächsten zwei Jahren gemäß dem vorliegenden Haushalt für 2002/2003 für das zukünftige „Grüne Zentrum Boxberg“ ausschließlich Planungskosten für die Verlagerung der Landesanstalt für Schweinezucht von Forchheim nach Boxberg investiert werden?

b) Trifft es zu, dass die Landesregierung das Gelände um den Seehof der Stadt Boxberg zum Kauf angeboten und damit von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen hat, in Boxberg ein zukunftsorientiertes landwirtschaftliches Zentrum für Baden-Württemberg entstehen zu lassen und dazu frühzeitig eine entsprechende Konzeption vorzulegen?

Das Wort zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage durch die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Stächele.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Lan

desregierung möchte ich diese Mündliche Anfrage beantworten.

Zunächst einmal, Herr Kollege Teßmer: Wir haben im Staatshaushaltsplan für die Jahre 2002 und 2003 das war die erste Frage Beträge ausgebracht. Im Jahr 2002 haben wir einen Teilbetrag für die Weiterführung der Planung in Höhe von 50 000 €. Für das Jahr 2003 ist ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 400 000 € als erste Baurate ausgebracht. Das heißt, es kann weitergehen. Wir alle mögen künftige Steuerschätzungen in unser Gebet einschließen, und zwar in der Hinsicht, dass dieser gute Vorsatz der Landesregierung verwirklicht werden kann. Wir brauchen das. Das zum Ersten.

Zum Zweiten: In der Tat trifft es zu, dass die Gebäude des Seehofs der Stadt Boxberg zum Kauf angeboten worden sind. Dies entspricht auch dem Kabinettsbeschluss vom 5. September 2000, wonach die neue Landesanstalt für Schweinezucht komplett als Neubau außerhalb des Seehofs errichtet werden soll. Die ursprüngliche Konzeption mit dem Ziel einer Bündelung von drei Landesanstalten und dem Amt für Landwirtschaft am Standort Boxberg konnte aus finanziellen Gründen schon seit einiger Zeit nicht mehr weiterverfolgt werden. Allerdings wird dabei die Option in Sachen Landwirtschaftsamt gehalten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Teßmer.

Herr Minister, habe ich das richtig verstanden, dass jetzt lediglich die Gebäude von Forchheim in neuer Form nach Boxberg verlagert werden und die in Forchheim praktisch aufgelöst werden? Wäre es dann nicht wesentlich billiger geworden, man hätte Forchheim renoviert und belassen, oder ich darf wohl auch die zweite Frage gleich stellen ist für Boxberg ein Zentrum geplant, in dem wirklich mehr als Schweinezucht angesiedelt werden soll? Denn sonst ist das ja kein „Grünes Zentrum“.

Herr Kollege, ich darf dazu noch einmal kurz Stellung nehmen. Bereits 1995 hat der Ministerrat

(Abg. Teßmer SPD: Das kenne ich!)

der Empfehlung des damaligen externen Gutachters zugestimmt,

(Abg. Teßmer SPD: Da war es ja noch ein großes Zentrum!)

ein reduziertes Grünes Zentrum zu bilden. Dies umfasst die Verlegung der Landesanstalt und die Option für das Landwirtschaftsamt.

Die Vergleichsberechnungen, insbesondere mit Blick auf das, was jetzt eine Entwicklungschance für Boxberg bedeutet,

(Abg. Teßmer SPD: Was ja gut ist!)

zeigen natürlich, dass das eine moderne Anstalt für Schweinezucht werden kann. Das heißt also: In diesen reinen Vergleichsberechnungen muss man die Chance auf Weiterentwicklung mit einbeziehen, das, was heute richti

(Minister Stächele)

gerweise einer solchen Schweinezuchtanstalt abverlangt wird.

Ich denke, dass wir insgesamt angesichts der Haushaltsknappheit, der Finanzknappheit jetzt alles daransetzen sollten, dass Boxberg in dieser Form verwirklicht wird. Sie wissen, die derzeitigen Größenordnungen für Boxberg liegen bei 16,4 Millionen €, ein ganz stattlicher Betrag, den es da zu investieren gilt.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

(Abg. Hauk CDU: Der Kollege Dr. Reinhart!)

Entschuldigung. Herr Kollege Dr. Reinhart.

Herr Minister, kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass die Landesregierung