Protokoll der Sitzung vom 18.04.2002

Wir sind dafür, dass Neu-Rheinfelden gebaut wird. Aber es muss eine praktikable Regelung sein. Eine pauschale Sache Aufnahme ins EEG reicht nicht. Es muss detaillierter werden und der Praxis angemessen sein. Lassen Sie uns da gemeinsam an einem Strang ziehen.

(Beifall bei den Grünen Abg. Hofer FDP/DVP: Ja! Abg. Drexler SPD: Lassen Sie uns einmal schauen, was Sie wollen, dann sagen wir etwas da- zu! Gegenruf des Abg. Hofer FDP/DVP: Da ha- be ich bei Ihnen noch nichts gehört! Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Das ist bei uns im Grund- satzprogramm drin, dass wir mit allen zusammen- arbeiten!)

Wenn die Debatte hier im Plenarsaal abgeschlossen ist, sage ich auch gern wieder etwas zur Sache.

Es geht jetzt um die Windkraft. Ich meine, jetzt sollten wir einmal alle Polemik zur Seite lassen und fragen: Wie können wir den Ausbau der Windkraft hier in Baden-Württemberg auf den Weg bringen?

(Abg. Alfred Haas und Abg. Dr. Lasotta CDU: Auf einen vernünftigen Weg!)

Ich darf sagen, Herr Lasotta, dass auch wir Grünen für den geordneten Ausbau der Windkraft sind. Das heißt, wir sagen Ja zu einer Steuerung des Ausbaus der Windkraft. Auch wir wollen, dass die Belange von Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt werden. Wir wollen nicht auf jedem Berg eine Windkraftanlage,

(Abg. Hofer FDP/DVP: Aber auf jedem zweiten!)

aber wir sehen auf der anderen Seite gleichzeitig, dass das Verdoppelungsziel erreicht werden soll. Da gibt es ein gewisses Spannungsverhältnis. Die Frage ist: Wie gehen wir in dieser Situation damit um? Da meine ich: Der Weg, den die Landesregierung geht, ist möglicherweise nicht zielführend. Es gibt da zwei Probleme.

(Abg. Alfred Haas CDU: Aber nur möglicherwei- se!)

Herr Haas, Sie können gern darauf antworten, aber wir wollen eine Diskussion in der Sache führen.

Es ist klar, dass die Regionalverbände nur die Errichtung raumbedeutsamer Anlagen regeln können, und die Rechtsprechung, die es bundesweit gibt, sagt, dass einzelne Windkraftanlagen, auch wenn sie über 50 Meter hoch sind, nicht unbedingt raumbedeutsam sind. Das heißt, wenn man eine Regelung auf der Ebene der Regionalverbände trifft

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Das heißt, einzelne An- lagen lassen Sie dann generell zu?)

Ich sage: Ab drei Windkraftanlagen, sagt die Rechtsprechung, ist es raumbedeutsam,

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Unbestritten!)

und wenn es eine oder zwei Windkraftanlagen sind, kann der Fall eintreten, dass der Regionalverband sagt: „Hier ist ein Ausschlussgebiet“ und trotzdem einer einen Bauantrag stellt und den genehmigt bekommt, sodass dann auch in einem Gebiet, das vom Regionalverband als Ausschlussgebiet festgelegt ist, eine Windkraftanlage errichtet wird.

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Finden Sie das richtig?)

Lassen Sie mich doch einmal meine Argumentation zu Ende bringen.

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Aber Sie müssen es doch auch bewerten!)

Ich merke, Sie sind gespannt, aber ich muss Sie noch ein bisschen auf die Folter spannen.

(Heiterkeit)

Wir halten also erst einmal fest: Wenn man es auf der Ebene der Regionalverbände regelt, hat man immer das Risiko, dass auch in Gebieten, in denen man sie eigentlich nicht haben will, die eine oder andere Windkraftanlage gebaut wird. Das müssen wir einmal zugestehen.

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Richtig!)

Zweitens: Die so genannte Schwarz-Weiß-Regelung, die dem Kabinettsbeschluss zugrunde liegt, wird nicht genügend Flächen erbringen, um das Verdoppelungsziel zu erreichen. Ich habe mir die Zahlen aus dem Verband Region Stuttgart geben lassen, der ja nicht auf diese SchwarzWeiß-Regelung setzt, sondern sagt: Wir brauchen Vorranggebiete, wir brauchen Eignungsgebiete, in denen es mit Einzelfallprüfung möglich ist, und wir brauchen Ausschlussgebiete. Die Zahlen im Verband Region Stuttgart sind so: Es sollen Vorrangflächen von 2,2 Quadratkilometern ausgewiesen werden. Das ist ein winziges Gebiet. Da würden Windkraftanlagen mit einer Leistung von etwa 10 bis 25 Megawatt installiert werden können. Wenn man das auf das Land hochgerechnet umsetzen würde, würde man das Ziel, das in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums enthalten ist Ausbau bis 2010 um 750 Gigawattstunden , nicht erreichen können. Das heißt also, diese Regelung Vorranggebiete und daneben alles ausschließen wird nicht reichen, um das Verdoppelungsziel zu erreichen. Deshalb brauchen wir die Möglichkeit, dass es neben den Vorrangflächen auch noch Eignungsgebiete gibt. Deshalb begrüße ich den Antrag der SPD, die konkret in den CDU-Antrag hineinschreiben will, dass wir nicht die Schwarz-Weiß-Regelung haben wollen,

(Abg. Schmiedel SPD: Richtig!)

sondern dass wir die drei Gebietstypen haben wollen.

(Abg. Schmiedel SPD: So ist es! Abg. Drexler SPD zur CDU: Alles andere ist Ausschluss! Da könnt ihr mitmachen!)

Das sichert der Windkraft zunächst einmal in Vorranggebieten eine Wachstumsperspektive und schafft auch noch die Möglichkeit, weitere Windkraftanlagen zu installieren.

Ich darf als Letztes noch zu bedenken geben:

(Zuruf des Abg. Dr. Reinhart CDU)

Es gäbe natürlich auch den anderen Weg, das auf der Ebene der Gemeinden über die Flächennutzungspläne zu regeln. Dann gäbe es die Möglichkeit, dass einzelne Gemeinden, die wirklich etwas für die Nutzung der Windkraft tun wollen, das auch umsetzen können. Dann wäre es auch möglich, das gebietsscharf zu regeln. Wenn die Gemeinden sagen: „Wir haben hier ein Vorranggebiet, und der Rest ist Ausschlussgebiet“, dann ist es auf Gemeindeebene möglich, Windkraftanlagen in bestimmten Gebieten absolut sicher zu verhindern.

(Abg. Dr. Reinhart CDU: Auch Einzelanlagen?)

Möglicherweise ginge das auch schneller, und es würde rechtzeitig kommen. Denn durch die Regelung über die Regionalverbände besteht ja eine Gefahr. Man hat ja seit 1997, als das Gesetz in Kraft trat, geschlafen und nichts getan. Jetzt leitet man Verfahren ein. Bis diese alle rechtskräftig sind, liegen aber schon viele Bauanträge vor, und man hat eine „Verspargelung“, die niemand von uns hier will. Lassen Sie uns deshalb darüber reden, ob diese Regelung auf der Ebene der Flächennutzungspläne nicht auch eine gute Alternative wäre.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Caroli.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es gibt bei der neuen Redefreiheit noch Übungsbedarf.

(Zurufe von der SPD: Ja! Abg. Walter GRÜNE: Mach es vor!)

Die unbegrenzte Redezeit des Parlaments wird dann konterkariert,

(Zuruf des Abg. Dr. Reinhart CDU)

wenn der ohnehin überzogene Redeanteil der Landesregierung noch einmal verdoppelt wird.

(Beifall bei der SPD Abg. Dr. Birk CDU: Er spricht zur Geschäftsordnung! Abg. Dr. Reinhart CDU: Zu was sprechen Sie? Abg. Dr. Birk CDU: Manchmal ist es besser, die Regierung spricht län- ger als die Opposition!)

Sehr geehrter Herr Kollege, ich beanspruche auch Aussagen zu diesem Thema, wenn wir die Redefreiheit freigeben.

(Heiterkeit Beifall bei der CDU und der FDP/ DVP)

Wenn wir die Redezeit freigeben.

(Zurufe von der CDU)

Wenn ich hier eine freie Redezeit habe, dann möchte ich monieren dürfen und auch sagen, dass die Disziplin bei uns wieder einkehren sollte.

(Abg. Dr. Birk CDU: In der jetzigen Situation wä- re Freibier besser!)

Ein Redebeitrag von 27 Minuten eines Abgeordneten ist entschieden zu viel.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grü- nen Abg. Dr. Reinhart CDU: Nicht ausnutzen!)

Deswegen versuche ich jetzt einmal, das Thema wieder dahin zurückzuführen, wohin es eigentlich gehört.

(Beifall des Abg. Drexler SPD Abg. Dr. Birk CDU: Herr Oberlehrer!)