Haftungsrisiko schon bisher nicht bilanzieren mussten. In Zukunft wird es eine freiwillige Entscheidung einer Kommune sein, ob sie einer Sparkasse Geld zuschießt oder nicht. Auch künftig werden die Sparkassen, so wie wir sie auch stützen, Partner des Mittelstandes sein. Bei der LBBW können die Träger künftig gegen marktgerechte Gebühren Garantien oder auch eine Haftung übernehmen; Kollege Schmid hat es angesprochen. Ich gehe schon davon aus, dass dies im Einklang mit den europäischen Beihilferegelungen geschieht. So ist dies auch im Gesetzentwurf der Regierung vorgesehen, und wir haben Vertrauen, dass dies auch so gehandhabt wird.
Es gibt das war auch immer ein Anliegen der Vertreter der Sparkassen keine Änderung in der Organisationsstruktur, das heißt, die Struktur kann in der bisher vorhandenen Form erhalten bleiben. Eine interessante Lösung wurde auch für die Träger der Sparkassen gefunden. Künftig darf auch der Verband Träger einer Sparkasse sein. Dies ist sicher auch ein Ergebnis aus der Erfahrung mit der Sparkasse in Mannheim. Wenn der Verband Träger sein kann, hat er natürlich mehr Einfluss darauf, wie solche kritischen Situationen gemeistert werden können.
Ein wichtiger Punkt, der auch von Minister Stratthaus angesprochen wurde, sind die Übergangsfristen. Beispielsweise ist es bei den Übergangsfristen für die Schuldverschreibungen so, dass die Gewährträgerhaftung noch bis zum Jahre 2015 besteht. Dies gibt natürlich Rechtssicherheit für die Sparkassen und für die Träger.
Basel II das wurde in diesem Raum schon angesprochen bewegt sich jetzt, wenn man die Diskussionen von Anfang an verfolgt hat, in eine gute, in eine richtige Richtung, nachdem die bankinternen Rating-Verfahren anerkannt werden. Das ist vor allem für kleinere Unternehmen sehr wichtig. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen, der mittelständischen Betriebe in Deutschland hätte keine Möglichkeit, ein externes Rating vornehmen zu lassen; dies wäre viel zu teuer und würde in keinem Verhältnis zum angestrebten Kredit stehen. Daher ist es sinnvoll, dass jetzt auch ein bankinternes Rating gilt.
Dennoch glaube ich, dass sich Handwerk und Mittelstand künftig sicher auch mit anderen Finanzierungsmodellen werden beschäftigen müssen. Eine Möglichkeit ist ja die atypisch stille Beteiligung, bei der die Entscheidungsbefugnis weiterhin beim Eigentümer bleibt. Ich möchte aber betonen, dass der Bankkredit sicher in Zukunft die Hauptfinanzierungsquelle für mittelständische Unternehmen sein wird.
Ich möchte an dieser Stelle noch ein paar kritische Anmerkungen machen bzw. Herausforderungen benennen. Der Antrag der SPD-Fraktion macht sehr deutlich: Im Badischen gibt es sehr viel kleinere Sparkassen als im Württembergischen;
die Bilanzsumme der badischen Sparkassen beträgt nur ungefähr ein Drittel der Bilanzsumme der württembergischen Sparkassen. Ich gehe davon aus, dass weitere Fusionen
stattfinden werden. Ich denke, dass man dies kaum verhindern können wird, zumal die Bilanzsumme ja auch weit unter dem Bundesdurchschnitt der Sparkassen liegt. Eine Möglichkeit, dem vorzubeugen, ist eine stärkere Kooperation der Sparkassen. Dies wird sicher notwendig sein, birgt aber auch große Potenziale. Sicher wird es auch Rationalisierungsmaßnahmen geben, vor allem im Backoffice-Bereich. Dafür gibt es schon Beispiele: Die Sparkassenrechenzentren wurden zusammengelegt, und LBBW und Sparkassen haben ein gemeinsames Wertpapierabwicklungssystem entwickelt.
Basel II bringt natürlich auch für uns einige Wermutstropfen mit sich, vor allen Dingen aufgrund unserer Wirtschaftsstruktur mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. So werden Lebensversicherungen nicht als Sicherheiten anerkannt. Vor allem für Personengesellschaften ist dies ein ganz wichtiger Aspekt. Auch Sicherungsübereignungen, beispielsweise bei einem Betriebsmittelkredit oder einem Investitionskredit, werden nicht anerkannt. Die Behandlung langfristiger Kredite, wie sie ja gerade bei uns bei der Finanzierung üblich sind, wird zu deutlichen Aufschlägen bei der Eigenkapitalunterlegung führen. Es gibt Berechnungen der Deutschen Bundesbank, die davon ausgehen, dass sich für Mittelständler der Zinssatz im Schnitt um 0,24 bis 0,65 % erhöhen wird. Wir werden uns damit abfinden müssen, dass es zu einer gewissen Verteuerung kommt.
Ich denke, es ist wichtig, dass sich auch die LBBW daranmacht, die Übergangsfrist zu nutzen, um der sich abzeichnenden Herr Minister Stratthaus hat es auch erwähnt Verteuerung der Refinanzierungskosten entgegenzusteuern und sich neue Ertragsquellen zu erschließen. Da man dort auch wirtschaftlich denkt, gehe ich aber davon aus, dass dies schon geschieht. Ein positives Zeichen ist sicher, dass auch die LBBW den technischen Wandel mitmacht und für die Kunden neue Angebote wie M-Commerce oder AssetManagement bereitstellt, also im Bereich der Vermögensverwaltung verstärkt tätig wird.
In Nordrhein-Westfalen wurde in das Sparkassengesetz ein Kontrahierungszwang aufgenommen, das heißt ein Zwang, dass die Sparkassen für Kunden, die es wünschen, Konten eröffnen müssen. Ich halte das nicht für den richtigen Weg. Wir setzen auf eine Selbstverpflichtung. Die Zahlen, die ich vorhin erwähnt habe, auch die hohe Zahl der Sozialhilfeempfänger, die Konten bei unseren Sparkassen haben, zeigen ja, dass dies bisher sehr gut funktioniert.
Meine Damen und Herren, mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen, mit den vorgeschlagenen Änderungen und auch mit den entsprechenden Übergangsfristen wurde unseres Erachtens für die Sparkassen und für die Landesbank ein gangbarer Weg beschritten. Wir werden diesen Gesetzentwürfen zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion spreche ich zum Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich,
zumal ja Spielraum bei der Ausgestaltung der wesentlichen Regelungspunkte deshalb nicht gegeben ist, weil der Brüsseler Kompromiss mit Verständigung und Schlussfolgerung die wesentlichen Fakten, modifizierte Anstaltshaftung und Gewährträgerhaftung, vorgibt und obendrein ein zeitlich knapper Rahmen gegeben ist, weil in der Schlussfolgerung auch die verbindliche Absprache getroffen worden ist, dass die gesetzlichen Regelungen bis 31. Dezember 2002 in Kraft getreten sein sollen.
Hinzu kommt, dass ja alle 16 Bundesländer, der Bund und der Sparkassen- und Giroverband diese Regelungen erarbeitet haben, sodass in der Diskussion in einzelnen Bundesländern nicht etwa Dinge infrage gestellt werden können, die in Brüssel als Opfer gebracht werden mussten. Ich bezeichne das ausdrücklich als Opfer, weil dort unser bewährtes Sparkassensystem auf eine Kritik gestoßen ist, die von uns aus der historischen Entwicklung heraus nicht als gerechtfertigt empfunden werden kann, weil die Wahrnehmung eines öffentlich-rechtlichen Auftrags etwas anderes ist als im Rest Europas die Abwicklung von Bankgeschäften im Wettbewerb.
Trotz dieses knappen Zeitrahmens habe ich noch darauf hinzuweisen, dass auch die ergänzende Regelung der Verbandssparkasse unsere Billigung findet, weil auf diese Weise die Möglichkeit gegeben wird, dass der Verband selber in sparkassenfreien Räumen Sparkassenangebote garantieren kann. Das ist sehr wichtig, auch wenn man sieht, welche Veränderungen im Bereich der Sparkassenlandschaft vollzogen werden. Dabei kann der Verband auch als Gewährträger eintreten, sich also beteiligen oder selbstständige Angebote machen. Diese Möglichkeit begrüßen wir.
Es wäre uns allerdings angenehm gewesen, wenn bei dieser Gelegenheit auch noch weitere Regelungen in das Sparkassengesetz hätten aufgenommen werden können. Wegen des knappen Zeitrahmens verzichten wir darauf, Änderungsund Ergänzungsanträge zu stellen. Ich möchte aber für unsere Fraktion doch einige Stichworte benennen, die wir im Zuge der weiteren Behandlung des Sparkassengesetzes für erwägenswert und umsetzenswert halten. Es sind insgesamt sieben Punkte.
Punkt 2 ist der gesetzliche Kontrahierungszwang, um allen Bürgern das Eröffnen eines Girokontos zu ermöglichen. Denn gerade der öffentlich-rechtliche Auftrag, Frau Kollegin Dederer, führt dazu, dass ein Rechtsanspruch dafür gegeben werden sollte und nicht nur eine Selbstbindung im Sinne einer freiwilligen Erklärung bestehen sollte. Dies ist nichts, auf das sich dann ein Anspruch unmittelbar stützen kann.
Der dritte Punkt ist die Mitwirkung der Personalräte eingegliederter Institute in der Umgestaltungsphase der fusio
nierten Einrichtungen. Es hat sich jetzt als sehr problematisch herausgestellt, wenn Einrichtungen übernommen und neue, größere Strukturen gefunden worden sind, dass die Mitverantwortung und Mitgestaltung von denen, die bisher für das kleinere Institut Verantwortung getragen haben, nicht sichergestellt war. Das gilt ausdrücklich nur für die Umgestaltungsphase.
Der vierte Punkt ist die Mitgliedschaft bei den kommunalen Arbeitgeberverbänden. Es ist zwar angesprochen worden, dass die Regierung das für nicht sinnvoll hält. Wir meinen aber, darüber müsste noch einmal vertieft diskutiert werden.
Das hielte ich auch in diesem Lande für sehr wichtig, obwohl die Sparkassen im Vergleich die wenigsten Problemfälle mit sich führen. Trotzdem entspricht es auch der Verantwortung eines öffentlich-rechtlichen Instituts, unmittelbar in die Bewältigung finanzieller Probleme von Bürgerinnen und Bürgern eingebunden zu sein und sich auch mit namhaften Geldbeträgen zu beteiligen.
Der letzte Punkt ist die Einbeziehung besonderer Sicherungsfonds zur Verbesserung der künftigen Refinanzierungskosten. Denn da wird sich einiges ergeben. Wenn mit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung auch die Refinanzierungsbewertung kritischer wird, ist es erforderlich, größere Vorkehrungen zu treffen. Die jüngste Landesgeschichte zeigt, dass es dabei um überraschend hohe Beträge gehen kann, die aus den bisherigen Sicherungsfonds nicht abgedeckt werden können.
Diesbezüglich erwarten wir, dass das zuständige Ministerium sowohl die Arbeiten, die in dieser Richtung schon einmal aufgenommen worden sind, weiterführt als auch die Stichworte, die wir genannt haben, in die weitere Bearbeitung aufnimmt, damit wir in absehbarer Zeit einmal im Rahmen einer Novellierung des bisherigen Gesetzes einige dieser von uns für wichtig gehaltenen Punkte diskutieren. Wenn in absehbarer Zeit nichts geschieht, behalten wir uns vor, entsprechend initiativ zu werden, weil wir mehrere dieser Punkte für außerordentlich wichtig zur Bewältigung der Zukunft halten. Insoweit das darf ich auch sagen unterstützen wir die Argumentation der Gewerkschaft ver.di, die schon seit Monaten einige dieser Punkte immer wieder auch den Fraktionen gegenüber angesprochen hat.
Diese heutige Aussprache gibt uns Gelegenheit, das dreigliedrige Banksystem mit seinen Vorzügen noch einmal ausdrücklich zu würdigen, weil unser öffentlich-rechtliches System als eine Säule der flächendeckenden Versorgung außerordentlich wichtig ist. Die Sparkassen spielen allen Zahlen und statistischen Erfahrungen zufolge tatsächlich eine besondere Rolle, weil sie in europaweit einmaliger Weise einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfolgreich wahrnehmen. Ihre Geschäftstätigkeit verwirklicht eine
wichtige Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge, also nicht irgendetwas, was beliebig als Aufgabe definiert werden kann, sondern etwas, was unmittelbar zu einem funktionierenden Gemeinwesen gehört. Deswegen ist das ursprünglich, im letzten Jahrhundert, eine eigene Abteilung der städtischen kommunalen Verwaltung gewesen, bis dann im Jahre 1931 aufgrund der veränderten Politik eine Ausgliederung in selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten erfolgen musste.
Aber Zahlen sprechen dafür, dass dort eine sehr wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe wahrgenommen werden kann. Denn in der Bundesrepublik Deutschland werden 50 % des Mittelstands, soweit es sich um Betriebe und Einheiten mit bis zu 20 Mitarbeitern handelt, von den Sparkassen betreut und versorgt. In den letzten sieben Jahren haben die Sparkassen ihren Marktanteil im Lande BadenWürttemberg von 36 % auf 40 % ausgeweitet. Das ist die Aufgabe, die auch deshalb zunehmend und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden muss, weil sich die Geschäfts- und Privatbanken aus der Kreditierung des Mittelstands weitgehend zurückgezogen haben und weil die Sparkassen nicht dem Prinzip der Gewinnmaximierung oder der Förderung der Eigentumsrechte der Anleger verpflichtet sind, sondern ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag in großer Verantwortung wahrnehmen.
Deswegen spielt dort auch bei einer Versorgung in der Fläche die Aufwands-Ertrags-Relation betriebswirtschaftlich nicht die Rolle, wie es bei jedem sonstigen privatwirtschaftlich strukturierten Bankinstitut der Fall ist. Deswegen erwarten wir auch, dass es unter Verzicht auf Gewinne oder auf hohe Gewinne auch weiterhin das oberste Ziel ist, die Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge mit den positiven Folgen für die Gemeinschaft weiterzuführen.
Dabei sind wir uns sicher, dass kein Weg an weiteren Fusionen vorbeiführt und dass auch in der Frage der KostenNutzen-Relation und der Frage, welche Gewinnmargen oder Erfolgsmargen erzielt werden können, die Zeiten noch schlechter werden, als sie in den letzten Jahren waren.
Das ändert aber nichts daran, dass in dem größeren Verbund die Marktnähe und die flächendeckende Versorgung auch weiterhin gute Chancen liefern, dem Auftrag, den wir gemeinsam erteilt haben, gerecht zu werden.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich, dass in den nächsten Jahren 8 000 zusätzliche Berater im Lande eingesetzt werden sollen und dass man das durch den Abbau von 11 000 Stellen im Bereich der Abwicklung auffangen will. Da sind ja Rationalisierungseffekte und Systemeffekte leicht zu erzielen, während gerade die Beratung des Mittelstands eine ganz ungewöhnliche Bedeutung bekommt, weil auch unter Beachtung der Rating-Vorgaben und der Vorgaben von Basel II die Betreuung, die Beratung und das Gespräch von besonderer Bedeutung sein werden.
Wir sind der Überzeugung, dass das Opfer, das gebracht werden muss, dann einen Sinn hat, wenn wir das System so aktivieren können, dass in der gemeinsamen Wahrnehmung gerade dem Mittelstand die Möglichkeit gegeben
wird, erfolgreich zu arbeiten. Dazu ist es erforderlich, dass Risiken zutreffend eingeordnet werden. Ich bin der Überzeugung, dass es auch notwendig ist, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten und notfalls auch gesetzgeberisch einzugreifen, wenn sich herausstellen sollte, dass der Mittelstand nicht mehr die Betreuung und die Möglichkeit der Kreditfinanzierung findet, die er braucht, um in der harten Wettbewerbssituation überleben zu können.
Es ist uns wichtig, die verdienstvolle Tätigkeit der Sparkassen bisher und im neueren Verbund mit all den Fusionserfolgen ausdrücklich zu würdigen und vor Augen zu führen, dass dort indirekt Mittelstandspolitik gemacht wird, indem dort Beratungs- und Kreditangebote sichergestellt werden müssen, die nicht danach bestimmt werden, was der Bank an Zins und Gewinn aus derartigen Kreditvergaben erwächst.
Da wir in diesem Punkt einig sind, ist es außerordentlich erfreulich, dass wir alle miteinander weitere Hoffnungen in das öffentlich-rechtliche System setzen und trotz Brüssel erwarten, dass wir in dem Dreisäulensystem eine gute Kredit- und Kreditversorgungspolitik in Baden-Württemberg fortführen können.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne die Vorgabe durch die EU hätte keine Notwendigkeit für eine gesetzgeberische Initiative bezüglich der Sparkassen bestanden. Dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf haben die Verbände grundsätzlich zugestimmt. Die Fakten sind bekannt. Beide Minister haben Fakten vorgetragen, auch einige Vorredner. Ich will mir das jetzt sparen.
Ich will lieber noch auf zwei mehr randständige Themen zu sprechen kommen. Das eine das ist heute schon mehrfach angesprochen worden ist die Frage, ob die Sparkassen ein Konto auf Guthabenbasis führen müssen oder nicht. Ver.di hat sich hier auch eingeschaltet. Sicherlich spricht einiges dafür. Allerdings: Die Selbstverpflichtung der Sparkassen, das ohnehin zu tun, hat sowohl im Bund als auch im Land überzeugt. Für mich als Liberalen ist es ohnehin keine Frage: Wenn die Selbstverpflichtung da ist und wenn sie funktioniert, dann wollen wir das nicht gesetzlich regeln.